Strafrecht entschlacken, Rechtsstaat stärken!

Im Strafrecht kommt wie in keinem anderen Bereich des öffentlichen Lebens die staatliche
Macht gegenüber dem Einzelnen zum Ausdruck. Für die Jungen Liberalen NRW ist es ein
Kernanliegen, staatliche Eingriffe in die Freiheit der Bürger auf das Notwendige zu beschränken
und Grundrechte zu jedem Zeitpunkt auch für Beschuldigte und verurteilte Straftäter zu
bewahren.
Das Strafrecht ist für den betroffenden Bürger der schärfste Eingriff, den unsere Rechtsordnung
zulässt. Es ist daher stets zu prüfen, ob der Einsatz des Strafrechts notwendig ist oder andere
Sanktionen ausreichen.
Das sogenannte Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen, §265a StGB) ist ein
Massendelikt mit geringem Unrechtsgehalt. Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen ist
eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit ausreichend.
Der Verstoß gegen Vorschriften des Witschaftsrechts sollte in erster Linie – wie im
Datenschutz- und Kartellrecht mit Erfolg praktiziert – mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Mit großer Sorge beobachten die Jungen Liberalen NRW die Tendenz, auf tatsächliche oder
vermeintliche Skandale vorrangig und reflexhaft mit immer neuen Strafgesetzen zu reagieren.
Hierdurch werden bestehende Probleme nicht gelöst, aber die Justiz weiter überlastet und
Freiheitsräume beschränkt.
Reformen sind unter enger Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft durchzuführen.
Liberale müssen stets darauf drängen, Strafrechtsdebatten nüchtern, in ausreichender
Zeit und mit einer emotionalen Distanz zu Anlasstaten zu führen.
Die gesetzgeberische Reaktion auf die steigende Zahl von Autorennen in Gestalt des
neuen §315d StGB ist begrüßenswert. Zugleich fordern wir eine Ausweitung des §315c
auf sämtliche Fälle grob verkehrswidrigen oder rücksichslosen Zuschnellfahrens. Eine
Ausweitung des Straftatbestandes der Trunkenheit am Steuer lehnen die Jungen
Liberalen ab. Dafür muss ein Alkoholverstoß aber schon nach dem zweiten Verstoß den
Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen Strafgesetze aus, die überwiegend
symbolischen Gehalt haben. Stattdessen ist konsequent die Frage des Normvollzugs in
den Blick zu nehmen, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und zu effektivieren.
Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz der Bürger, insbesondere ihrer Grundrechte. Interessen
der Allgemeinheit sind soweit schützenswert, wie sie die Existenz des freiheitlichen
Rechtsstaates und seiner Ressourcen sichern, der seinerseits dem Schutz der individuellen
Freiheit seiner Bürger dient. Wir sind gegen Strafvorschriften, die sich auf bloße Tradition und
Moralvorstellungen gründen.
Die Strafbarkeit des Beischlafs unter volljährigen Geschwistern (§173 StGB) ist
inkosistent und dient weder dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung noch dem
Schutz der Familie. Da erbbiologische Argumente nicht zutreffend und in einer
freiheitlichen Gesellschaft überdies nicht zulässig sind, fehlt dem Verbot eine
hinreichende Rechtfertigung. §173 StGB ist insoweit einzuschränken.
Religiöse und weltanschauliche Überzegungen sind in einem säkularen Staat genauso
dem öffentlichen Meinungskampf ausgesetzt wie jede andere Überzeugung auch.
Jenseits des Ehrschutzes des Einzelnen und des Schutzes von Gruppen vor
Volksverhetzung (§130 StGB) besteht kein Anlass, durch den ehemaligen
Blasphemie-Paragraphen (§166 StGB) kritische Auseinandersetzungen mit Religion zu
verhindern. §166 StGB ist daher abzuschaffen.
Gegenstand des Strafrechts sollte eine rechtswidrige Tat, nicht eine rechtswidrige oder
unmoralische Gesinnung des Täters sein. Die Jungen Liberalen fordern daher insbesondere die
Reform des Mordparagraphen mit seiner nationalsoziaistischen Tätertypenlehre.
Im Rahmen einer überfälligen Reform des Mordparagraphen (§211 StGB) sind – zudem
unbestimmte – Gesinnungsmerkmale wie “niedrige Beweggründe” abzuschaffen.
Die starre Einheitsstrafe lebenslang ist mit dem Schuldprinzip nicht vereinbar. Wir fordern
die Möglichkeit eines abgestuften Strafrahmens bei den Tötungsdelikten. Dies betrifft
insbesondere sog. Haustyrannen-Fälle
Die lebenslange Strafdrohung soll ersetzt werden durch eine feste, in Jahren bezifferbare
Strafe, die 15 Jahre nicht unter- und 30 Jahre nicht überschreiten darf. Eine vorzeitige Entlassung ist nach allgemeinen Kriterien möglich.
Das aus dem US-amerikanischen Raum vordringende Konzept der hate crimes sehen wir
kritisch. Im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung der Taten sind
menschenfeindliche Motive zu berücksichtigen. In einem auf der Gleichwertigkeit der
Opfer und Rechtsgüter aufbauenden Strafrecht sind weitere tatbestandliche
Gesinnungsmerkmale nicht angezeigt
Die Jungen Liberalen distanzieren sich von dem Versuch, nötige politische Antworten auf
gesellschatliche Entwicklungen durch den Einsatz des Strafrechts zu vertagen. Wir fordern daher
die ständige kritische Evaluation von Strafgesetzgebung und Strafrechtspflege. Hierzu gehört
auch die – ohnehin bei neuen Gesetzen anzustrebende – Einführung von Sunset-Klauseln.