Transparenz für Patienten gewährleisten – Heilberufe reformieren

Die gesundheitliche Versorgung stellt ein hohes persönliches, aber auch wirtschaftliches Gut dar. Für die direkte medizinische Versorgung, Behandlung und Prävention, aber auch für gesundheitliche Versorgung im weiteren Sinne werden jährlich Milliardensummen umgesetzt. Insbesondere das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt, Apotheker oder Therapeut ist ein sehr komplexes. Trotz diverser Informationsmöglichkeiten ist die Informationsverteilung zwischen Behandelndem und Patienten meist ungleich verteilt. Patienten müssen ihrem Arzt, Apotheker oder Therapeuten und auf das fundierte Fachwissen dieser vertrauen können.

Als Junge Liberale erkennen wir daher die Notwendigkeit der staatlichen Approbation für Heilberufe an. In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Hierfür sind die bereits bestehenden Verfahren zur Zulassung und Anerkennung von Heilverfahren und Medikamenten hervorragend geeignet. Alternative Behandlungsmethoden umgehen diese Verfahren und werden dementsprechend nicht auf ihre Wirksamkeit sowie weitere Punkte, wie Nebenwirkungen etc. geprüft und können ohne Validierung mit Heilversprechen eingesetzt werden. Patienten können aufgrund der starken Informationsasymmetrie nicht zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und sind daher darauf angewiesen, dass approbierte Heilberufler evident wirksame Therapien verwenden.

Vor diesem Hintergrund bekennen sich die Jungen Liberalen NRW zu folgenden Forderungen:

  • Die Approbation für einen Heilberuf soll künftig daran gekoppelt werden, dass der Inhaber der Approbation keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen in der Routineversorgung durchführt oder anbietet. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasst. Die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und Alternativmethoden führt zu großer Intransparenz und Verunsicherung bei Patienten und Angehörigen.
  • Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt, dürfen von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden.
  • Leistungen, für die durch wissenschaftliche Studien belegt wurde, dass sie nicht wirksam sind, müssen darüber hinaus entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Der Beruf des Heilpraktikers ist aus der staatlichen/behördlichen Überwachung zuentlassen. Eine Zulassung, Ausbildung oder Zertifizierung von Heilpraktikern durch staatliche Stellen, Hochschulen oder nachgeordnete Einrichtungen lehnen wir ab.
  • Zur Wirksamkeit einer Behandlung wird eine Informationspflicht eingeführt. Diese ist bei Medikamenten auf dem Beipackzettel zu vermerken. Bei Behandlungen soll eine Aufklärung durch den durchführenden Arzt, Apotheker oder Therapeuten erfolgen.