Weniger Licht ins Dunkel bringen – Lasst uns wieder Sterne zählen!

Die Verschmutzung unserer Umwelt durch künstliches Licht birgt erhebliche Gefahren. Nicht nur wirkt sich Lichtverschmutzung langfristig auf die Biodiversität unseres Planeten aus, künstliches Licht ist zudem ein massiver Risikofaktor im Verkehrs- und Sicherheitssektor.

Um diese und weitere negative Konsequenzen zu mildern fordern die Jungen Liberalen NRW:

  • die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Landesamtes für Natur, Umwelt und8Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zur künstlichen Außenbeleuchtung. Besonders der Ausrichtung von LED Lampen und sowie deren Positionierung ist Aufmerksamkeit zu schenken. Dahingehend sollen Ausstrahlungen von öffentlichen Gebäuden, sowie anderen öffentlichen Flächen möglichst objektnah erfolgen um die weitere Abgabe von Licht in die Umwelt zu vermeiden. Auch auf die Ausrichtung von LED betriebenen Werbetafeln an Verkehrspunkten ist zu achten um die Gefahr der Ablenkung von Verkehrsteilnehmern zu verringern. Die Lizenzen zur Betreibung von Himmelsstrahlern und Außenlasern sind regelmäßig zu prüfen.
  • Förderprojekte zur Vermeidung von Lichtverschmutzung, um einen Anreiz für Innovationen zu schaffen. Die Entwicklung objektnaher Beleuchtung durch Lampen, die ihr Licht weniger verstreuen und mehr auf einen Punkt komprimieren, ist zu fördern.
  • eine umweltbewusste Steuerung der Warnlichter bei öffentlichen Anlagen sowie der Beleuchtung von öffentlichen Flächen. In öffentlichen Gebäuden, Anlagen oder Plätzen ist eine automatische Schaltung zu installieren, die die Beleuchtung der Fläche zeitlich systematisiert. Zudem sind Objekte nur aus Sicherheits- oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dauerhaft zu beleuchten. Gerade bei der Beleuchtung öffentlicher Anlagen ist auf die Maßnahmen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu achten.
  • Bei Lichtwerbung soll die Helligkeit der Werbeanzeige die maximale Anzahl von 300 Candela pro Quadratmeter bei Nacht möglichst nicht überschreiten. Auch der Blauanteil öffentlich finanzierter Werbeanzeigen ist zu prüfen und auf den geringst möglichen Anteil zu beschränken.
  • Die Ausrichtung und Position bestehender Beleuchtungsanlagen ist hinsichtlich der Maßnahmen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu prüfen.