09.11.2024

Bürgergeld – Leistung muss sich wieder lohnen

Die bestehenden sozialstaatlichen Strukturen der Bundesrepublik sind längst nicht mehr leistungsgerecht. Unser Verständnis des Aufstiegsversprechens ist in den letzten Jahren immer mehr einer Wohlfahrtsstaat-Vorstellung gewichen. Es ist nicht die oberste Aufgabe unseres Staates, durch Subventionen den Geldbeutel der Bürger zu füllen. Eigenverantwortliches Handeln bedeutet auch seitens unserer Bürger Eigeninitiative auf dem Arbeitsmarkt zu zeigen. Wir wollen keine Anreize für ein Leben auf Kosten von hart arbeitender Bürger schaffen.
Daher fordern wir konkret:
• Um das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern und insbesondere den Missbrauch des Bürgergelds zu verhindern wollen wir die bestehenden Sanktionsregelungen strafen. Während bei der ersten Verletzung von
• Mitwirkungspflichten wie bisher eine Kürzung der Leistungen um 30% erfolgen soll, fordern wir, dass bei einer zweiten Pflichtverletzung die Betroffenen zur Teilnahme an einem von der Arbeitsagentur durchzuführendes Programm zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichtet werden. Dieses Programm soll neben sozialer Arbeit auch Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Verweigert sich ein Betroffener der Teilnahme an den Maßnahmen sind im ersten Schritt die Leistungen auf 50% des regulären Bürgergelds zu reduzieren. Ist auch nach dieser Kürzung keine Bereitschaft des Betroffenen zu erkennen an seiner Wiedereingliederung in
• auf 50% des regulären Bürgergelds zu reduzieren.
• Die Maßnahmen sind dabei im Einzelfall so anzuwenden, dass die bestmöglichen Voraussetzungen für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.
• Beziehern des Bürgergelds soll eine Teilnahme an dem Programm auch auf freiwilliger Basis möglich sein. Auch soll es möglich sein bei einer ersten Pflichtverletzung durch Teilnahme an dem Programm die Kürzung der Leistungen um 30% abzuwenden.
• Auch wollen wir weiterhin aktiv Umschulungsmaßnahmen für Arbeitsuchende anbieten, um eine Umorientierung im Arbeitsmarkt möglich zu machen. Die bestehenden Programme sollen kritisch beleuchtet und optimiert werden. Wer an einer solchen Umschulungsmaßnahme teilnimmt und diese Maßnahme in die Bezugszeit von Bürgergeld fällt, soll von den oben beschriebenen Sanktionen ausgenommen werden.
• Zudem sollen Jobcenter die Möglichkeit erhalten, 1€-Jobs an Langzeitarbeitslose zu vermitteln. Langzeitarbeitslosigkeit geht mit einem unstrukturierten Alltag einher, in dem die Betroffenen kaum Routinen entwickeln. Daher stellen 1€-Jobs eine wichtige Gelegenheit dar, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder Erfahrungen am Arbeitsmarkt zu sammeln und sich auf das richtige Berufsleben vorzubereiten.
Empfänger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, sollen in diese Regelung einbezogen werden. Eine Anrechnung des erhaltenen Gehalts soll nicht stattfinden, um einerseits die Kaufkraft des Beziehenden zu erhöhen und andererseits die Arbeitsaufnahme zu belohnen. 1€-Jobs müssen von Langzeitarbeitslosen angenommen werden, sonst folgen Leistungsminderungen.
• Menschen, die aufgrund physischer oder psychischer Faktoren nachweislich nicht
• mehr in der Lage sind einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, sollen von den Sanktionen ausgenommen werden. Es muss dabei stets im Einzelfall geprüft werden, inwieweit durch gezielte Unterstützung diese Faktoren beseitigt werden
• den Sanktionen ausgenommen werden.
• Teilarbeitsunfähigkeiten physischer oder psychischer Natur sollen weiterhin
• durch den Staat auffangbar sein.
• Ein wesentliches Ziel der Sozialpolitik ist es, Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen und Leistungsbereitschaft zu fördern. Derzeit profitieren Bürgergeldempfänger jedoch kaum von zusätzlicher Arbeit, da höhere Einkommen zu starken Kürzungen der Sozialleistungen führen, was die Motivation zur Aufnahme von Vollzeitstellen mindert. Stattdessen werden Minijobs bevorzugt, da geringere Einkommen weniger stark angerechnet werden.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, sollten die Hinzuverdienstgrenzen so angepasst werden, dass sich Mehrarbeit spürbar lohnt. Wir unterstützen daher das Modell P des ifo-Instituts, das eine stärkere Anrechnung niedriger Einkommen vorsieht und die Einkommensstufen erweitert:
• Einkommen von 100-520 Euro: 80% Transferentzugsrate
• Einkommen von 520-2000 Euro: 70% Transferentzugsrate
• Einkommen über 2000 Euro: 65% Transferentzugsrate
Durch diese attraktiveren Hinzuverdienstgrenzen werden mehr Bürgergeldempfänger dazu motiviert, Vollzeitstellen anzunehmen. Dies steigert nicht nur das individuelle Einkommen, sondern auch die Steuereinnahmen und gleicht so die höhere Staatsbelastung aus.
• Asylbewerbern soll der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt massiv erleichtert werden. Daher setzen wir uns für eine sofortige Erwerbsberechtigung für Asylbewerber ein. Im Gegenzug dazu sollen künftig nicht mehr vorrangig, sondern ausschließlich Unterstützungen in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die bisherigen monetären Leistungen sollen den Unterkünften zu Gute kommen.
• Modellprojekt „Duale Integration“ initiieren: Wir fordern die beteiligten Ämter und Behörden der Kreise, des Landes NRW und des Bundes auf, zusammen mit Kreishandwerkerschaft, Wirtschaftsverbänden und berufsständischen Kammern sowie lokalen Unternehmen auf, in Kooperation mit den kommunalen Jobcentern individuelle Modellprojekte zur Dualen Integration von Geflüchteten zu entwickeln. In diesen Projekten sollen geeignete Geflüchtete sowohl in Teilzeitbeschäftigungen integriert werden als auch an Sprach- und Gesellschaftskundeunterricht teilnehmen. Geleistete Arbeit der zu Integrierenden muss entlohnt werden, um beiderseitigen Respekt und Motivation zu fördern.
• Die Berechnung des Bürgergeldes soll vereinfacht und pauschalisiert werden. Die Miete soll nicht mehr in tatsächlicher Höhe, sondern in Pauschalbeträge anhand der Mietenstufen des Wohngeldgesetzes berechnet werden. Heizkosten sollen ebenfalls nicht mehr in tatsächlicher Höhe, sondern in Durchschnittswerten des bundesweiten Heizspiegels berechnet werden. Abweichungen davon sollen nur noch in Einzelfällen stattfinden, die entsprechend begründet werden müssen.

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