Abschaffung der Mindest-Klo-Quote für Kleinbetriebe

§ 37 der Arbeitsstättenverordnung ist dahingehend zu ändern, daß zukünftig die Verpflichtung für Betriebe entfällt, stets ab 5 Arbeitnehmer mindestens je ein geschlechtlich getrenntes Klo einzurichten (Sanitäranlagenquote). Gerade für kleinere Existenzgründer stellen derlei bürokratische Schikanen eine unnötige staatliche Gängelung dar.