Mut zur Krankenversicherung nach liberalem Vorbild!

Wir fordern die Schaffung einer allgemeinen Krankenversicherung, die die beiden bisherigen Systeme der GKV und PKV zusammenführt. Dadurch sollen gesetzliche und private Krankenkassen sowohl in der Krankenvollversicherung als auch in der Zusatzversicherung in einen gemeinsamen offenen Wettbewerb treten.

Außerordentlich wichtig ist jedoch dabei, dass diejenigen Menschen, die bereits heute eine PKV abgeschlossen haben, sei es eine Krankenvollversicherung oder eine Zusatzversicherung, in keiner Weise enteignet werden. Dies soll geschehen, indem die bereits heute bestehenden Tarife für den Neuzugang geschlossen und abgewickelt werden.

Die zukünftige allgemeine Krankenvollversicherung soll wie folgt ausgestaltet sein:

Versicherter Personenkreis:

Alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland sollen einer Pflicht zur Versicherung unterliegen. Im Gegensatz zur klassischen Versicherungspflicht verstehen wir unter „Pflicht zur Versicherung“, dass jeder Bürger die Pflicht hat, eine Versicherung abzuschließen, dabei aber den Versicherer, sei es gesetzlich oder privat, frei wählen darf.

Finanzierung:

Die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf der Kapitaldeckung  basieren.

Um weiterhin einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sicherzustellen, wird der  Beitragssatz wieder freigegeben. Zum Übergang auf eine vollständige kapitalgerechte  Krankenversicherung muss ein Konzept entwickelt werden, dass eine schrittweise Anhebung des  Anteils der Kapitaldeckung vorsieht. Der wettbewerbshemmende und zu strukturellen Mehrausgaben führende Gesundheitsfonds ist aufzulösen.

Daneben soll die Beitragsbemessungsgrundlage unverändert fortbestehen. Beim Tragen der Beitragslast soll sich im Vergleich zu heute nichts ändern. Eine Jahresarbeitsentgeltgrenze erübrigt sich.

Zukünftig soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern nicht mehr vorgesehen sein. Die Versicherung von Kindern soll weiterhin über Steuermittel finanziert werden.

Versicherte Leistungen:

Auch bei den versicherten Leistungen soll sich im Vergleich zur heutigen GKV nichts Grundlegendes ändern. Tendenziell betrachten wir die allgemeine Krankenversicherung als  Basisabsicherung, während alle Bürger über Zusatzversicherungen ihre zusätzlichen persönlichen Bedürfnisse absichern können. Dabei soll es in der Krankenvollversicherung einen Kontrahierungszwang geben, während es diesen bei der Zusatzversicherung nicht geben sollte.

Wichtig wird es sein, Anreize zu schaffen, die bewirken, dass die Versicherten möglichst selten
unnötige ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies sollte über Selbstbehalte oder finanzielle Anreize wie z.B. Beitragsrückerstattungen erfolgen.