Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Sie steht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politische Überregulierung, hohe Energiekosten sowie der globale Transformationsdruck hin zu emissionsfreien Antrieben, aber auch selbstverschuldete, falsche Entscheidungen in den letzten Jahren. Die bisher diskutierten politischen Maßnahmen, wie etwa die Abwrackprämie, stellen lediglich kurzfristige, planwirtschaftliche Flicklösungen dar und bieten keine nachhaltigen Antworten auf die strukturellen Probleme der Branche.
Statt auf Subventionen und kurzfristige Konjunkturprogramme zu setzen, brauchen wir langfristige, marktgerechte Reformen. Eine nachhaltige Modernisierung der Automobilindustrie sollte durch Deregulierung, den Abbau von Innovationshemmnissen und gezielte Investitionen in zukunftsorientierte Technologien gefördert werden. Nur durch diese Maßnahmen kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und zugleich den Wandel in Richtung einer CO₂-neutralen Mobilität aktiv mitgestalten.
1. Verzicht auf ineffiziente Subventionen und Abwrackprämien:
Anstatt die Automobilbranche durch punktuelle, staatliche Kaufanreize künstlich zu stützen, fordern wir, auf Subventionen wie die Abwrackprämie zu verzichten. Solche Programme verzerren den Markt und schaffen keine langfristigen Lösungen für die strukturellen Probleme der Branche.
2. Entbürokratisierung und Deregulierung:
Bürokratische Hürden und Regulierungen müssen abgebaut werden, um der Automobilbranche die notwendigen Spielräume für innovative Entwicklung zu eröffnen. Wir fordern eine umfassende Deregulierung, insbesondere in den Bereichen Zulassungsverfahren für neue Technologien, Infrastrukturentwicklung (z.B. Ladeinfrastruktur) und Bau- sowie Umweltvorschriften.
3. Bekenntnis zu fairen internationalen Handelsbeziehungen:
Deutschland als global führender Automobilstandort darf seine Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Handelshemmnisse wie Zölle verlieren. Wir fordern eine handelspolitische Neuausrichtung, die den internationalen freien Wettbewerb in den Fokus rückt und die Zusammenarbeit mit anderen Industrieländern in Zukunftstechnologien verstärkt. Das Preisdumping in China sehen wir als Angriff auf faire Handelsbeziehungen und insbesondere auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Antwort darauf dürfen aber keine weiteren Zölle sein, sondern ein Schlichtungsverfahren bei der WTO. Aus diesem Grund sprechen wir uns entschieden für ein Ende der Blockade dieses Mechanismus ein, um wieder zu geregelten Verhältnissen im Welthandel zurückzukehren. Wir stehen für Freihandel statt Protektionismus – das hilft vor allem der heimischen Wirtschaft.
4. Reform des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG):
Das EmoG sollte dahingehend reformiert werden, dass es nicht ausschließlich auf Batterieelektrische Fahrzeuge setzt, sondern technologieoffen gestaltet wird. Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und andere alternative Antriebsarten müssen gleichberechtigt gefördert werden. Ein entsprechendes „Technologieneutralitätsprinzip“ sollte in das EmoG aufgenommen werden.
5. Bekenntnis zu einem fairen und wettbewerbsfähigen Steuerrecht:
Die Automobilbranche leidet unter einer hohen Steuer- und Abgabenlast. Wir fordern eine Reform der Unternehmensbesteuerung mit dem Ziel, die gewerbesteuerlichen und körperschaftssteuerlichen Belastungen für forschungsintensive Unternehmen zu senken, um gezielt Investitionen in Innovationen zu erleichtern.
6. Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG):
Das BEHG, das die CO₂-Bepreisung regelt, sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel vermehrt in die Forschung und Entwicklung klimaneutraler Technologien in der Automobilindustrie fließen. Hierbei soll die Förderung auf technologieoffene Lösungen ausgerichtet sein, um der Vielfalt an Möglichkeiten für eine klimafreundliche Mobilität Rechnung zu tragen.
7. Anpassung der Straßenverkehrsordnung für neue Mobilitätskonzepte:
Auch auf nationaler Ebene müssen Regelungen angepasst werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sollten modernisiert werden, um innovative Mobilitätskonzepte wie autonome Fahrzeuge, E-Scooter und Carsharing zu fördern. Der rechtliche Rahmen muss angepasst werden, um neue Technologien effizienter zu integrieren und gleichzeitig den Verkehrsfluss sowie die Sicherheit zu gewährleisten. Dies könnte durch Modellprojekte in deutschen Städten erprobt und europaweit in Kooperation mit den Mitgliedsstaaten ausgebaut werden.
8. Förderung beruflicher Weiterbildung und Umschulung durch ein Transformationsfondsgesetz:
Der Wandel in der Automobilbranche erfordert nicht nur technologische Neuerungen, sondern auch eine Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten. Wir fordern die Einführung eines Transformationsfondsgesetzes, das Unternehmen steuerliche Anreize für die Weiterbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter bietet. Dies soll insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und nach dem Vorbild des Qualifizierungschancengesetzes umgesetzt werden.
9. Harmonisierung der CO₂-Flottenziele auf europäischer Ebene:
Die derzeitigen europäischen CO₂-Flottenziele, wie in der Verordnung (EU) 2019/631 festgelegt, stellen eine Herausforderung für die Automobilhersteller dar. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU dafür einsetzt, die Ziele technologieoffener zu gestalten. Es sollte ermöglicht werden, dass auch alternative Antriebsformen wie Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe auf die Flottenziele angerechnet werden. Darüber hinaus fordern wir eine Überprüfung der derzeitigen Grenzwerte, um sicherzustellen, dass sie realistisch und innovationsfördernd sind. Eine Steigung der Flottenziele lehnen wir ab.
10. Überarbeitung der EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge:
Die EU-Typgenehmigungsverordnung muss reformiert werden, um die Zulassung innovativer Fahrzeugtechnologien zu erleichtern. Die bestehenden Genehmigungsverfahren sind langwierig und behindern Innovationen, insbesondere im Bereich autonomer Fahrzeuge und neuer Antriebstechnologien. Deutschland sollte sich in der EU für beschleunigte Genehmigungsverfahren und Pilotprojekte einsetzen, die es den Herstellern ermöglichen, neue Technologien schneller auf den Markt zu bringen.
11. Ausbau des europäischen Infrastrukturplans TEN-T (Transeuropäische Netze):
Der TEN-T Infrastrukturplan, der den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes vorsieht, muss zukunftsgerichtet um den Ausbau der Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen erweitert werden. Deutschland sollte sich in der EU für eine stärkere Förderung der Mobilitätsinfrastruktur einsetzen, die auch für alternative Antriebe nutzbar ist. Die Mittel aus dem Connecting Europe Facility (CEF) sollten gezielt für diese Infrastrukturprojekte bereitgestellt werden, um den Ausbau europaweit zu beschleunigen.
12. Reform der europäischen Batterieverordnung:
Die aktuelle Batterieverordnung legt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit und das Recycling von Batterien fest. Während diese Ziele grundsätzlich begrüßenswert sind, fordern wir, dass die Verordnung so angepasst wird, dass sie Innovationen in der Batterietechnologie nicht behindert. Insbesondere sollten KMU und Startups im Bereich der Batterietechnologie gezielt gefördert und von übermäßigen bürokratischen Anforderungen entlastet werden.
13. Reform des EU-Zollrechts für Fahrzeugkomponenten:
Die Automobilbranche ist stark auf globale Lieferketten angewiesen. Zollvorschriften können den Import und Export von Fahrzeugkomponenten unnötig verkomplizieren. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU für eine Vereinfachung der Zollvorschriften nach dem Unionszollkodex (UZK) einsetzt, um den freien Handel von Fahrzeugteilen, insbesondere für neue Technologien wie Batteriezellen und Halbleiter, zu erleichtern. Eine Reduzierung der Zölle auf strategische Komponenten könnte die Produktionskosten senken und die Innovationsfähigkeit der Branche stärken.
14. Förderung von Pilotprojekten im Bereich autonomes Fahren durch ein europäisches Testfeldnetzwerk:
Autonomes Fahren ist eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Wir fordern, dass Deutschland in der EU für ein erweitertes europäisches Testfeldnetzwerk eintritt, das es ermöglicht, autonomes Fahren grenzüberschreitend zu testen. Hierbei sollten die bürokratischen Anforderungen gesenkt und vereinheitlichte Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene entwickelt werden. Durch die Schaffung solcher Testkorridore könnte Europa zu einem Vorreiter in der Entwicklung autonomer Fahrzeuge werden.
15. Stärkere Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft in der Automobilbranche:
Auf europäischer Ebene ist die EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie bereits ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU dafür einsetzt, die Automobilindustrie stärker in die Kreislaufwirtschaft einzubinden. Dies könnte durch Anreize für Recycling von Materialien wie seltenen Erden, Batterien und Kunststoffen geschehen. Die Batterieverordnung und die Altautoverordnung (Richtlinie 2000/53/EG) sollten dahingehend angepasst werden, dass Unternehmen, die nachhaltige Recyclingmethoden anwenden, steuerliche Erleichterungen oder Förderungen erhalten.