Antrag Änderung der Schulordnung

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen  fordern, daß die Worte „Ehrfurcht vor Gott“ aus dem 1, Absatz 2 Satz 1 SchOG gestrichen werden, so daß der neue Satz lautet: „Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“

Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens (BR-Drucks. 605/96)

Die Jungen Liberalen in Nordrhein-Westfalen lehnen entschieden den Versuch von
insgesamt 14 Bundesländern (auch NRW) ab, unter dem Vorwand, die Verfahren vor
den Zivilgerichten beschleunigen zu wollen und Richter zu entlasten, in Wirklichkeit
vielmehr gravierende Einschnitte in die Rechtsweggarantie vornehmen zu wollen,
ohne daß die Verfahren beschleunigt werden. Offensichtlich geht es den Ländern
lediglich darum, ihre Ausgaben, die sowieso im durchschnitt bei lediglich etwa 3,25%
der Länderhaushalte liegen und zu fast 50% durch Einnahmen der Gerichte gedeckt
werden, weiter zu senken.

Konkret stellen die Jungen Liberalen in NRW fest:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf dient entgegen der Verlautbarungen in der
Entwurfsbegründung nicht in erster Linie der Beschleunigung des Verfahrens in der
Zivilgerichtsbarkeit, sondern vielmehr der Vornahme von Einsparungen im justiziellen
Bereich. Es handelt sich hierbei um einen Etikettenschwindel, da die Verfasser
lediglich vorgeben, die Gerichtsverfahren  beschleunigen zu wollen, in Wirklichkeit
jedoch die Länderhaushalte im Justizbereich massiv entlastet werden sollen. Diese   28
Einsparungen sind in diesem Ausmaß nicht hinnehmbar, da sie zu Lasten der
Rechtsstaatlichkeit gehen.

2. Wir verkennen nicht die Notwendigkeit zum Sparen in Zeiten leerer Kassen. Die
angestrebten Einsparungen in Höhe von lediglich 55 Mio. DM rechtfertigen allerdings
nicht die gravierenden Einschnitte in die Rechte der Rechtsuchenden. Das genannte
Einsparpotential, das sich aus den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ergibt,
steht zu dem drohenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit eindeutig außer Verhältnis.

3. Im einzelnen würden insbesondere folgende Änderungen zu nicht hinnehmbaren
Beschränkungen der grundgesetzlich verbrieften Rechtsweggarantie des Art.19
Abs.4 GG führen:

a) Änderung des § 348 ZPO

Es wird vorgeschlagen, § 348 ZPO zu ändern, wodurch im erstinstanzlichen
Verfahren bei den Landgerichten bis zu einem Streitwert bis zu DM 30.000,– ein
originär zuständiger Einzelrichter eingeführt werden soll, sofern der Rechtsstreit nicht
besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder ihm
grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die  so vorgenommene Abwendung vom
Kammerprinzip würde zu einer zusätzlichen Belastung der bereits jetzt am Rande
des Zumutbaren arbeitenden Einzelrichter führen. Hinzu kommt, daß eine
Wertgrenze kein taugliches Kriterium zur Abgrenzung von einfachen und schwierigen
Fällen ist, da dieses sich an dem Lebenssachverhalt und der Rechtslage und nicht
an dem Streitwert bemißt. Durch den  Verlust von Meinungsaustausch und
Diskussion sowie gegenseitiger Kontrolle der Kammermitglieder wäre ein
Qualitätsverlust der Entscheidungen zu erwarten.

b) Einführung des allein entscheidenden Einzelrichters in Berufungs- und
Beschwerdeverfahren beim Landgericht

Eine Einführung des allein  entscheidenden Einzelrichters in Berufungs- und
Beschwerdeverfahren beim Landgericht würde dazu führen, daß der Rechtsweg
erschöpft werden kann, ohne daß in einer Instanz ein Kollegialgericht die
Rechtssache beurteilt hat. Die so implizierten Qualitätseinbußen in der Rechtspflege
sind den Rechtsuchenden aus  rechtsstaatlichen Erwägungen  nicht zuzumuten. Ein
hinnehmbares, den grundgesetzlichen Anforderungen genügendes
Gerichtsverfahren verlangt zumindest eine kollektiv besetzte Instanz.

c) Erhöhung der Berufungssumme

Eine weitere Erhöhung der Berufungssumme (Dezember 1990 von DM 700,– auf DM
1.200,–, 1993 auf DM 1.500,–) auf DM 2.000,- würde den Rechtsweg in einem nicht
hinnehmbaren Umfang auf eine Verfahrensinstanz beschränken.

d) Erleichterung bei der Abfassung von Urteilen

Eine Erleichterung bei der Abfassung von nicht anfechtbaren Urteilen würde zu einer
Einschränkung der Nachvollziehbarkeit von gerichtlichen Entscheidungen führen. Die
Ermöglichung des Verständnisses gerichtlicher Entscheidungen ist Teil der
grundgesetzlichen Rechtsweggarantie.   29

4. Trotz aller Kritik an der Intention  und den meisten konkreten Vorschlägen des
Entwurfes, erachten die JuLis NRW folgende Punkte als sinn- und maßvolle
Möglichkeiten, das Justizwesen zu entlasten:

a) Verwerfungsmöglichkeit von offensichtlich unbegründeten Berufungen

Die Möglichkeit, offensichtlich unbegründete Berufungen durch einstimmigen
Beschluß abzulehnen, würde  zu einer Entlastung der Berufungskammern führen,
ohne die Rechte der Rechtsuchenden zu beschneiden.

b) Außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten

Eine Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Einführung
obligatorischer, außergerichtlicher Schlichtungsverfahren in dafür geeigneten Bereich
(z.B. Nachbarschaftskonflikte) würde das staatliche Gerichtswesen in einem
erheblichen Maße entlasten, ohne den Rechtsweg zu beschneiden. Die guten
Erfahrungen mit Schiedsverfahren im strafrechtlichen Bereich lassen einen Erfolg
dieser Maßnahmen erwarten.

5. Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierungen (speziell  die in Nordrhein-
Westfalen) auf, den drohenden Kollaps des Justizsystems abzuwenden.
Gerichtsverfahren, die sich über Jahre hinziehen, sind dem Rechtsfrieden nicht
zuträglich. Der momentane Einstellungsstop für Richter, die unerträglich veraltete
Ausstattung der Geschäftsstellen und die ineffizienten Verwaltungsstrukturen lassen
den Tag des Zusammenbruchs des Gerichtswesen immer näher rücken. Als einzigen
Ausweg sehen die Jungen Liberalen in NRW eine massive Anhebung der Ausgaben
für den Justizapparat sowie eine grundlegende Verwaltungsreform der
Geschäftsstellen. In diesem Sinne werden sich die Jungen Liberalen in NRW auf
JuLi- Bundesebene und auf F.D.P.-Landesebene einsetzen.

Standards für private Sicherheitsunternehmen und Bürgerwehren

Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, für private Sicherheitsunternehmen
sowie auch für die immer zahlreicher auftretenden Bürgerwehren hohe Standards zu
etablieren, um so ein Ausfransen staatlicher Hoheitsbereiche zu verhindern. Die von
den Jungen Liberalen grundsätzlich geforderte, umfassende Privatisierung
staatlicher Aufgaben endet  am Bereich der inneren  und äußeren Sicherheit.
Spezialgesetze haben den Privaten bereits Kontrollfunktionen an Flughäfen sowie
die Bewachung von Atomkraftwerken und Bundeswehrobjekten übertragen. Jetzt
denken Länder und Gemeinden immer öfters daran, die subjektiven
Sicherheitsbedürfnisse der Bürger zu stärken, indem man private Bürgerwehren
sowohl kommerzieller als auch nachbarschaftlicher Art zuzulassen und zu fördern.
Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, daß lediglich bei Randaufgaben an einen
Einsatz von privaten Unternehmen gedacht werden kann, jedoch nur, wenn die dafür
notwendigen gesetzlichen  Regelungen geschafft werden. Bestrebungen wie der
bayerischen Sicherheitswacht oder der Bürgerpolizei in Mecklenburg- Vorpommern
erteilen wir daher eine klare Absage. Die notwendigen Umstrukturierungen im
Bereich der innerstaatlichen Sicherheit können nicht durch eine Zersplitterung des
Gewaltmonopols erreicht werden, sondern nur durch eine grundlegende Reform der
Polizeiarbeit. Für die Jungen Liberalen  müssen die Bürgerwehren zumindest die
folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Bürgerinitiativen zum Nachbarschaftsschutz dürfen keine Eigenmacht ausüben.
Das Grundgesetz verbietet klar die Abwälzung einer hoheitlichen Kernaufgabe wie
der inneren Sicherheit auf Private.  Wenn der Staat nun Bürgerinitiativen zum
Nachbarschaftsschutz zuläßt, dann nur solange, wie diese keinerlei Waffen bei sich
tragen.

2. Bürger haben nicht das Recht andere Bürger anzuhalten und zu kontrollieren.
Polizeiliche Befugnisse dieser tragweite  auf den Bürger zu übertragen, geht
entschieden zu weit.

3. Die von Bürgern durchgeführten Maßnahmen müssen mit der Polizei vor Ort
abgesprochen werden, um so die Initiativen optimal zu koordinieren. Sonst führen die
Bürgerwehren nur dazu, daß potentielle Straftäter von einem Stadtviertel ins andere
weiterziehen. Auch dort, wo private Sicherheitsunternehmen zum Objektschutz
eingesetzt werden, müssen genaue gesetzliche Regelungen her, da die
Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle nicht in der Lage waren, sich auf
einheitliche Mindeststandards festzulegen  und auch nur die Branchenführer bereit
sind, diesen Qualitätsforderungen zu entsprechen. Daher fordern die Jungen
Liberalen für private Sicherheitsunternehmen:

1. Dort, wo private Sicherheitswächter Waffen tragen (z.B. beim Werkschutz) muß
der Staat dafür Sorge tragen, daß sie  diese auch verantwortungsvoll benutzen
müssen.

2. Wer für Sicherheit vom Bürger  Geld kassiert, muß auch für die Schäden
geradestehen, die er verursacht. Mehr als ein Drittel der  falschen Alarme in  NRW
gingen im vergangenen Jahr auf das Konto von Sicherheitsfirmen. In Zukunft sollen
diese daher für die Kosten jedes unnötigen und fahrlässig herbeigeführten Einsatzes
aufkommen.

3. Den 265.000 Beschäftigten in der privaten Sicherheitsbranche werden in der
Regel nur Minimumlöhne von 13 DM oder weniger gezahlt, was dazu führt, daß
nahezu nur unqualifiziertes Personal eingestellt wird. Gerade deshalb sollten sich die
Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens eines gründlichen staatlichen
Eignungstests unterziehen müssen. Um die Bürger hierbei nicht zu belasten, sind die
Kosten für den Test und den Verwaltungsaufwand durch Prüfungsgebühren zu
finanzieren.

Kontrollierte Abgabe harter Drogen

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Überlegungen des F.D.P.-Generalsekretärs, Dr. Guido Westerwelle, die kontrollierte Abgabe harter Drogen an Süchtige zu ermöglichen. Die Jungen  Liberalen NRW fordern die F.D.P.- Bundestagsfraktion auf, diesen von Hamburg beantragen Modellversuch zu unterstützen und in der Koalition die Union von diesem Modell zu überzeugen.

Ehrenschutz

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen ein wie auch immer geartetes
„Ehrenschutzgesetz“ für Bundeswehrsoldaten strikt ab. Weder eine Variante im
28Rahmen der Beleidigungsdelikte, noch eine staatsschutzrechtliche Variante sind mit
den Prinzipien eines konsequent liberalen Rechtsstaates vereinbar.
Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen schwerer wiegen als alle
Effizienzargumente der Strafverfolgung zusammen.

Streichung des § 5 Abs. 2 GO NW

Die Jungen Liberalen fordern die ersatzlose Streichung des §5 Abs. 2 GO NW und
damit die Abschaffung des Zwangs,  in Städten und Gemeinden ab 10.000
Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte einzustellen.

Änderung der Verordnung zur Rabenvogelbejagung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Landesregierung auf, die Verordnung zur Rabenvogelbejagung wie folgt zu ändern:

§ 1
Zum Schutz der heimischen Tierwelt oder zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden wird abweichend von § 20 f Abs. 1 NR. BNatSchG Personen, die zur Jagd berechtigt sind, gestattet, Vögel der Arten

– Rabenkrähe (Corvus corone corone)
– Elster (Pica pica)
– Nebelkrähe (Corvus corone cornix)
– Saatkrähe (Corvus frugilegus)
– Eichelhäher (Carrulus glandarius)

außerhalb befriedeter Bezirke (§ 4 Abs. 1 und 2 LJG NW) und außerhalb der Brutzeit
(01.April – 31. Juli) durch Abschuß zu töten. Des weiteren kann durch eine Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Fallenjagd innerhalb befriedeter Bezirke und außerhalb der genannten Brutzeit erlaubt werden.
Nach Satz 1 erlegte Vögel der genannten Arten sind vom Besitz-, Vermarktungs- und sonstigen Verkehrsverboten des § 20 f Abs. 2 BNatSchG ausgenommen.
§ 2 und 3 bleiben unverändert.

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, daß alle motorisierten Kraftfahrer der BRD alle drei Jahre an einem Auffrischungskurs in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ teilnehmen.

Ehe- und Familienrecht

1. Die staatliche Behandlung der Ehe einerseits und die der Familie andererseits wird stärker voneinander getrennt.

2. Bei Bewertung der Ehe einerseits und der Familie andererseits ist der Familie der vergleichsweise höhere, der Ehe der vergleichsweise niedrigere Wert beizumessen.

3. Die staatlichen Aktivitäten im Beriech der Ehe und der Familie sind an diesem Wertigkeitsmuster auszurichten. Finanzielle Förderung muß sich auf die Erziehung von Kindern beschränken. Für Ehe und andere Partnerschaften ist im Steuer- und Sozialrecht das Individualprinzip durchzusetzen.

4. Das Rechtsinstitut Ehe ist für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Das bedeutet auch, daß Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen.
Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist die eingetragene Partnerschaft, deren Rechte und Pflichten nahe der Ehe liegen sollen.

Aufhebung des Ladenschlußgesetzes

Die Jungen Liberalen NRW fordern die ersatzlose Aufhebung des
Ladenschlußgesetzes.