29.06.2023

Umweltschutz statt Umweltbürokratie – Nein zu Baumschutzsatzungen

Baumschutzsatzungen stellen Regelungen für Baumfällgenehmigungen ab einer
  festgelegten Kronenhöhe oder einem bestimmten Stammumfang auf. Zweck von
  Baumschutzsatzungen ist die Verhinderung von Baumfällungen innerhalb des
  Geltungsbereichs. In der Praxis stellen Baumschutzsatzungen jedoch eine unnötige
  Belastung für Bürger und Verwaltung dar. Für eine Fällung der unter die Satzung
  fallenden Bäume ist eine Genehmigung seitens der kommunalen Verwaltung erforderlich.
  Um eine solche Genehmigung zu erhalten ist ein bürokratisches und komplexesVerfahren
  notwendig, das in den meisten Fällen mit einer Genehmigung des gestellten Antrags
  endet. Baumschutzsatzungen tragen somit nicht zu mehr Umweltschutz bei, sondern
  schaffen unnötige Umweltbürokratie. Baumschutzsatzungen sind zudem Ausdruck eines
  Grundmisstrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Grundgedanke einer
  Baumschutzsatzung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zu
  einemverantwortungsvollen und umweltbewussten Umgang mit den eigenen Bäumen fähig
  sind.

  Wir Junge Liberale lehnen Baumschutzsatzungen daher als ineffektive, den Bürger
  unnötig belastende Maßnahme ab. Baumschutzsatzungen stellen daher kein wirksames
  Instrument zum Schutz von Bäumen, sondern eine unnötige Belastung für Bürger und
  Verwaltung dar. Wir Junge Liberale fordern daher:

  Die Streichung des § 49 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG NRW). Wir fordern eine
  Genehmigungsfiktion für Fällungsanträge im Landesrecht, um Genehmigungsverfahren zu
  beschleunigen.

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