A 52 Ausbau

Große Verkehrsinfrastrukturvorhaben müssen zügig und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Dieim Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesenen Straßenbauvorhaben müssen ausgewogen zwischen Ländern und Bund finanziert werden. Für die Unterhalts- und Instandhaltungskostenkosten ist ein Bund und Länder gleichermaßen belastendes Kostenmodell zu schaffen. Alternativ ist – angesichts des chronisch unterfinanzierten Verkehrswegeplans – über die Möglichkeit alternativer Finanzierung nachzudenken, bspw. eine Nutzerfinanzierung. Die Anschubfinanzierung des Vorhabens „Anschluss der A 52 an die A 42“ i.H.v. 75 Mio. € ist im Bundesverkehrswegeplan unter „Vordringlicher Bedarf“ ausgewiesen. Die Finanzierung dafür muss auf einen realistischen Gesamtbetrag erhöht werden, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Weitere Beschlüsse

14.12.2025

Unbegrenztes Potenzial: Entfaltung eines hürdefreien Finanzmarktes

In einer Ära globaler Finanzmärkte und nahezu unendlicher Möglichkeiten ist es von essenzieller Bedeutung, dass der Zugang zu finanziellen Ressourcen...
14.12.2025

Energieturbo einlegen, mit Erneuerbaren auf der Überholspur und der Senkung von Feinstaubemissionen

Die JuLis NRW sind der Überzeugung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Speicherung der erzeugten Energie entbürokratisiert werden...
02.11.2025

Priorität für Bildung – Schwarz-Grüne Hochschulkürzungen verhindern

Bildung und Forschung sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Aufstieg. Nur ein starker Wissenschaftsstandort NRW kann in Zukunft...