Freie Hochschulen für freie Wissenschaft

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen stehen heute vorbildlich da. Sie haben eigene Profile entwickelt, bieten ausdifferenzierte Lehre und Forschung und sind führend in der Exzellenzinitiative des Bundes. Die Herausforderungen durch den doppelten Abiturjahrgang, die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf das Bachelor-Master-System haben sie weitgehend erfolgreich gemeistert. Die Universitäten und Fachhochschulen in NRW haben den Gestaltungsspielraum des unter liberaler Federführung beschlossenen Hochschulfreiheitsgesetzes genutzt und ihre Leistungsstärke deutlich ausgebaut. Die Jungen Liberalen NRW freuen sich über den Erfolg des Modells der weitgehenden Hochschulfreiheit und treten jedem Versuch ihrer Einschränkung entschieden entgegen.

Das von SPD und Grünen geplante Hochschulzukunftsgesetz ist ein Rückschritt in die Denkmuster vergangener Jahrzehnte und gefährdet die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Die Einführung eines verbindlichen Landeshochschulentwicklungsplans nimmt den Universitäten und Fachhochschulen die Freiheit, selbst über ihre Studienangebote entscheiden zu können. Damit ist zwangsläufig ein Verlust an Bildungsvielfalt verbunden. Es ist nicht erkennbar, warum das Ministerium passgenauere Lösungen als die jeweiligen Universitäten finden können soll. Sinnvoll wäre dagegen gerade, den Hochschulen noch mehr Möglichkeiten zu geben, auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort individuell reagieren zu können. Die Letztentscheidung, welche Fächer an welchen Standorten in welchem Maße wie studiert werden können, muss den betroffenen Hochschulen selbst obliegen.

Alle Maßnahmen der Exekutive müssen politisch und juristisch überprüfbar sein. Dass SPD und Grüne das neuartige Rechtsinstrument der „Rahmenvorgabe“ schaffen wollen, befremdet uns daher sehr. Wir treten dafür ein, dass die demokratischen Kontrollrechte des Landtags nicht geschwächt werden. Die Rahmenvorgabe darf, auch unabhängig vom Hochschulzukunftsgesetz, nicht eingeführt werden.

Zivilklauseln an Hochschulen sehen wir kritisch, gesetzlich verordnete lehnen wir entschieden ab. Gerade für mathematische, technische und naturwissenschaftliche Studienfächer bedeutet 28 eine gesetzliche Zivilklausel faktisch das Ende der Forschungsfreiheit. Wir wollen die Dual-Use-Problematik aufgreifen, indem jede Hochschule selbst über betroffene Forschungsprojekte entscheidet. In jedem Fall darf die freie Grundlagenforschung nicht beeinträchtigt werden.

Hochschulen brauchen den Kontakt in die Zivilgesellschaft und externe Fürsprecher. Renommierte Persönlichkeiten in den Hochschulräten haben dazu beigetragen, die gesellschaftliche Anbindung der Hochschulen zu erhöhen und Drittmittel für die Forschung sowie Unterstützung für die Lehre einzuwerben. Hochschulräte sind besser als das Ministerium geeignet, individuelle Aufsichtsfunktionen gegenüber den Rektoraten wahrzunehmen. Eine Veränderung ihrer Funktionen und Zusammensetzung lehnen wir daher ab. Eine Abberufbarkeit einzelner Mitglieder muss aber auf Antrag des Plenums durch das Ministerium möglich sein.

Die Finanzierung der Hochschulen durch das Land muss nach klaren, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Denkbar sind hier z.B. die Zahl der Studierenden, der Mitarbeiter, die vorgehaltenen Kapazitäten oder besondere Schwerpunkte der Hochschulen. Inakzeptabel ist aber eine ideologische Erziehung der Universitäten über den Umweg der Finanzierung. Deshalb stellen wir uns gegen „gendergerechte“ Finanzierungsmodelle der Hochschulen. Auch wenn es den linken Parteien nicht gefällt, muss festgehalten werden, dass Frauen und Männer häufig unterschiedliche Studienpräferenzen haben. Wir Liberale wollen niemandem einreden, dass er sich für ein bestimmtes Fach zu interessieren hat, sondern akzeptieren den individuellen Studienwunsch eines Jeden. Wir wollen kein Fach benachteiligen, nur weil es nicht ebenso viele Frauen wie Männer studieren wollen. Eine finanzielle Schlechterstellung der mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Fächer darf es nicht geben.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich, dass sich die Hochschulen dem Thema Diversity Management annehmen. Wir verstehen den Zweck dieses Konzepts aber nicht darin, bestimmte Gruppen zu übervorteilen und gegen andere Beteiligte auszuspielen. Stattdessen stehen für uns faire Zugangschancen zu Arbeitsplätzen, Positionen etc. für jeden im Vordergrund. Besetzungs- oder Zugangsquoten für Professuren, Habilitationen, Promotionen usw. lehnen wir deshalb ab. Eignung und Befähigung müssen die einzigen Kriterien sein, die über die Einstellung und Zulassung eines Bewerbers oder einer Bewerberin entscheiden.

Demokratie ist für uns Liberale kein beliebig dehnbares Konzept. Der allgemeine, freie und gleiche Zugang zu Wahlen ist für uns unverhandelbarer Teil unserer Gesellschaftsordnung. Jeder Einschränkung dieser Prinzipien muss mit Entschlossenheit entgegen getreten werden. Eine Geschlechterquote bei Gremienwahlen an Hochschulen ist deshalb völlig inakzeptabel. Die Entscheidung, wer in einem Gremium vertreten ist, dürfen einzig und allein die Wähler am Wahltag treffen, nicht der Gesetzgeber im Vorfeld.

Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen NRW die Fraktionen im 65 nordrhein-westfälischen Landtag dazu auf, den bisherigen Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes abzulehnen und den erfolgreichen Weg der Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen nicht zu verlassen.