Die Jungen Liberalen NRW fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“.
Eine Differenzierung zwischen Bürgern und Vertretern von ausländischen Staaten ist weder zeitgemäß noch entspricht sie der Gleichbehandlung der Menschen. Zudem ist nicht erkennbar, warum Beleidigungen gegenüber ausländischen Staatsoberhäuptern, die weder durch ihren Aufenthalt noch andere Umstände Anknüpfungspunkte zum deutschen Recht haben, durch das deutsche Strafrecht geahndet werden sollen.
Die Jungen Liberalen NRW erachten die Regelungen der §§185 ff StGB auch in diesen Fällen für ausreichend, sodass es hier keiner gesonderten gesetzlichen Regelung bedarf.