20.12.2020

Mitbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer

In einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sollte die nicht bloß kurzfristige Unterworfenheit unter die Rechtsnormen und das Gewaltmonopol des dieses verfassenden Staates prinzipiell mit dem Recht auf umfassende demokratische Mitbestimmung einhergehen. Gerade in einer zunehmend globalisierten Welt ist eine ausschließliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht mehr zeitgemäß; vielmehr ist eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Adressaten und Autoren von Rechtsnormen anzustreben. Insbesondere auf kommunaler Ebene kann die Ermöglichung demokratischer Teilhabe für bisher von dieser ausgeschlossener Personen ein integrativer Schritt in diese Richtung sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich deshalb entschieden für ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer aus, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Dieses soll sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht umfassen. Voraussetzung dafür soll neben einem legalen Aufenthaltsstatus lediglich der gewöhnliche Aufenthalt im steuer- und sozialrechtlichen Sinne sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern in diesem Kontext die FDP und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen, welche eine entsprechende Anpassung des Kommunalwahlrechts ermöglicht.

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