28.09.2025

Für eine Zeitenwende in der Drogen- und Suchtpolitik

Die Drogen-, und Suchtpolitik der letzten Jahrzehnte war vor allem geprägt von
absurden Gruselgeschichten, gleichermaßen unverhältnismäßigen und unwirksamen
Verboten, sowie der Stigmatisierung von Suchterkrankten. Diese Politik der harten
Hand hat abermals in erster Linie zu Unfreiheit, immensen Kosten bei der Durchsetzung
von völlig übergriffigen Gesetzen, fluorierender organisierter Kriminalität und
großem Leid von Suchterkrankten geführt. Die Jungen Liberalen NRW setzen sich für
eine Drogen- und Suchtpolitik ein, die das Individuum in den Mittelpunkt stellt. Eine
Politik, die die Verhältnismäßigkeit von Freiheitseingriffen im Blick behält. Konkret
fordern die Jungen Liberalen NRW:

– Die Prohibitionspolitik ist gescheitert. Deshalb fordern wir die Legalisierung
aller Drogen. Der Drogenkonsum soll grundsätzlich (explizit inklusive Alkohol)
ab 18 Jahren erlaubt sein.

– Der Erwerb von Drogen (inklusive Alkohol und Zigaretten) soll ausschließlich in
lizensierten Fachgeschäften und Apotheken möglich sein. Der Verkauf erfolgt
durch pharmazeutisch geschultes Personal, das über Risiken und Safe-Use-Regeln
aufklären kann. Gastronomische Angebote mit Schankerlaubnis bleiben davon
befreit.

– Damit sich Suchterkrankte bei der Bewältigung ihres Alltages nicht konstanten
Triggern ausgesetzt sehen, sollen die Verkaufsstellen für Drogen räumlich
getrennt von anderen Supermärkten o. ä. sein.

– Bei Drogen mit außerordentlichem Schadenspotential kann die freie Abgabe
eingeschränkt werden. Für diese Drogen erfolgt der Verkauf ausschließlich auf
Rezept in Apotheken für bereits Suchterkrankte. Bei Ausstellung des Rezeptes
soll darauf hingearbeitet werden, den Suchterkrankten perspektivisch aus der
Sucht herauszuhelfen.

– Das Angebot an Drogenkonsumräumen und Beratungsstellen und Plätzen in
Entzugskliniken ist bundesweit auszubauen.

– Die Drogen sollen einen angemessen niedrigen Steuersatz erhalten, der abzüglich
der Kosten, die durch die aktuell stattfindende Strafverfolgung entstehen, für
die zusätzlichen Entzugsklinikplätze, Beratungsstellen und Drogenkonsumräume
aufkommt.

– Das Bewerben von altersbeschränkten Drogen und Glücksspiel soll grundsätzlich
nicht gestattet sein. Das schließt auch Werbung für aktuell legale altersbeschränkte Drogen mit ein. Ausdrücklich
erwünscht sind Präventionskampagnen.

– Flächendeckend soll es Angebote für Drugchecking geben. Die Kosten des Angebots
sollen sich selbst tragen.

Weitere Beschlüsse

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