Frauen in der Wissenschaft – Besser gleichberechtigt als später –

Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft täglich Fortschritte macht, ist die Hochschule noch heute eine Männerdomäne. Absolut ist die Zahl der Frauen, die eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, in den letzten Jahren zwar gestiegen, prozentual ist sie jedoch rückläufig. Die Jungen Liberalen haben erkannt, daß durch die mangelnde Beteiligung von Frauen in Wissenschaft und Forschung viele Denkanstöße und Innovationsmöglichkeiten verlorengehen. Deshalb vertreten die Jungen Liberalen folgende Forderungen:

1.) Zwischen Schule und Hochschule
Bei technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen  sind Frauen noch deutlicher unterrepräsentiert  als an der Hochschule insgesamt. Um mehr Frauen für diese Studiengänge zu gewinnen, muß die Berufsberatung der Arbeitsämter bei ihren Gesprächen und sonstigen Informationswegen geschlechtsneutral erfolgen. Oberstufenschüler sollten zu Beginn des Schuljahres ein Praktikum (vielleicht im Rahmen einer Projektwoche) an einer Uni machen können. So können Schülerinnen und Schüler einen besseren Einblick in den Hochschulalltag bekommen als durchgeplante und werbewirksam ausgestaltete Informationstage.
Sog. Sommeruniversitäten und Schnupperkurse an Hochschulen sind ebenfalls hilfreich,  Oberstufenschülerinnen und Schülern  den Einstieg in bislang geschlechtsuntypische Studiengänge zu erleichtern. Oberstufen-Schülerinnen und Schüler sollen hier die Möglichkeit bekommen, sich während der Schulferien in Vorlesungen, Seminaren, praktischen Übungen im Labor und Gesprächen mit Studentinnen und Studenten ein Bild über diese geschlechtsuntypischen Fächer zu machen.
Die JuLis begrüßen den Modellversuch der FH Bielefeld „Frauen im Ingenieurstudium“, der nach den Gründen fragt, die Frauen vom Technikstudium   20 fernhalten und nach neuen, frauenfreundlichen Lehr- und Lernformen forscht ebenso wie den Modellversuch der Uni GH Paderborn „Frauen in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundstudium zum Ziel hat.
Eine erneute Infokampagne zum Thema „Frauen in Wissenschaft und Forschung bzw. Frauen in der Technik“ der Bundesanstalt für Arbeit und des Wissenschaftsministeriums sollte all diese Maßnahmen begleiten. Dabei sollten Frauen, die bereits in der Wissenschaft tätig sind, an Informationsveranstaltungen als „lebende Beispiele“ dienen und von ihren Erfahrungen berichten.

2.) Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen
Die Tätigkeitsfelder von Gleichstellungsbeauftragten sollten ebenso wie die vergütete Zeit klar eingegrenzt sein. Gleichstellungsbeauftragte sollen sowohl für Frauen als auch für Männer Anlaufstelle sein. Informationen über berufliche Möglichkeiten, Stipendien, Teilzeitstellen und Berufsverfahren sind dabei die originäre Aufgabe. In diesem Zusammenhang ist die Bildung von Netzwerken zu begrüßen. Geschlechtsspezifische Förderprogramme wie z.B. Rhetorik- oder
Bewerbungstraining nur für Frauen lehnen die Jungen Liberalen ab. Gleichstellungsbeauftragte werden von allen Studentinnen/Studenten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Hochschule gewählt.

3.) Die wissenschaftliche Laufbahn
Der Frauenanteil derjenigen, die nach Beendigung  des Studiums eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, ist sehr niedrig und wird mit jeder Stufe der „Hochschulkarriereleiter“ noch geringer.  Bei den C4-Professuren wurde die 5%-Hürde bundesweit noch nicht übersprungen. Um auch hier Abhilfe zu schaffen fordern die Jungen Liberalen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an  der Hochschule. Dies beinhaltet die Einrichtung von Teilzeitstellen für den Mittelbau ebenso wie die Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Hochschul -Kindertagesstätten.
Die Jungen Liberalen wollen jedoch nicht nur eine „Mütterförderung“ an der Hochschule. Fördermaßnahmen müssen grundsätzlich immer unabhängig vom Familienstand und vom Einkommen des Partners gestaltet werden. Die JuLis fordern außerdem eine längere Laufzeit aller Fördermaßnahmen.
Momentan wird oft der Einstieg aus der Wissenschaft gefördert. Die teilweise mit einer Laufzeit von nur zwölf Monaten ausgestatteten Widereinstiegsstipendien für Frauen nach der „Babypause“ finanziell ermöglichen, die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen in dem jeweiligen Fachbereich weiterverfolgen zu können. Grundsätzlich sollten alle Stipendien nach dem Leistungsprinzip vergeben werden. Die finanziellen Mittel sollen  durch eine Umschichtung im Etat des Hochschul – Sonderprogramms bereitgestellt werden.

Jugendarbeitslosigkeit

A.) EINLEITUNG

Die Jungen Liberalen sehen in der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit eines der wichtigsten Zukunftsthemen der Jugendpolitik. In NRW sind 1995 102.000 Jugendliche (11%) bis 25 Jahre arbeitslos. Die Ausbildungsplatzangebote sind seit 1995 wieder rückläufig. Im Jahr 1994/5 standen 121.000 Ausbildungsstellen 122.000 Bewerber gegenüber. in Westdeutschland liegt die Jugendarbeitslosigkeit somit häufig nicht an der fehlenden Zahl von  Ausbildungsstellen, sondern an deren Verteilung. Eine qualifizierte Berufsausbildung und ein zukunftssicherer Arbeitsplatz
für Jugendliche sind Voraussetzung für das Vertrauen der jungen Generation
gegenüber der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Deshalb muß die
Jugendarbeitslosigkeit mit innovativen Maßnahmen bekämpft werden.

B.) BEKÄMPFUNG DES MANGELS AN AUSBILDUNGSPLÄTZEN

Die Positionen der Jungen Liberalen

1.) Klares Nein zur Ausbildungsabgabe und zum Anreiz- oder Prämiensystem
Eine Ausbildungsabgabe als Strafe für Betreibe, die nicht ausbilden, wird als
zwanghafte Staatslenkungsmaßnahme abgelehnt. Freiheitliche Politik, wie die
Jungen Liberalen sie verstehen, steht im direkten Widerspruch zu staatlichem Dirigismus. Ebenso lehnen die Jungen Liberalen ein Anreiz- oder Prämiensystem für die Betriebe ab, die „Über-Gebühr“ ausbilden. Staatliche Subventionen sind immer dann zu verhindern, wenn es andere, effektivere und marktwirtschaftliche Instrumente zur Lösung des Problems gibt.
2.) Ausbildungserleichterungen für Ausbilder

Die Jungen Liberalen setzen sich für Erleichterungen zugunsten derjenigen ein, die ausbilden wollen. Daraus folgt, daß die  formalen Anforderungen an Betriebe, die ausbilden dürfen, zu senken sind. Hierbei darf die Lockerung nicht dazu führen, daß Auszubildende als billige „Arbeitskräfte“  durch den Ausbilder mißbraucht werden können. Daher soll die Sicherung der  inhaltlichen Mindeststandards durch Berufsschulen bzw. Industrie- und Handels/Handwerkskammern überprüft werden.
Weiterhin ist einem massive Informationsoffensive über die Vorzüge und die
Notwendigkeit der betrieblichen Ausbildung  unverzichtbar, um den Betrieben eine Hilfestellung geben, die noch nicht ausbilden. Darüber hinaus müssen private und gemeinnützige Initiativen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen sowie Ausbildungsplatzversuchen unterstützt werden.
Zudem sprechen sich die Jungen Liberalen grundsätzlich gegen eine
Übernahmeverpflichtung der Auszubildenden durch die ausbildenden Betriebe aus.
Diese Übernahmeverpflichtung  bewirkt höchstens, daß kleinere Betriebe, die zuvor mehr als nötig ausgebildet haben, weniger oder gar nicht mehr ausbilden. Hier gilt:
Eine Ausbildung ist besser als keine.

3.) EFFEKTIVERE AUSBILDUNG SCHAFFEN
Die Ausbildung selbst muß effektiver werden. Daher fordern  die Jungen Liberalen eine Verkürzung der Ausbildungszeit dann, wenn es dem Leistungsvermögen des Auszubildenden entspricht. Weiterhin müssen die Lehrpläne entrümpelt werden. Nur diejenigen Fächer, die unmittelbar zum Ausbildungserfolg notwendig sind, sollen auch angeboten werden. Fächer wie Sport und Religion machen für die Ausbildung keinen Sinn. Stattdessen müssen sich die  Bedürfnisse der Ausbilder verstärkt im Unterrichtsangebot der Berufsschulen  wiederfinden. Ziel soll sein, den Auszubildenden längere Ausbildungszeiten im Betrieb zu ermöglichen. Daher halten wir eine Verkürzung der Berufsschulzeiten insgesamt für notwendig.
Weiterhin muß durch eine Reform der beruflichen Bildung auf technologischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen reagiert werden. Dies umfaßt eine ständige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung genauso wie die Durchlässigkeit von Bildungsabschlüssen. In geeigneten Berufen ist die Ausbildung zweistufig durchzuführen. Dabei dient die erste Stufe zunächst der Vermittlung des (vor allem praxisbezogenen) Grundwissens und soll zur praktischen Ausübung des gewählten
Berufes befähigen und berechtigen. Die zweite Stufe vertieft die Ausbildung vor allem durch Darstellung der theoretischen Hintergründe und Vermittlung weitergehenden Wissens. Der erfolgreiche  Abschluß beider Ausbildungsteile ermöglicht eine qualifizierte Tätigkeit in allen Teilgebieten des erlernten Berufes.
Wenn das Duale System von Ausbildung und Schule bestehen bleiben soll, müssen die Berufsschulen besser personell ausgestattet werden.

5.) MÄRKTE DER ZUKUNFT STÄRKER EINBEZIEHEN
Die Zukunftstechnologien müssen verstärkt als Träger neuer und moderner
Berufsbilder erkannt werden. Dazu gehört auch , daß in Zukunftsbereichen bereits bestehenden Bedarf an Auszubildenden durch die rasche Anerkennung neuer Ausbildungsgänge gedeckt wird.
6.) „TAG DER AUSBILDUNG“ AN SCHULEN EINFÜHREN

Jugendliche haben oft Schwierigkeiten, Bewerbungen korrekt anzufertigen. Daher soll in den Schulen ein  „Tag der Ausbildung“ stattfinden, bei dem neben dem konkreten Einstudieren von Bewerbungsschreiben auch eine moderne Berufsberatung stattfinden soll.

7. REFORM DER JUGENDARBEITSLOSIGKEIT

C.) ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN

Die Positionen der Jungen Liberalen

1.)Zukunft der Jugend mit Arbeit der Zukunft sichern

Der Staat fördert mit enormen Aufwand (Subventionen) eine statische
Arbeitsplatzerhaltung. Dabei werden besonders die Arbeitsplätze gefördert, die entweder auch in der Vergangenheit subventioniert wurden oder aber in bislang arbeitsplatzintensiven Branchen bestanden, die jedoch aufgrund der zeitlichen Entwicklung in der bisherigen Form nicht mehr wirtschaftlich sind und ohne staatliche Förderung abgebaut werden würden. Der Staat konserviert somit durch die Zahlung der Erhaltungssubventionen  die bestehenden Wirtschaftsstrukturen, auch und gerade wenn diese der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ausrichtung auf die Zukunft entgegenstehen. Diese Art der  Subventionierung hat mittlerweile ihren
sozialen Charakter eingebüßt, da z.B. in der Kohlebranche die Summe der vom Staat gezahlten Erhaltungssubventionen die ausgezahlte Lohnsumme aller Beschäftigten bei weitem übersteigt. Ein Abbau dieser Subventionen ist daher dringend geboten, zumal durch die heutige Praxis auch neue Arbeitsplätze gefördert werden und ein Subventionsende niemals abzusehen ist. Stattdessen sind Subventionen – sofern sie überhaupt gezahlt werden müssen – als Förderungssubventionen von  Innovations- und Technologiebranchen einzusetzen.
Hier entstehen arbeitsplatzintensive Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit auf die Märkte der Zukunft gerichtet ist.  Dies zu fördern und zu unterstützen ist die erste Aufgabe eines in das Marktgeschehen  eingreifendes Staates. Die dabei sich ergebende weitere Sektorenverschiebung hin zum Dienstleistungssektor ist dabei nicht mit dem Argument des Ungleichgewichts zu den übrigen Sektoren zu verurteilen. Ungeachtet der Tatsache, daß dieses Gleichgewicht auch heute schon nicht mehr besteht, ist diese Verschiebung die konsequente Folge der Entwicklung hin zu einer weltweiten Arbeitsteilung. Die Chancen, die sich hieraus für eine
hochentwickelte Wirtschaftsnation ergeben, sind positiv herauszustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sich der Dienstleistungssektor in sich selbst stark  erändern wird und ein neues Bild von Dienstleistungen entstehen wird.

2. Schaffung von Arbeitsplätzen durch Abbau von Hemmnissen

Nicht eine allgemeine Unternehmenssteuersenkung  schafft  die geforderten
Arbeitsplätze, sondern eine konkrete  Lohnnebenkostenssenkung. Ebensowenig ist eine pauschale Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen in der Lage, aus sich heraus mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Sie macht nur dann Sinn, wenn Sie aufgrund derbetrieblichen Arbeitsplatzstruktur sinnvoll ist.
Die Arbeitszeit muß weiter flexibilisiert werden. Es muß ein Ausgleich zwischen den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeitnehmer einerseits und den betrieblichen Erfordernissen andererseits im Rahmen   einer einvernehmlichen und individuell getroffenen Regelung ermöglicht werden. Hierbei darf es nicht von dritter Seite Einschränkungen wie das grundsätzliche Verbot von Sonntagsarbeit geben.
Die Schwarzarbeit vernichtet unmittelbar Arbeitsplätze und muß somit konsequent bekämpft werden.

3. Internationalisierung der Arbeitswelt durch Vereinbarung vergleichbarer Standards Jugendliche Arbeitssuchende bewegen sich in zunehmenden Maße nicht nur innerhalb eines lokalen oder nationalen, sondern eines internationalen Arbeitsmarktes. Dabei sind häufig wesentliche, vom Staat gesetzte Grunddaten des Arbeitsmarktes wie Arbeitslosendefinition  und Stellung von Arbeitnehmern in ihrem Kern unterschiedlich ausgeprägt. Eine  unterschiedliche und sachlich nicht gerechtfertigte Behandlung  – gerade der Arbeitslosen – sind die Folge.
Diese Grundlagen der Arbeitssuchenden und  Arbeitnehmer sind daher – zunächst auf der Ebene der EU – auf eine vergleichbare Basis zu stellen.

D.) AUSBLICK

Die Jugend in den vereinten Deutschland ist nicht mehr gewillt, auf ihre
Berufschancen nur deshalb zu verzichten, damit aussterbende Berufszweige mit Dauersubventionen erhalten bleiben können.
Nicht der gleichmacherische Eingriff, sondern individuell orientierte, vorwiegend marktwirtschaftliche Instrumente  gewähren eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik.
Wie der Jugend den Einstieg  in den Arbeitsmarkt erschwert, sichert vielleicht kurzfristig die eigene wirtschaftliche Situation, langfristig aber wird so die Integration der Jugend in die Gesellschaft verhindert und die wirtschaftliche Zukunft des Landes gefährdet.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist heute kein gesellschaftliches Tabuthema mehr. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht. Eine verstärkte Aufklärungsarbeit  der zuständigen Behörden, die Einrichtung von Beratungsstellen für Betroffene sowie die Unterstützung von Männerselbsthilfegruppen und -initiativen gegen Gewalt  sollten deshalb selbstverständlich sein. In der  aktuellen politischen Diskussion verfolgen die Jungen Liberalen zum Schutz der Frauen gegen Gewalt  sowohl ein rechts- als  auch ein sozialpolitisches  Ziel.

1.) Das rechtspolitische Anliegen – Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen

Die Jungen Liberalen begrüßen  die Initiative von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau darf nicht länger mit dem Gang zum Standesamt enden.
Momentan kann eine eheliche Vergewaltigung lediglich als Körperverletzung und Nötigung im Rahmen der §§223 und 240 StGB bestraft werden. Diese Regelung erlaubt zwei verschiedene Rechtsprechungen für ein und dasselbe Verbrechen- die  Vergewaltigung- und gibt dem Ehemann eine Art „Verfügungsrecht“ über Körper und Sexualität einer Frau.
Finanzielle Abhängigkeiten, traditionelle Rollenzuweisungen  und unzureichende Informationen über Beratungsstellen erschweren vergewaltigten Frauen den Weg zur Aufdeckung des Verbrechens. Daher ist es wichtig, die Rechtslage klar zu definieren und Frauen bei Beratungsstellen oder Polizei zusätzliche Demütigungen zu ersparen.
Jede Vergewaltigung ist ein Verbrechen gegen die Würde und persönliche Integrität eines Menschen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb
die Gleichsetzung von ehelicher und  außerehelicher Vergewaltigung. Eine
Widerspruchs- und Versöhnungsklausel in diesem Zusammenhang lehnen wir ab, da diese die Gefahr  der Erpressbarkeit der Ehefrau durch den Mann oder ihr Umfeld birgt.
Wir fordern die Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes. Jedes gewaltsame eindringen in den Körper stellt unserer Ansicht nach eine Vergewaltigung dar. Der Tatbestand der Vergewaltigung muß  außerdem geschlechtsneutral formuliert werden. Notwendig ist außerdem die Erweiterung des Gewaltbegriffs durch die Rechtssprechung, denn auch ohne nachgewiesene Gegenwehr muß das „Ausnutzen einer hilflosen Lage“ Strafbestand werden.
Schutz und Hilfestellung für die vergewaltigten Frauen als Zeugin oder
Nebenklägerin im Strafprozeß, durch Ergänzungen und Erweiterungen von
Vorschriften der Strafprozeßordnung, halten wir ebenfalls für erforderlich.

2.) Das sozialpolitische Anliegen – Frauenhäuser als direkte Hilfe für mißhandelte Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein  Problem, das sich durch das Strafrecht allein lösen läßt. Wichtig sind auch direkte Anlaufstellen für Frauen in Notsituationen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb ein flächendeckendes Netz von Frauenhäusern in der gesamten Bundesrepublik. Frauenhäuser können und sollen die Arbeit anderer sozialer Einrichtungen nicht ersetzen. Ihr Zuständigkeitsbereich beschränkt sich ausschließlich auf mißhandelte Frauen  und Kinder. Für den Unterhalt der
schutzsuchenden Frauen und Kinder  im Frauenhaus kommt  die Sozialhilfe auf, so daß die laufenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft gesichert sind. Die Kosten für die institutionellen Ausgaben müssen von den Kommunen oder von privaten Trägern aufgebracht werden.  In den Städten der alten Bundesländer erscheint die Zahl der Frauenhäuser mittlerweile ausreichend. Hier muß jetzt lediglich darauf geachtet werden, daß diese Einrichtungen im Zuge kommunaler Sparmaßnahmen nicht dem  Rotstift zum Opfer fallen.  In ländlichen Gebieten  sowie im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Jungen
Liberalen fordern deshalb Sondermittel zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in die Haushalte betroffener Länder einzustellen.

Engagierte Frauen und  Frauenverbände sind oft die Initiatoren von Frauenhäusern und für ihre laufende Arbeit unverzichtbar. Die Komplexität der Problemsituationen der schutzsuchenden Frauen verlangt jedoch auch nach professioneller Hilfe. Eine Zusammenarbeit mit Sozial- und Jugendämtern ist deshalb  unbedingt anzustreben.
Durch die Einbeziehung von Sozialarbeitern kann sowohl die fachliche
psychologische Betreuung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus als auch die Beratung in Fragen der Existenzsicherung gewährleistet werden.

Um den Frauen nicht nur die momentane Situation erträglich zu machen, sondern ihnen auch eine Perspektive zu vermitteln,  ist sowohl die Rechtsberatung als auch die Arbeits- und Wohnungsvermittlung in Frauenhäusern dringend geboten. Die Jungen Liberalen fordern außerdem die gesetzliche Möglichkeit erleichterter Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer der Gewalttat, um gewalttätige Lebenspartner aus der Wohnung entfernen und ihnen  Plätze in Übergangswohnheimen anbieten zu können.

Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

I. Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01.01.2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.

Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

II. Der Landesvorstand soll für eine Einbringung dieses Antrags in der angepassten Form auf dem Landesparteitag der FDP NRW und dem Bundeskongress der Jungen Liberalen sorgen.

Akademisierung der Erzieherinnenausbildung

Der Umfang der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen in unseren Kindergärten ist immens und fordernder denn je. Der soziale Status und die Anerkennung des Erzieherberufes bleiben hingegen bescheiden. In anderen Ländern, wie auch bei den skandinavischen PISA-Gewinnern, ist der Bildungsberuf der ErzieherInnen hoch angesehen und entsprechend werden diese auch intensiv ausgebildet und fortgebildet. Wenn der Kindergarten und die Schule das Elternhaus ersetzen müssen, braucht es kompetente, tatkräftige und motivierte Menschen, die mit Herz und Kopf arbeiten.

Neuere Forschungen ergaben, dass ein/e ErzieherIn nur dann Bildungsprozesse in Gang setzen kann, wenn sie/er selbst eine starke Persönlichkeit mit reflektiertem Bildungsverhalten besitzt. Forschungsergebnisse und Entwicklungen im Bildungs- und Sozialisationsbereich haben bislang nur unzureichend Einfluss auf die ErzieherInnenausbildung nehmen können, weil die schulische Ausbildung dieser ein eigenes, forschendes Lernen verhinderte. Der, nach der allgemeinen Bildungsdebatte, notwendige und wissenschaftliche Diskurs kann nur im akademischen Kontext ermöglicht werden. Dabei sei allerdings darauf zu achten praxisnah zu Studieren und möglichst viele Praktika während des Studiums zu absolvieren.

Der Kindergarten soll sich zum Bildungsgarten entwickeln. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine Verbesserung, Intensivierung und Qualifizierung der Ausbildung der ErzieherInnen durch eine wissenschaftliche Ausbildung an der (Fach-)Hochschule in NRW. Zudem soll dieser Bildungsberuf an ein europäisches Niveau herangeführt werden. In fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die

akademische Etablierung des ErzierhInnenberufs Standard. Nicht zuletzt steigert sich auch die Berufsattraktivität für Männer durch die Aufwertung des Berufsbildes mit akademischen Ausbildungsgrad. Im Vordergrund des wissenschaftlichen Studiums muss die Stärkung der Kernkompetenzen für den Erzieherberuf stehen. Durch eine akademische Ausbildung schult der/die angehende/r ErzieherIn sein/ihre erkenntnis- und handlungsleitendes Interesse, entwickelt eine fragende Grundhaltung und eignet sich ein forschendes Lernverhalten an. Diese Kompetenzen können und sollen dann den Kindern weitervermittelt werden. Dabei sollen Erziehungs- und Sozialwissenschaften, die sich an den Lebenslagen der Kinder orientieren, als Grundlage des frühkindlichen Studiums orientieren. Genannt sei außerdem hier die unmögliche Vergleichbarkeit des Berufsabschlusses der ErzieherInnen mit anderen europäischen Ländern, was die Mobilität deutscher ErzieherInnen deutlich einschränkt und eine Akademisierung erfordert.

Allen Schülern mit mittlerem Schulabschluss sollte der Berufswunsch ErzieherIn nicht verwehrt werden. Mit einer Qualifikation und einer abgeschlossenen Ausbildung im Bereich der Kinderpflege ist ebenfalls der Weg zum Studium der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit möglich.

Änderung des Organspenderechts

Die Jungen Liberalen NRW treten für eine verstärkte Verbreitung von Organspendeausweisen ein. Dazu soll standardisiert bei der Ausgabe von Personalausweisen und Führerscheinen ein Organspendeausweis sowie entsprechendes Infomaterial mit ausgegeben werden.

Nichtraucherschutzgesetz schnell ändern!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, noch vor dem Auslaufen der Übergangsfrist am 1.Juli 2008 das Nichtraucherschutzgesetz zu ändern.

Kurzfristig ist es unser Ziel, dass es in Einmannkneipen ohne eigenes Personal dem Wirt freigestellt sein soll, ob er eine Raucherkneipe oder eine Nichtraucherkneipe betreiben möchte. Ob es sich um eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe handelt, muss durch ein großes Schild an der Eingangstür kenntlich gemacht werden.

Grundsätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen NRW jedoch weiter dafür aus, dass es in privaten Räumen, insbesondere auch Gaststätten und Diskotheken (deren Besuch naturgemäß nicht zwingend ist), in der Verantwortung des Besitzers bzw. Betreibers liegt, die Entscheidung zu treffen, ob geraucht werden darf oder nicht. Eine staatliche Regelung in diesem Bereich lehnen die Jungen Liberalen NRW weiterhin ab.

Sicher in die Zukunft – Soziale Sicherungssysteme modernisieren

1. Ausgangslage

Jeder Mensch ist von Lebensrisiken betroffen, für die er nicht alleine Vorsorge treffen kann. Daher macht es Sinn, sich zum Schutz gegen diese Risiken mit anderen Menschen zusammenzuschließen, optimalerweise auf freiwilliger Basis. Wenn freiwillige Zusammenschlüsse jedoch nicht ausreichen, den nötigen Schutz zu gewährleisten ist es am Staat, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und entsprechende Systeme der sozialen Absicherung verpflichtend einzufu?hren.

Die Struktur des deutschen Sozialversicherungssystems basiert zwar durchaus auf diesen Überlegungen, geht jedoch von anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus als diese heutzutage vorherrschen. So wirkt sich die Bismarcksche Sozialgesetzgebung der 1880er Jahre bis heute strukturierend auf unsere Sozialsysteme aus, die grundsätzlichen Mechanismen blieben in über 120 Jahren nahezu unverändert.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch einige der zugrunde liegenden Bedingungen verändert. So fand im späten 19. Jahrhundert – also zum Zeitpunkt der Konzeption dieser Systeme – in nahezu ganz Europa aufgrund des medizinischen Fortschritts sowie eines dank der sich entfaltenden Marktwirtschaft konstant steigenden Lebensstandards eine wahre Bevölkerungsexplosion statt. Hatte das Deutsche Reich im Jahre 1850 noch lediglich 35 Millionen Einwohner, waren es zur Jahrhundertwende bereits über 56 Millionen. Zudem waren die Menschen zur damaligen Zeit wenig mobil kaum jemand arbeitete damals etwa für einige Zeit in anderen Teilen Europas oder verbrachte seinen Ruhestand dauerhaft im Süden des Kontinents. Auch der Ruf nach Wahlfreiheit und weniger staatlicher Bevormundung war im wilhelminischen Deutschland nicht von der gleichen Selbstverständlichkeit wie er es für uns ist.

Heute hingegen hat man es statt mit steigender mit einer schrumpfenden Bevölkerung zu tun das Statistische Bundesamt und EuroStat gehen übereinstimmend davon aus, dass die Bevölkerung Deutschlands in den nächsten 50 Jahren um mindestens 7 Millionen sinkt währenddessen steigt der Altersdurchschnitt erheblich. Eine gänzlich andere Situation also als bei Einführung der umlagebasierten Sozialversicherungssysteme. Gleichzeitig werden die Menschen aber auch immer mobiler. Insbesondere die Vertiefung des europäischen Binnenmarktes schafft die Notwendigkeit, sich von einer rein auf Deutschland bezogenen Perspektive zu lösen. Und schließlich sind die Menschen heute mündiger, wollen sich also etwa zunehmend nicht mehr vom Staat vorschreiben lassen, wann sie beispielsweise in Rente gehen können.

Eine Reform ist somit unumgänglich. Diese kann jedoch nicht in mehr Staat und parastaatlicher Bürokratie, sondern vielmehr in der Schaffung eines zuverlässigen Ordnungsrahmens für umfassende private Absicherung ihr Ziel haben. Nicht der Staat kann große Risiken absichern, wohl aber muss er dafür sorgen, dass dies geschieht. Dazu gehört auch, private Versicherungsunternehmen angemessen zu beaufsichtigen, etwa um zu gewährleisten, dass eine jederzeitige Erfüllbarkeit der in den Versicherungsverträgen eingegangen Verpflichtungen sichergestellt ist.

In der Vergangenheit jedoch wurde zu viel auf den Staat selbst und von ihm geschaffene Institutionen und zu wenig auf die Eigenverantwortung der Bu?rger gesetzt. Der Staat schreibt den Menschen vor, wo und wie sie sich gegen Krankheit versichern, was fu?r eine Versorgung sie im Pflegefall brauchen, wie lange sie arbeiten sollen und welche Rente dabei herauskommt. Dies ist kein bloßes Nachkommen der Fu?rsorgepflicht mehr, sondern vielmehr unverhohlene Bevormundung welche nicht den Weg der Zukunft darstellen kann. Hinzu kommt, dass viele der derzeit existierenden, umlagefinanzierten staatlichen Zwangssysteme aufgrund der demographischen Entwicklung nicht zukunftsfest sind. Unsere Generation trägt daher eine besondere Verantwortung, da in unserer Lebenszeit in vielen Bereichen der sozialen Absicherung die Umstellung vom Umlageverfahren auf die Kapitaldeckung erfolgen muss. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Umstellung effizient und sozial verträglich auszugestalten.

2. Bürgergeld / soziale Grundabsicherung

Das Problem

Unabhängig von versicherungsbasierten Sozialsystemen muss das sozio-kulturelle Existenzminimum – also Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Notfallversorgung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft – für alle Bürger gewährleistet werden. Die Notwendigkeit einer hinreichend ausgestalteten Basissicherung ergibt sich dabei nicht zuletzt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Aufgrund der notwendigen Unabhängigkeit von erworbenen (oder eben nicht erworbenen) Versicherungsansprüchen ist eine Steuerfinanzierung dieses Instrumentes unumgänglich.

Das gegenwärtig aktuelle System sieht zur Erfüllung dieser Aufgabe als Regelleistung Arbeitslosengeld II (ALG2) sowie gesondert die Erstattung einer Reihe weiterer Kosten (unter anderem Wohnungs- und Heizkosten, Eingliederungsleistungen) vor. Dies führt nicht nur zu einer Situation, in der der Leistungsempfänger in die Rolle des Bittstellers genötigt wird, sondern fördert darüber hinaus eher den Findigen denn den wirklich Hilfsbedürftigen. Vor allem aber geht von der Hartz-Gesetzgebung -trotz der nennenswerten Verbesserung im Vergleich zu früheren Zeiten- immer noch keine hinreichend aktivierende Wirkung aus.

Die Lösung

Unsere Antwort auf die Herausforderung, allen Bürgern unabhängig von tatsächlich geleisteter individueller Vorsorge ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen ist das liberale Bu?rgergeld-Modell. Es fasst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen zu einer einzigen Negativsteuer zusammen. Diese wird zentral vom Finanzamt ausbezahlt und schu?tzt in angemessener Höhe vor materieller Not. Durch diese Bu?ndelung wird in erheblichem Umfang Bu?rokratie eingespart. Eine gesonderte Pru?fung auf Bedu?rftigkeit erfolgt nicht, stattdessen erfolgt eine Verrechnung mit der zu leistenden Steuerlast ein effektiver Weg, ohne gesonderte Prüfungen sicherzustellen, dass Leistungsempfänger auch tatsächlich bedürftig sind. Eine Zweckbindung findet ebenfalls nicht statt.

Daru?ber hinaus sieht das liberale Bu?rgergeld-Modell einen äußerst geringen Anrechnungsfaktor von zusätzlich verdientem Geld vor. Somit lohnt es sich fu?r Bu?rgergeld-Empfänger, zusätzlich zu diesem legal zu arbeiten.

Zugleich ist es fu?r Arbeitgeber interessant, geringer qualifizierte Personen zu einem verhältnismäßig niedrigem Lohn einstellen zu können, statt diese Stellen wie in der Vergangenheit ins Ausland zu verlagern oder unbesetzt lassen zu mu?ssen.

Schließlich steigert das liberale Bu?rgergeld-Modell die Attraktivität von legalen Beschäftigungsverhältnissen gegenu?ber Schwarzarbeit.

Das sozio-kulturelle Existenzminimum wird durch dieses Instrument nachhaltig gesichert, es bietet eine Grundabsicherung für alle. Darüber hinausgehende Absicherung -insbesondere, wenn sie wie im Falle der Absicherung von Arbeitslosigkeit lediglich der Gewährleistung von Planungssicherheit für den Betroffenen dient – muss privat erfolgen.

3. Rentenversicherung

Das Problem

Das deutsche Rentensystem steht kurz vor dem Kollaps. Die derzeitige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagesystem, welches die laufenden Renten direkt durch die Beitragszahlungen der Pflichtmitglieder bestreitet und keine Ru?cklagen bildet. Dieses System setzt jedoch voraus, dass die Generation der Beitragszahler genu?gend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingeht. Ist dies nicht mehr der Fall sei es aufgrund wirtschaftlicher oder demographischer Entwicklung kann das Umlageverfahren nicht länger funktionieren.

In den nächsten 50 Jahren wird die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von derzeit 82 Millionen Menschen auf geschätzt mindestens 75 Millionen Menschen zurückgehen. Der Anteil der Menschen über 65 Jahren wird von heute 19 Prozent der Gesamtbevölkerung auf etwa 33 Prozent steigen. Der Anteil der 80-Jährigen wird dann höher sein als der Anteil der Neugeborenen. Beträgt der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter heute noch 61 Prozent, so sinkt dieser auf lediglich 50 Prozent.

Das derzeitige System ist daher erkennbar nicht zukunftsfest.

Bereits heute wird die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr mit u?ber 57 Milliarden Euro Steuergeld (Bundeszuschuss) unterstützt, ohne welches allein aufgrund der gegenwärtig im System enthaltenen versicherungsfremden Leistungen der Fortbestand nicht gewährleistet wäre. Die Schwankungsreserve bzw. Nachhaltigkeitsrücklage -die Summe also, die zur Verfügung steht, um Einnahmeschwankungen auszugleichen- ist von 2,6 Monatsausgaben im Jahre 1992 auf inzwischen nunmehr lediglich 0,7 Monatsausgaben im Jahre 2007 abgeschmolzen. Im gleichen Zeitraum stieg der Beitragssatz von 17,7% auf 19,9 % trotz real stattfindender Leistungskürzungen. Der tatsächliche Anstieg ist aufgrund rechnerischer Tricks wie dem vorziehen der Zahlungstermine für Arbeitgeber und die Rückverlegung der Zahlungstermine für Neurentner sogar noch höher.

Die Lösung

Dem setzen die Jungen Liberalen einen langfristigen Ausstieg aus der umlagefinanzierten, gesetzlichen Rentenversicherung, mithin eine sozialverträgliche und fristgerechte Ku?ndigung des Generationenvertrages, entgegen. Bereits erworbene Rentenanspru?che sollen selbstverständlich weiterhin eingelöst werden. Die alte gesetzliche Rentenversicherung wird abgewickelt (Run-off).

An ihre Stelle tritt die Pflicht zur Versicherung. Statt in ein gesetzlich definiertes und politisch beeinflusstes Zwangssystem gepresst zu werden, bekommen Arbeitnehmer ihre Versicherungsbeiträge schrittweise mit dem Lohn ausbezahlt. Sie sind verpflichtet, diese in eine private Altersrente ihrer Wahl zu investieren. Es gibt keinerlei staatlich definierte Altersgrenzen. Das heißt, dass der Versicherte frei wählen kann, wann er die Leistungen in Anspruch nimmt; einzige Voraussetzung soll sein, dass mit dem angesparten Kapital eine lebenslange Rente finanziert werden kann die so hoch ist, dass sie oberhalb des Betrages des liberalen Bürgergeldes liegt. Sollte es der Versicherte aufgrund seiner Erwerbsbiographie nicht schaffen, dieses Kapital anzusparen, so wird das bereits angesparte Kapital anteilig auf das liberale Bürgergeld angerechnet. Dabei muss durch staatliche Überprüfung sicher gestellt sein, dass niemand seine private Vorsorge bewusst niedrig hält, um möglichst hohe staatliche Finanzierungshilfen zum Erreichen der Mindestrentensumme zu erhalten. Die Verpflichtung der Einzahlung in eine private Altersvorsorge gilt natürlich nur bis zu der Höhe, die zur Finanzierung der beschriebenen Grundabsicherung notwendig ist.

Im ersten Jahr nach der Reform gehen 100 % der Beiträge ins alte und 0 % der Beiträge ins neue Modell; im darauf folgenden Jahr gehen 98 % der Beiträge ins alte und 2 % der Beiträge ins neue Modell; so wird der prozentuale Anteil der Beiträge des alten Systems jährlich um 2 Prozentpunkte gesenkt und der des neuen Systems um 2 Prozentpunkte erhöht, bis in 50 Jahren 0 % der Beiträge ins alte und 100 % der Beiträge ins neue System gehen

Differenzen zwischen der Höhe der Beiträge ins alte System und der Höhe der

Verpflichtungen werden durch Steuermittel gedeckt.

Leistungen zur Teilhabe sind nicht weiter in der Rentenversicherung anzusiedeln. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (Hinterbliebenenversorgung) sind kein Bestandteil des neuen Systems. Diese Risiken werden durch das das liberale Bürgergeld abgesichert. Summen oberhalb des Bürgergeldes können zudem privat abgesichert werden

4. Krankenversicherung / Pflegeversicherung

Das Problem

Großer Reformbedarf herrscht auch im Bereich der Krankenversicherung. Hier steht einem funktionierenden, privaten System ein nicht länger finanzierbares quasi-staatliches Pflichtsystem mit immer weiter eingeschränkten Leistungen gegenu?ber. Es ist nicht verständlich, warum der Staat sich als Versicherungsunternehmer betätigt, schlechte Leistungen anbietet und dann Menschen, die weniger als einen bestimmten Betrag verdienen, in diese mangelhafte Versicherung zwingt, die bereits jetzt große finanzielle Engpässe aufweist.

Entgegen allen humanistischen Anspru?chen und politischen Beteuerungen sind wir längst in der Zwei-Klassen-Medizin angekommen. Gesundheit darf jedoch keine Frage des Geldbeutels sein. Hinreichende medizinische Versorgung muss allen Bu?rgern offen stehen, unabhängig von ihrem Einkommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat mit einer Kostenexplosion, verursacht vor allem durch mangelnden Wettbewerb, zu kämpfen. Hinzu kommt das Problem der Ineffizienz: Das System ist sehr teuer, ohne gleichzeitig medizinisch führend zu sein. Auch die eingeführte Budgetierung hat diesen Zustand nicht ändern können im Gegenteil: Sie verändert das System zunehmend zur Gesundheits-Planwirtschaft mit allen begleitenden Faktoren wie Wartezeiten, Unterversorgung und Mangelverwaltung. Zudem werden durch

das zugrunde liegende Sachleistungsprinzip Intransparenz und mangelndes Kostenbewusstsein geradezu beflügelt (angebotsinduzierte Nachfrage). Weiterhin gilt: Durch die Koppelung an die Lohnnebenkosten ist zudem die Prämienhöhe politisch beeinflusst und häufig Gegenstand wirtschafts -bzw. konjunkturpolitischer (!) Erwägungen.

Betreffend der Pflegeversicherung ist schon kurze Zeit nach ihrer Einführung klar, dass sie vor großen Finanzierungsproblemen steht. Durch eine erneute Ausweitung des Leistungskatalogs hat die schwarz-rote Bundesregierung die Situation hier verschlimmert und den Reformdruck erhöht-

Die Lösung

Die Jungen Liberalen NRW lehnen alle Forderungen nach einer vollständigen Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens oder einer staatlich verordneten Einheitskasse entschieden ab. Vielmehr ist dringend eine nachhaltige Reform des Gesundheitssystems, hin zu privater, auf Kapitaldeckung basierender individueller Vorsorge geboten. In diesem System werden die bisherigen gesetzlichen Krankenkassen privatisiert und mu?ssen sich am Markt behaupten. Zugleich sorgt ein gesetzlich definierter Basistarif, dessen Maximalhöhe staatlich reguliert wird und den alle Unternehmen anbieten und bei Interesse des Kunden ohne Risikoprüfung abschließen mu?ssen, dafu?r, dass jeder Bu?rger unabhängig von seinem Einkommen die Möglichkeit erhält, seiner Versicherungspflicht nachzukommen. Dieser unterscheidet sich im Beitragssatz nicht für Männer und Frauen, sein Leistungsumfang orientiert sich am Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit und wird durch ein unabhängiges Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern von Ärzten, Patienten und Versicherern definiert.

Für Bürgergeld-Empfänger übernimmt der Staat die Kosten des Basistarifs komplett. Kinder werden aus gesamtgesellschaftlichen wie praktischen Erwägungen beitragsfrei mitversichert, die entstehenden Kosten werden über eine Steuerfinanzierung gedeckt.

Zunächst gilt es, die jetzigen gesetzlichen Krankenversicherungen komplett zu entschulden. Im Zuge dessen muss der Leistungskatalog der GKV auf das medizinisch Sinnvolle reduziert werden. Überdies soll der Zusammenschluss bestehender GKVen gefördert werden, um die Anzahl zu verringern. Anschließend wird die GKV mittels Umwandlung in eine Abwicklungsgesellschaft überführt, neue Versicherungsverhältnisse kommen nicht mehr zustande.

Bisher gesetzlich Versicherte haben dabei die Wahl, in der auslaufenden gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, oder in die neue PKV zu wechseln.

Sinnvoll wäre es, wenn der Staat für diese zu erwartenden Ausgaben Rückstellungen bilden würde. Die Aufnahme neuer Schulden zur Finanzierung der Leistungen ist nach Meinung der Jungen Liberalen NRW die schlechtere Variante.

Die Pflegeversicherung, welche noch weniger auf die sich dramatisierende demographische Entwicklung vorbereitet ist, gilt es ebenfalls auf eine private und kapitalbasierte Basis zu stellen. Der bisherige Umfang der Pflegeversicherung wird in die Pflicht zur Versicherung integriert. Dies beinhaltet die grundlegende Absicherung des Pflegerisikos auf heutigem Niveau, eine Ausweitung der Pflegeleistungen kann natürlich freiwillig vertraglich vereinbart werden.

5. Arbeitslosenversicherung / Unfallversicherung

Das Problem

Die Arbeitslosenversicherung in ihrer heutigen Ausgestaltung verteuert Beschäftigungsverhältnisse und verhindert somit gerade das Entstehen von Arbeitsplätzen. Zudem ist sie extrem konjukturanfällig und unterliegt politischer Einflussnahme. Für die Versicherten besteht keinerlei Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Leistungsumfangs oder der Versicherungsbedingungen. Dies gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung, die staatlich einen Bereich regelt, der mindestens ebenso gut von privaten Versicherungsträgern wahrgenommen werden kann.

Die Lösung

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung setzen die Jungen Liberalen NRW auf ein Auslaufen des bisherigen Modells. Neu in das Arbeitsleben eintretende Personen müssen sich zukünftig nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichern. Aufgrund der Basissicherung durch das Bürgergeld muss niemand um die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse fürchten. Darüber hinausgehender Leistungsumfang dient somit allein der Planungssicherheit des Versicherungsnehmers (etwa um sicher zu sein, nach Verlust des Beschäftigungsverhältnisses eine gewisse Zeit weiterhin ein hohes monatliches Einkommen zur Verfügung zu haben) und kann bei entsprechendem Wunsch zukünftig privat abgesichert werden.

Bereits erworbene Anspru?che gegenu?ber der staatlichen Zwangsversicherung verfallen nicht, sondern sind ehrlicherweise als explizite Staatsverschuldung anzusehen. Die bisher bereits Versicherten können bis zum Ende Ihres Erwerbslebens in der auslaufenden staatlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben, wenn sie dies wollen.

Auch die Unfallversicherung muss privatisiert werden. Die bisherige Versicherungspflicht wird umgewandelt in eine Pflicht des Arbeitgebers, eine Gruppen-Unfallversicherung zum Schutze seiner Arbeitnehmer abzuschließen.

Wegeunfälle sollen im Gegensatz zur momentanen gesetzlichen Unfallversicherung nicht im Leistungskatalog enthalten sein, da dies in den privaten Lebensbereich der Arbeitnehmer fällt und der Arbeitgeber hier keine Möglichkeit zur Unfallverhütung hat. Auch hier sind bereits erworbene Ansprüche als explizite Staatsverschuldung anzusehen.

6. Gesamteuropäischer Kontext / Mobilität

Das Problem

Die Europäische Union ermöglicht es als Raum der Freizügigkeit ihren Bu?rgern, beliebig zwischen den Mitgliedsstaaten zu wechseln. Die Jungen Liberalen NRW begrüßen eine immer weitergehende, subsidiäre und föderale Integration der EU als wichtigen Zwischenschritt hin zu dem von uns angestrebten Europäischen Bundesstaat. Wenn jedoch die traditionellen Grenzen innerhalb Europas zunehmend irrelevant werden, stellt sich die Frage nach dem Zusammenspiel der Sozialversicherungssysteme.

Schon die vier Grundfreiheiten der EG (als eine der drei Säulen der EU), nämlich freier Verkehr von Gu?tern, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften machen deutlich, dass allein der nationale Blick auf Sozialversicherungssysteme in Europa nicht mehr ausreichend ist.

Die Lösung

Wir sprechen uns gegen eine erzwungene europaweite Anpassung der Sozialsysteme oder ein gesamteuropäisches Sozialsystem aus. Vielmehr glauben wir an Wettbewerbsföderalismus und wollen den Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit offenlassen, ihre Sozialpolitik selbst und gemäß ihren diesbezu?glichen Anforderungen und Traditionen zu gestalten. Es sind die Mitgliedsstaaten, die fu?r die Sozialpolitik zuständig sind und es auch in Zukunft bleiben sollen.

Dessen unbeschadet setzen sich die Jungen Liberalen NRW fu?r europaweit einheitliche soziale Mindeststandards in den einzelnen Mitgliedsstaaten ein. Das System der finanziellen Sozialleistungen in Europa unterscheidet derzeit zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit, die der sogenannten Exportpflicht unterliegen und sozialen Vergu?nstigungen, bei denen dies nicht der Fall ist. Leistungen, die der Exportpflicht unterliegen, verursachen beim Wechsel eines Unionsbürgers in einen andere Mitgliedsstaat erheblichen Verwaltungsaufwand, da es sich um erworbene Anspru?che handelt, die beim Wechsel von einem in den anderen Mitgliedsstaat mitgenommen werden. Das Land, in dem diese erworbenen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, zahlt sie vollständig aus und muss sich die urspru?nglich im anderen Mitgliedsstaat erworbenen Anteile von dem oder den jeweils anderen Mitgliedstaaten zuru?ckholen.

Leistungen, die nicht der Exportpflicht unterliegen, etwa weil sie steuerfinanziert sind, können jedoch einen enormen Anreiz fu?r Wanderungsbewegungen innerhalb der Union sowie Missbrauch darstellen.

Diese Entwicklung lässt sich durch die Vereinbarung von europaweit einheitlichen Mindeststandards abfedern.

Vor allem aber verstehen wir die Europäische Union als Raum der Freiheit und Sicherheit zu letzterer gehört zwingend auch die materielle Sicherheit, ein menschenwu?rdiges Leben fu?hren zu können. Dieser Anspruch gilt fu?r alle Unionsbu?rger und somit alle Mitgliedsstaaten.

Jegliche daru?ber hinaus gehende Bemu?hung um die Schaffung einer sozialen Dimension der EU lehnen wir als ungeeigneten und gefährlichen Eingriff in die subsidiären und föderalen Strukturen der Union entschieden ab.

7. Fazit / Ausblick

Es ist an der jungen Generation, auf eine Reform der Sozialversicherungssysteme zu drängen. Die derzeit verhältnismäßig gute konjunkturelle Entwicklung reduziert nicht die aus grundlegenderen Faktoren resultierende Notwendigkeit zur umfassenden Reform, sondern schafft vielmehr Gelegenheit, diese realisieren zu können.

Sollte die Gelegenheit nicht ergriffen werden, droht ein fortschreitender Übergang zu immer stärker planwirtschaftlich ausgerichteten, massiv steuerfinanzierten bzw. -bezuschussten und damit staatsnahen Systemen. Unpersönliche Schicksalsbürokratie ohne individuelles Antlitz auf Basis eines Mimimalniveaus wäre die Folge.

Unser Gegenentwurf dazu setzt auf individuelle aber verpflichtende Vorsorge, Kapitaldeckung und garantierte Grundabsicherung. Anstelle des staatlich organisierten Zwangssystems rückt ein demographiefestes System, welches einerseits garantiert, dass niemand ohne Versicherungsschutz sein wird. Andererseits lässt das System dem mündigen Bürger Wahlfreiheiten, wie genau sein Versicherungsschutz über den Basistarif hinaus aussehen soll. Denn lediglich zukunftsfeste, erschwingliche und allgemein verfügbare Sozialversicherungssysteme können für Chancengerechtigkeit sorgen, den sozialen Frieden sichern und unseren humanistischen Ansprüchen gerecht werden.

Keine Pfuscherei bei der Heilerei

Der immer steigende Anteil an Menschen, der sich durch Heilpraktiker naturheilkundlich behandeln lässt, macht eine Reformierung des Heilpraktikergesetzes dringend notwendig , um weiterhin die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Jungen Liberalen NRW fordern deshalb eine Überarbeitung und Reformierung des Heilpraktikergesetzes aus dem Jahre 1939.

Folgende Aspekte sollten betrachtet und geändert werden:

Schulbildung: momentan darf jeder mit mindestens einem Volks- oder Hauptschulabschluss Heilpraktiker werden. Unserer Meinung nach soll mindestens die mittlere Reife gefordert werden.

Ausbildung: die Ausbildung soll nach festen Maßstäben verlaufen, es soll nicht mehr Dozenten und Schülern überlassen werden, ihre Lernziele und Unterrichtseinheiten festzulegen. Ein Curriculum soll die Lerninhalte festlegen. Es geht nicht, dass jemand auf die Patienten losgelassen wird, der noch nie von Erste-Hilfe-Maßnahmen, z. Bsp. beim anaphylaktischen Schock gehört hat.

Ausbildungsform: durch die Festlegung eines Curriculums würde man feste Ausbildungsstätten (den Besuch einer Schule) zur Pflicht machen. Somit fordern wir das Verbot von freien Lernformen, wie dem Ferienlehrgang oder reinen Lernbüchern, ohne, dass der Schüler je eine Schule gesehen hat.

Abschlussprüfung: es geht nicht, dass jedes Bundesland andere Maßstäbe bei der Prüfung setzt. Wir fordern eine Festsetzung des Ablaufs und des Inhalts der Prüfung. Jeder muss bei seinem zuständigen Gesundheitsamt die Prüfung ablegen, eine Herumreisen zur Prüfung soll nicht mehr möglich sein. Der jetzige Grundsatz der Prüfungen Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird , muss dringendst aus den Köpfen der Menschen verschwinden. Er soll Patienten fachlich helfen können und ihnen nicht nur nicht schaden. Zudem muss es verpflichtend werden, dass der mündliche Teil der Prüfung nur noch mit einem einzelnen Bewerber durchgeführt wird, die Möglichkeit vier Bewerber in einer Prüfung zu prüfen, muss abgeschafft werden. Jeder soll alleine seine Kenntnis beweisen. Daher soll die Prüfung wirklich zu einer Fachprüfung werden. Sollte ein Prüfling bereits dreimal durch die Prüfung gefallen sein, so soll er nicht mehr zur Prüfung zugelassen werden. Momentan ist die Anzahl der Versuche unbegrenzt und dadurch melden sich immer wieder unvorbereitete Personen zur Prüfung an, die hoffen durch Glück zu bestehen. Wir möchten keine unwissenden Heilpraktiker, die nur durch Glück ihre Prüfung bestanden haben, sondern fachlich kompetente.

Altersgrenzen: es gibt ein Mindestalter von 25 Jahren für Prüflinge, damit der Bewerber auch gereift ist. Wir fordern die Einführung eines Höchstalters von 60 Jahren. Personen über dieser Altersgrenze sollen nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Behandlungsmethoden: nach dem heutigen Gesetzesstand dürfen Heilpraktiker Operationen durchführen. Gerade im Bereich von Schönheits-OP s hat sich hier ein Markt entwickelt. Es gibt sehr viele Heilpraktiker, die zum Beispiel Liposuktionen durchführen. Dieses soll untersagt werden. Operationen sollen nur noch von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden dürfen.

Auch das Verabreichen von Spritzen und Injektionen soll verboten werden. Diese Methoden gehören in die Hände von Ärzten, die auch für Notfallsituationen ausgebildet sind. Es gibt in diesem Bereich auch viele Grauzonen, die so beendet werden. Ein Quaddeln von Lokalanästhetika ist erlaubt, viele Heilpraktiker rutschen mit der Spritze aber tiefer und setzen so doch eine i.v.-Injektion.

Neuformulierung des §1 Abs 2: momentan ist eine Behandlung zur Prophylaxe nicht im Aufgabebereich des Heilpraktikers inbegriffen. Die Definition über Ausübung der Heilkunde muss präziser formuliert werden.

Aufklärungspflicht: jeder Heilpraktiker soll verpflichtet sein seine Patienten auf überlegene Diagnose- und Therapiemöglichkeiten von Fachärzten hinzuweisen. Der Heilpraktiker kann gerne eine begleitende Therapie durchführen, im Vordergrund soll aber die beste Heilungsmöglichkeit für den Patienten stehen.

Organspenden fördern

Die Jungen Liberalen fordern, dass bei der Aushändigung des Personalausweises (mit 21) ein Organspendeausweis an den Bürger ausgehändigt wird. Auf diesem kann er dann weiterhin auswählen, wie er mit der Organspende verfahren möchte (nach seinem frühzeitigem Ableben).

Zusätzlich soll in dem Lehrplan des Religionsunterrichts bzw. Ethik- und Biologieunterrichts eine Aufklärung über die Organspende integriert werden.