Gebt die Horte nicht auf!

Der Antragssteller fordert die Landesregierung auf, die Entscheidungsfreiheit der autonomen Schulen in Bezug auf einen Umbau zur Ganztagsschule weiterhin zu garantieren und alternative Angebote ebenso zu fördern.

Besserer Schutz der Bürgerrechte in Polizeistationen!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Audio- und Videokontrolle von Polizeistationen zur Gewaährleistung der Sicherheit für vorläufig Festgenommene, zur nachträglichen Aufklärung möglicher Übergriffe und als Präventionsmaßnahme gegen Grundrechtsverletzungen der vorläufig festgenommenen.

Diese soll in allen Bereichen erfolgen, in denen sich Inhaftierte aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf vertrauliche Gespräche mit ihrem Rechtsbeistand oder Arzt verletzt. Die Aufzeichnungen sollen nicht in „Echtzeit“ verfügbar sein, sondern über einen angemessenen Zeitraum vor Manipulationen geschützt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Ausschließlich unabhängige Ermittler, Bescherdeführer und im Todesfall auch die Familien des Opfers sollten – nach Anordnung eines Richters – einen Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

Wettbewerb im Kranken- und Altenpflegesystem fördern

Die Jungen Liberalen fordern die Reformierung der Veröffentlichungsrichtlinien von im Rahmen der Qualitätskontrolle von Einrichtungen zur Kranken- und Altenpflege erstellten Prüfberichten.

Zusätzlich dazu fordern wir, dass diese Prüfberichte reformiert werden, vor allem dahingehend, dass man sich hier mehr auf die Qualitätsbereiche I (Pfelge und medizinische Versorgung) und Qualitätsbereich II (Demenzkranke) fokussiert und diese Bereiche differenzierter usn ausgeweiteter kontrolliert werden.

Diese Prüfberichte müssen vor allen Dingen dahingehend reformiert werdenm als dass schelchte Einrichtungen auch schlechte Bewertungen erhalten. Hierzu müssen Ausschluss-Kriterien eingeführt werden (z.B. im Bereich Hygiene), die nicht durch andere Prüfbereiche ausgeglichen werden können.

Benachteiligung von Auszubildenden beenden

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die Benachteiligung von Auszubildenden gegenüber anderen
Arbeitnehmern im Falle des Anspruches auf Bildungsurlaub für berufliche und politische
Weiterbildung rigoros ab. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW ist in § 2 „Anspruchsberechtigte“ um die Personengruppe „Auszubildende“ zu ergänzen. Durch diese
Änderung bekommen Auszubildende in NRW denselben Zugang zur beruflichen und insbesondere politischen Weiterbildung wie alle anderen Arbeitnehmer.