20.04.2024

Bürokratieabbau – einfach machen!

Ob schlecht oder überhaupt nicht digitalisierte Verwaltungsvorgänge, aus der Zeit
gefallene Verordnungen, Normen und Gesetze, gut gemeinte Einzelfallbetrachtungen oder
Gefälligkeitsregelungen für Partikularinteressen: Deutschland erstickt in Bürokratie.
Sie belastet Bürger und Unternehmen nach den neuesten Zahlen des Normenkontrollrates
mit einem Erfüllungsaufwand von insgesamt einmalig 23,7 Mrd. € und wiederkehrend
jährlich 9,3 Mrd. €.

Wir Junge Liberale wollen einen schlanken, effizienten und einfachen Staat. Keine
Liste von Maßnahmen zur Entbürokratisierung kann jemals vollständig sein. Wichtig ist
es aber, den ersten Schritt zu gehen. Wir wollen keine folgenlose Ankündigungskultur,
sondern den Bürokratieabbau einfach machen.

Bürokratie bekämpfen, bevor sie entsteht

Der Staat muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Da wo Staatstätigkeit und das
Schaffen eines Ordnungsrahmens notwendig sind, muss er in seiner Konzeption die
Erfahrung von Praktikern mit einbeziehen und stets die Gesamtbelastung mit Bürokratie
im Auge behalten. Die öffentliche Verwaltung muss sich als Dienstleister und Partner
der Bürger und Unternehmen verstehen. Zu diesem Mentalitätswandel beitragen sollen
die folgenden Forderungen:

– Normenkontrollräte sind von interdisziplinären Experten besetzte
Beratungsgremien, die sich für gute Gesetzgebung und weniger Bürokratie
einsetzen. Den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) wollen wir zu einer
Kontrollinstanz weiterentwickeln und deutlich stärken. Analog zu der Ausweisung
der Kosten, sollen dem Bundestag zu jedem Gesetzentwurf eine vom NKR
verantwortete Darstellung des zu erwartenden Erfüllungsaufwandes für Bürger und
Unternehmen und mögliche, bürokratieärmere Alternativvorschläge vorgelegt
werden.

– Damit der Bürokratieabbau auch in Nordrhein-Westfalen gelingt, fordern wir
analog zum weiterentwickelten Nationalen Normenkontrollrat auch die Einrichtung
eines Normenkontrollrates auf Landesebene, wie dies Baden-Württemberg,
Thüringen, Bayern und Sachsen bereits umgesetzt haben.

– Um den Bürokratieabbau zu verstetigen und den Erfüllungsaufwand kontinuierlich
abzubauen, setzen wir uns für das “One in, two out”-Prinzip ein, nach dem bei
Einführung einer Vorschrift mindestens zwei bestehende Vorschriften im selben
Politikfeld abzuschaffen sind.

– Die Anpassung an neue oder veränderte Regulierung stellt Unternehmen vor große
Herausforderungen. Wir wollen, dass zwischen der Verabschiedung neuer Bürokratie
und ihrem Inkrafttreten im Regelfall mehrjährige Karenzzeiten gelten, deren
genaue Dauer auf Grundlage einer Empfehlung des Normenkontrollrates durch den
Gesetzgeber festgelegt wird.

– Von der Europäischen Union verabschiedete Richtlinien sollen in Deutschland im
Regelfall auf Minimalniveau in nationales Recht übersetzt werden.

– Für alle neu eingeführten Steuern, Subventionen, Verordnungen und Gesetze sollen
im Regelfall Sunset-Fristen von fünf Jahren gelten. Nach Ablauf der Frist muss
die entsprechende Maßnahme aktiv neu beschlossen/erlassen werden.

Entfesseln wir Deutschlands Potential

Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik schafft Chancen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer
und Selbstständige und ist die beste Sozialpolitik. Damit Deutschland seiner
gegenwärtigen Wachstumsschwäche (auch im Vergleich zu anderen Industrienationen)
entkommen kann, brauchen wir nicht etwa einen aktiveren Staat, sondern weniger
Vorgaben, die Beschäftigung erschweren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen in
die Höhe schrauben. Bürokratieabbau ist das beste Konjunkturpaket. Nach dem Vorbild
der Entfesselungspakete der schwarz-gelben Landesregierung in NRW von 2017-2022
braucht es auf allen staatlichen Ebenen Entfesselung. Folgende Maßnahmen sollten in
einem ersten Schritt ergriffen werden:

– Die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation stärkt Arbeitnehmer in der Wahrung ihrer
Interessen, insbesondere bei hoher Qualifikation. Es ist deshalb höchste Zeit,
mehr Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht zu wagen. Wir wollen die gesetzliche
Tageshöchstarbeitszeit durch eine monatliche Höchstarbeitszeit für bestimmte Berufsgruppen mit
besonderem Schutzinteresse ersetzen, für alle übrigen Arbeitnehmer abschaffen und den
vertraglichen Verzicht auf Arbeitszeiterfassung zulassen. Zusätzlich fordern wir die Aufhebung von
Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen, sowie die Flexibilisierung der Pausenregelungen wie bspw. die
ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Wir begrüßen an dieser Stelle die geplante Einführung digitaler Arbeitsverträge.

– Weiter fordern wir die Abschaffung der Steuerklasse VI, die die Aufnahme einer zusätzlichen
Beschäftigung durch einen erhöhten Grenzsteuersatz bestraft und den Arbeitnehmer im Rahmen der
Steuererklärung nur noch mehr belastet. Stattdessen sind jedwede Erwerbseinkommen der selben
Steuerklasse zuzuordnen. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin für die Einführung eines flachen
Einkommenssteuertarifs (Flat Tax) ein.

– Die geplanten und gegenwärtigen Regelungen zum Lieferkettengesetz stellen keine
geeignete und verhältnismäßige Regulierung dar, weder in ethischer noch in
wirtschaftlicher Hinsicht. Wir JuLis fordern daher den Stopp des europäischen
Lieferkettengesetzes und lehnen auch äquivalente nationale Ansätze wie das
deutsche Lieferkettengesetz ab. Bereits erfolgte Umsetzungen sollen zeitnah
abgeschafft werden. Für die Verbesserung von Arbeitsstandards soll sich der
deutsche Staat in internationalen Organisationen, wie der ILO, einsetzen.

– Um das Bafög für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte von morgen zu
entbürokratisieren, wollen wir es unabhängig von Vermögen und den finanziellen
Verhältnissen der Eltern machen. Es soll zudem in jedem Fall vollständig digital
zu beantragen sein. Jede Entwicklung des Bafög zu einer Transferleistung (bspw.
durch die Einführung nicht rückzahlungspflichtiger Bestandteile) lehnen wir in
diesem Zusammenhang ab. Folgerichtig stellen wir uns auch gegen ein Beschäftigungsverbot, bzw.
Einkommenshöchstgrenzen während der Inanspruchnahme des Bafög.

– Wir fordern die einheitliche Verkürzung von Aufbewahrungszeiten von Belegen nach
dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht auf 5 Jahre. Zudem sollten
Unternehmen generell nicht mehr dazu verpflichtet sein, Unterlagen auch in analoger oder sonstiger nicht ausschließlich digitaler Form vorzuhalten.

– Die Rückkehr zur nachgelagerten Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen für
Unternehmen. Der Umstand, dass die Sozialversicherungsbeiträge schon vor
Monatsende überwiesen werden müssen, führt regelmäßig zu einem hohen Mehraufwand
bei Unternehmen, falls sich während eines Monats Änderungen ergeben.

– Die Gesetzgeberische Konkretisierung der “Angemessenheit” von Kosten der
Unterkunft und Heizung als Teil der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB
II und SGB XII mit festen Kriterien zur Verhinderung zahlreicher Widersprüche
und Klagen. Somit stellen wir eine einheitliche Gesetzesanwendung der Ämter
sicher und schaffen rechtssichere Entscheidungen, die Gerichte und Verwaltungen
nicht durch etwaige Verfahren belasten.

– Keine verpflichtende Erfassung von Arbeitszeiten gemäß neuester Rechtsprechung,
sondern Beibehaltung einer auf Vertrauen basierenden Erfassung. Unternehmen und
Arbeitnehmer sollen etwaige Regelungen selbst festlegen.

– Die Einführung von Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von AGB im
Bankbereich. Damit entlasten wir Banken hinsichtlich eines großen
Umsetzungsaufwands neuer AGB und belasten Kunden mit weniger Papierkram rund um
privat genutzte Konten.

– Die Homogenisierung der Gewerbesteuerbescheide nach einheitlichen Muster wie im
Rahmen der Bundessteuern. Derzeit variieren die Formate je nach Kommune. Das
verhindert einfachere Lösungen für das Einreichen und schafft unnötigen
Kostenaufwand.

– Die Abschaffung von A1-Bescheinigungen bei Dienstreisen. Für viele
Geschäftsreisende ist es nicht nur ein bürokratischer Aufwand, sondern ein
massives Ärgernis, das noch dazu teuer werden kann. Was als Schutz für die
Ausbeutung von Arbeitnehmern gedacht war und wofür es in vielen Bereichen sicher
gute Gründe gibt, ist für Geschäftsreisende nicht zu rechtfertigen.

– Abgaben für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen zukünftig
an eine zentrale Einzugsstelle abgeführt werden. Bisher müssen Unternehmen die
Beiträge an die jeweilige Krankenkasse ihrer Beschäftigten entrichten.

– Zukünftig soll die Handwerkskammer für die Prüfungsausschüsse bei
Meisterprüfungen allein zuständig sein; bisher werden die Prüfungen gemeinsam
mit dem Land organisiert.

– Die Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG, bei der keine Umsatzsteuer erhoben
wird und der Verwaltungsaufwand reduziert ist, wollen wir deutlich anheben. Zusätzlich sollen die nach dem Handelsgesetzbuch festgelegten monetären Schwellenwerte zur Einordnung der Größenklassen von
Kapitalgesellschaften in regelmäßigen Intervallen der Inflation angepasst werden.

– Im Handel verfügbare Produkte unterliegen Einschränkungen für ihre
Produktbezeichnung. Dabei stellt der Schutz von einzelnen Begriffen in der
Praxis für die Konsumentinnen und Konsumenten keinen nennenswerten Mehrwert dar.
Daher fordern wir die weitestgehende Aufhebung der Einschränkungen zur
Produktbezeichnung der EU-Verordnung Nr. 1308/2013. Die Beschränkung soll sich
darauf reduzieren, dass der Inhalt für den Verbraucher klar erkennbar ist.

– Im Bereich der Wertpapierberatung soll die Ex-Ante Kostensimulation, die dem
Kunden derzeit bei jedem Wertpapierkauf auf Papier ausgestellt werden muss,
zukünftig digital ausgestellt werden dürfen. Die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ sollen dem Anleger aus Gründen der Transparenz weiterhin
zugänglich gemacht werden, hierbei soll jedoch der Verweis auf dauerhafte und
direkt zugängliche Informationen der Fondsgesellschaft genügen. Die Möglichkeit,
diese in Schriftform zu erhalten, bleibt für den Kunden optional.

– Steuern sollen der Staatsfinanzierung dienen, nicht der Steuerung von Verhalten.
Aus diesem Grund setzen wir uns für die Abschaffung aller Bagatellsteuern auf
Bundes- und Landesebene (wie der Schaumwein-, Kaffee- oder Branntweinsteuer)
ein.

– Nachhaltigkeit entsteht durch kluge Investitionen in Innovationen, die durch die Kräfte des Marktes
effizient allokiert werden und nicht durch undurchsichtigen Bürokratismus. Die ab 2025 für
Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ist abzuschaffen, da sie lediglich
Aufwand verursacht und kaum greifbare Aussagen über die Nachhaltigkeit gibt. Ferner stellt sie für den
deutschen Mittelstand eine gleichermaßen teure sowie aufwendige Bürokratiemaßnahme dar. Lediglich
börsennotierte Gesellschaften sollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein, um die
Transparenz gegenüber Aktionären zu wahren.

Bye Bye Bau-Bürokratie

Die Zeichen der deutschen Wirtschaft stehen hoffentlich bald wieder auf Wachstum.
Dafür ist es essentiell, dass Unternehmen wie Bürger unkompliziert große und kleine
Bauprojekte realisieren können. Außerdem ist ein liberales Planungs- und
Genehmigungsrecht unabdingbar, um Deutschland attraktiv für Investitionen zu halten.
Konkret wollen wir deswegen:

– Schaffung einer grundsätzlichen Genehmigungsfiktion bei Baumaßnahmen im privaten Wohnbereich.
Bauträger von eigengenutzten oder vermieteten Grundstücken sollen bei kleinen und mittleren
Bauprojekten nicht erst jede Baugenehmigung abwarten müssen, sondern diese gilt grundsätzlich als
erteilt. Verstößt der Bauherr gegen Regelungen, kann die zuständige Behörde im Nachhinein diese
Verstöße sanktionieren und eventuell Umbaumaßnahmen oder sogar Abrisse verfügen. Die
Möglichkeit zur Ergreifung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen aufgrund materieller Rechtsverstöße
während der Bauphase bleibt davon unberührt.

– Selbst für klassische Gebäude einen Bauantrag genehmigt zu bekommen, ist oftmals ein langwieriger
und kostenintensiver Prozess – trotz dessen, dass es sich eigentlich um einen standardisierten
Verwaltungsakt handelt. Wir begrüßen das Ziel, dass Bauanträge vollständig digitalisiert werden
sollen. Konkret schlagen wir vor, dass gewisse Formblätter (z.B. Flächenberechnungen) bei der
Antragstellung durch den in der Regel sowieso vorliegenden digitalen Bauplan ersetzt werden
können. So können Prüfungen durch das Bauamt mit einfachsten Mitteln automatisiert werden. Die
verpflichtenden Angaben zum Artenschutz sollen bei Privatbauten vollständig gestrichen werden.
Gerade in städtisch beabsichtigten Neubaugebieten ist das Bauamt in der Pflicht, diese Prüfungen
anzustellen. Außerdem möchten wir Restriktionen wie den Stellplatznachweis ersatzlos streichen.
Ein Bauherr, der kein Auto besitzt, braucht keinen Stellplatz. Generell möchten wir das Recht auf
Nebenauflagen durch die jeweilige Baubehörde zur Baugenehmigung (gemäß VwVfG) massiv
einschränken.

– Beschränkung des Denkmalschutzes im Gebäudebereich weitestgehend auf Gebäude mit
nationaler und überörtlicher Bedeutung. Außerdem muss der Denkmalschutz auf Bundesebene geregelt
werden. Schließlich kann der Eigentümer mit einem Gebäude nicht einfach das
Bundesland wechseln, um besseren Denkmalschutzregelungen unterworfen zu sein.

– Wir sprechen uns für eine Bagatellgrenze für PV-Anlagen aus, damit bspw.
Privathaushalte und Unternehmen nicht nicht ab der ersten Kilowattstunde zum
Stromlieferanten werden. Zudem fordern wir einen Pauschaltarif für Netzentgelte
und wollen kommerziellen Energieerzeugern, abgesehen von begründeten
Ausnahmefällen (Netzstabilität), das Recht geben, eigene Kabel zu verlegen.

– Projekte sollten auf eigenes Risiko nach der Eingangsbestätigung des
Förderantrags durch den Projektträger begonnen werden können, anstatt mehrere
Monate auf den Förderbescheid zu warten. Fördermittel sollten in kürzeren Zeitabständen ausgezahlt werden können.

– Um Bürokratieabbau zu erproben, wollen wir Experimentierräume, bevorzugt in
strukturschwachen Regionen wie den ehemaligen Braunkohleregionen oder Teilen
Ostdeutschlands, schaffen. Dort soll zeitlich begrenzt erprobt werden, welche
Bürokratieregelungen verzichtbar sind, um diese Erkenntnisse anschließend auch
auf Bund und Länder zu übertragen. Die Regionen profitieren durch die Ansiedlung
junger, dynamischer Unternehmen, welche aktiv in die Experimentierprozesse mit eingebunden werden
sollen.

– Die digitale Aktenführung in Baugenehmigungsverfahren wird gesetzlich
verpflichtend, einheitliche technische Schnittstellen ermöglichen allen
beteiligten Behörden einen unkomplizierten und schnellen Zugriff auf die
Informationen.

– Der Abtransport von Bauschutt, Abfall und Altgeräten soll bundesweit von der
Erfordernis einer Berufskraftfahrerqualifikation befreit werden.

– Die Umnutzung von gewerblichen Liegenschaften soll künftig einfacher und ohne
eigenen Bauantrag möglich sein.

– Die Errichtung von Mobilfunkmasten im Außenbereich ist bereits heute möglich,
erfordert jedoch einen spezifischen Standortbezug und kann nicht auf einen
anderen Standort im Innenbereich ausweichen. Dies führt zu erheblichen
Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren. Unterversorgte Gebiete im
Außenbereich können nur begrenzt durch Masten im Innenbereich versorgt werden
und würden mehrere Masten benötigen, was ineffizient wäre. Daher sollte die
Privilegierung von Mobilfunkmasten im Außenbereich erweitert werden, so dass
Vorhaben zur Mobilfunkversorgung nicht entgegengehalten werden kann, dass ein
gleich geeigneter Alternativstandort im Innenbereich zur Verfügung steht.

– Eine Neuregelung des Immissionsschutzes beim Neubau, konkret die Abschaffung der
Kategorie des Gewerbelärms, die Bestimmung des Lärmimmesionswert innerhalb des
Wohnraums sowie die Möglichkeit für Kommunen bei neuen Bebauungsplänen eigene
höhere Lärmschutzwerte für Gebäude festzulegen.

– Eine Neuregelung des Immissionsschutzes beim Neubau, konkret die Abschaffung der
Kategorie des Gewerbelärms, die Bestimmung des Lärmimmesionswert innerhalb des
Wohnraums sowie die Möglichkeit für Kommunen bei neuen Bebauungsplänen eigene
höhere Lärmschutzwerte für Gebäude festzulegen.

– Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Gebäudebrandschutzgesetzes unter
Beteiligung der Baubranche und die Anerkennung von gebäudeübergreifenden
Fluchtwegen.

Papierdschungel abholzen – Bürokratieabbau im Umweltrecht

Damit insbesondere Unternehmen von sich aus Umweltschutz betreiben wollen, gilt es,
möglichst wenige bürokratische Hürden zu schaffen. Ob Genehmigungen oder ein
bundesweiter Regelungsdschungel – das deutsche Umweltrecht muss einfach sein, damit
es wirkt. Und es darf kein Einfallstor für Missbrauch radikaler Kleingruppen sein.
Konkret haben wir deswegen folgende Forderungen:

– Das Verbandsklagerecht wollen wir ersatzlos abschaffen.

– Die bundesweite Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz. Somit gewährleisten wir erhebliche
Planungserleichterungen für Unternehmen, die in verschiedenen Bundesländern
wirtschaften.

– Bei Bauvorhaben von besonderem und übergeordneten Interesse wie der Talbrücke
Rahmede zeigt sich: Bürokratie bremst notwendige infrastrukturelle Projekte und
verursacht täglich einen wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe. Für
Ersatzneubauten von Brücken sollen in Zukunft keine
Umweltverträglichkeitsprüfung mehr vorgeschrieben sein.

– Die gesetzlichen Schutzregelungen seltener Tiere bei Bauvorhaben wollen wir
lockern.

Staat & Verwaltung – einfach, digital, unkompliziert

Damit Unternehmen und Bürger möglichst frei von bürokratischen Belastungen sind,
müssen auch Staat und Verwaltung unbürokratisch funktionieren. Jedoch ist kein Land
so bekannt und verrufen für seine bürokratischen Verwaltungen wie die Bundesrepublik.
Hier steckt nicht nur ein Potential, dass Verwaltungen wieder Kapazitäten für das
haben, was die Bürger wünschen, sondern es können erhebliche Kosten eingespart
werden. Insgesamt muss es wieder darum gehen, Verwaltungs- und Gesetzesstrukturen vor
diesem Hintergrund kritisch zu hinterfragen. Daher fordern wir:

– Regierungsbeauftragte der Bundes- und Landesregierung mit eigenen Stäben wollen
wir genauso wie parlamentarische Staatssekretäre abschaffen. Wichtige
Beauftragungen sollen stattdessen von leitenden Ministerialbeamten wahrgenommen
und die Amtsleitung der Ministerien durch beamtete Staatssekretäre übernommen
werden.

– Momentan wird die staatliche Entwicklungshilfe sowohl über das BMZ, als auch über die Europäische
Union und weitere internationale Organisationen geleistet. Dieses System ist ineffizient und
verursacht durch die doppelten Strukturen erhöhte Kosten. Entwicklungshilfe sollte langfristig über
die Europäische Union gebündelt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung abgeschafft werden, um eine höhere Wirkung in den Empfängerländer und Einsparungen
in der Verwaltung zu erzielen.

– Umfangreiche Regelungen stellen mitunter besondere Herausforderungen für
staatliche Institutionen dar, ohne einen verhältnismäßigen Nutzen für die
Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Die Vereinfachung von Gesetzen birgt somit
nicht nur das Potenzial, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten,
sondern auch öffentliche Ressourcen zu schonen. Das Waffengesetz in Deutschland
gilt als eines der restriktivsten seiner Art. Doch eine umfangreiche Regulierung
ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer effizienten und effektiven
Regulierung. Wir fordern eine grundlegende Evaluierung und anschließende
Verschlankung der Vorschriften für den legalen Waffenbesitz.

– Die Teillegalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt hin zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit dem Betäubungsmittel. Die gegenwärtige
Rechtsgestaltung des CanG stellt in der Praxis die staatlichen Institutionen wie
Polizei, Justiz und Zulassungsbehörden entgegen den Erwartungen vor enorme
zusätzliche regulatorische Anforderungen. Wir wollen mit einer Volllegalisierung
eine praxistaugliche Rechtsgestaltung implementieren. Daher fordern wir die
vollständige Abschaffung von Besitzgrenzen für Cannabis sowie eine vereinfachte
Regulierung des Handels und der Produktion analog der von Tabakprodukten.
Darüber hinaus soll Deutschland sich für eine Anpassung der internationalen
Gesetze für eine rechtskonforme Möglichkeit einer Volllegalisierung einsetzen.

– Die Schriftformerfordernis wollen wir weitgehend abschaffen und durch die
Textform ersetzen.

– Die Abschaffung der Bezirksregierungen nach dem Beispiel des Landes Niedersachsen. Wir setzen uns
gegen staatliche Doppelstrukturen und für eine Vereinfachung der Staatsstruktur im Gesamten ein.
Die verschiedenen Aufgaben der Bezirksregierungen sollen sachgerecht und nach dem
Subsidiaritätsprinzip auf Länder und Kommunen aufgeteilt werden. Zusätzlich fordern wir
die Auflösung der Landschaftsverbände.

– Die Ermöglichung von Scheidungen ohne richterlichen Beschluss und ohne
“Trennungsjahr”. Eine Scheidung soll durch übereinstimmende Erklärung der Eheleute gegenüber dem Standesamt aufgelöst werden können, womit Kapazitäten bei
Gericht gespart werden, die für andere Verfahren genutzt werden können.

– Eine weitgehende Genehmigungsfiktionen bei Überschreitung bestimmter Fristen
durch Behörden. Genehmigungen gelten damit beispielsweise im Baurecht als
erteilt, wenn die Behörde in einer bestimmten Frist nicht über einen Antrag
entscheidet.

– Die vollständige gesetzliche Zulassung digitaler Beschlussversammlungen im
Vereins- und Stiftungsrecht ohne Notwendigkeit etwaiger Satzungsänderungen der
Organe, um Vereinen und Stiftungen nicht weitere Hürden für eine Vereinfachung
von Mitgliederversammlungen aufzubauen.

– Durch die Einführung einheitlicher Standards bei Bund, Ländern und Kommunen zur
Rechnungsstellung und die flächendeckende Einführung der E-Rechnung für
öffentliche Auftraggeber, entlasten wir Unternehmen, die öffentliche Aufträge
ausführen.

– Die Abschaffung des notariellen Beglaubigungerfordernisses für
Satzungsänderungen von gemeinnützigen Körperschaften. Damit werden gemeinnützige
Vereine und Stiftungen konkret finanziell und vom bürokratischen Aufwand
entlastet.

– Statt eines Wildwuchses an Förderprogrammen zwischen verschiedenen staatlichen
Ebenen und damit einer schleichenden Aushöhlung insbesondere der Autonomie der
Länder und der kommunalen Selbstverwaltung, wollen wir Länder und Kommunen durch
Hebesatzrechte auf Bundessteuern in die Lage versetzen, ihren Finanzbedarf
selbständig zu decken und eigene Prioritäten zu setzen. Der Personalbestand, der
gegenwärtig für die Beantragung und Administration von Fördermitteln
verantwortlich ist, soll konsequent auf andere Verwaltungsbereiche umgelegt oder
-wo möglich- abgebaut werden.



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