Elektronische Aufenthaltsüberwachung maßvoll einsetzen

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen die landesweite Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (auch elektronische Fußfessel).

Das System soll zukünftig eingesetzt werden, um bei mutmaßlichen Straftätern im Rahmen des Möglichen die Untersuchungshaft zu Gunsten eines Hausarrestes zu vermeiden. Auch zur Durchsetzung von Aufenthaltsverboten, z.B. als Führungs- oder Bewährungsauflage, kann und soll  die elektronische Aufenthaltsüberwachung verwendet werden.

Darüber hinaus gehende Einsatzgebiete, z.B. zur präventiven Totalüberwachung aus der Sicherheitsverwahrung Entlassener, sind nicht zielführend. Bei der Anwendung ist auf den Datenschutz zu achten, insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Überwachten nicht unnötig  einzuschränken. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt, Positionsdaten nicht anlasslos gespeichert  werden. Ausschließlich im Falle eines Auflagenverstoßes sollen die Daten gesichert werden. Die  Endgeräte sind so zu konzipieren, dass sie den Träger möglichst nicht als solchen kenntlich machen.

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