Am 18. April werden Tanzen und Feiern nicht nur von Kirchen als Sünde, sondern auch von den Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit bewertet, die mit einer Geldstrafe belegt werden kann.
Musikalische, sportliche und kulturelle Veranstaltungen unterliegen strengen Regularien, Kinofilme müssen beispielsweise extra von der Kultusministerin für diesen Tag anerkannt werden. Abgesehen davon, dass Frau Brandes sicher Besseres zu tun hat, sind die Jungen Liberalen der Meinung, dass kirchliche stille Feiertage, wie der Karfreitag nichts in einem säkularisierten Staat verloren haben.
„Wenn nicht einmal mehr die Hälfte der Bundesbürger Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche sind, ist eine Aufrechterhaltung des Tanzverbots alles andere als verhältnismäßig“, so Torben Hundsdörfer, Vorsitzender der Jungen Liberalen NRW.
„Religionsfreiheit kann nur in beide Richtungen funktionieren. Genauso wie der Gläubige in der Ausübung seines Glaubens nicht eingeschränkt werden darf, so darf der Anders- oder Nicht-Gläubige in seinen persönlichen Freiheiten nicht eingeschränkt werden“, so Hundsdörfer weiter.
Der Blick ins Gesetz des Landes NRW zeigt bereits erste Reformideen auf. Für andere religiöse Feiertage, etwa das jüdische Neujahrsfest, gelten ganz ähnliche Bestimmungen wie am Karfreitag, jedoch nur auf den Zeitraum und den unmittelbaren Raum der Gottesdienste beschränkt. In Verbindung mit den ohnehin geltenden Bestimmungen für den Lärmschutz sollte so kein Gläubiger in der Ausübung seines Glaubens behindert werden. „Das Tanzverbot muss im Sinne der Säkularisierung endlich aufgehoben werden. Es ist an der Zeit, dass sich auch die Kirchen der neuen gesellschaftlichen Realität anpassen. Die Zeit der Volksreligionen ist vorüber – moderne Gesetze sollten dieser Tatsache Rechnung tragen und individuelle Freiheit und Religionsfreiheit Hand in Hand ermöglichen“, erklärt der frisch gewählte JuLi-Chef Hundsdörfer.