29.04.2023

Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat! – Befreiungsverfahren flächendeckend ermöglichen!

Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
 Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
 Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
 eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
 Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
 bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
 das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
 unterworfen bleiben.

 Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
 noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
 Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
 eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
 erster Stelle stehen!

 Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
 einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
 oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
 langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
 zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
 dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
 möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
 proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
 werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
 können.

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