Nationale Souveränität bei den sozialen Sicherungssystemen

Die JuLis NRW fordern, die nationale Souveränität bei den sozialen Sicherungssystemen aufrechtzuerhalten. Die beinhaltet, dass systemische Rahmenbedingungen innerhalb der Souveränität der Staaten bleiben. Jedes Mitgliedsland soll das Recht haben, seine sozialen Sicherungssysteme eigenständig zu gestalten. Dazu gehört für uns auch, dass jedes Mitgliedsland  entscheiden darf, wie es seine vorhandenen finanziellen Ressourcen verwendet. Das schließt ein, dass wir die Forderung der FDP-Gruppe im Europaparlament nach einem Mindestrenteneintrittsalter  ablehnen.

Als finanziellen Rahmen sollen die Maastricht-Kriterien gelten, d.h. ein nationales soziales Sicherungssystem stößt dann an seine Grenzen, wenn es (zusammen mit allen anderen Ausgaben des  Staates) so defizitär arbeitet, dass die Maastricht-Kriterien gebrochen werden. Für diesen Fall  fordern wir, dass die Mechanismen bei Verstößen gegen die Maastricht-Kriterien greifen. Eine  Aufweichung dieser Kriterien lehnen wir entschieden ab.

Ebenso sprechen wir uns entschieden gegen von der EU betriebene, in Ergänzung zu nationalen Systemen stehende soziale Sicherungssysteme auf europäischer Ebene ab. Vor allem vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit begrüßen wir allerdings die Entwicklung von EU-Standards zur Qualitätssicherung sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Dienstleistungen im  Sozialbereich. Dies ist notwendige Bedingung um einen funktionierenden und transparenten  grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im sozialen Bereich sicherzustellen.1