26.01.2020

Straßenverkehr sicherer machen!

Der Straßenverkehr stellt immer noch eine große Gefahrenquelle dar. Gerade unbeteiligte Passanten und andere Verkehrsteilnehmer müssen stärker vor – immer oft noch tödlichen – Gefahren geschützt werden. Liberale Maxime ist es dabei, tatsächliche Gefährdungen zu unterbinden und zu sanktionieren, statt alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und in ihrer Freiheit einzuschränken.

Verkehrssicherheit fängt bei einer korrekten Vergabe von Führerscheinen an. Die Mindestsperre bei Täuschungsversuchen in der Führerscheinprüfung muss sechs Monate betragen. Die technischen Vorkehrungen gegen Täuschungsversuche sind zu verstärken. Der (versuchte) Prüfungsbetrug sowie der illegale Erwerb wird als Straftat gewertet, die entgeltliche, gewerbs und bandenmäßige Ermöglichung des Prüfungsbetruges und der Verkauf von Führerscheinen mit einem angemessen hohen Strafrahmen ausgestattet.

Eine Ausweitung des Straftatbestandes der Trunkenheit am Steuer lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Dafür muss ein Alkoholverstoß aber schon spätestens nach dem zweiten Verstoß den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Für Berufskraftfahrer gilt dies schon für die erste Fahrt. Die bisherige Rechtsunsicherheit in Bezug auf Cannabis ist problematisch. Die Jungen Liberalen fordern eine umfassende wissenschaftliche Evaluation der Fahrsicherheit unter THC-Einfluss. Sollten die Ergebnisse hinreichende Sicherheit bieten, ist § 24 a StVG um einen dem 0,5 Promille-Grenzwert für Alkohol vergleichbaren THC-Grenzwert zu ergänzen.Die Bußgelder für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße sind zu erhöhen und insbesondere eine stärkere Differenzierung bei Wiederholungstaten und bei konkreter Gefährdung einzuführen. Der Entzug der Fahrerlaubnis muss eine spürbare Sanktion sein. Die Mindestsperre beträgt mindestens sechs Monate, die Möglichkeit einer Verkürzung auf drei Monate ist zu streichen. Wurde gegen den Fahrer in den letzten 5 Jahren eine Sperre ausgesprochen beträgt die Mindestsperre 2 Jahre. Die Neuerteilung darf keine Formalität sein, sondern aufgrund hoher, nachzuweisender Anforderungen erfolgen. Der Fahranfänger darf nicht schlechter stehen als der, der seinen Führerschein durch rücksichtloses Verhalten verloren hat. Die erneute Ablegung einer Führerscheinprüfung ist daher der Regelfall, die direkte Erteilung die Ausnahme. Außerdem gilt auch für den neu erteilten Führerschein die Probezeit für Fahranfänger.

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