Freie Wahl der Fahrradbeleuchtung für mehr Sicherheit!

Jeder Fahrradfahrer sollte selber über die Art und Weise der Beleuchtung an seinem Fahrrad  entscheiden dürfen. Die derzeitigen konfusen und technisch rückständigen Vorschriften sind  gegen eine verständliche Regelung zu ersetzen, die auf die Wirkweise und nicht auf die Bauart der  Beleuchtung abstellt.

Der im Moment gültige §67 StVZO ist daher zu ersetzen durch folgende neue Formulierung:

§67 Beleuchtung an Fahrrädern

Fahrräder müssen bei Dunkelheit, Regen und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen zuverlässig beleuchtet und von allen Seiten optisch wahrnehmbar sein. Hierzu gehören ein weißer  Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte, sowie weiße Reflektoren nach vorne, rote Reflektoren nach hinten sowie gelbe Reflektoren zur Seite. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Beleuchtung nicht geblendet werden.

Weitere Beschlüsse

14.12.2025

Unbegrenztes Potenzial: Entfaltung eines hürdefreien Finanzmarktes

In einer Ära globaler Finanzmärkte und nahezu unendlicher Möglichkeiten ist es von essenzieller Bedeutung, dass der Zugang zu finanziellen Ressourcen...
14.12.2025

Energieturbo einlegen, mit Erneuerbaren auf der Überholspur und der Senkung von Feinstaubemissionen

Die JuLis NRW sind der Überzeugung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Speicherung der erzeugten Energie entbürokratisiert werden...
02.11.2025

Priorität für Bildung – Schwarz-Grüne Hochschulkürzungen verhindern

Bildung und Forschung sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Aufstieg. Nur ein starker Wissenschaftsstandort NRW kann in Zukunft...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen