Suchtprävention im Jugendalter zeitgemäß gestalten

Im Bewusstsein dessen, dass eine ganzheitlich effektive Suchtprävention im Jugendalter wirksamer und kosteneffizienter ist als spätere Aktivbetreuung Suchtkranker, fordern die Jungen Liberalen ein Leitkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suchtprävention Jugendlicher. Hierin soll den Kommunen vonseiten des Landes ein Angebot zur Inanspruchnahme dieses Programms zur Verfügung stehen, welches sich ohne weiteren Mehraufwand seitens der Kommunen in die kommunale Präventionspalette einbinden lässt. Diese setzt sich im Einzelnen aus der Bereitstellung von Organisations- und Finanzmitteln wie folgt zusammen.

I. Organisationsumfang. Angeboten werden soll ein 1-tägiges Arbeitsgruppenkonzept an Schulen unter Anleitung eines Sozialpädagogen und eines ehemaligen Betroffenen zu allgemeinen und spezifischen Suchtmechanismen. Die Schulen können selbst entscheiden, an welcher Stelle in der Sekundarstufe I diese Fortbildungen angebracht sind und wo sie in das Gesamtkonzept der Schule passen. Soweit im Individualfall und unter Berücksichtigung des Alters Arbeitsgruppenteilnehmer möglich, kann auch ein Besuch einer Drogenberatungsstelle bzw. Substitutionsambulanz stattfinden. Ziel soll es sein, Suchtmechanismen, insbesondere auch Substanzensucht, anhand von konkret verursachten Schäden begreifbar zu machen und die Schüler in die Lage zu versetzen diese im Ansatz zu erkennen.

II. Finanzmittel. Die Finanzierung der Drogenberatung inkl. Fortbildung der Sozialpädagogen soll aus dem Etat der Landesjugendämter erfolgen. Die Sozialpädagogen sind grundsätzlich in den Jugendämtern des Kreises bzw. der kreisfreien Kommunen anzusiedeln. In Einzelfällen ist jedoch soweit möglich dahingehend Sorge zu tragen, dass Synergieeffekte zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften ausgenutzt werden, d. h. dass sozialpädagogische Stellen in begründeten Einzelfällen sich auch auf mehrere kreisfreie Städte bzw. Kreise erstrecken können. Eine weitere Unterstützung soll ferner seitens des Landes durch Vermittlung von Sponsoring-Partnern gewährt werden.