20.07.2025

Positionspapier „Ab in den Süden – Fliegen muss bezahlbar werden!“

Zu den größten Freiheitseingriffen der Coronapolitik in das Leben junger Menschen
 gehörten die Beschränkungen der Reisefreiheit. Reisen im In- und insbesondere ins
 Ausland waren zeitweise praktisch unmöglich oder mit großer Planungsunsicherheit
 verbunden. Dabei ist gerade die Zeit nach der Schule, vor oder in den ersten Jahren
 nach dem Berufseintritt, eine Zeit, in der junge Menschen die Welt kennenlernen
 können – ob im Work and Travel, dem Auslandssemester oder einfach im Urlaub. Das
 beliebteste Reiseverkehrsmittel ist dabei nach wie vor das Flugzeug und neben dieser
 Funktion stellt der Luftverkehr auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die
 Regionen in Nordrhein-Westfalen dar. Allein an NRWs passagierreichstem
 Verkehrsflughafen Düsseldorf hängen direkt und indirekt 56.000 Arbeitsplätze.  

 Doch in den letzten Jahren sind die operativen Kosten für das Fliegen von und nach
 Deutschland konstant gestiegen. Der Grund dafür sind im Wesentlichen staatliche
 Standortkosten, die sich in den letzten Jahren stark erhöht haben und mittlerweile
 bei bis zu 4.700€ für einen normalen Mittelstreckenflug liegen. Mobilität bedeutet
 für uns Junge Liberale Nordrhein-Westfalen gelebte Freiheit. Dass Fliegen bezahlbar
 wird, ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Die folgenden Maßnahmen müssen dafür
 ergriffen werden: 

  1.  Die Luftverkehrsteuer wurde im Mai letzten Jahres (je nach Distanz des Fluges)
     um bis zu 24,4 % erhöht. Eine überzeugende Begründung für die Existenz einer
     eigenen Luftverkehrsteuer ist nicht erkennbar, zumal der Luftverkehr ab 2026
     vollständig in den europäischen Emissionshandel integriert wird. Spätestens dann
     sollte die Luftverkehrsteuer in Deutschland ersatzlos abgeschafft werden, wofür
     sich NRW als wichtiger Luftverkehrsstandort im Bundesrat einsetzen sollte. Die
     Bepreisung über den Emissionshandel ist nach unserer Überzeugung ohnehin der
     effizientere Weg Anreize für die Entwicklung emissionsarmer Flugzeuge zu
     schaffen.  
  2.  Flughäfen brauchen Raum und gute Rahmenbedingungen, um sich entwickeln zu
     können. Die Landesregierung muss deshalb allen sechs großen Verkehrsflughäfen in
     NRW (Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Niederrhein, Münster/Osnabrück und
     Paderborn/Lippstadt) rechtssicher den Status der Landesbedeutsamkeit im
     Landesentwicklungsplan einräumen. Bei der Gestaltung und Nutzung des SPNV-Netzes
     sind auch kleinere Flughäfen angemessen zu berücksichtigen und anzubinden. Der
     technologische Fortschritt in der Flugzeugentwicklung trägt zudem zur
     Lärmreduktion bei. In der Europäischen Union sollen bis 2050 die Lärmemissionen
     von Flugzeugen um 65 % gegenüber dem Jahr 2000 sinken. Mit dem Erreichen dieses
     Ziels können bestehende Nachtflugverbote kritisch überprüft und abhängig vom
     Einzelfall auch eingeschränkt werden. 

 
Die Luftsicherheitsgebühr wird von den Flughäfen für die jeweiligen
 Luftsicherheitsbehörden erhoben und in der Praxis auf den Ticketpreis
 aufgeschlagen. Sie soll die Kosten der Sicherheitskontrollen von Passagieren und
 Gepäck abdecken. Statt systemseitige Ineffizienzen zu beheben und moderne
 Technologien zur Senkung der Kosten von Sicherheitskontrollen einzusetzen, wird
 die Obergrenze dieser Gebühr gegenwärtig in zwei Schritten von 10€ (vor 2025)
 auf 20€ (ab 2028) erhöht. Bei der Abwehr von Gefahren im (Luft-)Verkehr handelt
 es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die bereits durch Steuereinnahmen
 finanziert wird. Die Luftsicherheitsgebühr sollte deshalb weitgehend entfallen.
 Gleichzeitig muss auch eine hinreichende Ausstattung der Flugsicherung aus
 öffentlichen Mitteln sichergestellt werden, damit etwaige Finanzlücken der
 Deutschen Flugsicherung (DFS) nicht durch ständige Erhöhungen der
 Flugsicherungsgebühr für die Passagiere ausgeglichen werden müssen.

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