Wir machen den Weg frei

Die Förderung individueller Freiheit und persönlicher Verwirklichung ist für uns Ziel staatlichen Handelns. Teil dieser Freiheit ist auch das Recht, sich selbstbestimmt fortbewegen zu können. Staatlicher Ausdruck der Förderung dieses Rechts ist die Infrastrukturpolitik. Unsere Leitlinie ist dabei, dass der Staat individuelle Mobilität so wenig wie möglich einschränken darf und gleichzeitig aktiv werden soll, um diese Mobilität auch tatsächlich zu ermöglichen. Der Staat soll, in enger Abstimmung und unter größtmöglicher Beteiligung privater Dienstleister, eine ideologiefreie Infrastruktur schaffen, die den tatsächlichen Anforderungen der Bürger entspricht. Dies umfasst vor allem die Ermöglichung individueller Mobilität, wo sinnvoll aber auch die Unterstützung kollektiver Verkehrsmittel; durchgeführt möglichst in privatwirtschaftlicher Form. Insbesondere ist in einem nach Wettbewerbsprinzipien geordneten, innovative und auch kostengünstigere Lösungen ermöglichenden Mobilitätssektor die Antwort auf bisher bestehende teure und ineffiziente Monopolstrukturen zu finden.

NRW ist heute Stauland Nummer 1 in Deutschland. Die Infrastruktur unseres Landes wurde über Jahrzehnte durch politische Fehlentscheidungen vernachlässigt und ist nicht mehr in der Lage, den stetig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Wenn NRW persönliche Bewegungsfreiheit, wirtschaftliche Dynamik und mehr Wohlstand für mehr Menschen erhalten und ausbauen will, muss die Politik dringend umsteuern. Wir fordern mehr Tempo für NRW.

Straßenverkehr

  • Die Straßeninfrastruktur in NRW ist chronisch unterfinanziert. Gleichzeitig zahlen Autofahrer durch hohe Steuern immense Summen an den Staat. Kurzfristig ist eine spürbare Mittelumschichtung im Landeshaushalt zu Gunsten der Instandhaltung unseres Straßennetzes nötig. Auch Erweiterungen und Neubaumaßnahmen müssen möglich sein, wobei der Erhalt der bestehenden Substanz stets Vorrang haben muss.
  • Mittelfristig soll die Kfz-Steuer abgeschafft werden und die Mineralölsteuer aufkommensneutral erhöht werden. Die Höhe der Investitionen in die Straßeninfrastruktur muss mindestens der Höhe der Einnahmen aus der Mineralölsteuer entsprechen. Gleichzeitig muss die Doppelbesteuerung entfallen, die Umsatzsteuer soll also nur auf den tatsächlichen Preis vor Steuern fällig werden. Darüber hinaus soll in Zukunft die Steuer auf den Brennwert und nicht das Volumen erhoben werden.
  • Staatlichen PKW-Mautsystemen erteilen wir eine Absage. Insbesondere ist der Sinn einer „Ausländermaut“ nicht ersichtlich, da die Kosten der Erhebung die Erträge annähernd erreichen. Die LKW-Maut dagegen begrüßen wir als Kompensation der entstehenden erhöhten Abnutzung der Infrastruktur. Letztlich soll sie auf allen Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen gelten. Eine Sondermaut für Fernbusse soll es nicht geben.
  • Um Bundesmittel für den Straßenbau vollständig abrufen zu können, müssen ausreichend fertig geplante Projekte vorhanden sein. Hierfür sind die Planungskapazitäten des Landes zu erhöhen, insb. durch die Hinzuziehung privater Projektbüros. Bei der Planung von Landstraßen soll bei mangelnder Alternative nur noch ein schmaler Fuß- und Radweg mitgeplant werden müssen.
  • Langfristig wollen wir für das gesamte Autobahnnetz eine alternative Finanzierung prüfen. Hier bietet sich die Chance einer vollständigen materiellen Privatisierung.
  • Die Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Insbesondere die umweltrechtlichen Anforderungen sind in den vergangenen Jahrzehnten ausgeufert und müssen auf ein Maß zurückgeführt werden, das mehr Effizienz ermöglicht.
  • Das Baustellenmanagement muss dringend reformiert werden. Die mangelnde Qualität der den Ausschreibungen beigefügten Planungen aufgrund einer unzureichenden Begutachtung des Bauvorhabens führt häufig zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Daher soll jedes Bauvorhaben mit ausreichend hohem Investitionsvolumen von einem qualifizierten, externen Gutachter bewertet werden. Wir fordern den weiteren Ausbau des 3-Schicht-Betriebs und des Konzepts der Wanderbaustellen. Kilometerlange brachliegende Baustellen müssen der Vergangenheit angehören. Geschwindigkeitsbeschränkungen in Baustellen sind kritisch zu überprüfen und an konkrete Sachverhalte und Gefährdungen zu koppeln.
  • Ausführliche Verkehrsplanung zur Stauvermeidung sowie Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitig abgeschlossenen Bauvorhaben sind weiterhin durchzusetzen.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen immer einen Eingriff in die Rechte der Bürger dar und müssen daher gut begründet sein. Auf Autobahnen sind hier grundsätzlich nur Sicherheitsaspekte hinreichend, z.B. Beschränkungen in Kurven oder extremen Hanglagen. Zusätzlich sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit in unbeschränkten Streckenabschnitten 2 Kilometer vor Inkrafttreten angekündigt werden. Lärmschutz kann bis auf Neubaumaßnehmen schwerlich ein Argument sein, da das Autobahnnetz viele Jahrzehnte alt ist, die Anwohner zum Zeitpunkt ihrer Ansiedlung um die Lärmemission wussten und der mittlere Lärmpegel wesentlich vom LKW- und nicht vom PKW-Verkehr beeinflusst wird. Tempolimits aus Lärmschutzgründen sollen nur dann verhängt werden dürfen, wenn alternative Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind. Hier kommen zum Beispiel Schallschutzfenster, Lärmschutzwände oder Übertunnelungen in Betracht.
  • Auf allen zweispurigen Autobahnabschnitten soll ein generelles Überholverbot für LKW gelten. Bedingung hierfür ist die Erhöhung des Tempolimits für Lastkraftwagen auf Autobahnen auf 100km/h. Lang-LKW, auch Gigaliner genannt, bieten nicht nur zahlreiche Chancen für das Transportwesen. Richtig eingesetzt, könnten sie auch für eine spürbare Entlastung der Umwelt und unserer Verkehrsinfrastruktur sorgen. Nach Abschluss des 2016 auslaufenden Modellversuchs soll eine Verlängerung des Testzeitraums unter Ausweitung der Maximallänge auf bis zu 25,25 m erfolgen. Bei weiterhin positiven Ergebnissen ist vom Verkehrsministerium ein landesweites von Lang-LKW zu befahrenes Wegenetz aufzustellen, sodass Lang-LKW mit einem Maximalgewicht von 40 t, verteilt auf 7 Achsen, zugelassen werden können. Sollten die Modellversuche ihrerseits ergeben, dass die Infrastruktur flächendeckend nicht für ein Befahren durch Lang-LKW ausgelegt ist, soll sie langfristig dahingehend ausgebaut werden. Die verkehrliche Überwachung mittels Videobeobachtung soll außer an Gefahrenstellen eingestellt werden.
  • Der Dschungel an Verkehrszeichen ist eine Gefahr für die Verkehrssicherung und trägt zu Unachtsamkeit bei. Wir wollen daher eine erhebliche Reduzierung der Verkehrszeichendichte erreichen. Außerdem fordern wir einen konsequenten Ausbau der Nutzung von elektronischen Verkehrszeichen, die dynamisch auf das Verkehrsaufkommen reagieren und beispielsweise temporär auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit an die jeweilige Situation anpassen können.
  • Sämtliche sachlich unbegründeten Baumaßnahmen zur „Verkehrsberuhigung“ lehnen wir als Eingriffe in die Freiheitsrechte ab. Insbesondere Fahrbahnverengungen und Rückbaumaßnahmen sind Geldverschwendung erster Klasse. Blitzer, die lediglich zum Füllen leerer Haushaltskassen dienen, stellen keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar, und sind deshalb abzulehnen. Anstelle einer alleinigen Blitzernutzung wird an Gefahrenstrecken der Einsatz digitaler Geschwindigkeitsanzeigen präferiert.
  • Wir begrüßen die Möglichkeiten der stärkeren Vernetzung und Automatisierung im Straßenverkehr. Fahrassistenzprogramme können zu mehr Sicherheit und Komfort im Straßenverkehr beitragen. Eine verpflichtende Einführung von Assistenz- und Sicherheitssystem, wie z.B. E-Call lehnen wir hingegen ab und wollen bestehende Richtlinien zurückfahren. Bei vollautomatisierten Systemen muss sichergestellt sein, dass sie jederzeit von einem menschlichen Fahrer übersteuert werden können. Die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen vom Gesetzgeber klar definiert werden.
  • Die staatliche Förderung oder Benachteiligung bestimmter Antriebsarten lehnen wir ab.
  • Das Verkehrsrecht darf nicht als Ersatzstrafrecht herangezogen werden. Ein Entzug des Führerscheins darf nur bei verkehrsrelevanten Delikten als Strafe geltend gemacht werden.
  • Die Julis NRW sprechen sich für eine Reform der bestehenden Führerscheinklassen aus: Zukünftig sollen die A-Klassen (Motorrad) ohne Prüfung in Zwei-Jahres-Schritten ineinander übergehen. Dies bedeutet, dass mit dem Erwerb der Klasse A1 automatisch nach zwei Jahren die Klasse A2 und nach vier Jahren die Klasse A erworben wird. Zusätzlich soll, unter der Voraussetzung einer umfangreicheren Fahrausbildung, ein direkter Einstieg in die Klasse A mit 18 ermöglich werden. Die B-Klassen (PKW) sollen zu einer Klasse zusammen geführt werden. Zudem sollen die verpflichtenden Autobahn-und Überlandfahrten zu Gunsten eines
  • Fahrsicherheitstrainings halbiert werden. Des Weiteren sollen etwaige Leistungsbeschränkungen sich einzig auf das Leistungsgewicht des betriebsbereiten Fahrzeuges beziehen und keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung machen.
  • In einer Zeit in der Mobilität immer größere Bedeutung besitzt, fordern wir die Herabsenkung des Mindestalters für den Erhalt des Führerscheins auf 16 Jahre.
  • Auch der Radverkehr gewinnt sowohl im Freizeitbereich, als auch für die tägliche Fortbewegung an Bedeutung. Statt aber Leuchtturmprojekte wie den Radschnellweg-Ruhr zu fördern, sollte der Fokus bei Projekten zur Rad-Wege-Infrastruktur des Landes NRW sein, die bestehende Infrastruktur zu verbessern und sinnvoll miteinander zu verknüpfen. In langfristigen Überlegungen können auch Rad-Schnellwege eine Rolle spielen, zum jetzigen Zeitpunkt sind sie aber weder nützlich noch finanzierbar.
  • Bahnverkehr
  • Private Unternehmen sind dynamisch und innovativ. Wir sprechen uns daher im Sinne eines besseren Angebots und günstigerer Preise für die vollständige materielle Privatisierung der Deutschen Bahn aus. Vor dieser Maßnahme sollen die Bereiche Netz und Betrieb getrennt werden, ersterer soll beim Staat verbleiben. In diesem Zuge sollen auch Bahnhöfe vollständig privatisiert und der Betrieb dieser ausgeschrieben werden.
  • Wettbewerb im Betrieb soll nicht nur ermöglicht, sondern aktiv gefördert werden. Dazu sind explizit auch ausländische Bahnbetreiber eingeladen. Genehmigungsverfahren sind so zu gestalten, dass sie einzelne Wettbewerber nicht privilegieren.
  • Kapazitätssteigerungen im Bahnverkehr sollen wo immer möglich durch den Einsatz moderner Steuerungssysteme erreicht werden. Ausbaumaßnahmen sollen nur dort stattfinden, wo perspektivisch eine bessere Zugsteuerung nicht ausreicht.
  • Trassengebühren für den Bahnverkehr sollen abhängig von der Lärmemission der Züge sein.
  • Die verschiedenen Verkehrsverbünde in NRW sollen zu einem einzigen zusammengelegt werden, um den unüberschaubaren Tarifdschungel zu lichten. Es muss gelten, dass Preise grundsätzlich von der zurückgelegten Entfernung abhängen.
  • Taximarkt
  • Der Taximarkt soll, wo immer möglich, dereguliert werden. Besonders Ballungszentren eignen sich hierfür. Hier soll die Vergabe kommunaler Konzessionen aufgehoben werden.
  • Gebiete die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht durch private Anbieter erschlossen und abgedeckt werden können, sollen auch weiter durch kommunale Räte reguliert werden können.
  • Eine grundlegende Beförderungspflicht lehnen wir ab. Taxifahrer und Unternehmen, die allerdings öffentliche Taxistände verwenden, sollten auch weiterhin zur Mitnahme verpflichtet sein.
  • Um die Markttransparenz zu gewährleisten müssen Tarife und Kosten für Kunden jederzeit leicht erkennbar sein.
  • Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • Der ÖPNV soll genau wie der Bahnverkehr privatisiert und öffentlich ausgeschrieben werden. Auch hier gilt bei vorhandener Infrastruktur, dass diese im Besitz der Kommunen verbleiben soll um keinen Anbieter zu benachteiligen.
  • Öffentliche Ausschreibungen sollen sich auch im ÖPNV an nationale und internationale Unternehmen richten. Die kommunalen ÖPNV Betriebe sind auch hier nicht bevorzugt zu behandeln.
  • Finanziell nicht lukrative Strecken und Verbindungen sollen auch weiterhin durch kommunale ÖPNV Betriebe bedient werden können. Diese sollen durch Einnahmen aus den Vergabeverfahren für andere Strecken querfinanziert werden können.
  • Darüber hinaus sind langfristig sämtliche gesetzlich verankerten Monopole oder monopolartigen Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr zu beseitigen. Die Erbringung individueller Transportdienstleistungen ist vom ÖPNV zu entkoppeln, umfassend zu liberalisieren und entsprechend zeitgemäßer technischer Gegebenheiten zu ermöglichen. Zudem müssen weiterhin bestehende protektionistische Einschränkungen des Fernbusverkehrs, wie etwa das Unterwegsbedienungsverbot, abgeschafft werden.
  • Luftverkehr
  • Fliegen ist heute kein Luxus mehr. Sowohl privat wie auch geschäftlich wollen vielen Menschen nicht mehr auf die Möglichkeiten schnellen Reisens verzichten. Um diese Form der Mobilität noch zu fördern, müssen ihre Stärken weiter ausgebaut werden. Deshalb lehnen wir weitere regulatorische Eingriffe wie ein verschärftes Nachtflugverbot, überbordende Sicherheitsanforderungen und die Ausweitung umweltrechtlicher Vorgaben ab.
  • Im Bereich des Luftverkehrs ist gelungen, was in vielen anderen Infrastrukturbereichen schwer zu realisieren ist: Der Staat besitzt kein Monopol und diverse Anbieter befinden sich in einem verbraucherfreundlichen Wettbewerb. Diese Situation gilt es zu festigen und weiter auszubauen. Daher sollen das Land und die Kommunen alle noch verbliebenen Anteile an Flughäfen veräußern.
  • Subventionen soll es weder für Flughäfen, noch für Fluggesellschaften geben. Ihr Abbau und Verbot ist auf europäischer Ebene anzustreben. Dies umfasst auch die Besteuerung des Flugkerosins.
  • Flughäfen sollen ihre Start- und Landegebühren grundsätzlich nach selbst festzulegenden betriebswirtschaftlichen Faktoren bestimmen. Gesetzliche Komponenten sollen jedoch für die Umweltemissionen gelten, insbesondere für Lärmemissionen. Jedoch soll die staatliche Luftverkehrssteuer abgeschafft werden.
  • Für Flughäfen sind verlässliche wettbewerbsfähige Entwicklungsperspektiven zu sichern. Dabei ist planerisch dafür Sorge zu tragen, dass langfristig orientierte Erweiterungsflächen inklusive der infrastrukturellen Anbindung planerisch flächenmäßig gesichert und diese Entwicklungsperspektiven nicht durch konkurrierende Nutzungen wesentlich beeinträchtigt oder gar verhindert werden.
  • Unbemannte Dronen für den Transport von Waren und Gütern werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten sollen Flugkorridore für Dronen zum Transport von Waren nach staatlichen Lizenzen vergeben werden. Auch soll eine Dronenleitstelle vergleichbar mit der deutschen Flugsicherung eingerichtet werden.
  • Auch im privaten Sektor erfreuen sich unbemannte Drohnen zu verschiedensten Zwecken steigender Beliebtheit. Auch für diesen Nutzungsbereich sollen bestimmte Luftraumkorridore reserviert und freigegeben werden. Diese sollen allerdings kostenlos zur Verfügung gestellt werden, solange keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
  • Schiffverkehr
  • Die Binnenschifffahrt ist als Verkehrsträger derzeit unausgelastet, obwohl sie günstig, sicher und energieeffizient ist. Durch staatliches Nichtstun sind die Chancen des Wassertransports bisher nicht ausreichend genutzt worden. NRW muss zeitnah ein Ausbauprogramm für die Schleusen des Landes vorlegen, damit sie einen gesteigerten Verkehrsfluss aufnehmen können.
  • An den wichtigen Wasserstraßen müssen sukzessive die Brückenhöhen an die Größe der heutigen Schiffe angepasst werden. Bei Neubauten soll dies grundsätzlich umgesetzt werden.
  • Wir befürworten den Ausbau trimodaler Terminals in Häfen als zentralen Aspekt der Attraktivitätssteigerung der Schifffahrt. Stehen Umwelt- oder Verkehrsgutachten einem Ausbau im Wege, soll das Land Maßnahmen fördern, die die entstehenden Probleme lösen.