Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber!

Die gesundheitliche Versorgung stellt ein hohes persönliches, aber auch wirtschaftliches Gut dar.Für die direkte medizinische Versorgung, Behandlung und Prävention, aber auch für gesundheitliche Versorgung im weiteren Sinne werden jährlich Milliardensummen umgesetzt. Insbesondere das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt, Apotheker oder Therapeut ist ein sehr komplexes. Trotz diverser Informationsmöglichkeiten ist die Informationsverteilung zwischen Behandelndem und Patienten meist ungleich verteilt. Patienten müssen ihrem Arzt, Apotheker oder Therapeuten und auf das fundierte Fachwissen dieser vertrauen können.

Als Junge Liberale erkennen wir daher die Notwendigkeit der staatlichen Approbation für Heilberufe an. In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Umso erschrockener nehmen wir den zunehmenden Trend von “alternativ-medizinischen Behandlungen” (z.B. homöopathische oder anthroposophische Verfahren) unter dem staatlichen “Qualitätsversprechen” der Approbation zur Kenntnis. Patienten können aufgrund der starken Informationsasymmetrie nicht zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und sind deshalb auf die staatliche Qualitätskontrolle angewiesen. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die Approbation für einen Heilberuf daran zu koppeln, dass der Inhaber der Approbation keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen durchführt oder anbietet. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasst. Die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und unwirksamen Alternativmethoden führt zu einer großen Patientenverunsicherung.
  • Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt, dürfen von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden.
  • Die Abschaffung der staatlichen Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf  sowie die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker.
  • Die Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten, ähnlich der Aufklärungsbögen der Krankenhäuser bei z.B. operativen Eingriffen oder 35 radiologischen Verfahren, ist hier obligatorisch.

Unabhängige Justiz: Grundpfeiler des Rechtstaats stärken!

Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament der freiheitlichen Demokratie. Zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehört die Unabhängigkeit der Justiz. In vielen europäischen Ländern ist die Unabhängigkeit der Justiz durch Elemente der richterlichen Mitbestimmung geschützt. Der Abbau dieser Selbstverwaltung in Polen wurde zurecht als Angriff auf die Gewaltenteilung gewertet. In Zeiten wie diesen ist es sinnvoll, ein Zeichen für eine starke Justiz zu setzen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine umfassende Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.Über die Justizverwaltung übt die Politik Einfluss auf die Richterschaft aus. Die Selbstverwaltung der Justiz ist auch dahingehend zu stärken, dass die Justizverwaltung an den Gerichten der Aufsicht durch einen Richterverwaltungsausschuss, nicht mehr dem Justizminister, untersteht.Im besonders sensiblen Bereich der Strafrechtspflege hat die Staatsanwaltschaft entscheidenden Einfluss auf die Einleitung und den Fortgang des Verfahrens. Dabei ist der Saatsanwalt Organ der Rechtspflege, kein politischer Beamter. Gleichwohl untersteht er nicht nur einem behördeninternen, sondern auch einem ministeriellen Weisungsrecht. Dieses steht in einem Widerspruch zu der Ausgestaltung der Staatsanwaltschaft als spezifisch justizielle Behörde. Das ministerielle Weisungsrecht ist daher abzuschaffen, soweit es auf einzelne Verfahren bezogen ist; organisatorisch-technische Fragen bleiben unberührt.

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die Abschaffung des politischen Gremiums „Richterwahlausschuss“ auf Bundes- und Länderebene aus und fordern die Einrichtung von politisch weitestgehend unabhängigen Behörden (nach französischem, spanischem, norwegischem dänischem oder niederländischem Vorbild) sowie die Ausschreibung von (Bundes-)Richterstellen. Außerdem sollte in jedem Bundesland die Möglichkeit einer Initiativbewerbung für Personen über 35 Jahre mit der Befähigung zum Richteramt bestehen.

Bis zur Abschaffung des Gremiums sollten durch den Richterwahlausschuss gewählte Kandidaten zukünftig öffentlich machen müssen, ob sie einer politischen Partei zugehören. Im Auswahlverfahren sollte die Empfehlung des Präsidialgerichts zu jedem Bewerber anonymisiert offengelegt werden, sodass insbesondere abgelehnte Kandidaten eine Vergleichsmöglichkeit erhalten. Der Richterwahlausschuss muss seine Auswahl schließlich auch begründen und die Begründung dem jeweiligen Kandidaten zugänglich machen.

Jeder Bundesrichter besitzt eine besondere Eignung. Die Heraushebung einzelner Richter als Senatsvorsitzende wird dem nicht gerecht und fördert politischen Einfluss, aber auch langwierige Konkurrentenklagen, die schon zur zeitweiligen Lähmung oberster Bundesgerichte geführt haben. An den Bundesgerichten wird deshalb der Status des Vorsitzenden Richters abgeschafft; der Senatsvorsitz wechselt in einem festen Rhythmus zwischen den Richtern.Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden bisher zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit, gewählt. Daran ist festzuhalten. Zur Stärkung der parteipolitischen Unabhängigkeit werden allerdings Karenzzeiten für Politiker eingeführt. Regierungsmitglieder des Bundes und der Länder dürfen erst nach 5 Jahren, politische Beamte nach 3 Jahren und Abgeordnete nach 2 Jahren zum Verfassungsrichter gewählt werden. Eine starke, unabhängige Justiz ist einer der wichtigsten Garanten des freiheitlichen Rechtsstaats. Diese zentrale Institution wird durch die Stärkung richterlicher Mitbestimmung und die Abschwächung direkten politischen Einflusses gestärkt.

Liberal bis in den Tod – Und dann?

Wir Junge Liberale fordern eine weitgehende Liberalisierung des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechts. Es soll damit möglich sein, einem testamentarischen bzw. in beglaubigter Form vorliegenden Bestattungswunsch in möglichst genauer Form nachzukommen. In Zeiten des Bestattungstourismus und des offeneren Umgangs mit dem Thema Tod ist ein Bestattungsrecht, welches in Teilen auf über 200 Jahre alten Ideen zur Seuchenbekämpfung sowie auf Betriebs- und Gesundheitsverordnungen und dem Feuerbestattungsgesetz aus der Nazi-Zeit beruht, nicht mehr zeitgemäß. Daher fordern wir eine Aufhebung des Friedhofszwangs für Totenasche sowie die Lockerung der Vorschriften zur Bestattungsart. Eine genaue rechtliche Ausarbeitung hierzu obliegt dem Gesetzgeber unter den oben genannten Eckpunkten.

Kein Glücksspiel bei der Altersfeststellung von Flüchtlingen! – Mit modernen Methoden zu mehr Rechtssicherheit

In Deutschland sind für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge die Jugendämter zuständig. Vom Jugendamt in Obhut genommene jugendliche Flüchtlinge werden im Zuge dessen nicht nach dem Asylrecht, sondern nach dem Kinder- und Jugendhilferecht behandelt. Dies ist auf Grundlage der UN Kinderrechtskonvention sowohl sinnvoll als auch richtig, weil Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen, um ihre Entwicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit nicht zu gefährden. Gleichzeitig braucht es aber auch eine entsprechende Rechtssicherheit bei der Übertragung dieser besonderen Rechte. Die aktuelle Altersbestimmung gliedert sich dabei in folgende Schritte: Liegen gültige Ausweispapiere vor, so sind diese für eine Altersbestimmung zu beachten. Ist dies nicht der Fall wird durch das Jugendamt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorgenommen und das Alter geschätzt. Falls das Jugendamt weiterhin Zweifel am angegebenen Alter äußert, so kann bereits jetzt eine medizinische Altersfeststellung beantragt werden. Allerdings ist hierfür eine Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Es besteht also keine Verbindlichkeit. Bei einer Ablehnung haben die Jugendämter auch jetzt schon das Recht der Person ihre Leistungen zu verweigern, was aber in den seltensten Fällen stattfindet. Es gibt keine genauen Schätzungen wie hoch der Anteil nicht minderjähriger Flüchtlinge unter denen, die angeben dies zu sein, ist. In Schweden wurden durch Tests 75% als nicht minderjährig eingestuft, im Saarland lediglich rund 30%. Hinzu kommt die Abweichung durch eine mangelhafte Genauigkeit der verwendeten Verfahren. Unsere Forderungen: Die Jungen Liberalen wollen, dass die Ermittlung des Rechtsstatus von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen verbessert wird. Flächendeckende Tests zur Altersfeststellung, die Menschen unter Generalverdacht stellen und wie sie beispielsweise im Saarland praktiziert werden, lehnen wir dabei allerdings entschieden ab. Wir halten sie auf Grund der fehlenden Genauigkeit zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht für Zielführend. Wir fordern im Zuge dessen, dass folgende Maßnahmen von Land und Bund ergriffen werden:

– Asylanträge von Flüchtlingen, die mit Papieren einreisen sollen zukünftig vom BAMF priorisiert behandelt werden. Die Verfahrenszeit gilt es weiter zu beschleunigen.

– Für Flüchtlinge ohne entsprechende Dokumente, die sich als Minderjährige ausgeben und beimdenen das Jugendamt nach Prüfung weiterhin Zweifel am angegebenen Alter hat, schließen wir eine verbindliche, kombinierte Altersfeststellung in Zukunft nicht aus. Die qualifizierte Inaugenscheinnahme soll dann durch geeignete medizinische Methoden ergänzt werden können. Falls die betroffene Person eine solche Untersuchung ablehnt soll sie nach dem Asylrecht und nicht nach dem Jugendhilfegesetz behandelt werden.

– Zur Ermittlung der bestmöglichen und genausten Methode fordern wir die Einrichtung einer Expertenkommission aus sachkundigen Medizinern, Anthropologen und Juristen. Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob Gentests zur exakten Altersfestellung verwendet werden können, um unserem Anspruch auf eine technologieoffene, präzise Methode gerecht zu werden

Das deutsche Übertragungsnetz der Zukunft

Die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ist die zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Hierzu ist eine Energiewende, welche ökologische Nachhaltigkeit, soziale
Verträglichkeit und ökonomische Effizienz miteinander vereint, zwingend erforderlich.
Grundvoraussetzung dafür ist eine Netzinfrastruktur, die den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Die zentralen Netzanforderungen lauten:

1. Stabilität – Das Stromnetz muss kurzfristige Schwankungen der Frequenz kompensieren und
langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten.
2. Flexibilität – Das Stromnetz muss dezentrale und zeitabhängig variierende Erzeugung
aufnehmen. Dies gilt gleichermaßen für die Verbraucher.
3. Leistungsstärke – Die Kapazitäten des Stromnetzes müssen ausgebaut werden, um einen
flexiblen internationalen Transport zu ermöglichen.

Um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen fordern die Jungen Liberalen NRW:

1. Ausbau von Transportkapazitäten – Über Ländergrenzen hinweg sollen Netze ausgebaut und
erweitert werden, um den Anforderungen eines europäischen Binnenmarktes zu genügen.
2.Aufteilung des deutschen Strommarktes in mehrere Strompreiszonen nach skandinavischem
Vorbild, in denen der regionale Wettbewerb den Strompreis bestimmen soll.

Zwangsmitgliedschaft in der Studierendenschaft abschaffen

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft ein.
Durch die jetzige gesetzliche Regelung ist jeder Studierende durch die Immatrikulation Mitglied
der Studierendenschaft und muss somit einen Betrag für diese zahlen. Die Höhe des Betrags
legt das jeweilige Studierendenparlament fest.
Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass jeder Studierende vor jedem Semester eine
Opt-In-Möglichkeit hat, den Beitrag zu zahlen und somit in die Studierendenschaft einzutreten.
Das Wahlrecht für das Studierendenparlament ist an die Mitgliedschaft in der Studierendenschaftgebunden. Das Wahlrecht für den Senat steht jedem Studierenden unabhängig von der Mitgliedschaft in der Studierendeschaft zu.
Die jetzigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitsweise, Selbstverwaltung und Struktur
bleiben erhalten.

Sonderrechtsstellung kirchlicher Träger beenden

Wir Junge Liberale fordern die Abschaffung von Sonderrechten für kirchliche oder andere
gemeinnützige Träger wie beispielsweise eigene Tarifverträge oder Arbeitsrechtsbestimmungen,
sofern die Einrichtungen unter dieser Trägerschaft nicht zu einem überwiegenden Teil
(mindestens 51 Prozent Anteilseigentum) von den Trägern finanziert werden. Es kann nicht der
Anspruch einer liberalen Gesellschaft und Politik sein, dass sowohl Mitarbeiter (schlechtere
Entlohnung, Kündigung bei Scheidung oder erneuter Heirat, Bekenntniszwang) als auch Nutzer
dieser Einrichtungen (Verwehrung von Untersuchungen, Ablehnung von Kindern einer anderen
Religion) von einem Arbeitgeber derart eingeschränkt werden können, wenn doch der Großteil
der Finanzierung von der Öffentlichkeit getragen wird. Wir fordern daher die rechtliche und
tarifliche Gleichstellung der Einrichtigungen unter kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft,
sofern die Finanzierung dieser Einrichtungen nicht zu einer Mehrheit von den Trägern geleistet
wird. Denn für faktisch öffentliche Einrichtungen muss auch öffentliches Recht gelten.

Wehrhafte Rechtsgemeinschaft: Grundwerte der EU konsequent achten und verteidigen!

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilen grundlegende Werte wie die Achtung der
Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der
Menschenrechte. Zu ihrer Einhaltung haben sie sich vertraglich verpflichtet. Ohne einen
wirksamen und praxistauglichen Sanktionsmechanismus für Fälle ihrer Nichteinhaltung besteht
jedoch das Risiko, dass diese Selbstverpflichtung leerläuft.
Deshalb sprechen sich die Jungen Liberalen NRW für eine Anpassung des Vertrags über die
Europäische Union aus, die dessen Artikel 7 dahingehend ändert, dass sämtliche
Verfahrensschritte – von der Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden und
dauerhaften Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union bis zum Beschluss über einen
Stimmrechtsentzug im Rat oder die Aussetzung anderer sich aus den Verträgen ergebender
Rechte – mit einer qualifizierten Mehrheit vollzogen werden können.

Reformierung der Abgeltungssteuer

Im Zuge der regelmäßigen Berichterstattung über milliarden-hohe Steuerüberschüsse der
Bundesrepublik Deutschland, wird die Forderung nach Steuerentlastungen für Bürgerinnen und Bürger immer lauter. Ein wichtiger Teilaspekt einer zwingend notwendigen Steuerreform umfasst ein Umdenken bei der Abgeltungssteuer. Deshalb fordern die Jungen Liberalen NRW konkret:
Die Einführung einer Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Finanzprodukten.
Eine Verminderung des vom Aktionär zu versteuernden Betrags der Dividende um die
Hälfte, um die Doppelbesteuerung von Dividenden zu vermindern.
Außerdem fordern wir die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages mit sofortiger Wirkung.

EU-Grundrechtsbeschwerde: Individualrechte auf allen Ebenen schützen!

Der Schutz grundrechtlicher Positionen gegenüber dem Handeln der öffentlichen Gewalt ist
eines der wichtigsten Elemente eines nach freiheitlichen Grundsätzen organisierten
Gemeinwesens. Dazu gehört zwingend die Möglichkeit des Einzelnen, seine Rechte auch
gerichtlich geltend zu machen, um sie auch effektiv durchsetzen zu können. Davon hängt
zugleich auch die Akzeptanz von und die grundlegende Zustimmung zu einem politischen
Verband ab. Auf der Ebene der Europäischen Union sehen die Jungen Liberalen NRW
diesbezüglich jedoch noch Defizite und infolgedessen dringenden Handlungsbedarf:
– Um einen lückenlosen europäischen Rechtsschutz gewährleisten zu können, muss natürlichen
und juristischen Personen die subsidiäre Möglichkeit eingeräumt werden, vor dem Gericht der
Europäischen Union gegen EU-Verordnungen vorzugehen, wenn eine Verletzung europäischer
Grundrechte nicht ausgeschlossen werden kann; dies soll für Fälle gelten, in denen dezentraler,
insbesondere über das von nationalen Gerichten zu initiierende Vorabentscheidungsverfahren
vermittelter Rechtsschutz nicht möglich oder zumutbar ist. Zudem muss die klagende Partei
geltend machen können, durch die Verordnung selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen zu
sein, um klagebefugt zu sein.
– Damit überlange und damit grundrechtsverletzende Verfahrensdauern beim Gericht der
Europäischen Union vermieden werden können, ist eine Verdopplung der vorgesehenen
Richterstellen auf vier pro Mitgliedstaat durchzuführen. Um überdies eine Effizienzsteigerung
durch Spezialisierung zu erreichen, ist innerhalb des Gerichts die Einrichtung von Fachkammern
zu befürworten.
– Sofern in Individualklagen gegen Rechtsakte der EU Grundsatzfragen, welche die Wahrung der
einheitlichen Auslegung des Unionsrechts betreffen, berührt sind, müssen Rechtsmittel zum
Gerichtshof der Europäischen Union zur Verfügung stehen, über deren Zulässigkeit dieser in
einem freien Annahmeverfahren entscheidet