18.05.2023

Das AlkStG war eine Schnapsidee!

Seit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes, ist es den deutschen Bürgern nicht
  mehr gestattet, selbst Alkohol zu brennen. Dies ist nur noch in speziellen
  Abfindungsbrennereien erlaubt. Wer trotzdem selbst Alkohol brennt, macht sich wegen
  Steuerhinterziehung und Brennen ohne Brennerlaubnis strafbar. Diese Kriminalisierung
  der privaten Alkoholproduktion lehnen wir JuLis entschieden ab.

  Dazu fordern wir:

  •   die Legalisierung des Erwerbs und der Nutzung von Kleindestilliergeräten bis zu
     10 Liter Fassungsvermögen ohne Anmeldepflicht;
  •   die völige Befreiung vom privaten Brennen für den Eigenbedarf von der
      Alkoholsteuer.

Weitere Beschlüsse

18.10.2026

NRWiederaufstieg! – Perspektiven auf die man bauen kann

Unsere Vision für NRW ist Europas Top 5 und Deutschlands Nummer 1 im Jahr 2040. Ein starkes Nordrhein-Westfalen wird nur...
17.05.2026

Level Up! – Unsere Ideen für die Bildungspolitik von Morgen

Gute Bildung steht im Zentrum von dem, wofür wir JuLis uns einsetzen: ein selbstbestimmtes Leben, das Erreichen der eigenen Ziele...
14.12.2025

Unbegrenztes Potenzial: Entfaltung eines hürdefreien Finanzmarktes

In einer Ära globaler Finanzmärkte und nahezu unendlicher Möglichkeiten ist es von essenzieller Bedeutung, dass der Zugang zu finanziellen Ressourcen...