Nichtraucherschutzgesetz schnell ändern!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, noch vor dem Auslaufen der Übergangsfrist am 1.Juli 2008 das Nichtraucherschutzgesetz zu ändern.

Kurzfristig ist es unser Ziel, dass es in Einmannkneipen ohne eigenes Personal dem Wirt freigestellt sein soll, ob er eine Raucherkneipe oder eine Nichtraucherkneipe betreiben möchte. Ob es sich um eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe handelt, muss durch ein großes Schild an der Eingangstür kenntlich gemacht werden.

Grundsätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen NRW jedoch weiter dafür aus, dass es in privaten Räumen, insbesondere auch Gaststätten und Diskotheken (deren Besuch naturgemäß nicht zwingend ist), in der Verantwortung des Besitzers bzw. Betreibers liegt, die Entscheidung zu treffen, ob geraucht werden darf oder nicht. Eine staatliche Regelung in diesem Bereich lehnen die Jungen Liberalen NRW weiterhin ab.

Sicher in die Zukunft – Soziale Sicherungssysteme modernisieren

1. Ausgangslage

Jeder Mensch ist von Lebensrisiken betroffen, für die er nicht alleine Vorsorge treffen kann. Daher macht es Sinn, sich zum Schutz gegen diese Risiken mit anderen Menschen zusammenzuschließen, optimalerweise auf freiwilliger Basis. Wenn freiwillige Zusammenschlüsse jedoch nicht ausreichen, den nötigen Schutz zu gewährleisten ist es am Staat, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und entsprechende Systeme der sozialen Absicherung verpflichtend einzufu?hren.

Die Struktur des deutschen Sozialversicherungssystems basiert zwar durchaus auf diesen Überlegungen, geht jedoch von anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus als diese heutzutage vorherrschen. So wirkt sich die Bismarcksche Sozialgesetzgebung der 1880er Jahre bis heute strukturierend auf unsere Sozialsysteme aus, die grundsätzlichen Mechanismen blieben in über 120 Jahren nahezu unverändert.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch einige der zugrunde liegenden Bedingungen verändert. So fand im späten 19. Jahrhundert – also zum Zeitpunkt der Konzeption dieser Systeme – in nahezu ganz Europa aufgrund des medizinischen Fortschritts sowie eines dank der sich entfaltenden Marktwirtschaft konstant steigenden Lebensstandards eine wahre Bevölkerungsexplosion statt. Hatte das Deutsche Reich im Jahre 1850 noch lediglich 35 Millionen Einwohner, waren es zur Jahrhundertwende bereits über 56 Millionen. Zudem waren die Menschen zur damaligen Zeit wenig mobil kaum jemand arbeitete damals etwa für einige Zeit in anderen Teilen Europas oder verbrachte seinen Ruhestand dauerhaft im Süden des Kontinents. Auch der Ruf nach Wahlfreiheit und weniger staatlicher Bevormundung war im wilhelminischen Deutschland nicht von der gleichen Selbstverständlichkeit wie er es für uns ist.

Heute hingegen hat man es statt mit steigender mit einer schrumpfenden Bevölkerung zu tun das Statistische Bundesamt und EuroStat gehen übereinstimmend davon aus, dass die Bevölkerung Deutschlands in den nächsten 50 Jahren um mindestens 7 Millionen sinkt währenddessen steigt der Altersdurchschnitt erheblich. Eine gänzlich andere Situation also als bei Einführung der umlagebasierten Sozialversicherungssysteme. Gleichzeitig werden die Menschen aber auch immer mobiler. Insbesondere die Vertiefung des europäischen Binnenmarktes schafft die Notwendigkeit, sich von einer rein auf Deutschland bezogenen Perspektive zu lösen. Und schließlich sind die Menschen heute mündiger, wollen sich also etwa zunehmend nicht mehr vom Staat vorschreiben lassen, wann sie beispielsweise in Rente gehen können.

Eine Reform ist somit unumgänglich. Diese kann jedoch nicht in mehr Staat und parastaatlicher Bürokratie, sondern vielmehr in der Schaffung eines zuverlässigen Ordnungsrahmens für umfassende private Absicherung ihr Ziel haben. Nicht der Staat kann große Risiken absichern, wohl aber muss er dafür sorgen, dass dies geschieht. Dazu gehört auch, private Versicherungsunternehmen angemessen zu beaufsichtigen, etwa um zu gewährleisten, dass eine jederzeitige Erfüllbarkeit der in den Versicherungsverträgen eingegangen Verpflichtungen sichergestellt ist.

In der Vergangenheit jedoch wurde zu viel auf den Staat selbst und von ihm geschaffene Institutionen und zu wenig auf die Eigenverantwortung der Bu?rger gesetzt. Der Staat schreibt den Menschen vor, wo und wie sie sich gegen Krankheit versichern, was fu?r eine Versorgung sie im Pflegefall brauchen, wie lange sie arbeiten sollen und welche Rente dabei herauskommt. Dies ist kein bloßes Nachkommen der Fu?rsorgepflicht mehr, sondern vielmehr unverhohlene Bevormundung welche nicht den Weg der Zukunft darstellen kann. Hinzu kommt, dass viele der derzeit existierenden, umlagefinanzierten staatlichen Zwangssysteme aufgrund der demographischen Entwicklung nicht zukunftsfest sind. Unsere Generation trägt daher eine besondere Verantwortung, da in unserer Lebenszeit in vielen Bereichen der sozialen Absicherung die Umstellung vom Umlageverfahren auf die Kapitaldeckung erfolgen muss. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Umstellung effizient und sozial verträglich auszugestalten.

2. Bürgergeld / soziale Grundabsicherung

Das Problem

Unabhängig von versicherungsbasierten Sozialsystemen muss das sozio-kulturelle Existenzminimum – also Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Notfallversorgung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft – für alle Bürger gewährleistet werden. Die Notwendigkeit einer hinreichend ausgestalteten Basissicherung ergibt sich dabei nicht zuletzt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Aufgrund der notwendigen Unabhängigkeit von erworbenen (oder eben nicht erworbenen) Versicherungsansprüchen ist eine Steuerfinanzierung dieses Instrumentes unumgänglich.

Das gegenwärtig aktuelle System sieht zur Erfüllung dieser Aufgabe als Regelleistung Arbeitslosengeld II (ALG2) sowie gesondert die Erstattung einer Reihe weiterer Kosten (unter anderem Wohnungs- und Heizkosten, Eingliederungsleistungen) vor. Dies führt nicht nur zu einer Situation, in der der Leistungsempfänger in die Rolle des Bittstellers genötigt wird, sondern fördert darüber hinaus eher den Findigen denn den wirklich Hilfsbedürftigen. Vor allem aber geht von der Hartz-Gesetzgebung -trotz der nennenswerten Verbesserung im Vergleich zu früheren Zeiten- immer noch keine hinreichend aktivierende Wirkung aus.

Die Lösung

Unsere Antwort auf die Herausforderung, allen Bürgern unabhängig von tatsächlich geleisteter individueller Vorsorge ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen ist das liberale Bu?rgergeld-Modell. Es fasst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einer einzigen Negativsteuer zusammen. Diese wird zentral vom Finanzamt ausbezahlt und schu?tzt in angemessener Höhe vor materieller Not. Durch diese Bu?ndelung wird in erheblichem Umfang Bu?rokratie eingespart. Eine gesonderte Pru?fung auf Bedu?rftigkeit erfolgt nicht, stattdessen erfolgt eine Verrechnung mit der zu leistenden Steuerlast ein effektiver Weg, ohne gesonderte Prüfungen sicherzustellen, dass Leistungsempfänger auch tatsächlich bedürftig sind. Eine Zweckbindung findet ebenfalls nicht statt.

Daru?ber hinaus sieht das liberale Bu?rgergeld-Modell einen äußerst geringen Anrechnungsfaktor von zusätzlich verdientem Geld vor. Somit lohnt es sich fu?r Bu?rgergeld-Empfänger, zusätzlich zu diesem legal zu arbeiten.

Zugleich ist es fu?r Arbeitgeber interessant, geringer qualifizierte Personen zu einem verhältnismäßig niedrigem Lohn einstellen zu können, statt diese Stellen wie in der Vergangenheit ins Ausland zu verlagern oder unbesetzt lassen zu mu?ssen.

Schließlich steigert das liberale Bu?rgergeld-Modell die Attraktivität von legalen Beschäftigungsverhältnissen gegenu?ber Schwarzarbeit.

Das sozio-kulturelle Existenzminimum wird durch dieses Instrument nachhaltig gesichert, es bietet eine Grundabsicherung für alle. Darüber hinausgehende Absicherung -insbesondere, wenn sie wie im Falle der Absicherung von Arbeitslosigkeit lediglich der Gewährleistung von Planungssicherheit für den Betroffenen dient – muss privat erfolgen.

3. Rentenversicherung

Das Problem

Das deutsche Rentensystem steht kurz vor dem Kollaps. Die derzeitige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem, welches die laufenden Renten direkt durch die Beitragszahlungen der Pflichtmitglieder bestreitet und keine Ru?cklagen bildet. Dieses System setzt jedoch voraus, dass die Generation der Beitragszahler genu?gend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingeht. Ist dies nicht mehr der Fall sei es aufgrund wirtschaftlicher oder demographischer Entwicklung kann das Umlageverfahren nicht länger funktionieren.

In den nächsten 50 Jahren wird die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von derzeit 82 Millionen Menschen auf geschätzt mindestens 75 Millionen Menschen zurückgehen. Der Anteil der Menschen über 65 Jahren wird von heute 19 Prozent der Gesamtbevölkerung auf etwa 33 Prozent steigen. Der Anteil der 80-Jährigen wird dann höher sein als der Anteil der Neugeborenen. Beträgt der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter heute noch 61 Prozent, so sinkt dieser auf lediglich 50 Prozent.

Das derzeitige System ist daher erkennbar nicht zukunftsfest.

Bereits heute wird die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr mit u?ber 57 Milliarden Euro Steuergeld (Bundeszuschuss) unterstützt, ohne welches allein aufgrund der gegenwärtig im System enthaltenen versicherungsfremden Leistungen der Fortbestand nicht gewährleistet wäre. Die Schwankungsreserve bzw. Nachhaltigkeitsrücklage -die Summe also, die zur Verfügung steht, um Einnahmeschwankungen auszugleichen- ist von 2,6 Monatsausgaben im Jahre 1992 auf inzwischen nunmehr lediglich 0,7 Monatsausgaben im Jahre 2007 abgeschmolzen. Im gleichen Zeitraum stieg der Beitragssatz von 17,7% auf 19,9 % trotz real stattfindender Leistungskürzungen. Der tatsächliche Anstieg ist aufgrund rechnerischer Tricks wie dem vorziehen der Zahlungstermine für Arbeitgeber und die Rückverlegung der Zahlungstermine für Neurentner sogar noch höher.

Die Lösung

Dem setzen die Jungen Liberalen einen langfristigen Ausstieg aus der umlagefinanzierten, gesetzlichen Rentenversicherung, mithin eine sozialverträgliche und fristgerechte Ku?ndigung des Generationenvertrages, entgegen. Bereits erworbene Rentenanspru?che sollen selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Die alte gesetzliche Rentenversicherung wird abgewickelt (Run-off).

An ihre Stelle tritt die Pflicht zur Versicherung. Statt in ein gesetzlich definiertes und politisch beeinflusstes Zwangssystem gepresst zu werden, bekommen Arbeitnehmer ihre Versicherungsbeiträge schrittweise mit dem Lohn ausbezahlt. Sie sind verpflichtet, diese in eine private Altersrente ihrer Wahl zu investieren. Es gibt keinerlei staatlich definierte Altersgrenzen. Das heißt, dass der Versicherte frei wählen kann, wann er die Leistungen in Anspruch nimmt; einzige Voraussetzung soll sein, dass mit dem angesparten Kapital eine lebenslange Rente finanziert werden kann die so hoch ist, dass sie oberhalb des Betrages des liberalen Bürgergeldes liegt. Sollte es der Versicherte aufgrund seiner Erwerbsbiographie nicht schaffen, dieses Kapital anzusparen, so wird das bereits angesparte Kapital anteilig auf das liberale Bürgergeld angerechnet. Dabei muss durch staatliche Überprüfung sicher gestellt sein, dass niemand seine private Vorsorge bewusst niedrig hält, um möglichst hohe staatliche Finanzierungshilfen zum Erreichen der Mindestrentensumme zu erhalten. Die Verpflichtung der Einzahlung in eine private Altersvorsorge gilt natürlich nur bis zu der Höhe, die zur Finanzierung der beschriebenen Grundabsicherung notwendig ist.

Im ersten Jahr nach der Reform gehen 100 % der Beiträge ins alte und 0 % der Beiträge ins neue Modell; im darauf folgenden Jahr gehen 98 % der Beiträge ins alte und 2 % der Beiträge ins neue Modell; so wird der prozentuale Anteil der Beiträge des alten Systems jährlich um 2 Prozentpunkte gesenkt und der des neuen Systems um 2 Prozentpunkte erhöht, bis in 50 Jahren 0 % der Beiträge ins alte und 100 % der Beiträge ins neue System gehen

Differenzen zwischen der Höhe der Beiträge ins alte System und der Höhe der

Verpflichtungen werden durch Steuermittel gedeckt.

Leistungen zur Teilhabe sind nicht weiter in der Rentenversicherung anzusiedeln. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (Hinterbliebenenversorgung) sind kein Bestandteil des neuen Systems. Diese Risiken werden durch das das liberale Bürgergeld abgesichert. Summen oberhalb des Bürgergeldes können zudem privat abgesichert werden

4. Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Das Problem

Großer Reformbedarf herrscht auch im Bereich der Krankenversicherung. Hier steht einem funktionierenden, privaten System ein nicht länger finanzierbares quasi-staatliches Pflichtsystem mit immer weiter eingeschränkten Leistungen gegenu?ber. Es ist nicht verständlich, warum der Staat sich als Versicherungsunternehmer betätigt, schlechte Leistungen anbietet und dann Menschen, die weniger als einen bestimmten Betrag verdienen, in diese mangelhafte Versicherung zwingt, die bereits jetzt große finanzielle Engpässe aufweist.

Entgegen allen humanistischen Anspru?chen und politischen Beteuerungen sind wir längst in der Zwei-Klassen-Medizin angekommen. Gesundheit darf jedoch keine Frage des Geldbeutels sein. Hinreichende medizinische Versorgung muss allen Bu?rgern offen stehen, unabhängig von ihrem Einkommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit einer Kostenexplosion, verursacht vor allem durch mangelnden Wettbewerb, zu kämpfen. Hinzu kommt das Problem der Ineffizienz: Das System ist sehr teuer, ohne gleichzeitig medizinisch führend zu sein. Auch die eingeführte Budgetierung hat diesen Zustand nicht ändern können im Gegenteil: Sie verändert das System zunehmend zur Gesundheits-Planwirtschaft mit allen begleitenden Faktoren wie Wartezeiten, Unterversorgung und Mangelverwaltung. Zudem werden durch

das zugrunde liegende Sachleistungsprinzip Intransparenz und mangelndes Kostenbewusstsein geradezu beflügelt (angebotsinduzierte Nachfrage). Weiterhin gilt: Durch die Koppelung an die Lohnnebenkosten ist zudem die Prämienhöhe politisch beeinflusst und häufig Gegenstand wirtschafts -bzw. konjunkturpolitischer (!) Erwägungen.

Betreffend der Pflegeversicherung ist schon kurze Zeit nach ihrer Einführung klar, dass sie vor großen Finanzierungsproblemen steht. Durch eine erneute Ausweitung des Leistungskatalogs hat die schwarz-rote Bundesregierung die Situation hier verschlimmert und den Reformdruck erhöht-

Die Lösung

Die Jungen Liberalen NRW lehnen alle Forderungen nach einer vollständigen Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens oder einer staatlich verordneten Einheitskasse entschieden ab. Vielmehr ist dringend eine nachhaltige Reform des Gesundheitssystems, hin zu privater, auf Kapitaldeckung basierender individueller Vorsorge geboten. In diesem System werden die bisherigen gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und mu?ssen sich am Markt behaupten. Zugleich sorgt ein gesetzlich definierter Basistarif, dessen Maximalhöhe staatlich reguliert wird und den alle Unternehmen anbieten und bei Interesse des Kunden ohne Risikoprüfung abschließen mu?ssen, dafu?r, dass jeder Bu?rger unabhängig von seinem Einkommen die Möglichkeit erhält, seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Dieser unterscheidet sich im Beitragssatz nicht für Männer und Frauen, sein Leistungsumfang orientiert sich am Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit und wird durch ein unabhängiges Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern von Ärzten, Patienten und Versicherern definiert.

Für Bürgergeld-Empfänger übernimmt der Staat die Kosten des Basistarifs komplett. Kinder werden aus gesamtgesellschaftlichen wie praktischen Erwägungen beitragsfrei mitversichert, die entstehenden Kosten werden über eine Steuerfinanzierung gedeckt.

Zunächst gilt es, die jetzigen gesetzlichen Krankenversicherungen komplett zu entschulden. Im Zuge dessen muss der Leistungskatalog der GKV auf das medizinisch Sinnvolle reduziert werden. Überdies soll der Zusammenschluss bestehender GKVen gefördert werden, um die Anzahl zu verringern. Anschließend wird die GKV mittels Umwandlung in eine Abwicklungsgesellschaft überführt, neue Versicherungsverhältnisse kommen nicht mehr zustande.

Bisher gesetzlich Versicherte haben dabei die Wahl, in der auslaufenden gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, oder in die neue PKV zu wechseln.

Sinnvoll wäre es, wenn der Staat für diese zu erwartenden Ausgaben Rückstellungen bilden würde. Die Aufnahme neuer Schulden zur Finanzierung der Leistungen ist nach Meinung der Jungen Liberalen NRW die schlechtere Variante.

Die Pflegeversicherung, welche noch weniger auf die sich dramatisierende demographische Entwicklung vorbereitet ist, gilt es ebenfalls auf eine private und kapitalbasierte Basis zu stellen. Der bisherige Umfang der Pflegeversicherung wird in die Pflicht zur Versicherung integriert. Dies beinhaltet die grundlegende Absicherung des Pflegerisikos auf heutigem Niveau, eine Ausweitung der Pflegeleistungen kann natürlich freiwillig vertraglich vereinbart werden.

5. Arbeitslosenversicherung / Unfallversicherung

Das Problem

Die Arbeitslosenversicherung in ihrer heutigen Ausgestaltung verteuert Beschäftigungsverhältnisse und verhindert somit gerade das Entstehen von Arbeitsplätzen. Zudem ist sie extrem konjukturanfällig und unterliegt politischer Einflussnahme. Für die Versicherten besteht keinerlei Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Leistungsumfangs oder der Versicherungsbedingungen. Dies gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung, die staatlich einen Bereich regelt, der mindestens ebenso gut von privaten Versicherungsträgern wahrgenommen werden kann.

Die Lösung

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung setzen die Jungen Liberalen NRW auf ein Auslaufen des bisherigen Modells. Neu in das Arbeitsleben eintretende Personen müssen sich zukünftig nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichern. Aufgrund der Basissicherung durch das Bürgergeld muss niemand um die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse fürchten. Darüber hinausgehender Leistungsumfang dient somit allein der Planungssicherheit des Versicherungsnehmers (etwa um sicher zu sein, nach Verlust des Beschäftigungsverhältnisses eine gewisse Zeit weiterhin ein hohes monatliches Einkommen zur Verfügung zu haben) und kann bei entsprechendem Wunsch zukünftig privat abgesichert werden.

Bereits erworbene Anspru?che gegenu?ber der staatlichen Zwangsversicherung verfallen nicht, sondern sind ehrlicherweise als explizite Staatsverschuldung anzusehen. Die bisher bereits Versicherten können bis zum Ende Ihres Erwerbslebens in der auslaufenden staatlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben, wenn sie dies wollen.

Auch die Unfallversicherung muss privatisiert werden. Die bisherige Versicherungspflicht wird umgewandelt in eine Pflicht des Arbeitgebers, eine Gruppen-Unfallversicherung zum Schutze seiner Arbeitnehmer abzuschließen.

Wegeunfälle sollen im Gegensatz zur momentanen gesetzlichen Unfallversicherung nicht im Leistungskatalog enthalten sein, da dies in den privaten Lebensbereich der Arbeitnehmer fällt und der Arbeitgeber hier keine Möglichkeit zur Unfallverhütung hat. Auch hier sind bereits erworbene Ansprüche als explizite Staatsverschuldung anzusehen.

6. Gesamteuropäischer Kontext / Mobilität

Das Problem

Die Europäische Union ermöglicht es als Raum der Freizügigkeit ihren Bu?rgern, beliebig zwischen den Mitgliedsstaaten zu wechseln. Die Jungen Liberalen NRW begrüßen eine immer weitergehende, subsidiäre und föderale Integration der EU als wichtigen Zwischenschritt hin zu dem von uns angestrebten Europäischen Bundesstaat. Wenn jedoch die traditionellen Grenzen innerhalb Europas zunehmend irrelevant werden, stellt sich die Frage nach dem Zusammenspiel der Sozialversicherungssysteme.

Schon die vier Grundfreiheiten der EG (als eine der drei Säulen der EU), nämlich freier Verkehr von Gu?tern, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften machen deutlich, dass allein der nationale Blick auf Sozialversicherungssysteme in Europa nicht mehr ausreichend ist.

Die Lösung

Wir sprechen uns gegen eine erzwungene europaweite Anpassung der Sozialsysteme oder ein gesamteuropäisches Sozialsystem aus. Vielmehr glauben wir an Wettbewerbsföderalismus und wollen den Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit offenlassen, ihre Sozialpolitik selbst und gemäß ihren diesbezu?glichen Anforderungen und Traditionen zu gestalten. Es sind die Mitgliedsstaaten, die fu?r die Sozialpolitik zuständig sind und es auch in Zukunft bleiben sollen.

Dessen unbeschadet setzen sich die Jungen Liberalen NRW fu?r europaweit einheitliche soziale Mindeststandards in den einzelnen Mitgliedsstaaten ein. Das System der finanziellen Sozialleistungen in Europa unterscheidet derzeit zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, die der sogenannten Exportpflicht unterliegen und sozialen Vergu?nstigungen, bei denen dies nicht der Fall ist. Leistungen, die der Exportpflicht unterliegen, verursachen beim Wechsel eines Unionsbürgers in einen andere Mitgliedsstaat erheblichen Verwaltungsaufwand, da es sich um erworbene Anspru?che handelt, die beim Wechsel von einem in den anderen Mitgliedsstaat mitgenommen werden. Das Land, in dem diese erworbenen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, zahlt sie vollständig aus und muss sich die urspru?nglich im anderen Mitgliedsstaat erworbenen Anteile von dem oder den jeweils anderen Mitgliedstaaten zuru?ckholen.

Leistungen, die nicht der Exportpflicht unterliegen, etwa weil sie steuerfinanziert sind, können jedoch einen enormen Anreiz fu?r Wanderungsbewegungen innerhalb der Union sowie Missbrauch darstellen.

Diese Entwicklung lässt sich durch die Vereinbarung von europaweit einheitlichen Mindeststandards abfedern.

Vor allem aber verstehen wir die Europäische Union als Raum der Freiheit und Sicherheit zu letzterer gehört zwingend auch die materielle Sicherheit, ein menschenwu?rdiges Leben fu?hren zu können. Dieser Anspruch gilt fu?r alle Unionsbu?rger und somit alle Mitgliedsstaaten.

Jegliche daru?ber hinaus gehende Bemu?hung um die Schaffung einer sozialen Dimension der EU lehnen wir als ungeeigneten und gefährlichen Eingriff in die subsidiären und föderalen Strukturen der Union entschieden ab.

7. Fazit / Ausblick

Es ist an der jungen Generation, auf eine Reform der Sozialversicherungssysteme zu drängen. Die derzeit verhältnismäßig gute konjunkturelle Entwicklung reduziert nicht die aus grundlegenderen Faktoren resultierende Notwendigkeit zur umfassenden Reform, sondern schafft vielmehr Gelegenheit, diese realisieren zu können.

Sollte die Gelegenheit nicht ergriffen werden, droht ein fortschreitender Übergang zu immer stärker planwirtschaftlich ausgerichteten, massiv steuerfinanzierten bzw. -bezuschussten und damit staatsnahen Systemen. Unpersönliche Schicksalsbürokratie ohne individuelles Antlitz auf Basis eines Mimimalniveaus wäre die Folge.

Unser Gegenentwurf dazu setzt auf individuelle aber verpflichtende Vorsorge, Kapitaldeckung und garantierte Grundabsicherung. Anstelle des staatlich organisierten Zwangssystems rückt ein demographiefestes System, welches einerseits garantiert, dass niemand ohne Versicherungsschutz sein wird. Andererseits lässt das System dem mündigen Bürger Wahlfreiheiten, wie genau sein Versicherungsschutz über den Basistarif hinaus aussehen soll. Denn lediglich zukunftsfeste, erschwingliche und allgemein verfügbare Sozialversicherungssysteme können für Chancengerechtigkeit sorgen, den sozialen Frieden sichern und unseren humanistischen Ansprüchen gerecht werden.

Keine Pfuscherei bei der Heilerei

Der immer steigende Anteil an Menschen, der sich durch Heilpraktiker naturheilkundlich behandeln lässt, macht eine Reformierung des Heilpraktikergesetzes dringend notwendig , um weiterhin die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Jungen Liberalen NRW fordern deshalb eine Überarbeitung und Reformierung des Heilpraktikergesetzes aus dem Jahre 1939.

Folgende Aspekte sollten betrachtet und geändert werden:

Schulbildung: momentan darf jeder mit mindestens einem Volks- oder Hauptschulabschluss Heilpraktiker werden. Unserer Meinung nach soll mindestens die mittlere Reife gefordert werden.

Ausbildung: die Ausbildung soll nach festen Maßstäben verlaufen, es soll nicht mehr Dozenten und Schülern überlassen werden, ihre Lernziele und Unterrichtseinheiten festzulegen. Ein Curriculum soll die Lerninhalte festlegen. Es geht nicht, dass jemand auf die Patienten losgelassen wird, der noch nie von Erste-Hilfe-Maßnahmen, z. Bsp. beim anaphylaktischen Schock gehört hat.

Ausbildungsform: durch die Festlegung eines Curriculums würde man feste Ausbildungsstätten (den Besuch einer Schule) zur Pflicht machen. Somit fordern wir das Verbot von freien Lernformen, wie dem Ferienlehrgang oder reinen Lernbüchern, ohne, dass der Schüler je eine Schule gesehen hat.

Abschlussprüfung: es geht nicht, dass jedes Bundesland andere Maßstäbe bei der Prüfung setzt. Wir fordern eine Festsetzung des Ablaufs und des Inhalts der Prüfung. Jeder muss bei seinem zuständigen Gesundheitsamt die Prüfung ablegen, eine Herumreisen zur Prüfung soll nicht mehr möglich sein. Der jetzige Grundsatz der Prüfungen Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird , muss dringendst aus den Köpfen der Menschen verschwinden. Er soll Patienten fachlich helfen können und ihnen nicht nur nicht schaden. Zudem muss es verpflichtend werden, dass der mündliche Teil der Prüfung nur noch mit einem einzelnen Bewerber durchgeführt wird, die Möglichkeit vier Bewerber in einer Prüfung zu prüfen, muss abgeschafft werden. Jeder soll alleine seine Kenntnis beweisen. Daher soll die Prüfung wirklich zu einer Fachprüfung werden. Sollte ein Prüfling bereits dreimal durch die Prüfung gefallen sein, so soll er nicht mehr zur Prüfung zugelassen werden. Momentan ist die Anzahl der Versuche unbegrenzt und dadurch melden sich immer wieder unvorbereitete Personen zur Prüfung an, die hoffen durch Glück zu bestehen. Wir möchten keine unwissenden Heilpraktiker, die nur durch Glück ihre Prüfung bestanden haben, sondern fachlich kompetente.

Altersgrenzen: es gibt ein Mindestalter von 25 Jahren für Prüflinge, damit der Bewerber auch gereift ist. Wir fordern die Einführung eines Höchstalters von 60 Jahren. Personen über dieser Altersgrenze sollen nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Behandlungsmethoden: nach dem heutigen Gesetzesstand dürfen Heilpraktiker Operationen durchführen. Gerade im Bereich von Schönheits-OP s hat sich hier ein Markt entwickelt. Es gibt sehr viele Heilpraktiker, die zum Beispiel Liposuktionen durchführen. Dieses soll untersagt werden. Operationen sollen nur noch von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden dürfen.

Auch das Verabreichen von Spritzen und Injektionen soll verboten werden. Diese Methoden gehören in die Hände von Ärzten, die auch für Notfallsituationen ausgebildet sind. Es gibt in diesem Bereich auch viele Grauzonen, die so beendet werden. Ein Quaddeln von Lokalanästhetika ist erlaubt, viele Heilpraktiker rutschen mit der Spritze aber tiefer und setzen so doch eine i.v.-Injektion.

Neuformulierung des §1 Abs 2: momentan ist eine Behandlung zur Prophylaxe nicht im Aufgabebereich des Heilpraktikers inbegriffen. Die Definition über Ausübung der Heilkunde muss präziser formuliert werden.

Aufklärungspflicht: jeder Heilpraktiker soll verpflichtet sein seine Patienten auf überlegene Diagnose- und Therapiemöglichkeiten von Fachärzten hinzuweisen. Der Heilpraktiker kann gerne eine begleitende Therapie durchführen, im Vordergrund soll aber die beste Heilungsmöglichkeit für den Patienten stehen.

Organspenden fördern

Die Jungen Liberalen fordern, dass bei der Aushändigung des Personalausweises (mit 21) ein Organspendeausweis an den Bürger ausgehändigt wird. Auf diesem kann er dann weiterhin auswählen, wie er mit der Organspende verfahren möchte (nach seinem frühzeitigem Ableben).

Zusätzlich soll in dem Lehrplan des Religionsunterrichts bzw. Ethik- und Biologieunterrichts eine Aufklärung über die Organspende integriert werden.

Keine Quersubventionierung der maroden Pflegeversicherung

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen stellen sich entschieden gegen die Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die eine Quersubventionierung der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung (SPV) durch finanzielle Leistungen von privaten Pflegeversicherern vorsehen.

Die soziale Pflegeversicherung ist ein marodes, auf das Umlageverfahren basierendes System, das aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr finanzierbar ist. Diese erheblichen Mängel durch Finanzmittel eines funktionierenden, auf Kapitaldeckung basierenden Systems auszugleichen, bedeutet, ein nicht mehr funktionierendes Modell künstlich am Leben zu erhalten.

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen bekräftigen ihre Forderung, die soziale Pflegeversicherung zu privatisieren.

Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Jungen Liberalen NRW lehnen das Zwangssparen für das Alter im Sinne einer obligatorischen Zusatzversorgung zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Dieses Modell widerspricht dem Grundsatz der Freiheit zur Verantwortung, für den sich die Liberalen seit jeher einsetzen. Daher sollten Obligatorien nur dann eingesetzt werden, wenn alle Alternativen bereits erfolglos ausgeschöpft wurden.

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass die betriebliche Altersvorsorge stetig ausgebaut wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es nach Meinung der Jungen Liberalen NRW notwendig, dass die Freistellung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und von der Einkommensbesteuerung unbefristet verlängert wird. Hierzu fordern wir eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion.

Opting Out – Zukunft der kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die Jungen Liberalen NRW lehnen das Zwangssparen für das Alter im Sinne einer obligatorischen Zusatzversorgung zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Dieses Modell widerspricht dem Grundsatz der Freiheit zur Verantwortung, für den sich die Liberalen seit jeher einsetzen. Daher sollten Obligatorien nur dann eingesetzt werden, wenn alle Alternativen bereits ausgeschöpft wurden.

Stattdessen fordern die Jungen Liberalen einen Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nach dem so genannten Opting-Out-Modell. Hierunter versteht man Altersvorsorgepläne im Sinne einer Entgeltumwandlung, welche mit Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses automatisch in Kraft treten, sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

Liberale Sozialpolitik ist Verantwortungspolitik

0. Präambel

Die Jungen Liberalen NRW treten ein für eine freie und faire Gesellschaft. Für uns bedingen sich Freiheit und Verantwortung gegenseitig. Unser Anspruch an die FDP ist es, daß diese die gesamte Bandbreite gesellschaftlich relevanter Themen anspricht. Dazu gehört insbesondere das wichtige Themenfeld Sozialpolitik. Nicht länger dürfen wir dieses Feld allein den Umverteilungsphantasien der politischen Konkurrenz überlassen. Vielmehr gilt es, den in dieser Form nicht mehr finanzierbaren etatistischen Heilsversprechungen der Vergangenheit liberale Konzepte einer funktionierenden zukünftigen Bürgergesellschaft entgegenzusetzen. Liberale richten sich soweit wie möglich am Leistungsprinzip aus. Dennoch dürfen die FDP und die Jungen Liberalen ihr Augenmerk nicht ausschließlich auf die Starken und Leistungsfähigen in unserer Gesellschaft richten. Glaubwürdige liberale Politik zeichnet sich auch dadurch aus, daß sie insbesondere Perspektiven und Chancen für behinderte und benachteiligte Menschen die wirtschaftlich weniger Erfolgreichen schafft. Die Jungen Liberalen NRW sehen Übernahme von Verantwortung nicht als lästige Pflicht, betrachten Unterstützung von in Not geratenen Menschen nicht als Almosen, sehen Mechanismen zum Schutz vor materieller Not nicht als unnötig an. Bei den Liberalen steht der Bürger an erster Stelle, erst dann kommt die Institution. Menschen sind nicht alle gleich, sondern alle Menschen sind gleich viel wert. Unterschiedliche Begabungen und Qualifikationen sind nicht zu ignorieren, sondern als Vorteil zu verstehen. Es liegt am Staat, einen Rahmen zu schaffen, in dem allen Einwohnern ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Optimalerweise geschieht dies durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung und gesellschaftliches Engagement. Wenn dies nicht ausreicht, muß der Staat in der Lage sein, selbst Unterstützung zu gewährleisten. Aus der Überzeugung, daß allen Menschen gerechte Chancen zur Verfügung stehen sollten, sowie aus der Gewißheit heraus, daß es immer Menschen geben wird, die vorübergehender oder dauerhafter Unterstützung bedürfen, fordern wir daher von der FDP in Nordrhein-Westfalen wie im Bund, in den kommenden Jahren insbesondere folgenden wichtigen Punkten verstärkte Beachtung zu schenken:

Unser Verständnis

?Sozial? bedeutet für uns nicht, daß alle Menschen gleich sind und das gleiche zugedacht bekommen. Vielmehr stehen allen Menschen faire Chancen zu, ihr Leben und ihre Fähigkeiten individuell zu nutzen und zu gestalten. Nicht die Ergebnisse müssen gleich sein, sondern soweit möglich die Chancenverteilung am Start.

Unser Anspruch

Voraussetzung dafür ist eine den eigenen Fähigkeiten und Wünschen angemessene Bildung. Nur diese ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere im Hinblick ? jedoch nicht beschränkt ? auf den Arbeitsmarkt. Bildung befähigt Menschen, Bildungspolitik ist somit immer auch als Sozialpolitik zu betrachten. Doch gerade in Deutschland ? und hier insbesondere auch in NRW ? besteht ein nicht zu akzeptierender Zusammenhang zwischen sozialer Stellung des Elternhauses und Bildungsbiographie der Kinder. Es ist jedoch weder sozial noch ehrlich, daß zwar auf dem Papier allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, in der Realität jedoch mehrheitlich nur diejenigen aus ?besserem Hause? diese Bildungschancen auch tatsächlich nutzen können. Deshalb muß der Kindergarten mit Blick auf eine Elementarförderung und -erziehung ausgebaut werden, die nicht zuletzt eine intensive Sprachförderung inkludiert. Ein Jahr vor der Grundschule wird darauf aufbauend ein verbindlicher Sprachtest für jedes Kind eingeführt. Bei schlechter Leistung erhält das Kind eine Sprachförderung, damit es mit Übergang in die Grundschule das notwendige Sprachniveau aufweist. Sozial ist es, wenn ein Kind entsprechend seiner Qualifikation die passende weiterführende Schule besucht. Deswegen begrüßen die Jungen Liberalen die Einführung von verbindlicheren Grundschulgutachten. Gleichwohl muß die Durchlässigkeit des Schulsystems konsequenter Weise sowohl nach oben als auch nach unten noch deutlich verbessert werden. Sozial ist es, wenn ein Kind seine Schullaufbahn mit guten beruflichen Perspektiven abschließt ? das muß auch für die Hauptschule gelten. Diese gilt in der Gesellschaft allerdings oft als ?Restschule?. Um diesen Mißstand zu beseitigen, fordern die JuLis NRW eine Qualitätsoffensive für die Hauptschule. Sie muß aufgewertet werden, so daß sie fortan nicht mehr als Restsschule wahrgenommen wird. Zentral ist hierbei neben einer deutlichen Verbesserung der Allgemeinbildung auch die Ausweitung des Praxisbezugs. Sozial ist es, wenn ein Jugendlicher nach Abschluß seiner Schullaufbahn sich in Deutschland und Europa bewerben kann, ohne gegenüber den Jugendlichen mit einem formal gleichwertigen Schulabschluß Nachteile zu haben. Deswegen fordern wir die Einführung bundesländerübergreifender Mindestanforderungen für den Erhalt der verschiedenen Abschlüsse. Mögliche Studiengebühren bzw. Studienbeiträge an öffentlichen Hochschulen müssen unter den Vorbehalt der Sozialverträglichkeit gestellt werden. Eine leistungsfähiges Stipendienwesen sowie nachgelagerte Bezahlung eines leistbaren Betrages sind daher zwingend Voraussetzung, um jedem entsprechend Qualifizierten ein Studium zu ermöglichen. Nur wer über die notwendige Bildung verfügt, ist in der Lage am Arbeitsmarkt zu bestehen und Wert zu schöpfen. Auch für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist Bildung zwingend notwendig ? sei es die Kenntnis der Werte menschlichen Miteinanders für den gesitteten Umgang oder seien es z.B. demokratische Grundkenntnisse für die Teilnahme an Wahlen. Wer über die notwendige Bildung verfügt, ist in der Lage seine Rechte fundiert und differenziert wahrzunehmen. Darüber hinaus ist Bildung Voraussetzung für die Integration Zugewanderter. Sprachkenntnisse dienen gleichsam als Eintrittskarte in die Gesellschaft. Wissen um kulturelle Gegebenheiten und Eigenarten erleichtert das Miteinander und die Eingliederung in die Gesellschaft. Nur wer der deutschen Sprache mächtig ist, kann an der Gesellschaft aktiv partizipieren. Dies ist die nachhaltigste Präventivmaßnahme gegen Ghettoisierung. Deshalb befürworten die Jungen Liberalen die schnelle Aufhebung von Schulbezirksgrenzen, um keine Schulen entstehen zu lassen, an denen nahezu ausschließlich Kinder mit Migrationshintergrund unterrichtet werden. Diese Maßnahme muß zügig und flächendeckend praktisch umgesetzt werden. Zu einer gelungenen Integration gehören zwei Seiten. Deshalb muß auch bei Deutschen intensiv für Zuwanderung geworben und Ressentiments müssen abgebaut werden. Denn Deutschland und Nordrhein-Westfalen brauchen qualifizierte Zuwanderung und profitieren davon. Junge Liberale begreifen Integration als partnerschaftliche Aufgabe der Migranten, der Gesellschaft und der öffentlichen Hand.

Unser Verständnis

Grundsätzlich gilt: Wer in Not gerät, dem muß geholfen werden. Erster Schritt jedoch ist die Verantwortung des Einzelnen für sich selbst. Erst wenn dieser sich nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe der Gesellschaft, ihn zu unterstützen. Gesellschaft ist hierbei jedoch nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit Staat. Auch und gerade im Bereich des Sozialen gilt für uns: Privat vor Staat, persönliche Verantwortung vor institutionalisierter Schicksalsbürokratie.

Unser Anspruch

In einer liberalen Bürgergesellschaft übernehmen die Menschen Verantwortung für sich selbst und andere. Bürgerschaftliches Engagement hilft in vielen Bereichen, in denen der Staat nicht tätig werden kann oder es aufgrund des Engagements der Bürger auch nicht muß. Die Jungen Liberalen NRW erkennen insbesondere das ehrenamtliche Engagement vieler Bürger an. Viele Menschen betätigen sich in ihrer Freizeit unentgeltlich in Bereichen, die für die gesamte Gemeinschaft unverzichtbar sind, ob im Sportverein oder bei den Rettungsdiensten. Die JuLis sprechen sich daher für eine Stärkung des Ehrenamts aus. So bekräftigen und erneuern wir unsere Forderung nach einem den gesamten Bereich des Ehrenamts umfassenden Nachweis, so daß es ehrenamtlich Aktiven möglich ist, dieses Engagement auch standardisiert zu belegen. Darüber hinaus zeichnet sich eine liberale Gesellschaft durch eine Kultur des Helfens aus. Wer mit offenen Augen durch das Leben geht, findet vielfältige Möglichkeiten, anderen Menschen aus mißlichen Situationen zu helfen oder zur Hand zu gehen. Dieses aktive Einbringen und die damit verbundene Zivilcourage begrüßen die JuLis NRW ausdrücklich. Nur wer in seinem unmittelbaren Umfeld nicht gleichgültig bleibt, lebt Verantwortung. Aus diesem Grund haben wir die Kampagne ?Weiße Schleife? ins Leben gerufen, die für Toleranz und Zivilcourage wirbt. Wir rufen alle gesellschaftlichen Akteure auf, sich in ähnlicher Weise für diese erstrebenswerten Ziele einzusetzen. Es ist leider bezeichnend, daß die Stiftung von Privatvermögen in anderen Ländern, insbesondere im angelsächsischen Raum, in verhältnismäßig ungleich höherem Umfang stattfindet, als dies bei uns der Fall ist. Auch jenseits spektakulärer Einzelstiftungen hoher Beträge funktioniert das Stiftungswesen dort deutlich besser als bei uns. Ein solides Stiftungswesen jedoch ist der formale Rahmen organisierter privater Verantwortungsübernahme bei der Finanzierung von gesamtgesellschaftlich wünschenswerten Aufgaben. Aus diesem Grund setzen sich die JuLis NRW für eine Stärkung des Stiftungswesens in NRW und Deutschland ein. Insbesondere mittels steuer- und erbschaftsrechtlicher Instrumente läßt sich hier eine Verbesserung herbeiführen. Stiftungszuwendungen sollen stärker und häufiger abzugsfähig sein und die Bemessungsgrenzen erhöht werden. Ebenfalls soll die Frist für Erben, die nach Antritt des Erbes mit diesem eine Stiftung gründen wollen oder es einer bestehenden Stiftung zukommen lassen wollen, auf 36 Monate ausgeweitet werden. Auch die Gesellschaft muß ihren Beitrag hinzusteuern. Leistung muß sich lohnen und muß anerkannt werden. Wir müssen weg von der Neidgesellschaft, denn dann steigt auch die Bereitschaft des Einzelnen sein Privatvermögen für die Gesellschaft zu stiften. Soziales Engagement muß jedoch freiwillig erfolgen und kann nicht verordnet werden. So ist der Zivildienst unserer Meinung nach ungeeignet, langfristig eine personelle Versorgung im sozialen Bereich sicherzustellen. Seine rechtliche Legitimation fällt spätestens mit Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht weg. Der Staat darf nur dann dermaßen massiv in die Lebensplanung und ?gestaltung seiner Bürger eingreifen, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies war während des Kalten Krieges bei der Wehrpflicht gegeben. Der Zivildienst leitet sich als Wehrersatzdienst somit lediglich aus der Wehrpflicht ab, da laut Grundgesetz niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf. Eine eigene Legitimation besitzt er nicht und kann er nicht besitzen. Darüber hinaus vernichtet der Zivildienst hunderttausende niedrig dotierte, aber reguläre Arbeitsplätze im personalintensiven sozialen Bereich. Beschäftigungsverhältnisse, die mit Hilfe des Bürgergeldmodells für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv gestaltet werden können und somit etwa für die Träger sozialer Einrichtungen nicht bedeutend teurer wären, als das jetzige Zivildienst-Modell. Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern daher einhergehend mit der Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht eine gleichzeitige Aussetzung bzw. Abschaffung des Zivildienstes. Demgegenüber begrüßen wir die Institutionen des Freiwilligen Soziales Jahres (FSJ), des Freiwilligen Ökologisches Jahres (FÖJ) und des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) ausdrücklich. Sie sind zu fördern und etwaige Hindernisse (insbesondere bürokratische Hürden) sind soweit möglich zu minimieren, etwa was den Prozeß der Anerkennung der Träger angeht. So wie es primär Aufgabe der Unternehmen ist, eigenen Gewinn zu erzielen und das Ergebnis zu verbessern, so ist es primäre Aufgabe der Gewerkschaften, die Arbeitnehmerschaft zu vertreten. Die Jungen Liberalen bekennen sich zur Sozialpartnerschaft und verlangen von beiden Parteien ein sachdienliches Verhalten, daß beispielsweise nicht nur die Befriedigung von Funktionärsinteressen zum Ziel hat. Es ist an ihnen, Bedingungen zu vereinbaren, die den Beschäftigten eine eigene und lebenswerte Existenz ermöglichen. Momentan Arbeitslose und insbesondere Langzeitarbeitslose müssen dabei auch soweit wie möglich im Fokus liegen, um nicht eine Politik der sozialen Schließung zu praktizieren. Hierzu kann beispielsweise eine moderate Lohnpolitik gehören anstelle von überzogenen Forderungen, die Neueinstellungen verhindern würden. Zu begrüßen sind Teilzeitoffensiven oder auch Flexibilisierungen sowohl der Arbeitszeit als auch des Arbeitseinsatzes (z.B. Job-Pool-Modelle), um eine größere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Gleichzeitig müssen sich insbesondere Großunternehmen ihrer Verantwortung für ihre Belegschaft und den Standort bewußt sein ? beispielsweise über beidseitig belastbare Standortsicherungsvereinbarungen mit längeren Laufzeiten und den vorgenannten Maßnahmen. Ziel muß eine faire Lastenverteilung sein. Der Staat ist hierbei in der Pflicht, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen.

Unser Verständnis

Auch das Land Nordrhein-Westfalen steht sozialpolitisch vor großen Herausforderungen. So muß unter anderem der Strukturwandel im Ruhrgebiet hin zu einem führenden Innovationsstandort weiter intensiv vorangetrieben werden. Die Ausgangsposition ist gut: Kaum eine andere Region in Europa verfügt über eine so dichte Forschungslandschaft. Im Ruhrgebiet befinden sich 58 Universitäten, 13 Fraunhofer-Institute, 11 Max- Planck-Institute, 63 Technologie- und Gründerzentren sowie 30 Technologietransferzentren. Diese Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft muß dabei im Interesse der Bürger NRWs fortgesetzt werden. Aktuell stellt dabei der sozialverträgliche und schnelle Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung einen Schwerpunkt dar. Grundsätzlich gilt auch in NRW, daß eine gute Wirtschaftspolitik eine Voraussetzung für eine gute Sozialpolitik ist. Deshalb müssen bei aller sinnvollen Clusterbildung monostrukturierte Wirtschaftsräume vermieden werden. Zugleich ist das Land näher an den Menschen und ihrem Lebensumständen, als die Bundespolitik. Es kann daher zielgerichtet tätig werden, wo Bedarf vorhanden ist. Es ist gemeinsame Aufgabe des Landes und seiner Kommunen Nordrhein-Westfalen generationengerecht zu gestalten. Bei all diesen Maßnahmen gilt: Auch und gerade für Nordrhein-Westfalen ist angesichts von 118 Milliarden Euro Schulden zu beachten, daß eine Weiterführung der Schuldenpolitik in Wahrheit nicht sozial ist. Die notwendigen Maßnahmen dürfen daher nicht über Kreditaufnahme finanziert werden.

Unser Anspruch

Vor dem Hintergrund des dort vorherrschenden, enormen Strukturwandels ist es für NRW besondere Verpflichtung, den Menschen im Ruhrgebiet neue Chancen zu bieten. Um dies zu erreichen, darf nicht länger auf die subventionierten Wirtschaftszweige der Vergangenheit gesetzt werden, sondern NRW muß konsequent als Land der Forschung und Innovation positioniert werden. Bei aller ? von den Jungen Liberalen immer betonten ? Wichtigkeit der wirtschaftlichen Komponente, sollte sich das Land jedoch nicht ausschließlich auf diese beschränken. So gilt es, vielfältigen Herausforderungen zu begegnen: Insbesondere Kinderarmut ist ein drängendes Problem in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erweist sich das Faktum, daß das Armutsrisiko bei Kinder unter 18 Jahren unverhältnismäßig hoch ist, als ein Problemfeld mit drängenden Handlungsbedarf ? und zwar sowohl aus gesellschafts- als auch aus finanzpolitischer Sicht. Um der Kinderarmut entgegenzuwirken, muß das Land NRW Betreuungsangeboten auch für Kinder unter drei Jahren anbieten. Ferner sind beispielsweise Initiativen von Unternehmen zu begrüßen, die Betreuungsangebote für den Nachwuchs ihrer Angestellten anbieten. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen von unnötigen Bürokratielasten befreit werden. Auch Elterninitiativen leisten einen wertvollen Beitrag in diesem Bereich, sie gilt es zu fördern und unterstützen. Mittel- bis langfristig muß der Kindergarten bzw. die Elementarförderung im bisherigen Kindergarten beitragsfrei gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Auch in Bezug auf die Bekämpfung von Armut ist die Umsetzung unserer bildungspolitischen Forderungen ein wichtiger und präventiver Schritt. Darüber hinaus muß das Ehegattensplitting in Anbetracht geänderter Lebensverhältnisse auf Familienrealsplitting umgestellt werden ? so kann den tatsächlichen Lebenssituationen Rechnung getragen und das Armutsrisiko bei Kindern vermindert werden. Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine hinreichende Finanzierung des Landesjugendplans aus. Die Gelder des Landesjugendplanes im NRW-Landeshaushalt dienen allgemein der Förderung der Jugendarbeit. Hieraus werden beispielsweise die einzelnen Träger der Jugendarbeit bezuschußt. Im Jahre 2001 wurde der Landesjugendplan unter rot-grüner Landesregierung von 104,5 Millionen auf 80 Millionen gekürzt, tatsächlich ausgezahlt wurden 2005 aber nur rund 72 Millionen. Die FDP hat sich in der aktuellen Legislaturperiode gegen den schwarzen Koalitionspartner durchgesetzt und eine faktische Kürzung verhindert, so daß der Landesjugendplan auf Vorjahreshöhe belassen wurde. Dies ist unserer Meinung nach jedoch noch nicht ausreichend. Im nächsten Haushaltsplan sollte unserer Ansicht nach der Etat auf 96 Millionen zurückgeführt werden. Auf diese Weise soll insbesondere auch die nichtschulische Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen der Jugendarbeit gefördert werden. Gleichzeitig muß die Vergabe von Mitteln innerhalb des Landesjugendplans stärker auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Es muß sichergestellt sein, daß nur tatsächlich förderungswürdige Träger und Projekte unterstützt werden. In NRW hat fast jeder vierte Einwohner einen Migrationshintergrund. Ohne Zuwanderung gäbe es in Nordrhein-Westfalen seit Anfang der neunziger Jahre eine negative Bevölkerungs-Dynamik. Angesichts fallender Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und demographisch alternder Bevölkerung helfen die zugewanderten Menschen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sowie die Zukunft der Sozialsysteme zu sichern und unsere Kultur zu bereichern. Um Chancengleichheit herzustellen und gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen ist eine gezielte Integrationspolitik unerläßlich. Die Förderung der Integration von hier lebenden Menschen mit einem solchen Wanderungshintergrund ist daher besondere soziale Verpflichtung des Landes. Fundierte deutsche Sprachkenntnisse sind als Voraussetzung für Integration festzuschreiben. Eine Einbürgerung kann nur vor diesem Hintergrund erfolgen. Der Besuch der angebotenen Sprachkurse ist für alle entsprechend getesteten verpflichtend. Die Jungen Liberalen setzen sich daher für eine ausreichende Finanzierung von Sprach- und Eingliederungskursen aus. Insbesondere die Landesstelle Unna-Massen, erster Anlaufpunkt vieler Neuankömmlinge in NRW, ist weiterhin als wichtige Einrichtung anzusehen und entsprechend finanziell wie personell auszustatten. Sinnvolle Einsparungspotentiale im Sinne einer Querschnittsaufgabe Integration bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus fordern die JuLis NRW eine auf in Nordrhein-Westfalen lebende Nicht-EU-Bürger zielende Einbürgerungskampagne. Das Land muß auch angesichts der alternden Bevölkerung aktiv dafür werben, daß dauerhaft hier lebende Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Dies stellt für viele Menschen mit Migrationshintergrund wenngleich nicht den Abschluß, so doch einen sehr wichtigen Schritt zur ?inneren Integration? dar. Richtig genutzt stellt das Potential der in NRW lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine enorme Chance für unsere Gesellschaft dar ? nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Dieses Potential gilt es zu fördern und zu aktivieren statt es wie in der Vergangenheit an isolierte Parallelgesellschaften zu verlieren. Weiterhin sehen wir es als Verpflichtung von Polizei und Justiz an, entschlossener gegen Zwangsheiraten vorzugehen. Statt dies als Randthema anzusehen, muß der Rechtsstaat verdeutlichen, daß alle seine Einwohner unter seinem Schutz stehen. Auch gegebenenfalls kulturell anders tradiertes Unrechtsempfinden bei Teilen der handelnden Personen wird im Zweifel selbstverständlich von geltendem Gesetz gebrochen und kann daher nicht als Legitimation dienen. Ein anderer wichtiger Baustein zu einem sozial gerechten NRW ist die Integration und Förderung körperlich wie geistig behinderter Menschen. Gerade in diesem Bereich wird einer großer Teil der anfallenden Aufgaben durch die beiden Landschaftsverbände abgedeckt. Daher ist bei einer evtl. zukünftig anstehenden Abschaffung oder Umstrukturierung der Landschaftsverbände darauf zu achten, daß sich dadurch die Bertreuungssituation behinderter Menschen nicht verschlechtert, sondern die notwendigen Tätigkeiten lediglich in anderem organisatorischem Rahmen fortgeführt werden. Menschen mit Behinderung sollen soweit wie möglich in die Lage versetzt und befähigt werden, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen. Auch fordern wir eine Stärkung kleinerer gegenüber größerer Betreuungseinheiten. Zugleich begrüßen wir starke, selbstorganisierte Interessensverbände von Behinderten. Diese kennen die tatsächlichen, alltäglichen Probleme am besten und sind somit den optimale Partner des Bundeslandes bei der Förderung und Unterstützung behinderter Menschen. Das Land Nordrhein-Westfalen muß seine Kommunen im Rahmen der finanzpolitischen Möglichkeiten dabei unterstützen, die Infrastruktur in Anbetracht des demographischen Wandels altersgerecht umzugestalten. Wir sehen in der Entwicklung der Altersstruktur im Übrigen auch eine Chance für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Eine Vielzahl von Senioren ist sehr kaufkräftig, das Armutsrisiko unter Senioren gilt auf Basis entsprechender Studien als gering. Es macht somit auch wirtschaftspolitisch Sinn, stärker auf die Interessen und Bedürfnisse von Senioren einzugehen. Insbesondere in einem so bevölkerungsstarken Bundesland wie NRW bietet sich daher die Möglichkeit, altengerechte Produkte und Dienstleistungen einzuführen und anzubieten sowie entsprechende Infrastruktur zu erproben. Altersgerechtes Wohnen und Leben muß in den Fokus von städtebaulichen Maßnahmen gerückt werden. Im Zuge dessen sollen die Kommunen ebenfalls behindertengerecht ausgestattet werden. Entsprechende (notwendige und wirkungsvolle) Maßnahmen sind vom Land in regelmäßigen Abständen zu prämieren, um so ein Anreizsystem zu schaffen. Dies ist sowohl aus gesellschafts- wie aus wirtschaftspolitisch dringend geboten. Einerseits ist die gesamte Gesellschaft vom demographischen Wandel persönlich betroffen, andererseits ist die Pflege ein Jobmotor ? nicht nur im Bezug auf den Niedriglohnsektor. So sind in unserem Bundesland 460.000 Menschen pflegebedürftig. Diese Gruppe darf nicht länger vernachlässigt werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts sind viele Menschen im Alter glücklicherweise vital. Allerdings werden viele Menschen zum Ende Ihres Lebens pflegebedürftig. Diese Gruppe wird bisher in NRW leider nicht so gut betreut, wie es möglich wäre. Ein Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe ist die Grundlage für eine ausreichende Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen. Insbesondere der Ausbildungsberuf zum Altenpfleger soll einem Imagewandel unterzogen und über geeignete Maßnahmen attraktiviert werden. Ausreichende Pflege darf in NRW keine Frage des Geldbeutels, menschenwürdiges Leben im Alter kein Privileg sein. Eine hohe Bedeutung kommt aber auch dem Sterben in Würde zu. Die stärkere Förderung der Hospizarbeit ist dabei vorrangiges Ziel. Allen politischen Bemühungen um eine optimale Versorgung zum Trotz, liegt die Entscheidung über Leben und Tod immer beim Betroffenen. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihr Bekenntnis zur freien Entscheidung des Betroffenen über sein eigenes Leben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unsere Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter klar definierten Grundvoraussetzungen wie vor Beginn der Erkrankung formuliertes Patiententestament, Letalität der Erkrankung und Kontrolle durch unabhängige Ärzte hin. Jedem Menschen ist ein möglichst langes Leben zu wünschen. Die Entscheidung darüber, wie er dies gestaltet und gegebenenfalls eben auch, wie er es beendet wissen möchte, kann aber nur bei ihm selbst liegen.

Unser Verständnis

Jeder Mensch ist von Lebensrisiken betroffen, für die er nicht alleine Vorsorge treffen kann. Daher macht es Sinn, sich zum Schutz gegen diese Risiken mit anderen Menschen zusammenzuschließen. Dies geschieht etwa in privaten Versicherungen und stellt den von den Jungen Liberalen NRW präferierten Weg der sozialen Absicherung dar. Anstelle einer Pflichtversicherung bevorzugen wir die Pflicht zur Versicherung. Wenn diese freiwilligen Zusammenschlüsse jedoch nicht mehr ausreichen, den nötigen Schutz zu gewähren, ist es am Staat seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und entsprechende Systeme der sozialen Absicherung verpflichtend einzuführen. In der Vergangenheit jedoch wurde zu viel auf den Staat und zu wenig auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt. Der Staat schreibt den Menschen vor, wo und wie sie sich gegen Krankheit versichern, was für eine Versorgung sie im Pflegefall brauchen und wie lange sie arbeiten sollen und welche Rente dabei herauskommt. Dies ist kein bloßes Nachkommen der Fürsorgepflicht mehr, sondern vielmehr unverhohlene Bevormundung. Dies kann nicht den Weg der Zukunft darstellen. Hinzu kommt, daß viele der derzeit existierenden, umlagefinanzierten staatlichen Zwangssysteme aufgrund der demographischen Entwicklung nicht zukunftsfest sind. Unsere Generation trägt daher eine besondere Verantwortung, da in unserer Lebenszeit in vielen Bereichen der sozialen Absicherung die Umstellung vom Umlageverfahren auf die Kapitaldeckung erfolgen muß. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Umstellung effizient und sozial verträglich auszugestalten.

Unser Anspruch

Für viele Menschen stellt Arbeit die wichtigste Möglichkeit dar, in eigener Verantwortung ihre materielle Existenz zu sichern. Ein wichtiges Ziel liberaler Sozialpolitik muß es daher sein, es der Wirtschaft über günstige Rahmenbedingungen zu ermöglichen, im eigenen Interesse Arbeitsplätze zu schaffen. Vor dem Hintergrund der Globalisierung sowie der zunehmenden Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft und angesichts der hohen Lohnnebenkosten in Deutschland sind bei uns in der Vergangenheit jedoch vor allem unverhältnismäßig viele Stellen für geringer qualifizierte Arbeitskräfte weggefallen. Gegenwärtig lohnt es sich in Deutschland in den meisten Fällen sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer gleichermaßen nicht, sich über ein reguläres, aber gering dotiertes Beschäftigungsverhältnis einig zu werden. Zugleich beschäftigt der Staat tausende Beamte mit der Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Auszahlung von etlichen verschiedenen Sozialleistungen für eben diese aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen arbeitslos gewordenen Menschen. Unsere Antwort auf diese Misere ist das liberale Bürgergeld-Modell. Es faßt alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einer einzigen Negativsteuer zusammen. Diese wird zentral vom Finanzamt ausbezahlt und schützt in angemessener Höhe vor materieller Not. Durch diese Bündelung wird in erheblichem Umfang Bürokratie eingespart. Eine gesonderte Prüfung auf Bedürftigkeit erfolgt ebensowenig wie eine Zweckbindung. Darüber hinaus sieht das liberale Bürgergeld-Modell einen äußerst geringen Anrechnungsfaktor von zusätzlich verdientem Geld vor. Somit lohnt es sich für Bürgergeld-Empfänger, zusätzlich zu diesem legal zu arbeiten. Zugleich ist es für Arbeitgeber interessant, geringer qualifizierte Personen zu einem verhältnismäßig niedrigem Lohn einstellen zu können, statt diese Stellen wie in der Vergangenheit ins Ausland verlagern oder unbesetzt lassen zu müssen. Schließlich steigert das liberale Bürgergeld-Modell die Attraktivität von legalen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber Schwarzarbeit. Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Umwandlung von schwarzen Beschäftigungsverhältnissen in reguläre stellen Dienstleistungs-Schecks dar. Diese sind für einfache, haushaltsnahe Dienstleistungen gedacht und enthalten die Sozialversicherungsbeiträge bereits im Kaufpreis für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann diese Schecks dann abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge beim Finanzamt einlösen. Somit wird ein unkomplizierter Weg aus der Schattenwirtschaft geschaffen und den dort Beschäftigen der Weg in Legalität und Sozialsysteme geebnet. In Kombination mit einem Flat-Tax-Einkommenssteuersystem mit Freibeträgen zur Entlastung niedriger Einkommen kann so eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sich Leistung wieder lohnt und anerkannt wird. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn oder die damit gleichzusetzende Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen lehnen die JuLis NRW entschieden ab. Die Einführung von Mindestlöhnen wäre purer Populismus, aber eben keine sinnvolle Sozialpolitik. Tatsächlich nämlich vernichten Mindestlöhne, die über dem Marktpreis liegen, Arbeitsplätze, während Mindestlöhne, die unter dem Marktpreis liegen, wirkungslos bleiben. Die Jungen Liberalen NRW lehnen eine Privatisierung der Arbeitslosenversicherung ab. Innerhalb eines privaten Systems ist aufgrund der stark unterschiedlichen Betroffenheit vom Risiko eine Versicherung nicht realisierbar. Statt dessen fordern die Jungen Liberalen NRW eine strikte Beschränkung der Ausgaben auf die Kernaufgaben der Arbeitslosenversicherung: Dem Schutz vor den finanziellen Risiken der Arbeitslosigkeit. Insbesondere sollten Mittel nicht länger für staatlich finanzierte Arbeitsplätze aufgewendet werden, die reguläre Beschäftigung verdrängen. Daher sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs und die Ich-AG umgehend abzuschaffen. Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft steht berechtigterweise auch verstärkt das Thema Alterssicherung im Fokus des sozialpolitischen Interesses. Die derzeitige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem, welches die laufenden Renten direkt durch die Beitragszahlungen der Pflichtmitglieder bestreitet und keine Rücklagen bildet. Dieses System setzt jedoch voraus, daß die Generation der Beitragszahler genügend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingeht. Ist dies nicht mehr der Fall ? sei es aufgrund wirtschaftlicher oder demographischer Entwicklung ? kann das Umlageverfahren nicht länger funktionieren. Bereits heute wird die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr mit über 80 Milliarden Euro Steuergeld bezuschußt. Das derzeitige System ist daher erkennbar nicht zukunftsfest. Dem setzen die Jungen Liberalen einen langfristigen Ausstieg aus der umlagefinanzierten, gesetzlichen Rentenversicherung, mithin eine sozialverträgliche und fristgerechte Kündigung des Generationenvertrages, entgegen. Bereits erworbene Rentenansprüche sollen selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Sie werden bis zum vollständigen Auslaufen der gesetzlichen Rentenversicherung über Steuern finanziert. Der bisher zu leistenden Rentenversicherungsbeitrag wird mit dem Lohn ausgezahlt und unterliegt der freien Verwendung. Zugleich wird jedoch eine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Nur so kann auf Dauer eine angemessene finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet und Altersarmut effektiv begegnet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, der Versicherungspflicht direkt im Rahmen von betrieblichen Altersvorsorgeplänen mit Opting-Out-Option nachzukommen. Auch die Unfallversicherung muß privatisiert werden. Auch hier soll eine Pflicht zur Versicherung bestehen. Ähnlicher Reformbedarf herrscht im Bereich der Krankenversicherung. Hier steht einem funktionierenden, privaten System ein nicht länger finanzierbares staatliches Pflichtsystem mit immer weiter eingeschränkten Leistungen gegenüber. Es ist nicht verständlich, warum der Staat sich als Versicherungsunternehmer betätigt, schlechte Leistungen anbietet und dann Menschen, die weniger als einen bestimmten Betrag verdienen, in diese mangelhafte Versicherung zwingt, die bereits jetzt große finanzielle Engpässe aufweist. Entgegen allen humanistischen Ansprüchen und politischen Beteuerungen sind wir längst in der Zwei-Klassen-Medizin angekommen. Gesundheit darf jedoch keine Frage des Geldbeutels sein. Hinreichende medizinische Versorgung muß allen Bürgern offen stehen, unabhängig von ihrem Einkommen. Zugleich lehnen die Jungen Liberalen NRW alle Forderungen nach einer Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens oder einer staatlich verordneten Einheitskasse entschieden ab. Vielmehr ist dringend eine nachhaltige Reform des Gesundheitssystems, hin zu privater, auf Kapitaldeckung basierender individueller Vorsorge geboten. In diesem System werden die bisherigen gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und müssen sich am Markt behaupten. Zugleich sorgt ein gesetzlich definierter Basistarif, dessen Maximalhöhe staatlich reguliert wird und den alle Kassen anbieten und bei Interesse des Kunden ohne Risikoprüfung abschließen müssen, dafür, daß jeder Bürger unabhängig von seinem Einkommen die Möglichkeit erhält, seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung, die noch weniger auf die sich dramatisierende demographische Entwicklung vorbereitet ist.

Unser Verständnis

Neben einer verantwortungsvollen Umstellung der Sozialsysteme auf zukunftssichere Finanzierungsgrundlagen, spielen noch andere Faktoren in den Bereich Generationengerechtigkeit herein. Insbesondere ein mit marktwirtschaftlichen Mitteln gestalteter und somit effizienter Umweltschutz im Rahmen einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft ist diesbezüglich zu erwähnen. Eine direkte, den klassischen Bereich der Sozialpolitik betreffende Frage, ist jedoch die nach der außer Kontrolle geratenen Staatsverschuldung. Diese engt den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen zunehmend ein, sie ermöglicht politisches Handeln heute auf Kosten kommender Generationen morgen. Somit stellt Verschuldungspolitik das Gegenteil von Sozialpolitik dar, selbst wenn durch sie sozialpolitische Maßnahmen finanziert werden!

Unser Anspruch

Die JuLis NRW fordern daher ein Verschuldungsverbot im Grundgesetz und der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Kurzfristig muß die Neuverschuldung in den durch die Maastricht-Kriterien vorgegebenen Drei-Prozent-Rahmen zurückgeführt werden. Im Anschluß müssen sowohl in Bund als auch Land ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Ist dies erreicht, dürfen die Aufwendungen die Einnahmen nicht mehr übersteigen und grundsätzlich keine Kredite mehr aufgenommen werden. Abweichungen, also die Neuaufnahme von Krediten, sind nur in Ausnahmefällen mit 2/3-Mehrheit des Parlaments und ausgearbeitetem, vorliegendem und verbindlichem Tilgungsplan möglich. Zukünftig sind alle neuen Gesetze auf die durch sie entstehenden Lasten für kommende Generationen zu überprüfen. Im jedem Haushaltsbericht ist in Form einer Generationenbilanz über die Belastung kommender Generationen durch Staatsschulden und andere Zahlungsverpflichtungen wie Pensionsansprüche oder mangelnde Rückstellungen der Sozialversicherungen zu berichten. Nur so kann ein Bewußtsein für die Dramatik der Situation und folglich ein Umdenken in Politik und Gesellschaft gefördert werden. Ein ?Verfrühstücken? des Handlungsspielraums der jungen Generation ist nach Auffassung der Jungen Liberalen NRW unverantwortlich und nicht länger hinnehmbar.

Unser Verständnis

Die Europäische Union ermöglicht es als Raum der Freizügigkeit ihren Bürgern, beliebig zwischen den Mitgliedsstaaten zu wechseln. Die Jungen Liberalen NRW begrüßen eine immer weitergehende, subsidiäre und föderale Integration der EU als wichtigen Zwischenschritt hin zu dem von uns angestrebten Europäischen Bundesstaat. Wenn jedoch die traditionellen Grenzen innerhalb Europas zunehmend irrelevant werden, stellt sich die Frage nach einer europäischen Sozialpolitik.

Unser Anspruch

Schon die vier Grundfreiheiten der EG (als eine der drei Säulen der EU), nämlich freier Verkehr von Gütern, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften machen deutlich, daß allein nationale Sozialpolitik in Europa nicht mehr ausreichend ist. So setzen sich die JuLis NRW für eine Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der Union ein. Der europäische Arbeitsvermittlungsdienst EURES (European Employment Service), der als Netzwerk der nationalen Arbeitsvermittlungen dient, soll gestärkt werden. Es kann und darf nicht sein, daß in manchen europäischen Ländern Fachkräftemangel herrscht und in anderen in dem gleichen Bereich Rekordarbeitslosigkeit. Viele vor allem gut qualifizierte Menschen wären bereit, auch innerhalb des europäischen Arbeitsmarkts mobil zu sein, wenn dies nicht immernoch mit tatsächlichen oder vermeintlichen Hürden (auch jenseits der Sprache) verbunden wäre. Jedoch sprechen wir uns gegen eine erzwungene europaweite Anpassung der Sozialsysteme oder ein gesamteuropäisches Sozialsystem aus. Vielmehr glauben wir an Wettbewerbsföderalismus und wollen den Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit offenlassen, ihre Sozialpolitik selbst und gemäß ihren diesbezüglichen Anforderungen und Traditionen zu gestalten. Es sind die Mitgliedsstaaten, die für die Sozialpolitik zuständig sind und es auch in Zukunft bleiben sollen. Dessen unbeschadet setzen sich die Jungen Liberalen NRW für europaweit einheitliche soziale Mindeststandards in den einzelnen Mitgliedsstaaten ein. Das System der finanziellen Sozialleistungen in Europa unterscheidet derzeit zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, die der sogenannten Exportpflicht unterliegen und sozialen Vergünstigungen, bei denen dies nicht der Fall ist. Leistungen, die der Exportpflicht unterliegen, verursachen beim Wechsel eines Unionsbürgers in einen anderen Mitgliedsstaat erheblichen Verwaltungsaufwand, da es sich um erworbene Ansprüche handelt, die beim Wechsel von einem in den anderen Mitgliedsstaat mitgenommen werden. Das Land, in dem diese erworbenen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, zahlt sie vollständig aus und muß sich die ursprünglich im anderen Mitgliedsstaat erworbenen Anteile von dem oder den jeweils anderen Mitgliedstaaten zurückholen. Leistungen, die nicht der Exportpflicht unterliegen, etwa weil sie steuerfinanziert sind, können jedoch einen enormen Anreiz für Wanderungsbewegungen innerhalb der Union sowie Mißbrauch darstellen. Diese Entwicklung läßt sich durch die Vereinbarung von europaweit einheitlichen Mindeststandards abfedern. Vor allem aber verstehen wir die Europäische Union als Raum der Freiheit und Sicherheit ? zu letzterer gehört zwingend auch die materielle Sicherheit, ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Dieser Anspruch gilt für alle Unionsbürger und somit alle Mitgliedsstaaten. Jegliche darüber hinaus gehende Bemühung um die Schaffung einer ?sozialen Dimension? der EU lehnen wir als ungeeigneten und gefährlichen Eingriff in die subsidiären und föderalen Strukturen der Union entschieden ab. Die aktuelle sozialpolitische Diskussion in Europa betreffend, begrüßen wir die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich als Schritt hin zu mehr Beschäftigung in Europa und fordern alle Mitgliedsstaaten auf, diese ? sobald endgültig verabschiedet ? möglichst schnell in nationales Recht umzusetzen. Das Europäische Parlament fordern wir auf, bis dahin im weiteren Verlauf des Mitentscheidungsverfahrens insbesondere für eine implizite ? wenn auch nicht zwingend begriffliche ? Einbeziehung des Herkunftslandsprinzips zu wirken.

Unser Verständnis

Für uns endet Verantwortung jedoch nicht an den Grenzen NRWs oder den Grenzen Europas. So wichtig Sozialpolitik im Inneren für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, die Gerechtigkeit im eigenen Lande und den sozialen Frieden ist, so wichtig ist auch faire und zielgerichtete Verantwortungspolitik im Bereich des Äußeren. Wollen wir die immer größer werdenden Flüchtlingsströme aus Afrika gen Europa verhindern, wollen wir weltweit Armut reduzieren, Entwicklungsperspektiven fördern und Demokratie ermöglichen, müssen in der nächsten Zeit drastische Maßnahmen ergriffen werden.

Unser Anspruch

Zur nachhaltigen Förderung von Wohlstand und Entwicklung auf der gesamten Welt sowie zur Erfüllung unserer sozialen Verantwortung auch jenseits der Grenzen sind bestehende Handelsschranken zunächst zu reduzieren und schließlich ganz abzuschaffen. Weiterhin müssen Agrarsubventionen, etwa innerhalb der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika, mittelfristig einvernehmlich abgeschafft werden. Auch die Vergabe von Entwicklungshilfe soll an strenge Anforderungen hinsichtlich beispielsweise der Regierungsform und Reformbestrebungen gemäß dem Motto ?No more money for dictators!? geknüpft werden. Die finanzielle Entwicklungshilfe ist somit nicht einziges Mittel der Politik und kann beispielsweise durch die Vermittlung von Know-How teilweise ersetzt werden. Wichtig ist zudem, daß die Bevölkerung des Entwicklungslandes in dem Reformprozeß aktiv einbezogen wird. Zudem sollte in jedem Einzelfall erwogen werden, inwiefern es Sinn macht, Entwicklungshilfe nicht an den jeweiligen Staat, sondern direkt an Betroffene oder akkreditierte Organisationen mit Verwendungsnachweis zu zahlen. Dabei sind sowohl NGOs als auch Kirchen und Verbände zu integrieren und Synergieeffekte zum Wohle aller zu nutzen. Die bestehenden Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheitsprävention und der medizinischen Versorgung in den Entwicklungsländern sind zu intensivieren. Darüber hinaus ist der Erlaß von Staatsschulden nur dann ein probates Mittel, wenn von einem verantwortungsvollem Umgang mit den durch den Erlaß gewonnen Spielräumen ausgegangen werden kann. Dieser setzt insbesondere Rechtsstaatlichkeit voraus. Undifferenzierte Schuldenerlasse ohne Rücksicht auf Regierungsform oder Korruptionsniveau schaden teilweise mehr, als sie nützen.

Ziel unserer sozialpolitischen Bemühungen ist es, soziale Gerechtigkeit unter den sich ändernden Lebensbedingungen und ?realitäten des 21. Jahrhunderts soweit wie möglich zu gewährleisten. Dabei lassen wir uns leiten vom Schutz des Einzelnen vor den großen Lebensrisiken und der Schaffung von Chancegerechtigkeit für alle Menschen. Wir wollen sozialen Zusammenhalt stärken und sozialen Frieden sichern. Zugleich stehen wir für eine Sozialpolitik mit Augenmaß, denn nur was zuvor erwirtschaftet wurde, kann auch verteilt werden. Abschließend gilt: Die beste Politik ist die, bei der die Maßnahmen staatlicher Sozialpolitik nicht greifen müssen.

Euro-Betriebsräte

Die Jungen Liberalen in Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen die Schaffung weiterer gesetzlicher Vorgaben für Euro-Betriebsräte aus. Schon die frühere Regelung, die Arbeitnehmern und Arbeitgeber betriebsintern die Festsetzung der Kompetenzen des Euro-Betriebsrates überließ, schuf genügend unnötige Kosten für multinationale Unternehmen.

GKV Risikostrukturaugleich abschaffen

Die Jungen Liberalen NRW fordern  die NRW-Landesregierung fordern Bundesgesundheitsministerin Fischer  auf, den gesetzlich vorgeschriebenen jRisikostrukturausgleich bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen.