Hatespeech konsequent verfolgen – ohne neue Gummiparagraphen!

Unter dem Schlagwort Hate Speech wird seit einiger Zeit vor allem mit Blick auf soziale Netzwerke diskutiert, wie gegen „hasserfüllte“ Äußerungen vorgegangen werden kann. Dabei wird häufig auch eine Verschärfung bestehender Gesetze gefordert. Wir Julis halten die bestehende Rechtslage für ausreichend und warnen vor einem Verbot vorn „Hate Speech“. Dieser unklare Begriff lädt geradezu ein, unerwünschte Meinungen zu pönalisieren. Die moralisierende Kennzeichnung als „Hass“ führt auch weg von dem Gedanken, dass eine Meinungsäußerung nur zum Schutz privater oder öffentlicher Rechtsgüter verboten und bestraft werden darf. Stattdessen fordern wir, das geltende Recht, vor allem
– §111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten);
– §130 StGB (Volksverhetzung);
– §140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten);
– §185 StGB (Beleidigung) sowie
– §241 StGB (Bedrohung)
durchzusetzen. Polizei und Staatsanwaltschaften haben auf digitale Straftaten bezogene Schwerpunktabteilungen einzurichten. Der Verfolgungsdruck ist, auch durch mehr Personal, deutlich zu erhöhen. Angesichts anstehenden Koalitionsverhandlungen bezüglich der Strafbarkeit von Fake News beziehen die Julis klar Stellung gegen die Strafbarkeit von Fake News durch neue Gesetze.

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