EU-Grundrechtsbeschwerde: Individualrechte auf allen Ebenen schützen!

Der Schutz grundrechtlicher Positionen gegenüber dem Handeln der öffentlichen Gewalt ist
eines der wichtigsten Elemente eines nach freiheitlichen Grundsätzen organisierten
Gemeinwesens. Dazu gehört zwingend die Möglichkeit des Einzelnen, seine Rechte auch
gerichtlich geltend zu machen, um sie auch effektiv durchsetzen zu können. Davon hängt
zugleich auch die Akzeptanz von und die grundlegende Zustimmung zu einem politischen
Verband ab. Auf der Ebene der Europäischen Union sehen die Jungen Liberalen NRW
diesbezüglich jedoch noch Defizite und infolgedessen dringenden Handlungsbedarf:
– Um einen lückenlosen europäischen Rechtsschutz gewährleisten zu können, muss natürlichen
und juristischen Personen die subsidiäre Möglichkeit eingeräumt werden, vor dem Gericht der
Europäischen Union gegen EU-Verordnungen vorzugehen, wenn eine Verletzung europäischer
Grundrechte nicht ausgeschlossen werden kann; dies soll für Fälle gelten, in denen dezentraler,
insbesondere über das von nationalen Gerichten zu initiierende Vorabentscheidungsverfahren
vermittelter Rechtsschutz nicht möglich oder zumutbar ist. Zudem muss die klagende Partei
geltend machen können, durch die Verordnung selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen zu
sein, um klagebefugt zu sein.
– Damit überlange und damit grundrechtsverletzende Verfahrensdauern beim Gericht der
Europäischen Union vermieden werden können, ist eine Verdopplung der vorgesehenen
Richterstellen auf vier pro Mitgliedstaat durchzuführen. Um überdies eine Effizienzsteigerung
durch Spezialisierung zu erreichen, ist innerhalb des Gerichts die Einrichtung von Fachkammern
zu befürworten.
– Sofern in Individualklagen gegen Rechtsakte der EU Grundsatzfragen, welche die Wahrung der
einheitlichen Auslegung des Unionsrechts betreffen, berührt sind, müssen Rechtsmittel zum
Gerichtshof der Europäischen Union zur Verfügung stehen, über deren Zulässigkeit dieser in
einem freien Annahmeverfahren entscheidet

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