04.09.2023

Keine Strafzahlungen für erfolgreiche kommunale Finanzpolitik

Die Kommunen finanzieren sich durch eigene Steuereinnahmen und vor allem durch
 Schlüsselzuweisungen des Landes. Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhält als
 Schlüsselzuweisung  90% des Unterschiedsbetrages zwischen der maßgeblichen
 Steuerkraft und einem berechneten fiktiven Bedarf. Hat eine Gemeinde gute
 wirtschaftspolitische Arbeit geleistet, sodass ihre maßgebliche Steuerkraft über dem
 fiktiven berechneten Bedarf liegt, erhält sie vom Land keine Schlüsselzuweisungen.

 Die Schwarz-Grüne Landesregierung möchte wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen nun
 bestrafen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden
 wir Regelungen verankern, die solche Gewerbesteueroasen unattraktiv machen und
 negative Schlüsselzuweisungen für solche Kommunen vorsehen, deren tatsächliche
 Gewerbesteuerhebesätze sehr deutlich unter den fiktiven Hebesätzen des Landes
 liegen.“

 Doch schon heute wird mit dem Mindestsatz von 200 Prozent verhindert, dass sich
 einzelne Gemeinden durch die Festsetzung sehr niedriger Hebesätze übermäßige
 Standortvorteile verschafften. Die Schlüsselzuweisungen führen bereits dazu, dass die
 kommunale Finanzmasse insgesamt verstärkt wird und ein Abbau von
 Finanzkraftunterschieden zwischen den Gemeinden herbeigeführt wird.

 Mit der Einführung eines negativen Hebesatzes werden Kommunen jedoch für vernünftige
 Haushaltspolitik und erfolgreiches Wirtschaften aktiv bestraft. Anreize für eine
 nachhaltige kommunale Finanzpolitik werden damit abgeschafft.

 Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen deutlich gegen die
 Einführung von negativen Schlüsselzuweisung aus und fordern das Land NRW auf, die
 Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag nicht umzusetzen.

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