Die modernen Telekommunikationstechniken erhalten immer größere Bedeutung im
Arbeitsalltag. Gerade junge Beschäftigte stehen den neuen Technologien sehr
aufgeschlossen gegenüber. Junge Liberale begrüßen diese Entwicklung und fordern
den verstärkten Einsatz von Teleheimarbeit auch im öffentlichen Dienst.
Durch die bestehenden Kommunikationssysteme eröffnet sich die Möglichkeit, einen
Großteil der anfallenden Arbeiten zu Hause zu erledigen. Diese Alternative der
Aufgabenerledigung wird als „Teleheimarbeit“ bezeichnet. Hierbei werden
unterschiedliche Formen angedacht, wie etwa die isolierte Teleheimarbeit (der
Beschäftigte erbringt seine Arbeitsleistung ausschließlich an seiner häuslichen
Arbeitsstätte) oder die alternierende Teleheimarbeit (die Arbeitsleistung wird teilweise
in der Wohnung und teilweise in der Verwaltung erbracht).
Einige Vorteile der Teleheimarbeit liegen z.B.
* im Wegfall längerer Wegezeiten zur Arbeitsstelle,
* in der flexiblen Gestaltung der Arbeit und der Arbeitszeit,
* in der Schonung der Umwelt,
* in den Kostenersparnissen,
* sowie in der Ausnutzung der technologischen Potentiale. Die mit der Einführung von Teleheimarbeit verbundenen Risiken und Nachteile
dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden. So besteht beispielsweise die
Gefahr der Isolation des Arbeitnehmers von seiner Dienstelle. Dieses Risiko sollte
jedoch nach unserer Ansicht begrenzt werden, da gerade bei Berufsanfängern eine
Identifikation mit dem Arbeitgeber aufgebaut werden muß. Zudem kann die
Einhaltung von speziell für junge Beschäftigte geltenden Schutzvorschriften (z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht überwacht werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, daß eine längere Abwesenheit von der Dienststelle
oder dem Dienstbetrieb negative Auswirkungen auf die Beurteilungsmöglichkeit und
die Beurteilung eines Mitarbeiters haben kann. Hierdurch können Nachteile für den
beruflichen Werdegang nicht ausgeschlossen werden. Gerade für junge
Beschäftigte, die sich noch am Anfang ihrer „Karriere“ befinden, müssen berufliche
Nachteile weitest möglich ausgeschlossen werden.
Da absehbar ist, daß zukünftig immer mehr Teleheimarbeitsplätze eingerichtet
werden, müssen die nachfolgenden Forderungen berücksichtigt werden:
Forderungen bei der Einführung von Teleheimarbeit
* Die Auslagerung von Arbeiten aus der Dienstelle in den häuslichen Bereich darf
nicht gegen den Willen des Beschäftigten erfolgen.
* Teleheimarbeit soll vorrangig in Mischform, d.h. als „alternierende Teleheimarbeit“
organisiert werden, um die bisherige Anbindung insbesondere im sozialen Bereich
sicherzustellen.
* Teleheimarbeitsplätze sollen zukunftsorientiert eingerichtet und regelmäßig den
aktuellen Standards angepaßt werden.
* Teleheimarbeitsplätze müssen in Einklang mit Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
des Teleheimarbeiters gestaltet werden. Das bedingt, daß der Beschäftigte
umfassend über mögliche Gesundheitsgefährdungen aufgeklärt werden muß und
daß der Arbeitgeber, der für die Anschaffung der Hard- und Software verantwortlich
ist, dabei die Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigt. Ein
Recht des Ordnungsamtes oder des Arbeitgebers auf ständige Kontrolle des
Teleheimarbeitsplatzes und damit der Wohnung ist abzulehnen.
* Die Arbeitszeitregelungen bzw. tarifvertraglichen Regelungen müssen auch für
Teleheimarbeiter gelten.
* Technische Störungen dürfen nicht zu Lasten der Teleheimarbeiter/innen gehen.
* Teleheimarbeitern muß ein Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz in der
Dienststelle eingeräumt werden.
* Alle Maßnahmen, die die Einführung von Teleheimarbeitsplätzen betreffen, müssen
der Mitbestimmung der Personal-/Betriebsräte unterliegen.