Den Geist von Schengen erhalten: für freie Binnen- und sichere Außengrenzen

Die Jungen Liberalen betrachten den Wegfall der Grenzkontrollen in der Schengen-Zone und die damit verbundene Freizügigkeit in weiten Teilen  Europas als große Errungenschaft. Durch die Möglichkeit, frei und ohne  Kontrollen Grenzen zu überqueren, spüren die Menschen die positiven Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeit unmittelbar und  identifizieren sich mit ihr. Die Jungen Liberalen treten daher jedem Versuch  entgegen, die Abschaffung der Grenzkontrollen in der Schengen-Zone  zurückzudrehen.

Wichtiges Prinzip des Schengener Abkommens ist es, auf die Kontrolle der  Binnengrenzen verzichten zu können, weil die Außengrenzen hinreichend  gesichert sind. Nur in Sondersituationen ist eine zeitlich beschränkte  Wiedereinführung von Grenzkontrollen zulässig. Dieses Prinzip wollen wir beibehalten. Die aktuell von der EU-Kommission geplante Neuregelung des Schengener Abkommens halten wir daher für falsch. Für die Wahrung der Funktionsweise des Abkommens ist es wichtig, dass flexibel und subsidiär durch die Mitgliedsstaaten reagiert werden kann. Eine zeitweilige  Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus wichtigem Grund muss weiterhin ohne Erlaubnis der EU-Kommission möglich sein.

Wir stellen fest, dass der Schutz der EU- bzw. Schengen-Außengrenzen  grundsätzlich funktioniert. Einige Staaten haben aber Probleme, ihre Grenzen aus eigener Kraft im erforderlichen Maß zu sichern. Die Jungen Liberalen sehen den Schutz der EU-Außengrenzen als gemeinsame Aufgabe an, die nicht allein den betroffenen Staaten obliegen darf. Wir wollen daher eine finanzielle Unterstützung dieser Staaten durch die EU, die aber für den  EU-Haushalt kostenneutral ausfallen muss. Diese finanzielle Unterstützung ist auch deshalb notwendig, weil wir an dem Grundsatz festhalten, dass  Personen, die illegal die Grenze überschreiten und dabei festgesetzt werden, das Ankunftsland nicht in Richtung der anderen EU-Mitglieder verlassen dürfen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass Visa an diese  Personengruppe nur mit Zustimmung der anderen EU-Mitglieder oder ggf. der EU-Kommission erteilt werden dürfen.

Als weiteres Mittel zur Unterstützung der Sicherung der Außengrenzen hat sich die Europäische Grenzschutzagentur Frontex erwiesen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Frontex derzeit einen handlungsfähigen Außendienst aufbaut. Dieser soll die Einhaltung und Durchsetzung europäischer Standards beim Schutz der Außengrenzen überwachen. Darüber hinaus können die neugeschaffenen Rapid Border Intervention Teams operative Unterstützung in der Grenzsicherung leisten, wenn Mitgliedsstaaten überfordert sind. Diese Teams sind personell und technisch ausreichend auszustatten, d.h. konkret je nach Einsatzlage mit Fahrzeugen, Hubschraubern, Flugzeugen und Schiffen. Sie sollen auf Anfrage eines Mitgliedsstaates verlegt werden können und unter das gemeinsame Kommando des anfragenden Staates und Frontex gestellt werden. Ihr Einsatz soll ausschließlich grenzbezogen erlaubt sein und muss sich auf eine zeitlich und räumlich begrenzbare Bedrohung der Sicherheit der EU-Außengrenzen beziehen.

Erweiterung des Jugendstrafrechts

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass das Jugendstrafrecht statt wie  bisher erst ab einem Alter von vierzehn Jahren bereits ab einem Alter von  zwölf Jahren Anwendung findet. Hierzu soll der Begriff „vierzehn“ im Sinne des § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz durch „zwölf“ ersetzt werden. Ebenso ist die  grundsätzliche Schuldunfähigkeit im Sinne des § 19 Strafgesetzbuch von „vierzehn“ auf „zwölf“ zu reduzieren.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung maßvoll einsetzen

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen die landesweite Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (auch elektronische Fußfessel).

Das System soll zukünftig eingesetzt werden, um bei mutmaßlichen Straftätern im Rahmen des Möglichen die Untersuchungshaft zu Gunsten eines Hausarrestes zu vermeiden. Auch zur Durchsetzung von Aufenthaltsverboten, z.B. als Führungs- oder Bewährungsauflage, kann und soll  die elektronische Aufenthaltsüberwachung verwendet werden.

Darüber hinaus gehende Einsatzgebiete, z.B. zur präventiven Totalüberwachung aus der Sicherheitsverwahrung Entlassener, sind nicht zielführend. Bei der Anwendung ist auf den Datenschutz zu achten, insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Überwachten nicht unnötig  einzuschränken. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt, Positionsdaten nicht anlasslos gespeichert  werden. Ausschließlich im Falle eines Auflagenverstoßes sollen die Daten gesichert werden. Die  Endgeräte sind so zu konzipieren, dass sie den Träger möglichst nicht als solchen kenntlich machen.

Alkolock verhindern

Die Jungen Liberalen NRW erteilen den Überlegungen zum Einbau von Alkoholmessgeräten in Kraftfahrzeugen eine klare Absage. Diese technische Maßnahme lässt sich denkbar einfach umgehen,  verursacht pro Fahrzeug Kosten von circa 1.000 EUR, stellt alle Fahrzeugführer unter Generalverdacht und entlässt sie aus der ihnen obliegenden Eigenverantwortung. Ferner kann mit  einem solchen System auf Notfälle nicht mehr adäquat reagiert werden. Eine Förderung des freiwilligen Einbaus dieser elektronischen Wegfahrsperren durch eine Verkürzung der Dauer des Führerscheinentzuges bei bereits aufgefallenen Personen, einen Teilerlass der Punkte im Verkehrszentralregister und ähnliche Strafrabattierungen lehnen wir entschieden ab.

Abundanzabgabe verhindern

Die Jungen Liberalen NRW erkennen an, dass es in Nordrhein-Westfalen Kommunen gibt, die sich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Verschuldungsspirale retten können. Kommunen können gewachsene Strukturen nur marginal und langsam verändern, für größere Reformen braucht es das Land. Es ist darum notwendig, in einem Stärkungspakt Kommunalfinanzen diesen Kommunen zu helfen.

Eine Hilfe ist aus Sicht der Jungen Liberalen nur unter Beachtung der folgenden Bedingungen möglich:

  • Es darf keinen „Länderfinanzausgleich“ auf kommunaler Ebene in NRW geben. Das bedeutet, dass finanziell schwachen Kommunen auf keinen Fall zu Lasten finanziell stärkerer Kommunen geholfen werden darf.
  • Zur Annahme der Hilfe muss in jedem Fall ein von der Bezirksregierung genehmigter und laufend überprüfter Konsolidierungsplan gehören. Dieser Plan muss eine vollständige Entschuldung und strukturelle Gesundung der Kommunalfinanzen beinhalten.
  • Für freiwillige Leistungen dürfen in keinem Fall Hilfsgelder verwendet werden. Dies wäre gegenüber bislang sparsamen Kommunen nicht vertretbar. Ausnahmen müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden und sind zum Beispiel für einzelne Bereiche der Jugend- und Familienhilfe denkbar. Richtschnur für den genehmigten Umfang dieser Leistungen soll der landesweite Durchschnitt vergleichbarer Kommunen sein. Hierfür ist es notwendig, die Bemühungen zur Einführung des NKF und der Benchmarking-Vergleiche entschiedener voranzutreiben.
  • Mittelfristig muss es für umlagefinanzierte Kommunen, also Landkreise und Landschaftsverbände, ein Verschuldungsverbot geben.

Grundsätzlich halten die Jungen Liberalen NRW fest, dass die kommunalen Haushalte strukturell in finanzieller Hinsicht zu schwach aufgestellt sind. Insbesondere die Einflussmöglichkeiten auf die eigenen Einnahmen sind zu gering. Die JuLis unterstreichen darum ihre Forderung nach einer Abschaffung der Gewerbesteuer zu Gunsten einer besser kalkulierbaren Einnahmequelle. Denkbar wäre zum Beispiel ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer. Auch kommunale Hebesätze für die Umsatz- oder Einkommensteuer sollten geprüft werden. In jedem Fall drängen wir auf ein strenges Konnexitätsprinzip.

Die JuLis NRW fordern die Landtagsfraktion der FDP auf, die o.g. Punkte in den Gesprächen und Verhandlungen mit der Minderheitsregierung einzubringen. An der Umsetzung dieser Ziele muss die FDP ihre Zustimmung zu einem Stärkungspakt abhängig machen. Zentral ist dabei für uns, das ein Konzept mit  deutlich spürbaren Anreizen zum Sparen und eine neue Perspektive für die überschuldeten Kommunen entsteht, welches finanziell gesunde Kommunen nicht belastet.

Fahrlehrer als Begleitfahrer zulassen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Fahrerlaubnisverordnung, § 48a Abs. 5 FeV (Voraussetzungen „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahre), wie folgt zu ändern:

„Die begleitende Person muss“ statt:„das 30. Lebensjahr vollendet haben“ neu:„das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ausgebildeter Fahrlehrer sein“.

Effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung gewährleisten

Die Jungen Liberalen NRW betonen die Mündigkeit und Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. So auch in Finanzfragen, wie es beispielsweise in der Forderung nach einer Pflicht zur Versicherung statt Pflichtversicherung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung manifestiert ist. Da jedoch relativ wenige Bürger tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Finanzprodukte haben und die Komplexität vieler Produkte nicht auf Anhieb durchblicken  können, haben sie den Wunsch nach kompetenter Beratung.

Folglich stellen die Jungen Liberalen NRW fest, dass ein funktionierender Markt in der Finanzberatung zwingende Grundlage ist für eine erfolgreiche Sozialpolitik nach liberalen Vorstellungen. Lässt sich ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages in Finanzfragen beraten, so hat der Berater jedoch in aller Regel einen Wissensvorsprung hinsichtlich der zu verkaufenden  Produkte. Es liegt also eine asymmetrische Informationsverteilung vor, so dass die Gefahr  besteht, dass der Berater dies zu Lasten des Verbrauchers ausnutzt. Darüber hinaus hat ein Berater das Ziel, das Einkommen aus seiner Beratungstätigkeit zu maximieren, was in vielen Fällen dem Interesse des Verbrauchers nach adäquater Beratung widerstrebt.

Dies sind Indizien dafür, dass ein freier Markt im Bereich der Finanzberatung zu unerwünschten Ergebnissen führt. Vor allem die Finanzkrise hat gezeigt, dass vielen Verbrauchern  Finanzprodukte empfohlen wurden, die hinsichtlich aktueller Lebenssituation und der  individueller Risikotoleranz für sie ungeeignet waren.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen NRW einen effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung, die sicherstellt, dass Verbraucher adäquat beraten werden ohne einzelne Produkte, Vertriebswege oder Beratungsformen regulatorisch besserzustellen. Dies beinhaltet die folgenden Initiativen:

• Eine Harmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Finanzprodukte. Wir begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie und der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFiD) sowie deren Implementierung in deutsches Recht. An vielen Stellen werden einzelne Produkte jedoch noch stark unterschiedlich behandelt. Zudem decken die beiden Richtlinien große Teile der Palette an Finanzprodukten erst gar nicht ab. Daher müssen einheitliche Grundlagen für alle Bereiche geschaffen werden.

• Einen Nachweis über ausreichende Qualifikationen für alle Vermittler von Finanzprodukten. Es dürfen nur die Produkte vertrieben werden, für die eine ausreichende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Entsprechende Qualifikationen muss ein Berater dem Verbraucher auf dessen  Wunsch vor Beginn der Beratung offengelegen. Darüber hinaus müssen sich alle Vermittler, bzw. Vermittlungsunternehmen, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank registrieren lassen.

• Die Erstellung von Produktinformationsblättern für alle Finanzprodukte. Diese sind dem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages auszuhändigen. Wichtig ist jedoch, dass alle Produktinformationsblätter kurz, prägnant und für den Verbraucher verständlich gehalten sind. Seitenlange Produktinformationen, die der Verbraucher ohnehin nicht liest, lehnen wir entschieden ab.

• Die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse für die Honorarberatung im Vergleich zur Provisionsberatung. Jeder Verbraucher sollte entscheiden dürfen, ob er eine Provisionsoder eine Honorarberatung in Anspruch nehmen möchte. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass ein Verbraucher nicht erst eine kostenlose Beratung bei einem auf Provisionsbasis arbeitenden Vermittler einholt und anschließend ein ungezillmertes Produkt bei einem Honorarberater ohne dessen Beratungsdienstleistung erwirbt. Eine bewusste und gezielte staatliche Förderung der Honorarberatung wird abgelehnt.

• Eine Gleichstellung bei der Offenlegung von in Finanzprodukten enthaltenen und vom Verbraucher zu tragenden Gebühren. Der momentan bestehende von Produkt zu Produkt variierende Ausweis dieser Gebühren führt zur Diskriminierung einzelner Produkte.

• Erleichterungen bei der Beweislast der Verbraucher im Falle von Falschberatung. Im Zuge dessen muss bei allen Finanzprodukten, mit denen Kosten und/oder Verlustrisiken verbunden sind, ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, welches dokumentiert, worüber der Verbraucher beraten werden wollte, welche Handlungsalternativen der Berater dargelegt hat und zu welchem Ergebnis die Beratung geführt hat. Dieses Protokoll ist gemeinsam vom Berater und vom Verbraucher zu unterzeichnen. Aufgrund des langfristigen Charakters vieler Finanzprodukte sollte auch eine Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht gezogen werden.

• Die Verankerung von Finanzthemen in der Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich, wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu verstehen. All diese geforderten regulatorischen Eingriffe sollten zunächst zeitlich befristet werden. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Evaluierung hinsichtlich der Effektivität der einzelnen Eingriffe stattfinden. Die Eingriffe, die sich bewährt haben, können auf unbestimmte Zeit fortbestehen; solche, die jedoch keinen positiven Effekt haben, sollten folglich wieder zurückgenommen werden.

Auch bereits bestehende regulatorische Eingriffe in den Markt der Finanzvermittlung sollten nach Möglichkeit auf ihre Effektivität hin überprüft werden.

Rechtssicherheit bei der Samenspende schaffen

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich dafür ein, dass zukünftig eine Rechtssicherheit für Samenspender geschaffen wird. Nach dem Status Quo kann in jedem Fall eine Unterhaltspflicht gegenüber einem Spender durchgesetzt werden, auch bei widersprechenden privaten Abmachungen. Da eine anonyme Spende nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr möglich ist bzw. die Identität des Spenders jederzeit auf Wunsch des Kindes feststellbar sein muss, ist jeder Samenspender zur Zeit dem Risiko von
Unterhaltsforderungen schutzlos ausgesetzt. Um zu verhindern, dass das bisher praktizierte Modell der Samenspende aus Furcht vor  Unterhaltsforderungen scheitert, fordern wir jegliche Unterhaltsverpflichtung eines Samenspenders auszuschließen. Der Ausschluss der Unterhaltsforderungen kann nur im Rahmen eines Samenspenderverfahrens staatlich anerkannter Samenbanken vereinbart werden.

Zum Thema Drogen

I. Die Jungen Liberalen beobachten mit Sorge den ansteigenden Drogenkonsum gerade bei Jungen Menschen und Kindern. In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der Drogentoten von 29 auf etwa 600 jährlich, wobei die Menschen, die durch Nikotinschäden, Alkohol- oder Tabletteneinwirkungen ums Leben kamen, hier nicht erfaßt sind. In der Bundesrepublik gibt es an die 50 – 70.000 Rauschgiftsüchtige und schätzungsweise 1,8 Millionen Alkoholiker.

Nikotin, Alkohol und Tabletten fallen für uns ebenso unter den Begriff Droge, wie diejenigen Stoffe, die als Einstiegsdrogen (Marihuana + Haschisch = Cannabis) und harte Drogen (Heroin, Kokain, …) bekannt sind. Drogenkonsum führt nach unserer Auffassung immer zu gesundheitlichen (körperlichen und/oder seelischen) Schäden; auch die medeizinisch nicht zur Sucht führenden Drogen wie Nikotin, Haschisch und Marihuana erzeugen eine psychische Abhängigkeit des Konsumenten.
Es ist das Anliegen der Jungen Liberalen, an der Lösung des Drogenproblems aktiv mitzuarbeiten, indem junge Menschen erkennen, daß Drogen keine Probleme lösen, sondern sie noch weiter verschärfen und indem unsere Gesellschaft sich mit den Ursachen von Drogenlkonsum und Mißbrauch auseiandersetzt. Denn dort liegt eine Möglichkeit, sowohl Abhängigen als auch potentiellen Drogenabhängigkeit zu helfen.

II. Ursachen und Folgen

a) Drogenkonsum ist in der Regel in einem Zusammentreffen von gesellschaftlichen und individuellen Ursachen begründet.
Allein mit gesellschaftlichen Faktoren läßt sich der Einstieg in die Droge in keinem Fall begründen, weil Menschen (glücklicherweise) auf dieselben Umwelteinflüsse durchaus unterschiedlich reagieren. So ist z.B. nicht jeder Arbeitslose drogengefährdet. Umgekehrt kann aber auch bereits eine individuelle psychische Labilität für sich alleine schon für den Weg zur Droge entsheidend sein.
Gerade bei Jugendlichen ist ihr besonderer Entwicklungsstand zu berücksichtigen. So führt in der pubertären und nachpubertären Phase die Suche nach dem eigenen „Ich“ und seinem Platz innerhalb der Gesellschaft zu einer erhöhten Risikobereitschaft und Neugier. Für viele ist das Ausprobieren von Drogen nichts Negatives, vielmehr kommt es zu einer Idealisierung der Wirkung und die mit dem Drogenkonsum verbundenen Gefahren werden heruntergespielt: bei Heroin jedoch gibt es kein folgenloses Ausprobieren, sondern schon ein- bis zweimaliger Genuß führt meistens zur Sucht.
Ein weiteres Charakteristikum dieser Phase ist eine individuell sehr unterschiedlich ausgeprägte psychische Beeinflußbarkeit, die dazu führen kann, daß manche aufgrund von Gruppendruck („Sei kein Feigling, probier doch mal“) zur Droge verleitet werden.
Diese alters- und persönlichkeitsbedingte spezifische Drogengefährdung wird in den meisten Fällen noch erhöht durch die Konfrontation mit gesellschaftlichen Problemen. Hierzu können unter anderem zählen: Lehrstellenmangel und Jugendarbeitslosigkeit, Fehlen preisgünstigen Wohnraumes, ein unbefriedigendes Freizeitangebot, Über- oder Unterforderung in der Schule, Ausbildung und Beruf; auch Bindungsverluste in der Familie und die Anonymität unserer Massengesellschaft, speziell in den unmenschlichen „Wohnfabriken“, können eine entscheidende Rolle spielen. Denn je anonymer eine Gesellschaft ist, desto größer wird das Gefühl der Verantwortungslosigkeit gegenüber anderen Menschen und auch gegenüber sich selbst: der einzelne Mensch lebt isoliert von seiner Außenwelt. Jugendliche haben es immer schwerer, echte Anerkennung, Geborgenheit und Sicherheit, so daß vielen Jugendlichen eine Lebensperspektive und sie in Konfliktsituationen Drogen als „letzten Ausweg“ ansehen (zumal diese relativ leicht erhältlich sind), weil sie es nie gelernt haben, Probleme eigenständig zu lösen, und weil Probleme tatsächlich oft nicht alleine zu lösen sind, sondern nur mit Hilfe anderer Menschen. Die Beseitigung der Ursachen muß daher einerseits gesellschaftliche Mißstände in Angriff nehmen und andererseits jungen Menschen Alternativen zur Flucht in die Droge aufzeigen, zumal Drogen Probleme nicht lösen, sondern sie noch verschärfen. Zur Beseitigung der individuellen Ursachenkomponente aber hilft nicht allein der Ruf nach staatlichen Maßnahmen. Drogengefährdeten kann viel wirkungsvoller geholfen werden durch Mithilfe, Aufmerksamkeit und Zuneigung anderer Menschen.

b) Die seelischen und körperlichen Folgen des Drogenkonsums werden unter dem begriff Sucht zusammengefaßt. Unter der psychischen Abhängigkeit versteht man das Verlangen nach Drogen, die Lustgefühle, zufriedenheit und Wohlbefinden auslösen.
Eben dieses Verlangen nach dieser Wirkung ist der unmittelbare Grund für den Einstieg in die Droge. Daneben können aber auch subjektiv sehr unangenehme Gefühle bis zu Angstzuständen (sog. Horrortrips) auftreten. Dies ist weitgehend abhängig von der jeweiligen Stimmung, in der eine Droge eingenommen wird.
Die direkte physische Wirkung ist, daß der Körper auf Dauer auf die Droge angewiesen ist, um einigermaßen normal zu funktionieren.
Die Abhängigkeit kann so groß sein, daß es bei Entzug zu Störungen des physischen Gleichgewichts kommt, die sich in Schweißausbrüchen, Schüttelfrost, Unruhe, Durst, Schmerzen, Durchfall äußern und unter Umständen bis zum Tode führen.
Der sogenannte „Goldene Schuß“ ist häufig ein Unfall; viele sterben, weil ihnen Stoff verkauft wird, der stärker ist, als sie annehmen oder weil er mit Giftstoffen gestreckt ist.
Allgemein ist zu sagen, daß Drogen über ihre gesundheitsschädigende Wirkung hinaus nicht in der Lage sind, Probleme oder deren ursachen zu beseitigen, sondern den Süchtigen in einen Teufelskreis hineinreißen (z.B. Beschaffungskriminalität: da auf Dauer dem Süchtigen das Geld ausgeht, um seinen Drogenkonsum zu decken, muß er sich auf illegale Weise durch Diebstähle etc. das Geld beschaffen), aus dem er ohne fremde Hulfe nicht mehr herauskommt.
Die große und weiter zunehmende Zahl individueller Schicksale mit all ihren Begleiterscheinungen wie Beschaffungskriminalität, soziale Apathie usf. iwst auch ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch durch Therapie und Rehabilitation nur unzureichend bewältigt werden kann. Früh ansatzende vorbeugende Maßnahmen sind unerläßlich, nicht nur weil es volkswirtschaftlich betrachtet deutlich billiger ist vorzubeugen, als nachträgliche Kosten zu tragen, sondern auch um zu verhindern, daß Jugendliche überhaupt in den Teufelskreis zu tragen.
III. Maßnahmen

A.) Prävention

Die Aufgabe der Prävention ist es, über Ursachen und Folgen des Drogenmißbrauchs aufzuklären und Kindern und Jugendlichen Hilfestellungen zu leisten, in der Form, daß sie die Schädlichkeit des Drogenkonsums erkennen. Durch Aufklärung darf nicht Neugierde geweckt werden, sondern das Problembewußtsein soll geschärft werden. Inhaltliche Zielsetzungen müssen daher sein:
– die allgemeine und individuelle Beratung und Information über Drogen, auch über die sogenannten Volksdrogen Nikotin, Alkohol und Tabletten sowie der verantwortungsbewußte Umgang mit ihnen.
– der verantwortungsbewußte Umgang der gesamten Gesellschaft, besonders von Eltern und Erziehern, mit diesen Drogen.
– das Aufzeigen einer Persönlichkeitsentwicklung und das Finden der eigenen Identität.
– die Motivation und Bafähigung, Problemen nicht auszuweichen, sondern sie eigenständig zu lösen.
– die Vermittlung eines Verantwortungsbewußtseins jedes einzelnen Menschen gegenüber anderen, insbesondere gegenüber seiner nähere Umgebung.

Hierzu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
– der gezielte Ausbau von Drogenberatungsstellen und eine sträkere und bessere personelle Besetzung derselben ist voranzutreiben.
– die ständige Fortbildung von Lehrern und Mitarbeitern in der Drogenhilfe sowie die Einbeziehung von Ex-Usern (ehemaligen Süchtigen) in die Beratung muß gewährleistet werden.
– die Vorbeugung muß bereits in der 5. Klasse einsetzen (das Alter der Drogenabhängigen sinkt beständig), in der Form, daß schon dort Hilfestellung zur Problembewältigung gegeben wird.
– eltern sind in die Aufklärung über Drogenkonsumverhalten einzubeziehen, da sie von diesem Problem ebenso betroffen sind und in vielen Fällen am ehesten helfen könnten.
– es müssen jährliche Drogenberichte erstellt und veröffentlicht werden.
– die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind im Hinblick auf mehr Eigeninitiative und Kreativität zu verbessern (z.B. Aktivspielplätze, Workshops, kinderfreundliche Wohnumgebung mit Grünanlagen etc.).

B.) Therapie
Drogensüchtigen kann nicht geholfen werden, indem man sie in Justizvollzugsanstalten einsperrt, denn sie sind nicht als Kriminelle zu betrachten (abgesehen von schweren Verbrechen der Beschaffungskriminalität), sondern als Kranke. Der Grundsatz „Therapie statt Strafe“ ist daher unbedingt vorrangig.
Aber nur ein geringer Teil der Drogenabhängigen erhält die Chance, von der Sucht freizukommen aufgrund des Defizits an Therapiestellen und aufgrund der Tatsache, daß es oft Wochen und Monate dauert es bis geklärt, wer die Kosten für eine Therapie übernimmt. Häufig ist es dann für den Süchtigen bereits zu spät.

Die Jungen Liberalen fordern:
– die Zahl der Therapieplätze muß umgehend aufgestockt werden, damit jeder Drogenabhängige die Möglichkeit hat, sofort einen Therapieplatz zu erhalten.
– alternative Therapieangebote sind gemäß dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern; freie Träger, therapeuthische Wohngemeinschaften und anderen initiativen sind auch aus öffentlichen Mitteln besonders zu unterstützen.
– Spezielle Therapiekonzepte müssen für süchtige Kinder entwickelt werden.
– Eine bessere drogenorientierte Ausbildung von Ärzten, Personal und freien mitarbeitern muß sichergestellt werden.
– Alle mit Therapie und Beratung befaßten Institutionen und Gruppen müssen zu einer gezielten Zusammenarbeit finden.
– Die generelle Kostendeckung ist durch die Bezirkssozialämter zu sichern, sofern die Krankenkassen sich nicht dazu bereiterklären.
– Die Entscheidung über die Art der Therapie ist den jeweiligen Beratungsstellen und nicht den Kostenträgern zu überlassen, da diese den einzelnen Abhängigen besser beurteilen können. Kostengesichtspunkte dürfen nicht im Vordergrund stehen.
– Von der Einweisung von Drogenabhängigen in allgemeine psychiatrische Einrichtungen ist abzusehen, falls andere Möglichkeiten vorhanden sind.
– Durch Langzeittherapie ist der Übergang von der körperlichen Entgiftung zur psychosozialen Therapie zu gewährleisten und zu vereinfachen.
Eine Therapie hat nur dann Erfolg, wenn sie auf freiwilliger Basis stattfindet.
Entscheidend ist demnach, inwieweit Drogenabhängigen motiviert werden können. Voraussetzun muß sein, daß Drogenberatungsstellen leicht zugänglich sind, und daß die Drogenabhängigen Vertrauen zu Sozialarbeitern und Therapeuten haben. (s.u. Zeugnisverweigerungsrecht)

Die Jungen Liberalen fordern:
– die Öffentlichkeit ist über die vorhandenen Drogenberatungsstellen umfassend zu informiert.
– den Beratungsstellen ist die Möglichkeit der Straßensozialarbeit (street-worker) einzuräumen, um einen intensiveren Kontakt zur „scene“ zu haben und mehr Drogensüchtige ansprechen zu können.
– die Drogenberatungsstellen sind weiterhin in der Form zu unterstützen, daß sie Abhängigen vorübergehend Wohnraum zur Verfügung stellen können, damit diese erst einmal die Möglichkeiten haben, sich von der „scene“ teilweise zu lösen.
– ex-User sind in die therapeuthische Arbeit mit einzubeziehen.
– die Betreuung und Aktivierung von Nicht-Therapiewilligen muß stärker in Angriff genommen werden, wobei die Mitarbeit der Eltern oft von Bedeutung ist.

C.) Rehabilitation
Sowie es die die zentrale Aufgabe der Therapie sein muß, den Abhängigen von der Sucht zu befreien, indem  die Ursachen der Sucht geklärt und soweit wie möglich beseitigt werden, so ist es es die Zielsetzung der Rehabilitation, nicht wieder neue Ursachen aufzubauen: d.h. die Gefahr ist insofern groß, als ehemalige Drogenabhängige meist keinen Freundeskreis, keine Arbeit, keine Wohnung mehr haben, nicht in ihre Familie zurückkehren wollen oder können und hilflos vor einem Nichts stehen.
Die Therapie darf daher nicht gleichzeitig mit der Entwöhnung enden, sondern es muß eine geeignete Nachbetreuung sichergestellt sein.

Hierzu fordern die Jungen Liberalen:
– die Nachsorge für ehemals Drogenabhängige durch die Drogenberatungsstellen, durch Kontaktpersonen und durch finanzielle Aufwendungen mit öffentlichen Mitteln ist zu intensivieren.
– das Nachholen von schulischen und beruflichen Abschlüssen ist durch spezielle Bildungsangebote zu ermöglichen. Ehemals Abhängige sind oft zu alt, um nochmals am regulären Schuluntericht teilnehmen zu können.
– besonders groß sind die Schwierigkeiten bei der beruflichen Wiedereingliederung. Es müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, auch solche, die eine Art Arbeitserprobung zulassen.
– es müssen genügend Wohnmöglichkeiten geschaffen werden, wobei auch der soziale Wohnungsbau miteinbezogen werden sollte.
– ehemals Abhängige erfahren oft Diskriminierung durch ihre Umwelt. Daher muß ihnen geholfen werden, in einer neuen Umgebung (menschlich, beruflich…) neu anzufangen und sich dort zurecht finden zu können.
– mit Hilfe der Beratungsstellen ist anzustreben, daß auftertenden Probleme von eienr Gruppe aufgefangen werden können und nicht erneut die Sucht als letzter Ausweg bleibt.

D.) Rechtliche Maßnahmen

Auch die Gesetzgebung soll sich a) an den Möglichkeiten der Einschränkung des Drogenkonsums orientieren und vor allem b) daran, wie Drogensüchtigen am wirkungsvollsten geholfen werden kann.
Eine Legalisierung von Cannabis entspricht diesen Richtlinien keinesfalls; es wäre falsch verstandener Liberalismus.
Erstens haben haschisch und marihuana immer noch einen Stellenwert als aog. Einstiegsdrogen. Auch wenn längst nicht alle Cannabiskonsumenten zu Heroin oder Kokain überwechseln, kommt der Großteil der Heroinsüchtigen über Cannabis zu harten Drogen.
Zweitens würde durch die Legalisierung von Cannabis die psychologische Hemmschwelle zu harten Drogen übergehen („So schlimm kann das doch nicht sein!“), erheblich neidriger liegen.
Und drittens ist die Hoffnung, daß sich durch die Legalisierung von Cannabis der weiche und harte Drogenmarkt trennen ließe, unseres Erachtens nach nicht realistisch. Wer harte Drogen nehmen will, wird sie sich auch weiterhin beschaffen können. Wer allerdings weiche Drogen nimmt, tut dies sehr häufig, weil er auf die Gruppe – die „scene“ –angewiesen ist und dort eine Geborgenheit und Anerkennung sucht. Insofern wird er sich nicht von der „scene“ lösen lassen durch das Angebot, Cannabis in Apotheken kaufen zu können. Aufgrund dieser Tatsache erweist sich eine Trennung der Märkte als illusorisch. Die Legalisierung von Cannabis ist daher abzulhenen, nicht zuletzt, weil sie das Drogenproblem zu lösen evrsucht, indem sie es einfach nicht mehr als soclhes betrachtet wissen will.

Die Jungen Liberalen fordern daher:
– der Grundsatz „Therapie statt Strafe“ für Nur-Konsumenten (wie er heute bereits in vielen Fällen angewandt wird) ist gesetzlich zu verankern. Für diejenigen Dealer, die mit Drogen handeln, um ihren Eigenbedarf zu decken, soll dies in Form einer Kann-Bestimmung zutreffen.
– Bei erfolgreich abgeschlossener Therapie soll der ehemals Abhängige nicht als vorbestraft gelten, denn eine Vorbestrafung ist der erste Schritt zu einem Rückfall, da Vorbestrafte so gut wie keine Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben und von ihrer Umgebung diskriminiert werden.
– Weiterhin soll. falls die erste Therapie nicht erfolgreich war, dem Abhängigen die Möglichkeit gegeben werden, nochmals einen Therapieplatz zu erhalten und zwar außerhalb des Strafvollzugs.
– In Notfällen sind Schulden aufzuschieben oder es soll ganz darauf verzichtet werden, da diese Kosten für viele ehemals Abhängige eine Belastung darstellen, die der Rehabilitation entgegenwirken.
– Allen in Therapie und Beratung Arbeitenden ist das Zeugnisverweigerungsrecht zuzugestehen, um das Mißtrauen der Abhängigen herabzusetzen und ihnen den Zutritt zu den Beratungsstellen zu erleichtern.
– Gegen jeden, der in Justizvollzugsanstalten Rauschgift hineinschleust ider dieses versucht, sind härtere Maßnahmen zu ergreifen als bisher; dabei ist insbesondere für Bedienstete der Justizvollzugsanstalten sowie für Straferteidiger, die im Strafgesetz vorgesehene Möglichkeit des Berufsverbotes konsequent anzuwenden.

Weitere Maßnahmen:
a) Insgesamt kann es jedoch nicht ausreichen, „nur“ vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die Griffnähe von Suchtstoffen einzuschränken und Verbesserungen in Beratung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkranken anzustreben.
Die besten Wirkungen sind zwar durch Maßnahmen im sozialpolitischen Bereich zu erzielen (Suchtverhalten ist ein gesellschaftliches Problem und nicht ausschließlich ein individuelles), aber der Erfolg aller Bemühungen hängt im wesentlichen davon ab, ob in der Bevölkerung ein tieferes Problembewußtsein für die Gefährdung durch Drogen geschaffen werden kann.
In diesem Rahmen ist auch zu fordern, daß nichtalkoholische Getränke erhablich billiger zu verkaufen sind als Alkoholika (gerade im Gaststättengewerbe), daß der Umgang mit Tabletten (Schlaftabletten, beruhigungstabletten, Aufputschmitteln, etc.) auf ein vernünftiges Maß reduziert wird.
b) Als weitere Maßnahmen sind Verbesserungen der Zollfahnungsmethoden zu fordern (was technisch bereits möglich ist), sowie verstärkte Grenz- und Flughafenkontrollen.
Durch intensivere internationale Zusammenarbeit sollten auch die Anbauländer von Rauschgiften dazu bewegt werden, andere Produkte anzubauen. Dieses Vorhaben ist durch gezielte und projektgebundene Investitionen und im Rahmend der Entwicklungshilfe zu verwirklichen, so daß arme Länder nicht mehr darauf angewiesen sind, den Rauschgifthandel als Haupteinnahmequelle zu betreiben.

Besserer Schutz der Bürgerrechte in Polizeistationen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Audio- und Videokontrolle von Polizeistationen zur Gewaährleistung der Sicherheit für vorläufig Festgenommene, zur nachträglichen Aufklärung möglicher Übergriffe und als Präventionsmaßnahme gegen Grundrechtsverletzungen der vorläufig festgenommenen.

Diese soll in allen Bereichen erfolgen, in denen sich Inhaftierte aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf vertrauliche Gespräche mit ihrem Rechtsbeistand oder Arzt verletzt. Die Aufzeichnungen sollen nicht in „Echtzeit“ verfügbar sein, sondern über einen angemessenen Zeitraum vor Manipulationen geschützt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Ausschließlich unabhängige Ermittler, Bescherdeführer und im Todesfall auch die Familien des Opfers sollten – nach Anordnung eines Richters – einen Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.