Das Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass Personen, die sich nicht mit ihrem biologisch-angeborenen Geschlecht identifizieren, ihr offizielles Geschlecht ändern oder streichen lassen können. Dennoch entspricht das staatlich registrierte Geschlecht oft nicht der tatsächlichen Geschlechtsidentität der betreffenden Person. Diese Praxis führt häufig zu Problemen und gesellschaftlichem Unmut
Es drängt sich die Frage auf, wozu der Staat überhaupt Kenntnis über die Geschlechtsidentität eines Bürgers braucht.
- Gleichberechtigungsgrundsätze: Frauen und Männer sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dafür ist es jedoch nicht erforderlich, dass der Staat eine Person als Mann oder Frau kategorisiert.
- Stadtentwicklung: „Angsträume“ sind gerade für Frauen häufig ein Problem. Städte sind verpflichtet, diesen Missstand zu beheben – unabhängig davon, ob diese Orte für Frauen oder Männer bedrohlich wirken.
- Geschlechtsspezifische Angebote: In Stadtteilen mit vielen Frauen gibt es einen höheren Bedarf an frauen-spezifischen Angeboten wie Frauen-Fitnessstudios oder medizinischen Dienstleistungen speziell für Frauen. Die Politik nutzt dies häufig als Anlass, die Wirtschaftsförderung entsprechend auszurichten, um solche Angebote zu fördern. Doch auch ohne staatliches Eingreifen ist die Marktwirtschaft in der Lage, diese Angebote dort zu schaffen, wo sie gebraucht werden.
- Strafverfolgung: Die Unterbringung in geschlechtsspezifischen Justizvollzugsanstalten richtet sich derzeit nach dem offiziellen Geschlecht. Gerichte haben nur begrenzt die Möglichkeit, alternative Unterbringungen anzuordnen, was in Einzelfällen von großer Bedeutung sein kann. Um das oft beschworene „Eindringen in den Schutzraum“ von Frauenhaftanstalten zu verhindern, sollten Gerichte mehr Handlungsspielraum erhalten und im Urteil explizit festlegen, ob die Unterbringung in einer Frauen- oder Männerhaftanstalt erfolgen soll.
Das Geschlecht eines Bürgers ist somit lediglich für Statistiken und Datenanalysen relevant. Es ist symptomatisch für einen überregulierten und bevormundenden Staat, dass er hochindividuelle Daten über jeden von uns sammeln möchte. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und vor allem des Individualismus fordern wir daher: Der Staat und seine Behörden sollen keinerlei Kenntnis über das biologische Geschlecht oder die Geschlechtsidentität einer Person haben. In der Kommunikation mit Behörden, auf dem Reisepass, der Geburtsurkunde und anderen Dokumenten soll diese Information nicht mehr angegeben werden. Damit wird auch die Notwendigkeit, das Geschlecht bei einer Behörde zu ändern, obsolet.