An die Zukunft gedacht – Update für eine generationengerechte Politik!

I. Präambel

Die liberale Idee setzt wie keine andere Werthaltung auf die freie Entfaltung jedes Einzelnen und möchte die Verwirklichung von Lebenszielen durch eigene Initiative und Tatkraft ermöglichen. Der Staat soll nicht für Gleichheit sorgen, sondern durch rationale und abgewogene Setzung von Rahmenbedingungen Chancen- und Leistungsgerechtigkeit schaffen. Deswegen ist die Idee der Generationengerechtigkeit auch ein zentraler Anspruch liberaler Politik. Künftige Generationen sollen über ausreichend Chancen und Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensgestaltung verfügen. Die Freiheit der heutigen Generationen ist durch die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen begrenzt. Es liegt im liberalen Selbstverständnis, dafür zu sorgen, dass künftige Generationen vergleichbare Chancen auf Freiheit und Selbstverwirklichung wie die Menschen heutzutage genießen können.
Als liberale Jugendorganisation halten wir den Schutz der Rechte und Chancen junger und kommender Generationen für eine zentrale Verpflichtung gegenwärtiger Politik. Zu häufig wird in der Politik nicht in Generationen, sondern lediglich in Legislaturperioden gedacht, aber es darf nicht sein, dass heute auf Kosten und zulasten unserer Generation oder sogar der Jugend von morgen Politik gemacht wird. Deswegen muss es unser Ziel sein, dass Generationengerechtigkeit in verschiedensten Politikbereichen eine zentrale Rolle spielt. Dabei ist jedoch auch eines klar: Eine generationengerechte Politik erfordert Mut, Weitsicht und eine Jugend, die ihre Stimme erhebt. Als Junge Liberale NRW wollen wir eine kraftvolle Stimme der Zukunft sein.
Generationengerechte Politik ist in sämtlichen Lebensbereichen notwendig. Sie ist allerdings von herausragender Bedeutung, wenn es um die Erhaltung der Umwelt, stabile Staatsfinanzen und eine enkelfitte Rentenpolitik geht. Umweltverschmutzung, eine hohe Staatsverschuldung sowie eine unverhältnismäßige Belastung durch das veraltete Rentensystem sind für kommende Generationen eine Last, die ihre Startchancen mindert. Als Junge Liberale in Nordrhein-Westfalen wollen wir uns deswegen insbesondere in diesen Bereichen für generationengerechte und systemschonende Lösungen einsetzen. Keine Generation – auch nicht die heutige – soll für Fehler der Vergangenheit die Rechnung zahlen müssen.

II. Für Generationen gerechnet: ein Update für ein schuldenfreie Haushaltspolitik

Eine Politik, die ihre eigenen Vorstellungen durch die Anhäufung immer neuer Schulden verwirklicht, geht massiv zu Lasten der jungen und kommenden Generationen und verspielt den Handlungsspielraum zukünftiger Politik. Neben konsequenter Vermeidung und Abbau von Schulden auch Investitionen in die Zukunft zu tätigen, ist der Inbegriff liberaler Haushaltspolitik. Dabei soll sich der Staat auf seine Hauptaufgaben konzentrieren und mit größter Ausgabendisziplin handeln. Ein Blick auf die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zeigt, dass in der Vergangenheit nur selten eine solide und sparsame Haushaltspolitik durchgeführt wurde. In Europa haben wir zum Teil erleben müssen, wohin eine Staatsüberschuldung führen kann. Haushaltskonsolidierung ist deswegen Gebot der Stunde. Gleichzeitig sind die nötigen Zukunftsinvestitionen, beispielsweise im Bildungssektor, durchzuführen, weil diese Grundbedingung für Chancen- und Leistungsgerechtigkeit sind.
Mit dem ersten Landeshaushalt in NRW ohne Neuverschuldung hat die NRW-Koalition ein starkes Zeichen für eine generationengerechte Haushaltspolitik gesetzt. Als Junge Liberale NRW unterstützen wir diesen Weg. Einen ganz ähnlichen Weg erwarten wir auch von der Bundespolitik. Seit Jahren erleben wir Bundeshaushalte mit Rekordeinnahmen, die sich auf der „schwarzen Null“ ausruhen. Es wird gerne vergessen, dass die niedrigen Zinsen und Rekordsteuereinnahmen für diesen Zustand sorgen. Doch anstatt die große Last der Schulden konsequent abzubauen oder die Steuerzahler endlich zu entlasten, findet die Große Koalition immer neue Ausgabentöpfe. Wir benötigen vielmehr ein kluges Zusammenspiel von Wachstums- und Konsolidierungspolitik für eine generationengerechte Haushaltspolitik auf allen Ebenen.
Für Nordrhein-Westfalen unterstützen wir die NRW-Koalition auf ihrem eingeschlagenen Weg. Darüber hinaus wollen wir einen konstruktiven Beitrag für eine generationengerechte Haushaltspolitik leisten und schlagen deshalb konkrete Maßnahmen vor:

– Grundsätzlich sollte sich das Land NRW auf seine in unserer föderalen Struktur zugewiesenen Kernaufgaben konzentrieren und weitestgehend beschränken. Dazu zählen die Aufgaben der inneren Sicherheit, Justiz und Bildung. Alle anderen Betätigungen des Landes sind im Zuge einer umfassenden Aufgabenüberprüfung kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls einzustellen. Bei Tätigkeiten des Landes, die keinen Beitrag zu den genannten Kernaufgaben leisten, aber weiterhin sichergestellt werden sollen, ist darüber hinaus zu überprüfen, welche staatliche Ebene diese am besten erfüllen sollte. Wenn sich eine andere Ebene als die des Landes (Europäische Union, Bund, Kommunen) als die bestmögliche herausstellt, soll angestrebt werden, die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen mittelfristig an diese zu übertragen. Eine Übertragung von Aufgaben, nicht nur von Kompetenzen an die Kommunen ist besonders kritisch zu prüfen.
– Zu einer umfassenden Aufgabenkritik und damit einhergehenden Verminderung an Aufgaben gehört neben der Abschaffung der Landschaftsverbände auch eine Reduzierung der Anzahl an Landesministerien. Das Ziel einer Reduzierung kann durch eine Aufgabenumverteilung der Ministerien mittel- bis langfristig erhebliche Kosten einsparen. Ein möglicher Zuschnitt könnte wie folgt aussehen:
– Ministerium für Finanzen
– Ministerium für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung
– Ministerium für Justiz, Verbraucherschutz, Bundes- und Europaangelegenheiten
– Ministerium für Innen und Kommunales
– Ministerium für Wirtschaft, Digitales, Infrastruktur, Verkehr und Umwelt
– Ministerium für Kinder, Familie, Integration, Arbeit, Soziales und Gesundheit
– Neben dem Abbau unnötiger Bürokratie lassen sich durch effizientere Strukturen und Arbeitsweisen in unseren Behörden erhebliche Kosten einsparen. Diesbezüglich bietet die Digitalisierung und damit einhergehende Automatisierung von Vorgängen große Chancen; allerdings mangelt es häufig an der nötigen Fachkompetenz innerhalb der Behörden. Wir fordern daher die Schaffung einer „Digitalisierungs-Task-Force“,die die digitale Umgestaltung unserer Behörden, kommunalen Verwaltungen sowie in den von der Landesregierung ausgewählten digitalen Modellregionen mit dem erforderlichen Fachpersonal und mit Nachdruck federführend vorantreibt. Hier kann mithilfe eines Best-Practice-Prinzips konkret auf Experten aus dem europäischen Ausland zugegangen werden, welche bereits Erfahrung in der erfolgreichen Implementierung einer digitalen Behörde haben.
– Die oben genannten Kernaufgaben des Landes NRW, die innere Sicherheit, Justiz und Bildung, erachten wir jedoch für so überragend wichtig, dass wir fordern, das Budget der jeweiligen Ressorts zu erhöhen, falls die benötigten Investitionen nicht durch Sparmaßnahmen innerhalb der Ministerien ausgeglichen werden können. Um ausreichend in Bildung und damit in die Chancen kommender Generationen investieren zu können, bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes, mit der es dem Bund ermöglicht wird, in Bildungsinstitutionen zu investieren. Das Kooperationsverbot soll in diesem Zusammenhang endgültig und vollumfänglich abgeschafft und ein Kooperationsgebot umgewandelt werden.
– Darüber hinaus soll zur ausreichenden Finanzierung unserer Bildungseinrichtungen, die Möglichkeit von Schulsponsoring und der Einwerbung von Drittmitteln, welche die Neutralität des Schulunterrichts und den Jugendschutz nicht beeinträchtigen, grundsätzlich möglich sein. In diesem Kontext soll auch die Finanzierung und der Betrieb von Schulgebäuden im Rahmen eines Public-Private-Partnership Modells vorangetrieben werden.
– Subventionen im Landeshaushalt müssen konsequent gekürzt, im Idealfall ganz gestrichen oder vermieden werden. Dazu zählen unter anderem die Förderung des objektbezogenen Wohnungsbau sowie staatliche Bürgschaften zur Rettung von Unternehmen.
– Das Land sollte sich aus Aktivitäten, die nicht zur Aufrechterhaltung der Kernaufgaben notwendig sind, zurückziehen. Damit verbunden fordern wir eine in einem für alle Bieter fairen Verfahren stattfindende weitgehende Veräußerung der Beteiligungen des Landes NRW, beispielsweise der nachfolgend aufgelisteten, vorrangig an private sowie an kommunale Akteure:
– Landesspielbanken
– Koelnmesse GmbH und Messe Düsseldorf GmbH
– Flughafen Köln/Bonn GmbH
– Film- und Medienstiftung NRW
– Beteiligungen im Bereich der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung, beispielsweise das Zentrum für innovative Beschäftigungsförderung GmbH sowie das Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft. In diesen Fällen müssen Synergien mit der Agentur für Arbeit sowie den fachzuständigen Ministerien gesucht werden.
Die hier aufgezählte Liste von zu veräußernden Landesbeteiligungen erhebt nicht den Anspruch auf eine abschließende Vollständigkeit, sondern ist nur als erster Schritt zu verstehen. Insbesondere hinsichtlich landeseigener Grundstücke und Gebäude kann und muss im Detail geprüft werden, was zu Gunsten des Landeshaushalts und ohne Einschränkung für die Kernkompetenzen des Landes zu veräußern ist.
– Die Erlöse aus dem Verkauf der Beteiligungen sollen zu 50% als Investition in die genannten Kernaufgaben des Landes, insbesondere in den Bildungssektor, fließen und zu 50% zur Tilgung von Schulden verwendet werden.
– Staatliche Unternehmertätigkeiten sehen wir grundsätzlich kritisch. Dies betrifft auch die Ebene der Kommunen. Die Gemeindeordnung ist dahin zu ändern, dass kommunale Unternehmen nur in solchen Bereichen tätig sind, in denen dies zur Erfüllung dringender öffentlicher Zwecke erforderlich ist und private Unternehmen diese nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können.
– Da kommende Generationen unverhältnismäßig durch Pensionsansprüche belastet werden, setzen wir uns dafür ein, dass auf Landes- und Bundesebene außerhalb von Polizei und Justiz, Berufsfeuerwehr, der höheren Verwaltung sowie der Finanzverwaltung  keine Verbeamtungen mehr vorgenommen werden sollen. Sämtliche andere Aufgaben und Leistungen, die durch staatliche Institutionen wahrgenommenen werden, können auch ohne über die reine berufliche Tätigkeit hinausgehende Treue und sollen daher auch von Angestellten im öffentlichen Dienst erbracht werden. Um Standortnachteile zu vermeiden, muss dabei auf eine bundeseinheitliche Lösung hingewirkt werden. Für die Altersversorgungsansprüche der Beamten sind bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend ausreichende Rückstellungen zu bilden. Die Beamten-Beihilfe gilt es ebenfalls zu reformieren. Sie soll dabei künftig wieder vermehrt ihren ursprünglichen Zweck, also den der gesundheitlichen Stärkung, erfüllen. Dabei gilt es auch die Beamtenbeihilfestellen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und ggf. zu einem wirtschaftlichen Handeln zu verpflichten.
– Die Haushaltsansätze für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sind zudem pauschal um 20% zu kürzen.
– Mittel- bis langfristiges Ziel der Haushaltspolitik des Landes NRW muss auch der Schuldenabbau sein. Dazu soll ein entsprechender Tilgungsplan ausgearbeitet werden. Nur so kann für zukünftige Generationen der finanzielle Freiraum, ohne eine unverhältnismäßige Belastung durch Zinsen zu riskieren, geschaffen werden, der ihnen eigenverantwortliches politisches Handeln ermöglicht.

Über die einzelnen Maßnahmen hinaus setzten wir uns für einen politischen Rahmen ein, der zu mehr Transparenz, einem verantwortungsvollen Umgang und einer grundsätzlichen Vermeidung von Schulden in der Zukunft führt. In diesem Zusammenhang fordern wir:

– Der Landesrechnungshof NRW soll einen jährlichen Bericht zum „Monitoring Schuldenstand“, in welchem unter anderem auch der Stand der impliziten Staatsverschuldung transparent aufgeschlüsselt wird, herausgeben.
– Jedes Gesetzesvorhaben ist mit einer Folgeneinschätzung hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Zukunft zu versehen.
– Wenn durch Spekulationen am Finanzmarkt Steuergeld in Millionenhöhe verloren geht, verspielt die Politik das in sie gesetzte Vertrauen in eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Deswegen wollen wir durch die Gemeindeordnung die kommunale Kreditaufnahme in Fremdwährungen grundsätzlich untersagen
– Für neue und bestehende strukturelle und dauerhafte Subventionen soll eine Sunset-Klausel gelten, mit der jede neue Subvention regelmäßig auf den Prüfstand kommt und vom zuständigen Gremium erneut beschlossen werden muss.
– Um eine Umgehung der Schuldenbremse auf Landesebene, welche ab dem Jahr 2020 greift, zu verhindern, halten wir weiterhin daran fest, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung festgeschrieben wird.
– Wir fordern darüber hinaus die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschuldungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben. Nach einer siebenjährigen Übergangsphase ab Inkrafttreten dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notfallregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Rat mit 2/3 Mehrheit festzustellen und durch das zuständige Ministerium zu genehmigen.

III. Für Generationen handeln: ein Update für eine nachhaltige Umweltpolitik

Die Umwelt ist Ursprung und Zukunft allen Lebens auf der Erde. Der Mensch kann nur mit der Natur leben und überleben. Die natürlichen Ressourcen und die Aufnahmekapazität der Erde für Schadstoffe sind begrenzt. Der heutige Umgang mit unserer Umwelt und unseren Ressourcen entscheidet maßgeblich über die Lebensqualität und die Möglichkeiten von morgen. Somit sind der Schutz und die Erhaltung unserer Umwelt eine zentrale Frage von Gerechtigkeit zwischen den heutigen und künftigen Generationen. Deshalb gilt es die Umwelt zu schützen und mit ihren Ressourcen verantwortlich umzugehen.
Als Junge Liberale NRW streben wir nach Freiheit und einer Gesellschaft, in der Menschen selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander leben. Freiheit geht immer auch mit Verantwortung einher. Diese tragen sowohl die Gesellschaft als auch der Staat im besonderen Maße für die Umwelt. Wirtschaft und Ökologie sind für uns keine Gegensätze. Um den Umweltschutz möglichst effizient voranzutreiben, wollen wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen. Denn der beste Umweltschutz lässt sich durch freiheitliche Überzeugung und ohne unverhältnismäßige Bevormundungen erzielen.
Wir erkennen an, dass der Klimawandel eine große Herausforderungen für unsere Zukunft ist. Wir unterstützen deshalb das zentrale Ziel des Pariser Klimaabkommens: Die Weltgemeinschaft muss in der Umweltpolitik gemeinsame Nenner finden und zusammen daran arbeiten, dass der globale Temperaturanstieg bis 2050 auf maximal 2 Grad begrenzt wird. Außerdem unterstützen wir die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % im Vergleich zu 1990.
Als Junge Liberale Nordrhein-Westfalen wollen wir einen konstruktiven Beitrag für eine generationengerechte Umweltpolitik leisten und schlagen deshalb konkrete Maßnahmen vor:

– Wir befürworten das Konzept des europäischen Emissionshandels als marktwirtschaftliches Instrument, das Unternehmen an externen Kosten der Umweltverschmutzung beteiligt und gleichzeitig die Menge an Treibhausgasen deckelt. Allerdings sehen wir notwendigen Optimierungsbedarf, sodass der Emissionshandel wieder zu einer wirksamen Methode wird. Maßnahmen zur Anpassung wären eine flexible Anpassung der auktionierten Mengen, eine Abwertung der Zertifikate mit der Zeit, eine zeitlich befristete Gültigkeit der Zertifikate oder eine Erweiterung des Geltungsbereiches bei konstanter Zertifikatsmenge. Die Effizienz des europäischen Emissionshandels sollte durch eine Ausweitung des Geltungsbereichs, beispielsweise zunächst durch eine Pilotkooperation mit Kanada, erhöht werden. Mittelfristig ist der Emissionshandel weltweit auszubauen. Da die externen Kosten der Stromerzeugung durch den Zertifikatehandel erfasst werden, ist die Stromsteuer als rein fiskalisch motivierte Abgabe abzuschaffen. Wir unterstützen eine stetige Erhöhung der Auktionierungsquote. Der Anteil der durch Versteigerungen verteilten Zertifikate ist deutlich zu erhöhen, um einen wettbewerblichen Anreiz zur Emmissionseinsparung zu setzen. Dabei ist für die nächste Handelsperiode 2021 – 2030 der Anteil auf mindestens 50% zu erhöhen.
– Verbraucher sollen ihre Kaufentscheidungen bewusst treffen können. Dafür ist größtmögliche Transparenz notwendig. Wir fordern die Erarbeitung eines Konzepts für die transparente und möglichst verständliche Kennzeichnung von besonders klima- und umweltschädlichen Produkten sowie Angaben zum Ressourcenverbrauch. Angaben wie die Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte sind ständig zu aktualisieren und an den Stand der Technik anzupassen. Dabei muss der bürokratische Aufwand möglichst gering bleiben.
– Die Subventionen von besonders umweltschädlichen Produkten und Produktionen, beispielsweise die Subventionierung von Dieselkraftstoff und auch die Agrarsubventionen der EU, sollen abgebaut werden.
– Rund zehn Millionen Tonnen Plastikmüll landen jährlich in den Meeren der Welt und belasten unsere Umwelt. Wir fordern eine internationale Plastikkonvention zur Senkung von Plastikmüll. Aber nicht nur Plastikmüll schädigt langfristig natürliche Lebensräume. Abfälle und Müll dürfen nicht zum Erbe künftiger Generationen werden. Innovative Projekte zur Abfallvermeidung- und -aufarbeitung, wie beispielsweise Repair und ReUse Initiativen oder Technologien wie „Cradle to Cradle“, gleichbedeutend mit komplett recyclebaren Produkten, können einen erheblichen Beitrag leisten und wir begrüßen sie ausdrücklich. Bei Recyclingvorschriften muss beachtet werden, dass Ausnahmetatbestände und Umgehungsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschlossen werden, damit diese Vorschriften nicht wirkungslos bleiben – dies gilt auch für die Umgehung von Vorschriften über Müllexport.
– Umweltschutz kann und soll zu einem Innovationsmotor in Deutschland werden. Wettbewerb ist das beste Entdeckungsverfahren, er sorgt für Innovationen. Wettbewerb verhindert darüber hinaus Kartellbildungen. Deutschland muss innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, die einen Wandel hin zu mehr ökologischem Bewusstsein, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zulassen. Staatliche Eingriffe wie Fahr- oder Technologieverbote schaden einer solchen Entwicklung massiv und senken das Innovationspotential. Ebenfalls dürfen einzelne Branchen nicht geschützt werden. Die Julis NRW fordern, zur Senkung des CO2-Ausstoßes den Einsatz der Kohlenstoffabscheidungs- und Kohlenstoffspeicherungs-Technologie sowie die Entwicklung von Negativemissions-Konzepten zu forcieren. Wir JuLis NRW unterstützen die Idee und den Wandel von Sharing Economy. So kann das Teilen von Ressourcen den Verbrauch senken und damit positive Effekte auf die Umwelt auslösen. Ebenfalls sorgt es für innovative Impulse auf dem Markt und für bessere Zugänge.
Nirgendwo anders werden so viele Treibhausgase freigesetzt wie bei der Erzeugung von Strom und Wärme. Deutschland benötigt eine Energiewende, die die Energieversorgung sicherstellt und gleichzeitig der ökologischen Verantwortung gerecht wird. Die bisherige Energiewende war unüberlegt, hat die Umwelt nicht geschützt und der Wirtschaft geschadet. Wir  fordern deswegen:

– Deutschland ist und soll ein Industriestandort bleiben. Energie muss bezahlbar sein, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dabei setzen wir auf den Abbau staatlicher Fehlanreize und die Stärkung marktwirtschaftlicher Prinzipien. Zu diesem Zweck ist die EEG-Umlage, insbesondere die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Garantie fester Einsparvergütungen für deren Erzeuger, in ihrer jetzigen Form abzuschaffen.
– Der verfrühte Atomausstieg war ein Fehler. Zur Entlastung der Wirtschaft und des Stromnetzes, fordern wir eine erneute und bedarfsgerechte Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke, die nach 1980 gebaut und noch am Netz sind. Weiterhin ist das Atomgesetz dahingehend zu überarbeiten, dass Neubauten ebenfalls wieder ermöglicht werden. Dabei ist die Erforschung und Nutzbarmachung von Kernfusionsreaktoren entschieden voranzutreiben. Diese sollen auf Kernspaltung basierende Kraftwerke langfristig vollständig ersetzen. – Die Endlagersuche für radioaktive Abfälle ist ergebnisoffen durchzuführen; die Endlagerungskosten sind von den Kraftwerksbetreibern zu tragen. Darüber hinaus soll ein Schwerpunkt in der Forschung nach technischen Möglichkeiten bestehen, Brennelemente wiederzuverwenden und die Halbwertszeit verkürzen.
– Das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Markteinführung von erneuerbaren Energien zu erreichen, wurde mit einen Anteil von rund 30% auf dem deutschen Strommarkt ausreichend umgesetzt.  In Zukunft sollen sich auch erneuerbare Energieträger mit allen Risiken und Chancen dem Wettbewerb des Marktes stellen. Denn nachhaltige und subventionsfreie Geschäftsmodelle lassen sich nur im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Deshalb sollen künftig nicht Gesetze und durch die Politik festgelegte Ausbauziele darüber entscheiden, mit welchem Energieträger und welcher Technologie zur Energieversorgung beigetragen wird.
– In den letzten Jahren wurde vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien subventioniert. Für die Zukunft müssen Netzausbau, Speichertechnologien und Energieforschung in den Mittelpunkt politischen Handelns rücken. Die Stromnetze müssen schnell und massiv ausgebaut werden, damit immer ausreichend mehr Strom, auch aus erneuerbaren Energien, in das Netz eingespeist werden kann. Die Versorgungssicherheit ist in einer Industrienation wie Deutschland von herausragender Bedeutung und daher einer der Eckpfeiler der Energiewende.  Deswegen braucht es eine moderne und angepasste Netzstruktur, um eine hohe Versorgungssicherheit sicherzustellen. Blockaden beim Netzausbau sollen gelöst, neue Anreize für den Netzausbau gesetzt und die Netzmodernisierung beschleunigt werden; so könnten Stromüberschüsse etwa durch das Power-to-Heat-Verfahren reduziert werden, um Synergieeffekte im Rahmen der Sektorkopplung entscheidend voranzutreiben. Wir wollen den Energieversorgern aber nicht vorschreiben, wie sie ihr Unternehmen führen und verzichten deshalb auf direkte staatliche Interventionen. Stattdessen fordern wir, dass jeder Energieversorger per Gesetz verpflichtet wird, die Zuverlässigkeit seines Netzes zu gewährleisten. Die Weiterentwicklung von Stromspeichertechnologien soll gestärkt und gesteigert werden.
– Bei der Gebäudenutzung und dem Wohnen muss stärker Energie eingespart werden. Es sollen Anreize geschaffen werden, insbesondere ältere Gebäude energetisch aufzurüsten. Eigentümer sollen bei energetischen Renovierungen und Sanierungen steuerlich stärker entlastet werden. Die öffentliche Hand muss überdies zum Vorreiter in Sachen Umweltschutz werden. Deswegen soll die öffentliche Hand bei eigenen Neubauprojekten und Sanierungen eine CO₂-neutrale Bauweise, idealerweise sogar in Nullenergiebauweise, zum Standard machen, sofern die anfänglichen Mehrkosten sich aufgrund der nachhaltigen Bauweise – gemessen an der Nutzungsdauer – amortisieren. Eine solche Investition zu vertreten ist nur intelligent.
Mobilität ist ein Grundbedürfnis im Privatleben und in der Wirtschaft. Gleichzeitig sind Verkehr, Transport und die Herstellung von Infrastruktur eine Belastung für das Klima und die Umwelt. Als Junge Liberale NRW wollen wir die Mobilität in Deutschland nachhaltig verbessern, wir wollen das Klima schützen und durch innovative Lösungen die Flexibilität und Effizienz im Verkehr erhöhen. Deswegen fordern wir konkret:

– Der systematische Betrug zahlreicher Autohersteller beim vermeintlichen Einhalten von Grenzwerten für Emissionen ist ein Fall für die Justiz. Fahrverbote stellen für uns einen massiven Eingriff in die Mobilität und Fortbewegungsfreiheit des Einzelnen dar. Sie müssen letztes Mittel sein, um konkret gesundheitsgefährdende Konzentrationen von Abgasen zu verhindern. Die festgelegten Grenzwerte müssen dabei evidenzbasiert festgelegt und regelmäßig evaluiert werden. Die Richtlinien für die Messungen müssen ebenfalls kritisch geprüft und zu einem rechtssicheren Rahmen fortentwickelt werden. Dabei müssen unter anderem die Messstellen ausgewogen in den betroffenen Gebieten verteilt werden, die Messungen über einen längeren Zeitraum stattfinden und bei der Ermittlung der Konzentration auch Einflüsse durch andere Energiequellen zu berücksichtigen werden.
– Weder die KFZ- noch die Mineralölsteuer werden dem Verursacherprinzip gerecht. Der europäische Emissionszertifikatehandel ist auf den Verkehr auszuweiten. Da die externen Kosten des Benzinverbrauchs durch den Zertifikatehandel erfasst werden, sind KFZ- und Mineralölsteuer als rein fiskalisch motivierte Abgaben abzuschaffen. Indem die Umsatzsteuer nur auf den tatsächlichen Preis vor Steuern anfällt, entfällt die Doppelbesteuerung. Darüber hinaus soll sich in Zukunft die Steuer nach dem Brennwert und nicht nach dem Volumen richten.
– Der Staat kann nur glaubwürdig Umweltpolitik betreiben, wenn er eine Vorbildfunktion gegenüber Privaten ausübt. Öffentliche Fuhrparks sollen, wo möglich, auf die Anschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb verzichten. Stattdessen sollen E-Fahrzeuge, solche mit Brennstoffzellen oder andere emissionsarme Fahrzeuge angeschafft werden.
– Der ÖPNV in NRW muss attraktiver werden. Derzeit gibt es landesweit vier unterschiedliche Verkehrsverbünde bzw. Kooperationsräume. Die Tarife müssen transparent, einfacher gestaltet und vereinheitlicht werden, damit das Reisen zwischen unterschiedlichen Verkehrsverbünden nicht zur Hürde wird. Auch eine weitestgehende Zusammenlegung der Verkehrsverbünde, insbesondere von Rhein-Ruhr, Rhein-Sieg und Aachen, ist als eine mögliche Option voranzutreiben. Den Versuch den ÖPNV attraktiver zu machen indem man ihn entgeltlos anbietet, lehnen wir ab.
– Auch der öffentliche Personenfernverkehr muss attraktiver gemacht werden. Dafür muss es in diesem Bereich mehr Wettbewerb geben. Die Deutsche Bahn AG sollte vollständig materiell privatisiert werden. Infrastruktur- und Transportsparten sind zwingend vollumfänglich voneinander zu trennen, damit eine Diskriminierung privater Mitbewerber beim Anbieten von Transportdienstleistungen nicht mehr stattfinden kann. Protektionistische Maßnahmen auf den Fernbussektor, wie das Unterwegsbedienungsverbot, müssen abgeschafft werden.
– Das Fahrrad ist unter ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Kriterien ein besonders förderungswürdiges Individualverkehrsmittel. Statt aber Leuchtturmprojekte wie den Radschnellweg-Ruhr zu fördern, sollte der Fokus bei Projekten zur Rad-Wege-Infrastruktur des Landes NRW sein, die bestehende Infrastruktur zu verbessern und sinnvoll miteinander zu verknüpfen. In langfristigen Überlegungen können auch Rad-Schnellwege eine Rolle spielen. Gerade die Kombination aus ÖPNV und dem Fahrradverkehr muss attraktiv gestaltet werden. Dazu soll das Angebot von überdachten Fahrradstellplätzen an größeren Straßenbahn- und Bushaltestellen zur Förderung des Bike & Ride verbessert werden.
– Der digitale Fortschritt bietet durch Innovationen und Effizienzsteigerungen auch ökologische Chancen. Unter Berücksichtigung von Datensicherheits- und Verbraucherschutzstandards können sich beispielsweise Verkehrsträger digital miteinander vernetzen und Verkehrsströme so intelligenter gesteuert werden. Durch eine kluge Verkehrsführung und Ampelschaltung können Staus in Städten verringert werden. Wir begrüßen die eingerichteten Teststrecken für selbstfahrende Autos in NRW. Autonome Mobilität ist eine der Zukunftsbranchen für die vielen Automobilzulieferer in NRW. Parallel zu den Testläufen in ganz Deutschland fordern wir Jungen Liberalen NRW die Schaffung eines Rechtsrahmens für vollautomatisierte Fahrsysteme, welcher unter anderem die haftungsrechtlichen Fragen und rechtlichen Voraussetzungen zu automatisiertem Fahren festlegen sollte.
– Neue und moderne Geschäftsmodelle, wie beispielsweise Carsharing, sind eine begrüßenswerte Ergänzung für einen ausgewogenen Verkehrsmix. Dabei ist es wichtig, dass diese Geschäftskonzepte nicht durch überflüssige Bürokratie und Regulierung künstlich unattraktiv gemacht werden. Insbesondere Alternativen zum streng regulierten Taxiwesen sind zu ermöglichen; daher ist der Markt individueller Beförderungsdienstleistungen umfassend zu deregulieren, beispielsweise durch die Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Taxitarifs und der Ortskundeprüfung. Da sich besonders Ballungszentren für eine umfassende Deregulierung eignen, soll hier die Vergabe kommunaler Konzessionen komplett aufgehoben werden.

IV. Für Generationen geplant: ein Update für eine enkelfitte Rentenpolitik

Der demographische Wandel stellt die Politik insbesondere bei der Rente vor große Herausforderungen und unter Handlungsdruck. Als Liberale stehen wir für eine generationengerechte Rentenpolitik, die auf die wandelnden Bedingungen der älter werdenden Gesellschaft reagiert. Wir verfolgen dabei das Ziel, einen guten Lebensstandard im Alter sicherzustellen und gleichzeitig die jungen und zahlenden Generationen nicht zu überlasten.
Genau das Gegenteil dürfen wir in der vergangenen und zukünftigen Rentenpolitik der Großen Koalition beobachten. Anstatt das Rentensystem zu reformieren und für den Wandel der Zukunft bereit zu machen, erleben wir teure Wahlkampfgeschenke und das Ignorieren von individuellen Erwerbsverläufen. Ob Mütterrente oder die Stabilisierung des Niveaus der gesetzlichen Rente: Überall fehlt es an einer nachhaltigen Finanzierung und einer Modernisierung des Systems.
Als Junge Liberale in Nordrhein-Westfalen wollen wir Generationen nicht gegeneinander ausspielen. Uns ist die jetzige Rentengeneration genauso wichtig wie unsere eigene. Allerdings wehren wir uns gegen eine Politik, die heutige Rentner ins Zentrum ihrer Wahlstrategie rückt und durch unfinanzierbare Rentengeschenke den finanziellen Handlungsspielraum zukünftiger Generation maßgeblich beschneidet. Deshalb fordern wir konkret:

– Wir wollen eine transparente Altersvorsorgeplanung ermöglichen. Daher fordern wir die Einführung eines digitalen Vorsorgekontos, das die individuellen Rentenansprüche aus betrieblicher, privater und gesetzlicher Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, muss eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Einkünfte hinsichtlich der verwendeten Zinssätze und der Kapitalmarktentwicklungsszenarien bestehen. Die ermittelten Werte gilt es jährlich zu aktualisieren.
– Anstelle der Grundsicherung soll unser Modell des Bürgergelds eine Grundrente zu Sicherstellung des Existenzminimum garantieren. Dabei soll nur ein Teil der Einkünfte aus privater und betrieblicher Vorsorge auf die Grundsicherung angerechnet werden. Je höher die vorhandenen Einkünfte und Ersparnisse sind, desto mehr wird nach dem Leitgedanken des liberalen Bürgergelds angerechnet. Mit der nur teilweisen Anrechnung erhöht sich das Alterseinkommen insgesamt und freiwillige Vorsorge zahlt sich immer aus. So wirken wir Altersarmut gezielt entgegen.
– Eine freiwillige private Altersvorsorge ist zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter unverzichtbar.  Wir wollen deshalb durch Deregulierung und unbürokratisches Vorgehen private Vorsorge erleichtern. Dazu fordern wir die Regelung, dass ein Großteil in festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden muss, aufzuheben und die Hürden für Investitionen am Aktienmarkt abzubauen. Hierzu gehört es auch, bei der geförderten Altersvorsorge zwischen Produkten mit und ohne Beitrags- und Zinsgarantie wählen zu können und sie für Produkte mit höheren Ertragschancen zu öffnen.
– Ab dem 60 Lebensjahr soll ein flexibler Renteneintritt möglich sein. Dabei soll ein früherer Renteneintritt zu einer geringeren Rente und ein späterer Renteneintritt zu einer höheren Rente führen. Notwendig für den Renteneintritt ist, dass die gesammelten Rentenansprüche dem Existenzminimum genügen. Auch ein weiterer und erneuter Hinzuverdienst zur Rente soll berücksichtigt werden, dafür sind die Hinzuverdienstgrenzen abzuschaffen.
– Das 5. Vermögensbildungsgesetz soll reformiert werden. Um die staatliche Zulage nutzbar zu machen, sollen die Einkommensgrenzen auf den durchschnittlichen Jahresbruttoarbeitslohn abzüglich der in der Lohnsteuer zu berücksichtigenden Ausgaben angehoben werden. Dieser Wert soll alle zwei Jahre an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden. Für den Erhalt der Zulage soll die Mindestaktienquote für Investmentfonds als Kriterium komplett wegfallen. Der Zuschuss des Arbeitgebers in Form von vermögenswirksamen Leistungen soll sozialversicherungsfrei gestellt werden.
– Mittel- bis langfristig braucht es einen Ausstieg aus dem umlagefinanzierten System der staatlichen Altersvorsorge und eine Konzentration auf die Säulen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Bereits erworbene Rentenansprüche müssen zunächst selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Dies ist notfalls mit Steuermitteln sicherzustellen. Zur Absicherung der erworbenen Ansprüche soll der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung weiterhin eingezahlt werden. Darüber hinaus sollen die aus den Investitionen zur privaten Altersvorsorge anfallenden Steuern zu Abgaben umgewandelt werden, um ebenso die bereits erworbenen Ansprüche aufzufangen.
– Wir wollen eine gesetzliche Pflicht zur privaten Vorsorge einführen. Hierzu bekommen alle Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung zweckgebunden zur Verfügung gestellt und müssen diesen in eine frei wählbare private Vorsorge ihrer Wahl investieren. Eine entsprechende Verpflichtung muss auch Selbstständige treffen.
– Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung eines Modells, welches eine Opt-Out-Regelung innerhalb der betrieblichen und privaten Vorsorge beinhaltet.
– Die Deutsche Rentenversicherung soll bei der jährlichen Renteninformation und über das digitale Vorsorgekonto zudem auf die Notwendigkeit privater Vorsorge hinweisen, Beratungsgespräche anbieten und Basisprodukte privater Anbieter darstellen, damit insgesamt die Anzahl an Personen steigt, die privat vorsorgen.