Baumschutzsatzungen stellen Regelungen für Baumfällgenehmigungen ab einer
festgelegten Kronenhöhe oder einem bestimmten Stammumfang auf. Zweck von
Baumschutzsatzungen ist die Verhinderung von Baumfällungen innerhalb des
Geltungsbereichs. In der Praxis stellen Baumschutzsatzungen jedoch eine unnötige
Belastung für Bürger und Verwaltung dar. Für eine Fällung der unter die Satzung
fallenden Bäume ist eine Genehmigung seitens der kommunalen Verwaltung erforderlich.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten ist ein bürokratisches und komplexesVerfahren
notwendig, das in den meisten Fällen mit einer Genehmigung des gestellten Antrags
endet. Baumschutzsatzungen tragen somit nicht zu mehr Umweltschutz bei, sondern
schaffen unnötige Umweltbürokratie. Baumschutzsatzungen sind zudem Ausdruck eines
Grundmisstrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Grundgedanke einer
Baumschutzsatzung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zu
einemverantwortungsvollen und umweltbewussten Umgang mit den eigenen Bäumen fähig
sind.
Wir Junge Liberale lehnen Baumschutzsatzungen daher als ineffektive, den Bürger
unnötig belastende Maßnahme ab. Baumschutzsatzungen stellen daher kein wirksames
Instrument zum Schutz von Bäumen, sondern eine unnötige Belastung für Bürger und
Verwaltung dar. Wir Junge Liberale fordern daher:
Die Streichung des § 49 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG NRW). Wir fordern eine
Genehmigungsfiktion für Fällungsanträge im Landesrecht, um Genehmigungsverfahren zu
beschleunigen.