18.05.2023

Das AlkStG war eine Schnapsidee!

Seit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes, ist es den deutschen Bürgern nicht
  mehr gestattet, selbst Alkohol zu brennen. Dies ist nur noch in speziellen
  Abfindungsbrennereien erlaubt. Wer trotzdem selbst Alkohol brennt, macht sich wegen
  Steuerhinterziehung und Brennen ohne Brennerlaubnis strafbar. Diese Kriminalisierung
  der privaten Alkoholproduktion lehnen wir JuLis entschieden ab.

  Dazu fordern wir:

  •   die Legalisierung des Erwerbs und der Nutzung von Kleindestilliergeräten bis zu
     10 Liter Fassungsvermögen ohne Anmeldepflicht;
  •   die völige Befreiung vom privaten Brennen für den Eigenbedarf von der
      Alkoholsteuer.

Weitere Beschlüsse

28.09.2025

Für eine Zeitenwende in der Drogen- und Suchtpolitik

Die Drogen-, und Suchtpolitik der letzten Jahrzehnte war vor allem geprägt von absurden Gruselgeschichten, gleichermaßen unverhältnismäßigen und unwirksamen Verboten, sowie...
28.09.2025

Vom Kabelsalat zum Daten-Deluxe: Unser Weg zur KI-Spitzenklasse in Lehre und Forschung

Im Zeitalter der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts spielt die Künstliche Intelligenz (KI) eine zunehmend zentrale Rolle in Wissenschaft, Wirtschaft...
28.09.2025

Weil wir Fachkräfte brauchen: Ausbildung und Studium gleich behandeln

Seit 1992 ist die Studienberechtigtenquote in Deutschland – also der Anteil der Schulabgänger eines Jahrgangs, die studieren dürfen – um...