Abschaffung der Mindest-Klo-Quote für Kleinbetriebe

§ 37 der Arbeitsstättenverordnung ist dahingehend zu ändern, daß zukünftig die Verpflichtung für Betriebe entfällt, stets ab 5 Arbeitnehmer mindestens je ein geschlechtlich getrenntes Klo einzurichten (Sanitäranlagenquote). Gerade für kleinere Existenzgründer stellen derlei bürokratische Schikanen eine unnötige staatliche Gängelung dar.

Weitere Beschlüsse

20.07.2025

Positionspapier „Ab in den Süden – Fliegen muss bezahlbar werden!“

Zu den größten Freiheitseingriffen der Coronapolitik in das Leben junger Menschen gehörten die Beschränkungen der Reisefreiheit. Reisen im In- und insbesondere...
29.06.2025

Make Teaching Great Again

Wir Junge Liberale NRW legen auf das Thema „Beste Bildung“ einen enormen Fokus. Unsist dabei in besonderem Maße bewusst, dass...
29.06.2025

Grün wird Gold, Trash wird Cash

Obwohl wir in Deutschland immer besser darin werden, Müll zu verwerten, gibt es immer noch Probleme für die Umwelt. Wir...