20.04.2024

Wissenschaftsfeindliche Cancel-Culture canceln!

Wir Junge Liberale nehmen wahr, dass die Freiheit von Forschung und Lehre in
Deutschland immer wieder unter Druck gerät. Von der Skandalisierung von
Fachvorträgen, über die Störung des Lehrbetriebs, bis hin zur öffentlichen
Diskreditierung von Wissenschaftlern; zu oft mussten wir in den letzten Jahren
beobachten, wie die Wissenschaftsfreiheit durch selbsternannte Aktivisten und eine
Kultur des Boykotts und der Blockade an Hochschulen bedroht wird. Nicht zuletzt die
von der Hochschulleitung geradezu befürwortete Besetzung von Hörsälen an der HHU
Düsseldorf in 2023, die erfolgreiche Unterbindung eines Vortrags zur
Geschlechterbiologie an der HU Berlin im Jahr 2022 und die Gründung des Netzwerks
Wissenschaftsfreiheit im Jahr 2021, dem mittlerweile über 750 Wissenschaftler aller
Disziplinen angehören, haben den Fokus zurecht auf dieses Thema gelenkt. Wir
schließen uns der Wissenschaftsministerin Stark-Watzinger uneingeschränkt an, wenn
sie unterstreicht, dass Wissenschaft von Freiheit und Debatte lebt.

Wohin ein Mangel an Debatte und Pluralismus führt, zeigte sich besonders im Anschluss
an den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023. In zahlreichen und
namhaften amerikanischen Universitäten entzündete sich das Feuer des Antisemitismus.
Standpunkte, die dem Staat Israel ein Recht auf Existenz und Verteidigung zugestehen,
wurden niedergebrüllt, jüdische Studenten von wütenden Mobs in Bibliotheken
festgesetzt und Israelflaggen verbrannt. Auch wenn die antisemitischen Ausbrüche an
deutschen Hochschulen weniger zahlreich und dramatisch waren, sind sie doch
unerträglich und es gilt, ihnen entschlossen entgegenzuwirken.

Ein Klima der Unfreiheit schadet zum einen dem Wissenschaftsstandort Deutschland und
NRW und ist zum anderen auch der demokratischen Debattenkultur abträglich. Auf beide
Aspekte kann die Politik einwirken. Deshalb fordern wir folgendes:

– Hochschulen haben weder die Aufgabe noch die Kompetenz, kollektive Meinungen
oder Haltungen zu entwickeln. Hinter jeder offiziellen Äußerung zu politischen
oder zeitgeschichtlichen Ereignissen steckt die persönliche Ansicht der
Federführenden. Der Campus öffentlicher Hochschulen wird in seiner Funktion als
Raum der Debatte untergraben, wenn eine gewisse Haltung „auf Staatskosten“
durchgedrückt wird. Dann findet kein freier Willensbildungsprozess unter
Studenten statt, sondern sie sind bloß Empfänger einer Kampagne, welche die
Verbreitung von Einzelinteressen verfolgt. Dies beschädigt das Bild des
unvoreingenommenen Staates insgesamt. Daher müssen Hochschulen in ihrer Kommunikation zu politischen Themen klar auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung stehen, darüber hinaus aber stets weltanschaulich
neutral auftreten.

– Hochschulen sind als Teil des Staates verpflichtet, die Grundrechte der Dozenten
sowie Studenten zu achten und zu schützen. Dazu gehört ebenso die Gewährleistung
ihrer Ausübung. In keinem Fall dürfen die Dozenten jedoch mit der stetigen
Gefahr einer Untersagung alleingelassen werden, wenn Andersdenkende Protest
anmelden. Die Freiheit eines Bürgers darf nicht vollständig erlöschen, nur weil
sie einem anderen Bürger missfällt. Daher sollen Hochschulen zukünftig
verhältnismäßige erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bedrohte Veranstaltungen der
Wissenschaft, Forschung und Lehre zu schützen. Dazu gehört in besonders
Risikofällen der Schutz der Veranstaltung durch private Sicherheitsdienstleister und das Hinzuziehen der
Polizei.

– Wir begrüßen es, wenn mehr Hochschulen dem Vorbild der Universität Hamburg
folgen und sich freiwillig einen “Kodex Wissenschaftsfreiheit” geben, in dem sie sich
besonders dem Schutz von Forschung und Lehre verpflichten.

– Um die tatsächliche Gültigkeit der Freiheit von Forschung und Lehre in der Praxis zu sichern, soll das
Land NRW eine „Beratungsstelle Wissenschaftsfreiheit“ einrichten, die Hochschulangehörigen in NRW mit
(Rechts-)Beratung zur Seite steht, wenn sie sich in der Ausübung ihrer wissenschaftlichen Freiheit bedroht
sehen. Die Beratungsstelle soll in einem jährlichen Bericht empirisch angereicherte Auskunft über ihre
Arbeit und den Stand der Wissenschaftsfreiheit in NRW herausgeben. Des Weiteren soll sie als
Schlichtungsstelle zwischen Wissenschaftlern und Hochschulleitung fungieren, wenn sich ein Wissenschaftler
in seiner Freiheit von Forschung und Lehre durch seine Hochschulleitung verletzt sieht. Solle Stellen sollen
nach Möglichkeit einen direkten Ansprechpartner an den Hochschulen selbst haben , um die
Inanspruchnahme mit so wenigen Hürden wie möglich zu verbinden.

– Auch vor weiterführenden Schulen macht die politische Einflussnahme in der Bildung keinen Halt.
Die klare politische Positionierung und Beeinflussung innerhalb des demokratischen Spektrums von
Lehrkräften gegenüber Schülern muss ein Ende finden!
Daher sollen zusätzlich Beratungsstellen auch an weiterführenden Schulen angeboten werden, um
das Neutralitätsgebot zu wahren, politische Einflussnahme zu verhindern und die eigentliche
Aufgabe der weiterführenden Schulen, jungen Erwachsenen beizubringen, sich ein eigenes Urteil
bilden zu können, sicherzustellen.

– Von Diskussionen, ob, wie und wie viele Geschlechter zu adressieren sind,
blieben jüngst auch Hochschulen nicht verschont. So machen einige Dozenten
konkrete Vorgaben in ihren Aufgabenstellungen, die beispielsweise die Verwendung
des Asterisks (“Genderstern”) oder Unterstrichs bei der Anfertigung der Arbeit
vorsehen. Ein Nichtbefolgen wird durch eine schlechtere Bewertung bestraft. Wir
lehnen derartige Zwänge sowohl für Studenten als auch für Wissenschaftler im Allgemeinen rigoros ab. Bürger sollten sich untereinander die Freiheit einräumen, nach eigenem Belieben zu sprechen und zu schreiben. Erst recht muss dies für den Staat gelten.

– Auch weiterhin und insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften
Sicherheitslage in Europa lehnen wir sogenannte Zivil- oder Friedensklauseln
entschieden ab. Sie würden Fortschritte in unmittelbar sicherheitsrelevanten
Bereichen und im Bereich der Dual-Use-Güter behindern und erschweren das
Einwerben von Drittmitteln. Die Entscheidung darüber, ob eine Forschung aus
wissenschaftsethischen Gesichtspunkten betrieben werden sollte, muss durch den
einzelnen Wissenschaftler beurteilt werden, nicht durch die Einrichtung, an
welcher er forscht, und erst recht nicht durch den Gesetzgeber.

– Die Rechte mündiger Bürger verkommen zu Glaubenssätzen, wenn ihre Durchsetzung
nicht bestmöglich gesichert ist. Aus diesem Grund soll künftig jede Hochschule
verpflichtet werden, im Justiziariat eine Anlaufstelle für Studierende zu
schaffen, die sich durch Handlungen der Hochschule in ihren subjektivöffentlichen
Rechten verletzt sehen. Der Klageweg etwa gegen Äußerungen und
Aktionen des AStA ist für viele undurchsichtig und abschreckend. Hier muss ein
Gleichgewicht zwischen den rechtlichen Mitteln des AStA und denen der
Studierenden geschaffen werden, sodass am Ende diejenige Partei obsiegt, die
Recht hat, nicht diejenige, die auf größere Ressourcen und Expertise
zurückgreifen kann.

– Wir fordern, auch an Hochschulen alle Möglichkeiten des Versammlungsrechts gegen
antisemitische Inhalte und Sympathiebekundungen zugunsten der Hamas vorzugehen,
konsequent auszuschöpfen. Auch die Exmatrikulation von Studenten, die
Antisemitismus an ihrer Hochschule verbreiten, muss als Option bestehen.

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