Änderung der Verordnung zur Rabenvogelbejagung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Landesregierung auf, die Verordnung zur Rabenvogelbejagung wie folgt zu ändern:

§ 1
Zum Schutz der heimischen Tierwelt oder zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden wird abweichend von § 20 f Abs. 1 NR. BNatSchG Personen, die zur Jagd berechtigt sind, gestattet, Vögel der Arten

– Rabenkrähe (Corvus corone corone)
– Elster (Pica pica)
– Nebelkrähe (Corvus corone cornix)
– Saatkrähe (Corvus frugilegus)
– Eichelhäher (Carrulus glandarius)

außerhalb befriedeter Bezirke (§ 4 Abs. 1 und 2 LJG NW) und außerhalb der Brutzeit
(01.April – 31. Juli) durch Abschuß zu töten. Des weiteren kann durch eine Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Fallenjagd innerhalb befriedeter Bezirke und außerhalb der genannten Brutzeit erlaubt werden.
Nach Satz 1 erlegte Vögel der genannten Arten sind vom Besitz-, Vermarktungs- und sonstigen Verkehrsverboten des § 20 f Abs. 2 BNatSchG ausgenommen.
§ 2 und 3 bleiben unverändert.

Weitere Beschlüsse

02.11.2025

Priorität für Bildung – Schwarz-Grüne Hochschulkürzungen verhindern

Bildung und Forschung sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Aufstieg. Nur ein starker Wissenschaftsstandort NRW kann in Zukunft...
11.10.2025

Wir müssen die Justiz wieder leistungsfähig machen!

Eine leistungsfähige, moderne und unabhängige Justiz ist das Fundament eines funktionierenden Rechtsstaats. In Nordrhein-Westfalen sehen wir jedoch gravierenden Reformbedarf: Rechtssuchende...
11.10.2025

Weil Sport und Ehrenamt mehr als Freizeitbeschäftigung sind: Bürgerliches Engagement und Sport neu gedacht.

Das Ehrenamt ist eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich über 4,5 Millionen Menschen allein ehrenamtlich in...