Zu den größten Freiheitseingriffen der Coronapolitik in das Leben junger Menschen
gehörten die Beschränkungen der Reisefreiheit. Reisen im In- und insbesondere ins
Ausland waren zeitweise praktisch unmöglich oder mit großer Planungsunsicherheit
verbunden. Dabei ist gerade die Zeit nach der Schule, vor oder in den ersten Jahren
nach dem Berufseintritt, eine Zeit, in der junge Menschen die Welt kennenlernen
können – ob im Work and Travel, dem Auslandssemester oder einfach im Urlaub. Das
beliebteste Reiseverkehrsmittel ist dabei nach wie vor das Flugzeug und neben dieser
Funktion stellt der Luftverkehr auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für die
Regionen in Nordrhein-Westfalen dar. Allein an NRWs passagierreichstem
Verkehrsflughafen Düsseldorf hängen direkt und indirekt 56.000 Arbeitsplätze.
Doch in den letzten Jahren sind die operativen Kosten für das Fliegen von und nach
Deutschland konstant gestiegen. Der Grund dafür sind im Wesentlichen staatliche
Standortkosten, die sich in den letzten Jahren stark erhöht haben und mittlerweile
bei bis zu 4.700€ für einen normalen Mittelstreckenflug liegen. Mobilität bedeutet
für uns Junge Liberale Nordrhein-Westfalen gelebte Freiheit. Dass Fliegen bezahlbar
wird, ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Die folgenden Maßnahmen müssen dafür
ergriffen werden:
- Die Luftverkehrsteuer wurde im Mai letzten Jahres (je nach Distanz des Fluges)
um bis zu 24,4 % erhöht. Eine überzeugende Begründung für die Existenz einer
eigenen Luftverkehrsteuer ist nicht erkennbar, zumal der Luftverkehr ab 2026
vollständig in den europäischen Emissionshandel integriert wird. Spätestens dann
sollte die Luftverkehrsteuer in Deutschland ersatzlos abgeschafft werden, wofür
sich NRW als wichtiger Luftverkehrsstandort im Bundesrat einsetzen sollte. Die
Bepreisung über den Emissionshandel ist nach unserer Überzeugung ohnehin der
effizientere Weg Anreize für die Entwicklung emissionsarmer Flugzeuge zu
schaffen. - Flughäfen brauchen Raum und gute Rahmenbedingungen, um sich entwickeln zu
können. Die Landesregierung muss deshalb allen sechs großen Verkehrsflughäfen in
NRW (Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Niederrhein, Münster/Osnabrück und
Paderborn/Lippstadt) rechtssicher den Status der Landesbedeutsamkeit im
Landesentwicklungsplan einräumen. Bei der Gestaltung und Nutzung des SPNV-Netzes
sind auch kleinere Flughäfen angemessen zu berücksichtigen und anzubinden. Der
technologische Fortschritt in der Flugzeugentwicklung trägt zudem zur
Lärmreduktion bei. In der Europäischen Union sollen bis 2050 die Lärmemissionen
von Flugzeugen um 65 % gegenüber dem Jahr 2000 sinken. Mit dem Erreichen dieses
Ziels können bestehende Nachtflugverbote kritisch überprüft und abhängig vom
Einzelfall auch eingeschränkt werden.
Die Luftsicherheitsgebühr wird von den Flughäfen für die jeweiligen
Luftsicherheitsbehörden erhoben und in der Praxis auf den Ticketpreis
aufgeschlagen. Sie soll die Kosten der Sicherheitskontrollen von Passagieren und
Gepäck abdecken. Statt systemseitige Ineffizienzen zu beheben und moderne
Technologien zur Senkung der Kosten von Sicherheitskontrollen einzusetzen, wird
die Obergrenze dieser Gebühr gegenwärtig in zwei Schritten von 10€ (vor 2025)
auf 20€ (ab 2028) erhöht. Bei der Abwehr von Gefahren im (Luft-)Verkehr handelt
es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die bereits durch Steuereinnahmen
finanziert wird. Die Luftsicherheitsgebühr sollte deshalb weitgehend entfallen.
Gleichzeitig muss auch eine hinreichende Ausstattung der Flugsicherung aus
öffentlichen Mitteln sichergestellt werden, damit etwaige Finanzlücken der
Deutschen Flugsicherung (DFS) nicht durch ständige Erhöhungen der
Flugsicherungsgebühr für die Passagiere ausgeglichen werden müssen.