Die Kommunen finanzieren sich durch eigene Steuereinnahmen und vor allem durch
Schlüsselzuweisungen des Landes. Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhält als
Schlüsselzuweisung 90% des Unterschiedsbetrages zwischen der maßgeblichen
Steuerkraft und einem berechneten fiktiven Bedarf. Hat eine Gemeinde gute
wirtschaftspolitische Arbeit geleistet, sodass ihre maßgebliche Steuerkraft über dem
fiktiven berechneten Bedarf liegt, erhält sie vom Land keine Schlüsselzuweisungen.
Die Schwarz-Grüne Landesregierung möchte wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen nun
bestrafen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden
wir Regelungen verankern, die solche Gewerbesteueroasen unattraktiv machen und
negative Schlüsselzuweisungen für solche Kommunen vorsehen, deren tatsächliche
Gewerbesteuerhebesätze sehr deutlich unter den fiktiven Hebesätzen des Landes
liegen.“
Doch schon heute wird mit dem Mindestsatz von 200 Prozent verhindert, dass sich
einzelne Gemeinden durch die Festsetzung sehr niedriger Hebesätze übermäßige
Standortvorteile verschafften. Die Schlüsselzuweisungen führen bereits dazu, dass die
kommunale Finanzmasse insgesamt verstärkt wird und ein Abbau von
Finanzkraftunterschieden zwischen den Gemeinden herbeigeführt wird.
Mit der Einführung eines negativen Hebesatzes werden Kommunen jedoch für vernünftige
Haushaltspolitik und erfolgreiches Wirtschaften aktiv bestraft. Anreize für eine
nachhaltige kommunale Finanzpolitik werden damit abgeschafft.
Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen deutlich gegen die
Einführung von negativen Schlüsselzuweisung aus und fordern das Land NRW auf, die
Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag nicht umzusetzen.