25.08.2023

Schweine haben keinen Führerschein und sind Nichtraucher!

In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des 
 Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung
 von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-
 Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale
 Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht,
 gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des
 Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von 
 Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder
 inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“
 Außerdem fordern die Jungen Liberalen NRW, dass die Automobilindustrie keine
 Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes
 soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit
 Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.”

Weitere Beschlüsse

02.11.2025

Priorität für Bildung – Schwarz-Grüne Hochschulkürzungen verhindern

Bildung und Forschung sind die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Aufstieg. Nur ein starker Wissenschaftsstandort NRW kann in Zukunft...
11.10.2025

Wir müssen die Justiz wieder leistungsfähig machen!

Eine leistungsfähige, moderne und unabhängige Justiz ist das Fundament eines funktionierenden Rechtsstaats. In Nordrhein-Westfalen sehen wir jedoch gravierenden Reformbedarf: Rechtssuchende...
11.10.2025

Weil Sport und Ehrenamt mehr als Freizeitbeschäftigung sind: Bürgerliches Engagement und Sport neu gedacht.

Das Ehrenamt ist eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich über 4,5 Millionen Menschen allein ehrenamtlich in...