Änderung des §40 Kreditwesengesetz

Die FDP in Bund und Land wird aufgefordert, eine Änderung von § 40 des Kreditwesengesetzes zu befördern, die es ermöglicht, daß Kreditinstitute den Namen „Sparkasse“ auch unabhängig von einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform führen können.

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