Keine Pfuscherei bei der Heilerei

Der immer steigende Anteil an Menschen, der sich durch Heilpraktiker naturheilkundlich behandeln lässt, macht eine Reformierung des Heilpraktikergesetzes dringend notwendig , um weiterhin die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Jungen Liberalen NRW fordern deshalb eine Überarbeitung und Reformierung des Heilpraktikergesetzes aus dem Jahre 1939.

Folgende Aspekte sollten betrachtet und geändert werden:

Schulbildung: momentan darf jeder mit mindestens einem Volks- oder Hauptschulabschluss Heilpraktiker werden. Unserer Meinung nach soll mindestens die mittlere Reife gefordert werden.

Ausbildung: die Ausbildung soll nach festen Maßstäben verlaufen, es soll nicht mehr Dozenten und Schülern überlassen werden, ihre Lernziele und Unterrichtseinheiten festzulegen. Ein Curriculum soll die Lerninhalte festlegen. Es geht nicht, dass jemand auf die Patienten losgelassen wird, der noch nie von Erste-Hilfe-Maßnahmen, z. Bsp. beim anaphylaktischen Schock gehört hat.

Ausbildungsform: durch die Festlegung eines Curriculums würde man feste Ausbildungsstätten (den Besuch einer Schule) zur Pflicht machen. Somit fordern wir das Verbot von freien Lernformen, wie dem Ferienlehrgang oder reinen Lernbüchern, ohne, dass der Schüler je eine Schule gesehen hat.

Abschlussprüfung: es geht nicht, dass jedes Bundesland andere Maßstäbe bei der Prüfung setzt. Wir fordern eine Festsetzung des Ablaufs und des Inhalts der Prüfung. Jeder muss bei seinem zuständigen Gesundheitsamt die Prüfung ablegen, eine Herumreisen zur Prüfung soll nicht mehr möglich sein. Der jetzige Grundsatz der Prüfungen Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird , muss dringendst aus den Köpfen der Menschen verschwinden. Er soll Patienten fachlich helfen können und ihnen nicht nur nicht schaden. Zudem muss es verpflichtend werden, dass der mündliche Teil der Prüfung nur noch mit einem einzelnen Bewerber durchgeführt wird, die Möglichkeit vier Bewerber in einer Prüfung zu prüfen, muss abgeschafft werden. Jeder soll alleine seine Kenntnis beweisen. Daher soll die Prüfung wirklich zu einer Fachprüfung werden. Sollte ein Prüfling bereits dreimal durch die Prüfung gefallen sein, so soll er nicht mehr zur Prüfung zugelassen werden. Momentan ist die Anzahl der Versuche unbegrenzt und dadurch melden sich immer wieder unvorbereitete Personen zur Prüfung an, die hoffen durch Glück zu bestehen. Wir möchten keine unwissenden Heilpraktiker, die nur durch Glück ihre Prüfung bestanden haben, sondern fachlich kompetente.

Altersgrenzen: es gibt ein Mindestalter von 25 Jahren für Prüflinge, damit der Bewerber auch gereift ist. Wir fordern die Einführung eines Höchstalters von 60 Jahren. Personen über dieser Altersgrenze sollen nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Behandlungsmethoden: nach dem heutigen Gesetzesstand dürfen Heilpraktiker Operationen durchführen. Gerade im Bereich von Schönheits-OP s hat sich hier ein Markt entwickelt. Es gibt sehr viele Heilpraktiker, die zum Beispiel Liposuktionen durchführen. Dieses soll untersagt werden. Operationen sollen nur noch von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden dürfen.

Auch das Verabreichen von Spritzen und Injektionen soll verboten werden. Diese Methoden gehören in die Hände von Ärzten, die auch für Notfallsituationen ausgebildet sind. Es gibt in diesem Bereich auch viele Grauzonen, die so beendet werden. Ein Quaddeln von Lokalanästhetika ist erlaubt, viele Heilpraktiker rutschen mit der Spritze aber tiefer und setzen so doch eine i.v.-Injektion.

Neuformulierung des §1 Abs 2: momentan ist eine Behandlung zur Prophylaxe nicht im Aufgabebereich des Heilpraktikers inbegriffen. Die Definition über Ausübung der Heilkunde muss präziser formuliert werden.

Aufklärungspflicht: jeder Heilpraktiker soll verpflichtet sein seine Patienten auf überlegene Diagnose- und Therapiemöglichkeiten von Fachärzten hinzuweisen. Der Heilpraktiker kann gerne eine begleitende Therapie durchführen, im Vordergrund soll aber die beste Heilungsmöglichkeit für den Patienten stehen.