Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist heute kein gesellschaftliches Tabuthema mehr. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht. Eine verstärkte Aufklärungsarbeit  der zuständigen Behörden, die Einrichtung von Beratungsstellen für Betroffene sowie die Unterstützung von Männerselbsthilfegruppen und -initiativen gegen Gewalt  sollten deshalb selbstverständlich sein. In der  aktuellen politischen Diskussion verfolgen die Jungen Liberalen zum Schutz der Frauen gegen Gewalt  sowohl ein rechts- als  auch ein sozialpolitisches  Ziel.

1.) Das rechtspolitische Anliegen – Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen

Die Jungen Liberalen begrüßen  die Initiative von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau darf nicht länger mit dem Gang zum Standesamt enden.
Momentan kann eine eheliche Vergewaltigung lediglich als Körperverletzung und Nötigung im Rahmen der §§223 und 240 StGB bestraft werden. Diese Regelung erlaubt zwei verschiedene Rechtsprechungen für ein und dasselbe Verbrechen- die  Vergewaltigung- und gibt dem Ehemann eine Art „Verfügungsrecht“ über Körper und Sexualität einer Frau.
Finanzielle Abhängigkeiten, traditionelle Rollenzuweisungen  und unzureichende Informationen über Beratungsstellen erschweren vergewaltigten Frauen den Weg zur Aufdeckung des Verbrechens. Daher ist es wichtig, die Rechtslage klar zu definieren und Frauen bei Beratungsstellen oder Polizei zusätzliche Demütigungen zu ersparen.
Jede Vergewaltigung ist ein Verbrechen gegen die Würde und persönliche Integrität eines Menschen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb
die Gleichsetzung von ehelicher und  außerehelicher Vergewaltigung. Eine
Widerspruchs- und Versöhnungsklausel in diesem Zusammenhang lehnen wir ab, da diese die Gefahr  der Erpressbarkeit der Ehefrau durch den Mann oder ihr Umfeld birgt.
Wir fordern die Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes. Jedes gewaltsame eindringen in den Körper stellt unserer Ansicht nach eine Vergewaltigung dar. Der Tatbestand der Vergewaltigung muß  außerdem geschlechtsneutral formuliert werden. Notwendig ist außerdem die Erweiterung des Gewaltbegriffs durch die Rechtssprechung, denn auch ohne nachgewiesene Gegenwehr muß das „Ausnutzen einer hilflosen Lage“ Strafbestand werden.
Schutz und Hilfestellung für die vergewaltigten Frauen als Zeugin oder
Nebenklägerin im Strafprozeß, durch Ergänzungen und Erweiterungen von
Vorschriften der Strafprozeßordnung, halten wir ebenfalls für erforderlich.

2.) Das sozialpolitische Anliegen – Frauenhäuser als direkte Hilfe für mißhandelte Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein  Problem, das sich durch das Strafrecht allein lösen läßt. Wichtig sind auch direkte Anlaufstellen für Frauen in Notsituationen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb ein flächendeckendes Netz von Frauenhäusern in der gesamten Bundesrepublik. Frauenhäuser können und sollen die Arbeit anderer sozialer Einrichtungen nicht ersetzen. Ihr Zuständigkeitsbereich beschränkt sich ausschließlich auf mißhandelte Frauen  und Kinder. Für den Unterhalt der
schutzsuchenden Frauen und Kinder  im Frauenhaus kommt  die Sozialhilfe auf, so daß die laufenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft gesichert sind. Die Kosten für die institutionellen Ausgaben müssen von den Kommunen oder von privaten Trägern aufgebracht werden.  In den Städten der alten Bundesländer erscheint die Zahl der Frauenhäuser mittlerweile ausreichend. Hier muß jetzt lediglich darauf geachtet werden, daß diese Einrichtungen im Zuge kommunaler Sparmaßnahmen nicht dem  Rotstift zum Opfer fallen.  In ländlichen Gebieten  sowie im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Jungen
Liberalen fordern deshalb Sondermittel zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in die Haushalte betroffener Länder einzustellen.

Engagierte Frauen und  Frauenverbände sind oft die Initiatoren von Frauenhäusern und für ihre laufende Arbeit unverzichtbar. Die Komplexität der Problemsituationen der schutzsuchenden Frauen verlangt jedoch auch nach professioneller Hilfe. Eine Zusammenarbeit mit Sozial- und Jugendämtern ist deshalb  unbedingt anzustreben.
Durch die Einbeziehung von Sozialarbeitern kann sowohl die fachliche
psychologische Betreuung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus als auch die Beratung in Fragen der Existenzsicherung gewährleistet werden.

Um den Frauen nicht nur die momentane Situation erträglich zu machen, sondern ihnen auch eine Perspektive zu vermitteln,  ist sowohl die Rechtsberatung als auch die Arbeits- und Wohnungsvermittlung in Frauenhäusern dringend geboten. Die Jungen Liberalen fordern außerdem die gesetzliche Möglichkeit erleichterter Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer der Gewalttat, um gewalttätige Lebenspartner aus der Wohnung entfernen und ihnen  Plätze in Übergangswohnheimen anbieten zu können.

Trennung von Exekutive und Legislative

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalens fordern alle Landtagsabgeordneten der F.D.P., die nach der Landtagswahl am 14. Mai 1995 ein Regierungsamt
übernehmen, auf, ihr Mandat für die Dauer  der Ausübung des Regierungsamtes  niederzulegen. Zu diesem Zweck soll in NRW die Möglichkeit eines ruhenden Mandates eingeführt werden.

Führerscheintauglichkeit

Die nordrhein-westfälischen Jungen Liberalen fordern die Einführung der Überprüfung der Führerscheintauglichkeit im Laufe  des Fahrlebens aller Fahrzeugführer durch die Einführung regelmäßiger Sehtests und der Auffrischung der Sofortmaßnahmen am Unfallort im Abstand von 5 Jahren. Dieser Pflicht muß durch geeignete Maßnahmen im Falle einer Versäumnis Nachdruck verliehen werden.

Änderung der Haftentschädigung

Der §7 III Teilsatz 3 StrEG

„beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung“

wird geändert, sodass die Aussage lautet:

Die Entschädigung für jeden angefangen Tag der Freiheitsentziehung beträgt 60% des Durchschnitts-Nettoeinkommens der letzten 3 Monate. Mindestens jedoch 50 !, je angefangenen Tag der zu unrecht erlitten Haft.

Kein Killerspiel- und Paintballverbot – Gegen pauschale Verurteilungen

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen ein generelles Verbot von Killerspielen, Paintball und vergleichbaren Freizeitaktivitäten aus.

Der Begriff Killerspiele entspricht nicht der Sachlage und verunglimpft sowohl die Spieler als auch die Computerspieleindustrie. Mit dem Begriff sind die eigentlich als Ego-Shooter geführten Computerspiele gemeint, in denen meist taktische und gruppendynamische Missionen durchgeführt werden. Bereits seit Jahren werden sie im Rahmen so genannten Esports in Vereinen, Bundesligen und Weltmeisterschaften betrieben. Der Verkauf von Computerspielen mit starker Gewaltdarstellung und dem einzigen Ziel, Menschen zu töten, wird in Deutschland bereits sehr streng durch das geltende Jugendschutzgesetz zu Recht eingeschränkt. Hier sind die Eltern gefragt Verantwortung zu übernehmen und darauf zu achten, was ihr Kind auf der Spielekonsole oder dem Computer spielt. Staatliche Verbote dürfen immer nur das letzte Mittel sein.

Auch der Vorschlag der sogenannten großen Koalition Paintball zu verbieten ist bezeichnend für die aktuelle Situation. Anstatt Probleme Jugendlicher an der Wurzel anzupacken, etwa durch mehr Lehrer, Schulpsychologen und Sozialarbeiter, wird wieder ein vollkommen sinnfreies Verbot auf die Tagesordnung gebracht. Paintballwaffen, auch Markierer genannt, dürfen bereits jetzt nach geltendem Recht erst ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden und müssen eine entsprechende Kennzeichnung besitzen. Markierer dürfen nicht überall verwendet werden, das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, umfriedeten Gelände erlaubt.

Die JuLis NRW wehren sich dagegen, dass durch Verbrechen einzelner Menschen eine ganze Industrie als Schuldiger ausgemacht und die gesamte Spielergemeinschaft zu kranken Menschen und potenziellen Amokläufern abgestempelt werden. Der Generalverdacht von Computer- und Paintballspielern der von konservativen Spitzenpolitikern geäußert wurde, entbehrt jeglicher Grundlage und ist vollkommen weltfremd. Es muss endlich Schluss sein mit diesem blinden Aktionismus.

Die JuLis NRW sprechen sich konsequent gegen eine Zensur des Internets aus und lehnen daher auch eine Ausweitung der von der Bundesregierung beschlossenen Sperrung auf so genannte Killerspiele ab.

Ablehnung der Übertragung von Gerichtsverhandlungen

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen entschieden die Forderungen, insbesondere aus dem Bereich  der kommerziellen Fernsehsender, Gerichtsverhandlungen im Fernsehen zu übertragen ab.

Wehrpflicht abschaffen, nicht „aussetzen“

In der öffentlichen Diskussion ist es bisher noch nicht eindeutig klar, ob die Liberalen für eine Abschaffung oder eine Aussetzung der Wehrpflicht eintreten. Obgleich sich die JuLis schon mehrfach für eine konsequente Abschaffung aus prinzipiellen Gründen heraus ausgesprochen haben, ist von der FDP bisher mitunter auch nur von einer temporären Aussetzung im Sinne einer ad hoc-Regelung die Rede.

Daher wird beantragt, dass sich die JuLis NRW eindeutig für eine absolute Abschaffung der Wehrpflicht, im Besonderen vor der FDP, aussprechen und die FDP auffordern, es gleichzutun.

Was nicht passt, darf auch nicht passend gemacht werden!

Bundesinnenminister Schäuble hatte im Rahmen der Debatte um das umstrittene BKA-Gesetz eine neue Idee zur Lösung des Konflikts und fand Verbündete bei CDU und SPD. Nach der Hessen-Wahl ist die Diskussion nun wieder entflammt: Sollen die Abstimmungsregeln im Bundesrat geändert werden?

Schäuble und seine Mitstreiter fordern eine Änderung des Grundgesetzes. Statt der absoluten Mehrheit der Stimmen soll eine relative Mehrheit im Bundesrat bei zustimmungspflichtigen Gesetzen ausreichen. Damit würden Enthaltungen nicht mehr – wie seit eh und je – als Nein-Stimmen gewertet.

Aus Sicht der Jungen Liberalen NRW liegt es gerade in der Natur zustimmungspflichtiger Gesetze, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat einem Gesetz zuzustimmen oder auch seine Zustimmung zu verweigern. Eine solche Änderung würde einen grundlegenden Eingriff in unsere föderalen Strukturen bedeuten. Nach Auffassung der Jungen Liberalen zeigt die Forderung nach Änderung des Abstimmungsverfahrens ein grundlegend falsches Verständnis, gar eine Missachtung unserer demokratischen Grundordnung. Aus Sicht der Jungen Liberalen darf man in einer Demokratie eben nicht willkürlich nach dem Motto Was nicht passt, wird passend gemacht. verfahren.

Kriminalisierung des Pokerspiels beenden

Kriminalisierung des Pokerspiels beenden

Als Konsequenz aus der aktuellen teils unklaren und insgesamt überzogenen rechtlichen Situation fordern die Jungen Liberalen NRW:

Schluss mit 2 Regierungssitzen

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung sowie der Unterbindung von Steuermittelverschwendung machen sich die Jungen Liberalen NRW dafür stark, die verbliebenen 6 Bundesministerien mit Hauptsitz in Bonn komplett und schnellstmöglich nach Berlin zu verlegen.

Desweiteren sollen die übrigens Bundesministerien ihren zweiten Dienstsitz in Bonn schließen und alle Tätigkeiten nach Berlin an den ersten Dienstsitz zusammenziehen.

Das Berlin/Bonn-Gesetz soll diesem Ansinnen nach entsprechend modifiziert werden, wobei der Stadt Bonn der Titel „Bundesstadt“ auch ohne tatsächlich verbleibende bundespolitische Funktion aufgrund der Historie des Regierungssitz Bonn erhalten bleiben soll. Zugleich soll Berlin der alleinige Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland werden.