Erweiterung des Jugendstrafrechts

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass das Jugendstrafrecht statt wie  bisher erst ab einem Alter von vierzehn Jahren bereits ab einem Alter von  zwölf Jahren Anwendung findet. Hierzu soll der Begriff „vierzehn“ im Sinne des § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz durch „zwölf“ ersetzt werden. Ebenso ist die  grundsätzliche Schuldunfähigkeit im Sinne des § 19 Strafgesetzbuch von „vierzehn“ auf „zwölf“ zu reduzieren.

Weitere Beschlüsse

09.11.2024

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09.11.2024

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