Arbeit in Freiheit

In der liberalen Bürgergesellschaft ist  Arbeit ein Teil der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Eine freie Gesellschaft ist  mit Massenarbeitslosigkeit nicht zu
vereinbaren. Der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft bietet auch  für das Hochlohnland Deutschland eine Zukunftschance für mehr produktive Arbeitsplätze. Die Arbeit ist dabei so zu organisieren, daß das Individuum die gewünschte Tätigkeit möglichst selbstbestimmt ausübt.
Auch bei der Gestaltung des Arbeitslebens muß der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden. Das bedeutet unter anderem, daß individuellen Bedürfnissen durch flexible Arbeitsverträge hinsichtlich Lohn- und Arbeitszeit Rechnung zu tragen ist. Am Arbeitsplatz sollte die Entscheidungsbeteiligung des Einzelnen eine möglichst selbstbestimmte Ausübung der Tätigkeit fördern. Dazu gehört auch die Stärkung des Einzelnen in der betrieblichen Mitbestimmung. Wir brauchen statt reiner Funktionärsmitbestimmung Arbeitnehmermitbestimmung. In der Bürgergesellschaft ist das langfristige Ziel im Rahmen  der heutigen Mitbestimmungsbefugnisse
Mitarbeiterbegehren und Mitarbeiterentscheide einzuführen.
Für Liberale ist darüber hinaus die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmenskapital, z.B. durch Investivlöhne, eine wichtige Möglichkeit, die Verbindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen zu stärken und die Freiheit des Arbeitnehmers zu sichern. Da sich ein solches System nicht verordnen läßt, wollen Liberale dazu Anreize schaffen. Das Leben besteht nicht nur aus Erwerbsarbeit. Vielmehr werden Tätigkeiten außerhalb der bisherigen Formen der Erwerbsarbeit eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die realen Möglichkeiten, den Erwerbsberuf mit Familie und Privatleben zu vereinbaren, müssen verbessert werden. Dabei können insbesondere die Entwicklungen der Informationsgesellschaft von Nutzen sein:
Telearbeit und wohnortnahe Telearbeitszentren verringern räumliche Distanz zwischen Wohnen und Arbeiten oder heben sie auf. Telearbeit erlaubt eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Ebenso eröffnen sich für Körperbehinderte neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck der Freiheit in der Bürgergesellschaft. Diese Form der Arbeit ist besonders zu fördern, um so den Zusammenhalt der Bürger untereinander zu stärken. Die für ehrenamtliches Engagement aufgebrachte Arbeitszeit erlaubt es, den Bürgern, dem Staat Aufgaben, die er nicht übernehmen muß, wieder zu entziehen, um so die Freiheit des Einzelnen zu sichern.

Ehrenschutz

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen ein wie auch immer geartetes
„Ehrenschutzgesetz“ für Bundeswehrsoldaten strikt ab. Weder eine Variante im
28Rahmen der Beleidigungsdelikte, noch eine staatsschutzrechtliche Variante sind mit
den Prinzipien eines konsequent liberalen Rechtsstaates vereinbar.
Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen schwerer wiegen als alle
Effizienzargumente der Strafverfolgung zusammen.

Ablehnung des schulpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen  lehnen das „mittelfristige Konzept zur
Sicherung der Unterrichtsversorgung“  der rot-grünen Landesregierung ab.
Maßnahmen wie Unterrichtskürzungen, regulärer Einsatz von Lehramtsanwärtern
und Arbeitszeitverlängerungen von Lehrern entbehren jeden pädagogischen
Anspruch.
Insbesondere Unterrichtskürzungen bedeuten, daß das gleiche Wissen, das
notwendig ist, um den schulischen Anforderungen zu entsprechen, in kürzerer Zeit
erlernt werden muß. Das wird zur Folge haben, daß Themen oberflächlicher
behandelt werden, Initiative von Schülern zugunsten von Frontalunterricht
zurückgedrängt wird, Lernen schematisiert wird und punktuelles gegenüber
methodischem Wissen an Dominanz gewinnen wird. Gerade der letzte Punkt stellt
den „wissenschaftspropädeutischen“ Anspruch der gymnasialen Oberstufe in Frage.
Aber auch insgesamt wird die Qualität der schulischen Ausbildung sinken.

Mitgliederentscheid

Bei der Durchführung weiterer F.D.P. Mitgliederentscheide legen die Jungen Liberalen Wert darauf, das Briefwahlverfahren beizubehalten. Das sog. Kreisparteitagsmodell, demzufolge eine Stimmabgabe nur bei verpflichtender Präsenz möglich ist, lehnen wir ab.

Streichung des § 5 Abs. 2 GO NW

Die Jungen Liberalen fordern die ersatzlose Streichung des §5 Abs. 2 GO NW und
damit die Abschaffung des Zwangs,  in Städten und Gemeinden ab 10.000
Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte einzustellen.

Zustimmung zum Bundeshaushalt konditionieren

Die nordrhein-westfälischen Jungen Liberalen fordern die Abgeordneten der F.D.P. –
Bundestagsfraktion auf, dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung nur dann ihre Zustimmung im Parlament zu erteilen, wenn das Absinken der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft korrigiert wird. Die diesbezügliche von den Jungen Liberalen beim F.D.P.-Landeshauptausschuß durchgesetzte Forderung nach Prioritätensetzung zugunsten der Zukunftsaufgaben Bildung und Wissenschaft ist von den NRW-Bundestagsmitgliedern zu achten.

Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage

Bis zur Abschaffung der Kirchensteuer fordern die nordrhein-westfälischen  Jungen Liberalen eine Änderung der  Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage für gemeinsam veranlagte Ehepartner dahingehend, daß sich die Kirchensteuerzahlung eines Ehepartners ausschließlich nach dessen persönlichen Einkommen und nicht an dem Gemeinschaftseinkommen orientiert. Die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nicht religiösen Ehepartners darf bei dieser zutiefst persönlichen und religiösen Abgabe Kirchensteuer nicht zur Berechnungsgrundlage werden, wenn nur der andere Partner Kirchenmitglied ist.

Änderung der Verordnung zur Rabenvogelbejagung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Landesregierung auf, die Verordnung zur Rabenvogelbejagung wie folgt zu ändern:

§ 1
Zum Schutz der heimischen Tierwelt oder zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden wird abweichend von § 20 f Abs. 1 NR. BNatSchG Personen, die zur Jagd berechtigt sind, gestattet, Vögel der Arten

– Rabenkrähe (Corvus corone corone)
– Elster (Pica pica)
– Nebelkrähe (Corvus corone cornix)
– Saatkrähe (Corvus frugilegus)
– Eichelhäher (Carrulus glandarius)

außerhalb befriedeter Bezirke (§ 4 Abs. 1 und 2 LJG NW) und außerhalb der Brutzeit
(01.April – 31. Juli) durch Abschuß zu töten. Des weiteren kann durch eine Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Fallenjagd innerhalb befriedeter Bezirke und außerhalb der genannten Brutzeit erlaubt werden.
Nach Satz 1 erlegte Vögel der genannten Arten sind vom Besitz-, Vermarktungs- und sonstigen Verkehrsverboten des § 20 f Abs. 2 BNatSchG ausgenommen.
§ 2 und 3 bleiben unverändert.

Religionsfreiheit durchsetzen, Religionsunterricht abschaffen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Landesregierung auf, auch in Nordrhein- Westfalen ein Fach Lebensgestaltung – Ethik – Religion (LER) nach brandenburgischen Vorbild einzuführen, das vorurteilsfrei religionswissenschaftliche und philosophische Kenntnisse vermitteln will.
Während des Besuchs der Grundschule werden die Schüler von Gesellschaftskundeunterricht begleitet, der die anstehenden Fragen nach Sinn und Religion zielgruppenadäquat beantwortet. Wichtig ist, daß sich in dieser frühen Phase der Schulbildung Religionen nicht unkontrolliert in die Seelen achtjähriger drängen können.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, daß alle motorisierten Kraftfahrer der BRD alle drei Jahre an einem Auffrischungskurs in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ teilnehmen.