Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber!

Die gesundheitliche Versorgung stellt ein hohes persönliches, aber auch wirtschaftliches Gut dar.Für die direkte medizinische Versorgung, Behandlung und Prävention, aber auch für gesundheitliche Versorgung im weiteren Sinne werden jährlich Milliardensummen umgesetzt. Insbesondere das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt, Apotheker oder Therapeut ist ein sehr komplexes. Trotz diverser Informationsmöglichkeiten ist die Informationsverteilung zwischen Behandelndem und Patienten meist ungleich verteilt. Patienten müssen ihrem Arzt, Apotheker oder Therapeuten und auf das fundierte Fachwissen dieser vertrauen können.

Als Junge Liberale erkennen wir daher die Notwendigkeit der staatlichen Approbation für Heilberufe an. In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Umso erschrockener nehmen wir den zunehmenden Trend von “alternativ-medizinischen Behandlungen” (z.B. homöopathische oder anthroposophische Verfahren) unter dem staatlichen “Qualitätsversprechen” der Approbation zur Kenntnis. Patienten können aufgrund der starken Informationsasymmetrie nicht zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und sind deshalb auf die staatliche Qualitätskontrolle angewiesen. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die Approbation für einen Heilberuf daran zu koppeln, dass der Inhaber der Approbation keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen durchführt oder anbietet. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasst. Die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und unwirksamen Alternativmethoden führt zu einer großen Patientenverunsicherung.
  • Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt, dürfen von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden.
  • Die Abschaffung der staatlichen Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf  sowie die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker.
  • Die Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten, ähnlich der Aufklärungsbögen der Krankenhäuser bei z.B. operativen Eingriffen oder 35 radiologischen Verfahren, ist hier obligatorisch.