Nichts geht mehr? – Für ein neues Glücksspielrecht: eigenverantwortlich, ehrlich, einfach!

Der Hang zu Spielen, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängt, verbunden mit Geldeinsätzen, ist weltweit und auch in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet. Sowohl die eigenverantwortliche Teilnahme an als auch die Veranstaltung von solchen Glücksspielen ist die freiwillige Betätigung der individuellen Freiheit jedes Einzelnen. Gleichzeitig sind Glücksspiele erfahrungsgemäß mit nicht unerheblichen Risiken im Hinblick auf Spielsucht und betrügerische Machenschaften verbunden. Dieses Spannungsverhältnis erfordert eine besonnene Antwort des Gesetzgebers, die liberale Wertentscheidungen mit Schutzgesichtspunkten angemessen in Einklang bringt. Die aktuelle, von einer kompetenziellen Zersplitterung zwischen Bund und Ländern einerseits und widersprüchlichen, teils von paternalistischen Reflexen, teils vom fiskalischen Vorteil der öffentlichen Hand bestimmten Regelungszielen andererseits geprägte Rechtslage vermag diesen Anforderungen nicht gerecht zu werden.

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern deshalb sowohl eine kompetenzielle Neuordnung des Glücksspielrechts als auch dessen inhaltlich kohärente und an freiheitlichen Grundsätzen orientierte, im Einklang mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben stehende Ausgestaltung:

– Das gesamte Glückspielrecht ist auf Bundesebene zu regeln, der Glücksspielstaatsvertrag der Länder mitsamt der auf diesem beruhenden Rechtsnormen im Gegenzug ersatzlos abzuschaffen. Im Rahmen des Gewerberechts soll eine einheitliche und widerspruchsfreie Behandlung von allen Erscheinungsformen des Glücksspiels, namentlich Lotterien, Sportwetten, Spielbanken, Automatenspiel und Pferderennwetten, erfolgen. Für sie soll ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gelten; die Erlaubnis ist zwingend zu erteilen, sofern die allgemeinen und besonderen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Den Marktzugang beschränkende Konzessionsmodelle lehnen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen ab.

– Online-Anbieter von Glücksspielen dürfen nicht diskriminiert werden. Sofern deren finanzielle und technische Sicherheit nachgewiesen werden kann, Manipulationen mithin ausgeschlossen sind, sie die Geldwäschegesetzgebung konsequent umgesetzt wird und sowohl ein sicherer Zahlungsverkehr als auch steuerliche Transparenz sichergestellt sind, ist auch ihnen nach den allgemeinen Regelungen eine Erlaubnis zu erteilen.

– Nicht nur ist zwingend auf staatliche Monopole auf dem Glücksspielsektor zu verzichten, sondern darüber hinaus ist jegliche staatliche Teilnahme als Anbieter auf diesem konsequent zu unterbinden und abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind sämtliche glücksspielbezogenen staatlichen Beteiligungen, etwa an Lotterien oder Spielbanken, zu versteigern; der Zuschlag darf dabei ausschließlich an Bieter erfolgen, an denen staatliche Körperschaften nicht beteiligt sind.

– Auf eine glücksspielspezifische Besteuerung ist zu verzichten. Insbesondere erteilen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen paternalistischen Lenkungssteuern und kommunalen Doppelbesteuerungsversuchen eine entschiedene Absage.

– Die Straftatbestände der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, der Beteiligung an einem solchen und der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung (§§ 284 – 287 des Strafgesetzbuches) sollen entfallen und lediglich als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt sein.

– Prävention und Aufklärung im Hinblick auf die schädlichen Auswirkungen von Spielsucht sollen beibehalten werden. Daneben unterstützen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen ausdrücklich wegweisende, auf Freiwilligkeit der Glücksspielwirtschaft beruhende Maßnahmen wie flächendeckende Spielsperren auf Wunsch von Spielsuchtbetroffenen.