Teleheimarbeit

Die modernen Telekommunikationstechniken erhalten immer größere Bedeutung im
Arbeitsalltag. Gerade junge Beschäftigte stehen den neuen  Technologien sehr
aufgeschlossen gegenüber. Junge Liberale begrüßen diese Entwicklung und fordern
den verstärkten Einsatz von Teleheimarbeit auch im öffentlichen Dienst.

Durch die bestehenden Kommunikationssysteme eröffnet sich die Möglichkeit, einen
Großteil der anfallenden Arbeiten zu Hause  zu erledigen. Diese Alternative der
Aufgabenerledigung wird als „Teleheimarbeit“ bezeichnet. Hierbei werden
unterschiedliche Formen angedacht, wie etwa die isolierte Teleheimarbeit (der
Beschäftigte erbringt seine Arbeitsleistung ausschließlich an seiner häuslichen
Arbeitsstätte) oder die alternierende Teleheimarbeit (die Arbeitsleistung wird teilweise
in der Wohnung und teilweise in der Verwaltung erbracht).

Einige Vorteile der Teleheimarbeit liegen z.B.

* im Wegfall längerer Wegezeiten zur Arbeitsstelle,
* in der flexiblen Gestaltung der Arbeit und der Arbeitszeit,
* in der Schonung der Umwelt,
* in den Kostenersparnissen,
* sowie in der Ausnutzung der technologischen Potentiale. Die mit der Einführung von Teleheimarbeit verbundenen Risiken und Nachteile
dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden. So besteht beispielsweise die
Gefahr der Isolation des Arbeitnehmers von seiner Dienstelle. Dieses Risiko sollte
jedoch nach unserer Ansicht begrenzt werden, da gerade bei Berufsanfängern eine
Identifikation mit dem  Arbeitgeber aufgebaut werden muß. Zudem kann die
Einhaltung von speziell für junge Beschäftigte geltenden Schutzvorschriften (z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht überwacht werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, daß eine  längere Abwesenheit von der Dienststelle
oder dem Dienstbetrieb negative Auswirkungen auf die Beurteilungsmöglichkeit und
die Beurteilung eines Mitarbeiters haben kann. Hierdurch können Nachteile für den
beruflichen Werdegang nicht ausgeschlossen werden. Gerade für junge
Beschäftigte, die sich noch am Anfang ihrer „Karriere“ befinden, müssen berufliche
Nachteile weitest möglich ausgeschlossen werden.

Da absehbar ist, daß zukünftig immer mehr Teleheimarbeitsplätze eingerichtet
werden, müssen die nachfolgenden Forderungen berücksichtigt werden:
Forderungen bei der Einführung von Teleheimarbeit
* Die Auslagerung von Arbeiten aus der Dienstelle in  den häuslichen Bereich darf
nicht gegen den Willen des Beschäftigten erfolgen.
* Teleheimarbeit soll vorrangig in Mischform, d.h. als „alternierende Teleheimarbeit“
organisiert werden, um die  bisherige Anbindung  insbesondere im sozialen Bereich
sicherzustellen.
* Teleheimarbeitsplätze sollen zukunftsorientiert eingerichtet und regelmäßig den
aktuellen Standards angepaßt werden.
* Teleheimarbeitsplätze müssen in Einklang mit Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
des Teleheimarbeiters gestaltet werden. Das bedingt, daß der Beschäftigte
umfassend über mögliche Gesundheitsgefährdungen aufgeklärt werden muß und
daß der Arbeitgeber, der für die Anschaffung der Hard- und Software verantwortlich
ist, dabei die Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigt. Ein
Recht des Ordnungsamtes oder des Arbeitgebers auf ständige  Kontrolle des
Teleheimarbeitsplatzes und damit der Wohnung ist abzulehnen.
* Die Arbeitszeitregelungen bzw. tarifvertraglichen Regelungen müssen auch für
Teleheimarbeiter gelten.
* Technische Störungen dürfen nicht zu Lasten der Teleheimarbeiter/innen gehen.
* Teleheimarbeitern muß ein Anspruch  auf Rückkehr an den Arbeitsplatz in der
Dienststelle eingeräumt werden.
* Alle Maßnahmen, die die Einführung von Teleheimarbeitsplätzen betreffen, müssen
der Mitbestimmung der Personal-/Betriebsräte unterliegen.

Neue Arbeitszeitmodelle

I. Einführung: Neue Wege der Arbeitszeitpolitik

Das breite Spektrum der Arbeitszeitpolitik hat sich zu einem zentralen Steuerungsinstrument der Arbeitsmarkt- und  Betriebspolitik entwickelt. Die Jungen Liberalen fordern die  öffentlichen Verwaltungen auf, stärker flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen und setzen sich dafür ein den öffentlichen Dienst mit folgenden arbeitszeit-politischen Instrumenten spürbar zu reformieren.

II. Leitsätze für eine neue Arbeitszeitpolitik

1. Gleitarbeitszeit
Die Einführung von Gleitzeit unter gleichzeitiger Änderung der Arbeitsverordnung räumt mehr Gestaltungsfreiheiten und individuelle Freiräume ein; dadurch wird

* die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter/innen gestärkt;
* die Motivation der Mitarbeiter/innen gefördert;
* eine höhere Gerechtigkeit ermöglicht.
Die Details für die Einführung von Gleitzeit sind durch Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen zu regeln. Hierbei sind folgende Punkte auszuführen:

==> Festlegung der Kernarbeitszeiten, Gleitzeiten, Ruhezeiten;
==> Berücksichtigung von Rüstzeiten, von Fahrten zu auswärtigen Dienstorten, von
Dienstreisen, Dienstfahrten und Dienstgängen;
==> Berücksichtigung des Datenschutzes.

Wegen den besonderen fachspezifischen Belangen sollten die DBB-Gewerkschaften den Personal- und Betriebsräten Mustervereinbarungen zur Verfügung stellen. Es ist auch auf die Verpflichtung des Dienstherren hinzuweisen, daß er die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der Gleitzeit schaffen muß.
Bei einer Einführung von Gleitzeit fordern die Jungen Liberalen NRW aus Gründen der Gleichbehandlung und des vereinfachten Verfahrens die elektronische Zeiterfassung.

2. Monatliche Arbeitszeit (Monatsarbeitszeit)
Im Bereich der „Inneren Verwaltung“ wurde in der Vergangenheit die Gleitzeit häufig in Form der Monatsarbeitszeit eingeführt. Bei diesem Arbeitszeitsystem erbringen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit im Rahmen eines Monats. Mehr- oder Minderstunden können nur im Rahmen der Regelung in den jeweiligen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen in den nächsten Monat übertragen werden.

3. Jährliche Arbeitszeit (Jahresarbeitszeit)
Im Gegensatz zur Monatsarbeitszeit bietet die Jahresarbeitszeit ein größt mögliches Maß an Flexibilität, da der Ausgleich von Mehr- oder Minderstunden im Rahmen eines Arbeitsjahres erfolgen kann.  Dieses Arbeitszeitsystem ist für die Arbeitsbereiche vorteilhaft, in denen sich saisonalbedingte  Arbeitsbelastungen ergeben.
Die jährliche Arbeitszeit kann über ein Jahresarbeitszeitkonto abgewickelt werden.
Die nähere Ausgestaltung des Jahresarbeitszeitkontos ist gesetzlich und tarifvertraglich zu regeln.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Gewährung von Erholungsurlaub, von Freizeitausgleich für Mehrarbeit, sowie  Ausgleich für Mehrarbeit in Form von
finanziellen Leistungen. Des weiteren sind Höchst-  und Mindestarbeitszeiten
festzulegen.
Bestehende Schutzvorschriften sind zwingend zu beachten und Ausnahmen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Aufteilung der Jahresarbeitszeit unterliegt der ausdrücklichen Mitbestimmung von
Personal- u. Betriebsräten.

4. Kombination von Arbeitszeitmodellen
Eine Kombination aus verschiedenen Arbeitszeitmodellen, wie es z.B. beim BAWAZ geplant war, sollte in die Gesamtüberlegungen einbezogen werden.

5. Altersteilzeit
Bezüglich der Altersteilzeit sind nach Ansicht der Jungen  Liberalen NRW drei Aspekte zu berücksichtigen:

1. Regelungen des herkömmlichen Vorruhestandes sollen weiter Beachtung finden.
2. Die Altersteilzeit für Voll- und Teilzeitkräfte soll über das Instrumentarium des
Lebensarbeitszeitkontos möglich sein.
3. Die Altersteilzeit soll mit entsprechenden Zusatzvereinbarungen als gleitender Übergang zur Rente realisiert werden.

6. Personalbedarfsermittlung
Flexible Arbeitszeitmodelle dürfen nicht zu einer Arbeitsverdichtung führen. Um diese zu verhindern, sind Mindestpersonalausstattungen (Innere Verwaltung) bzw. Mindestdienststärken (Schichtdienst) durch Personalbedarf zu ermitteln.

7. Mitarbeiterbeteiligung
Die Mitarbeiter/innen sind frühzeitig und umfassend bei  der Einführung von Arbeitszeitmodellen zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung schafft bzw. verstärkt die Akzeptanz für Wandel und Erneuerungen.
Die praktische Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle soll deshalb in mehreren Phasen
erfolgen:

1.  Information der Mitarbeiter und Abfrage der Wünsche (evtl. Workshop);
2.  Grobabstimmung des neuen Arbeitszeitmodells zwischen Personalvertretung und Dienstherr;
3.  Beteiligung der Mitarbeiter;
4.  Erstellung einer Dienstvereinbarung.

Der Prozeß wird durch ständige Information über den derzeitigen Verfahrensstand begleitet.

III. Teilzeitarbeit

Die derzeitige wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist durch die höchste Arbeitslosenzahl seit Bestehen der Republik gekennzeichnet. Somit bestimmt die Frage „Wie können durch die verbleibende Arbeit mehr Arbeitsplätze entstehen?“ die derzeitige Arbeitsmarktpolitik und somit auch die Arbeitszeitpolitik. Eine mögliche Antwort könnte sich aus der Teilzeitarbeit ergeben. Jegliche Form von Zwangsteilzeitarbeit lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Die Jungen Liberalen NRW befürworten die Teilzeitarbeit, knüpfen jedoch an die Einführung der Teilzeitarbeit folgende Bedingungen:

* Teilzeitarbeitsplätze sind  nur dann sinnvoll, wenn sie sich zeitlich, inhaltlich und ablauftechnisch in die Organisation integrieren lassen. Insbesondere favorisieren die Jungen Liberalen NRW Teilzeitarbeit in Form von „Job-Sharing“. Hierbei teilen sich zwei oder mehr Personen einen Arbeitsplatz.
* Die Teilzeitarbeit ist flexibel und einvernehmlich zu gestalten, wobei sichergestellt sein muß, daß dies auch ablauftechnisch umsetzbar ist. Der Arbeitgeber soll den Wünschen des Arbeitnehmers möglichst entgegenkommen.
* Es ist darauf zu achten, daß weder Vor- noch Nachteile gegenüber den Vollzeitkräften entstehen.

IV. Qualifikationsmaßnahmen

Teilzeitarbeitskräfte müssen den gleichen Zugang zu Qualifikationsmaßnahmen besitzen, wie Vollzeitkräfte. Bei der Gestaltung der Qualifikationsmaßnahmen ist auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Teilzeitarbeitskräfte einzugehen. Teilzeitkräfte müssen die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten haben.

V. Schlußforderungen

Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite besitzen  bei der Einführung von Teilzeitarbeit beschäftigungs-politische  Vorteile. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Modelle der  Arbeitszeitpolitik und den  vorgenannten Positionen, mögen sich die Jungen Liberalen NRW mit der konzeptionellen Ausgestaltung der Arbeitszeitmöglichkeiten im öffentlichen Dienst auseinandersetzen.
Beschluß B 11: Beibehaltung der 610 DM-Jobs

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Bundestagsfraktion der F.D.P. auf, bei der Diskussion um die Beibehaltung der 610-DM-Jobs standhaft zu bleiben und dem Drängen einiger Unionspolitiker nicht nachzugeben.

Antrag Blut- und Organspendeerklärung

Der Landeskongreß beschließt, daß sich die F.D.P. für die Einführung eines Informationsnachmittags an allen Schulen mit Sekundarstufe II und an Berufsschulen einsetzen soll. Die Teilnahme ist freiwillig; die Veranstaltung findet außerhalb des Unterrichts statt. In der Veranstaltung soll durch kompetente Fachärzte die Schülerschaft über Blut- und Organspende informiert und aufgeklärt werden.

Arbeit in Freiheit

In der liberalen Bürgergesellschaft ist  Arbeit ein Teil der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Eine freie Gesellschaft ist  mit Massenarbeitslosigkeit nicht zu
vereinbaren. Der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft bietet auch  für das Hochlohnland Deutschland eine Zukunftschance für mehr produktive Arbeitsplätze. Die Arbeit ist dabei so zu organisieren, daß das Individuum die gewünschte Tätigkeit möglichst selbstbestimmt ausübt.
Auch bei der Gestaltung des Arbeitslebens muß der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden. Das bedeutet unter anderem, daß individuellen Bedürfnissen durch flexible Arbeitsverträge hinsichtlich Lohn- und Arbeitszeit Rechnung zu tragen ist. Am Arbeitsplatz sollte die Entscheidungsbeteiligung des Einzelnen eine möglichst selbstbestimmte Ausübung der Tätigkeit fördern. Dazu gehört auch die Stärkung des Einzelnen in der betrieblichen Mitbestimmung. Wir brauchen statt reiner Funktionärsmitbestimmung Arbeitnehmermitbestimmung. In der Bürgergesellschaft ist das langfristige Ziel im Rahmen  der heutigen Mitbestimmungsbefugnisse
Mitarbeiterbegehren und Mitarbeiterentscheide einzuführen.
Für Liberale ist darüber hinaus die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmenskapital, z.B. durch Investivlöhne, eine wichtige Möglichkeit, die Verbindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen zu stärken und die Freiheit des Arbeitnehmers zu sichern. Da sich ein solches System nicht verordnen läßt, wollen Liberale dazu Anreize schaffen. Das Leben besteht nicht nur aus Erwerbsarbeit. Vielmehr werden Tätigkeiten außerhalb der bisherigen Formen der Erwerbsarbeit eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die realen Möglichkeiten, den Erwerbsberuf mit Familie und Privatleben zu vereinbaren, müssen verbessert werden. Dabei können insbesondere die Entwicklungen der Informationsgesellschaft von Nutzen sein:
Telearbeit und wohnortnahe Telearbeitszentren verringern räumliche Distanz zwischen Wohnen und Arbeiten oder heben sie auf. Telearbeit erlaubt eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Ebenso eröffnen sich für Körperbehinderte neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Auch ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck der Freiheit in der Bürgergesellschaft. Diese Form der Arbeit ist besonders zu fördern, um so den Zusammenhalt der Bürger untereinander zu stärken. Die für ehrenamtliches Engagement aufgebrachte Arbeitszeit erlaubt es, den Bürgern, dem Staat Aufgaben, die er nicht übernehmen muß, wieder zu entziehen, um so die Freiheit des Einzelnen zu sichern.

Frauen in der Wissenschaft – Besser gleichberechtigt als später –

Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft täglich Fortschritte macht, ist die Hochschule noch heute eine Männerdomäne. Absolut ist die Zahl der Frauen, die eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, in den letzten Jahren zwar gestiegen, prozentual ist sie jedoch rückläufig. Die Jungen Liberalen haben erkannt, daß durch die mangelnde Beteiligung von Frauen in Wissenschaft und Forschung viele Denkanstöße und Innovationsmöglichkeiten verlorengehen. Deshalb vertreten die Jungen Liberalen folgende Forderungen:

1.) Zwischen Schule und Hochschule
Bei technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen  sind Frauen noch deutlicher unterrepräsentiert  als an der Hochschule insgesamt. Um mehr Frauen für diese Studiengänge zu gewinnen, muß die Berufsberatung der Arbeitsämter bei ihren Gesprächen und sonstigen Informationswegen geschlechtsneutral erfolgen. Oberstufenschüler sollten zu Beginn des Schuljahres ein Praktikum (vielleicht im Rahmen einer Projektwoche) an einer Uni machen können. So können Schülerinnen und Schüler einen besseren Einblick in den Hochschulalltag bekommen als durchgeplante und werbewirksam ausgestaltete Informationstage.
Sog. Sommeruniversitäten und Schnupperkurse an Hochschulen sind ebenfalls hilfreich,  Oberstufenschülerinnen und Schülern  den Einstieg in bislang geschlechtsuntypische Studiengänge zu erleichtern. Oberstufen-Schülerinnen und Schüler sollen hier die Möglichkeit bekommen, sich während der Schulferien in Vorlesungen, Seminaren, praktischen Übungen im Labor und Gesprächen mit Studentinnen und Studenten ein Bild über diese geschlechtsuntypischen Fächer zu machen.
Die JuLis begrüßen den Modellversuch der FH Bielefeld „Frauen im Ingenieurstudium“, der nach den Gründen fragt, die Frauen vom Technikstudium   20 fernhalten und nach neuen, frauenfreundlichen Lehr- und Lernformen forscht ebenso wie den Modellversuch der Uni GH Paderborn „Frauen in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Grundstudium zum Ziel hat.
Eine erneute Infokampagne zum Thema „Frauen in Wissenschaft und Forschung bzw. Frauen in der Technik“ der Bundesanstalt für Arbeit und des Wissenschaftsministeriums sollte all diese Maßnahmen begleiten. Dabei sollten Frauen, die bereits in der Wissenschaft tätig sind, an Informationsveranstaltungen als „lebende Beispiele“ dienen und von ihren Erfahrungen berichten.

2.) Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen
Die Tätigkeitsfelder von Gleichstellungsbeauftragten sollten ebenso wie die vergütete Zeit klar eingegrenzt sein. Gleichstellungsbeauftragte sollen sowohl für Frauen als auch für Männer Anlaufstelle sein. Informationen über berufliche Möglichkeiten, Stipendien, Teilzeitstellen und Berufsverfahren sind dabei die originäre Aufgabe. In diesem Zusammenhang ist die Bildung von Netzwerken zu begrüßen. Geschlechtsspezifische Förderprogramme wie z.B. Rhetorik- oder
Bewerbungstraining nur für Frauen lehnen die Jungen Liberalen ab. Gleichstellungsbeauftragte werden von allen Studentinnen/Studenten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Hochschule gewählt.

3.) Die wissenschaftliche Laufbahn
Der Frauenanteil derjenigen, die nach Beendigung  des Studiums eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, ist sehr niedrig und wird mit jeder Stufe der „Hochschulkarriereleiter“ noch geringer.  Bei den C4-Professuren wurde die 5%-Hürde bundesweit noch nicht übersprungen. Um auch hier Abhilfe zu schaffen fordern die Jungen Liberalen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an  der Hochschule. Dies beinhaltet die Einrichtung von Teilzeitstellen für den Mittelbau ebenso wie die Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Hochschul -Kindertagesstätten.
Die Jungen Liberalen wollen jedoch nicht nur eine „Mütterförderung“ an der Hochschule. Fördermaßnahmen müssen grundsätzlich immer unabhängig vom Familienstand und vom Einkommen des Partners gestaltet werden. Die JuLis fordern außerdem eine längere Laufzeit aller Fördermaßnahmen.
Momentan wird oft der Einstieg aus der Wissenschaft gefördert. Die teilweise mit einer Laufzeit von nur zwölf Monaten ausgestatteten Widereinstiegsstipendien für Frauen nach der „Babypause“ finanziell ermöglichen, die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen in dem jeweiligen Fachbereich weiterverfolgen zu können. Grundsätzlich sollten alle Stipendien nach dem Leistungsprinzip vergeben werden. Die finanziellen Mittel sollen  durch eine Umschichtung im Etat des Hochschul – Sonderprogramms bereitgestellt werden.

Jugendarbeitslosigkeit

A.) EINLEITUNG

Die Jungen Liberalen sehen in der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit eines der wichtigsten Zukunftsthemen der Jugendpolitik. In NRW sind 1995 102.000 Jugendliche (11%) bis 25 Jahre arbeitslos. Die Ausbildungsplatzangebote sind seit 1995 wieder rückläufig. Im Jahr 1994/5 standen 121.000 Ausbildungsstellen 122.000 Bewerber gegenüber. in Westdeutschland liegt die Jugendarbeitslosigkeit somit häufig nicht an der fehlenden Zahl von  Ausbildungsstellen, sondern an deren Verteilung. Eine qualifizierte Berufsausbildung und ein zukunftssicherer Arbeitsplatz
für Jugendliche sind Voraussetzung für das Vertrauen der jungen Generation
gegenüber der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Deshalb muß die
Jugendarbeitslosigkeit mit innovativen Maßnahmen bekämpft werden.

B.) BEKÄMPFUNG DES MANGELS AN AUSBILDUNGSPLÄTZEN

Die Positionen der Jungen Liberalen

1.) Klares Nein zur Ausbildungsabgabe und zum Anreiz- oder Prämiensystem
Eine Ausbildungsabgabe als Strafe für Betreibe, die nicht ausbilden, wird als
zwanghafte Staatslenkungsmaßnahme abgelehnt. Freiheitliche Politik, wie die
Jungen Liberalen sie verstehen, steht im direkten Widerspruch zu staatlichem Dirigismus. Ebenso lehnen die Jungen Liberalen ein Anreiz- oder Prämiensystem für die Betriebe ab, die „Über-Gebühr“ ausbilden. Staatliche Subventionen sind immer dann zu verhindern, wenn es andere, effektivere und marktwirtschaftliche Instrumente zur Lösung des Problems gibt.
2.) Ausbildungserleichterungen für Ausbilder

Die Jungen Liberalen setzen sich für Erleichterungen zugunsten derjenigen ein, die ausbilden wollen. Daraus folgt, daß die  formalen Anforderungen an Betriebe, die ausbilden dürfen, zu senken sind. Hierbei darf die Lockerung nicht dazu führen, daß Auszubildende als billige „Arbeitskräfte“  durch den Ausbilder mißbraucht werden können. Daher soll die Sicherung der  inhaltlichen Mindeststandards durch Berufsschulen bzw. Industrie- und Handels/Handwerkskammern überprüft werden.
Weiterhin ist einem massive Informationsoffensive über die Vorzüge und die
Notwendigkeit der betrieblichen Ausbildung  unverzichtbar, um den Betrieben eine Hilfestellung geben, die noch nicht ausbilden. Darüber hinaus müssen private und gemeinnützige Initiativen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen sowie Ausbildungsplatzversuchen unterstützt werden.
Zudem sprechen sich die Jungen Liberalen grundsätzlich gegen eine
Übernahmeverpflichtung der Auszubildenden durch die ausbildenden Betriebe aus.
Diese Übernahmeverpflichtung  bewirkt höchstens, daß kleinere Betriebe, die zuvor mehr als nötig ausgebildet haben, weniger oder gar nicht mehr ausbilden. Hier gilt:
Eine Ausbildung ist besser als keine.

3.) EFFEKTIVERE AUSBILDUNG SCHAFFEN
Die Ausbildung selbst muß effektiver werden. Daher fordern  die Jungen Liberalen eine Verkürzung der Ausbildungszeit dann, wenn es dem Leistungsvermögen des Auszubildenden entspricht. Weiterhin müssen die Lehrpläne entrümpelt werden. Nur diejenigen Fächer, die unmittelbar zum Ausbildungserfolg notwendig sind, sollen auch angeboten werden. Fächer wie Sport und Religion machen für die Ausbildung keinen Sinn. Stattdessen müssen sich die  Bedürfnisse der Ausbilder verstärkt im Unterrichtsangebot der Berufsschulen  wiederfinden. Ziel soll sein, den Auszubildenden längere Ausbildungszeiten im Betrieb zu ermöglichen. Daher halten wir eine Verkürzung der Berufsschulzeiten insgesamt für notwendig.
Weiterhin muß durch eine Reform der beruflichen Bildung auf technologischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen reagiert werden. Dies umfaßt eine ständige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung genauso wie die Durchlässigkeit von Bildungsabschlüssen. In geeigneten Berufen ist die Ausbildung zweistufig durchzuführen. Dabei dient die erste Stufe zunächst der Vermittlung des (vor allem praxisbezogenen) Grundwissens und soll zur praktischen Ausübung des gewählten
Berufes befähigen und berechtigen. Die zweite Stufe vertieft die Ausbildung vor allem durch Darstellung der theoretischen Hintergründe und Vermittlung weitergehenden Wissens. Der erfolgreiche  Abschluß beider Ausbildungsteile ermöglicht eine qualifizierte Tätigkeit in allen Teilgebieten des erlernten Berufes.
Wenn das Duale System von Ausbildung und Schule bestehen bleiben soll, müssen die Berufsschulen besser personell ausgestattet werden.

5.) MÄRKTE DER ZUKUNFT STÄRKER EINBEZIEHEN
Die Zukunftstechnologien müssen verstärkt als Träger neuer und moderner
Berufsbilder erkannt werden. Dazu gehört auch , daß in Zukunftsbereichen bereits bestehenden Bedarf an Auszubildenden durch die rasche Anerkennung neuer Ausbildungsgänge gedeckt wird.
6.) „TAG DER AUSBILDUNG“ AN SCHULEN EINFÜHREN

Jugendliche haben oft Schwierigkeiten, Bewerbungen korrekt anzufertigen. Daher soll in den Schulen ein  „Tag der Ausbildung“ stattfinden, bei dem neben dem konkreten Einstudieren von Bewerbungsschreiben auch eine moderne Berufsberatung stattfinden soll.

7. REFORM DER JUGENDARBEITSLOSIGKEIT

C.) ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN

Die Positionen der Jungen Liberalen

1.)Zukunft der Jugend mit Arbeit der Zukunft sichern

Der Staat fördert mit enormen Aufwand (Subventionen) eine statische
Arbeitsplatzerhaltung. Dabei werden besonders die Arbeitsplätze gefördert, die entweder auch in der Vergangenheit subventioniert wurden oder aber in bislang arbeitsplatzintensiven Branchen bestanden, die jedoch aufgrund der zeitlichen Entwicklung in der bisherigen Form nicht mehr wirtschaftlich sind und ohne staatliche Förderung abgebaut werden würden. Der Staat konserviert somit durch die Zahlung der Erhaltungssubventionen  die bestehenden Wirtschaftsstrukturen, auch und gerade wenn diese der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ausrichtung auf die Zukunft entgegenstehen. Diese Art der  Subventionierung hat mittlerweile ihren
sozialen Charakter eingebüßt, da z.B. in der Kohlebranche die Summe der vom Staat gezahlten Erhaltungssubventionen die ausgezahlte Lohnsumme aller Beschäftigten bei weitem übersteigt. Ein Abbau dieser Subventionen ist daher dringend geboten, zumal durch die heutige Praxis auch neue Arbeitsplätze gefördert werden und ein Subventionsende niemals abzusehen ist. Stattdessen sind Subventionen – sofern sie überhaupt gezahlt werden müssen – als Förderungssubventionen von  Innovations- und Technologiebranchen einzusetzen.
Hier entstehen arbeitsplatzintensive Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit auf die Märkte der Zukunft gerichtet ist.  Dies zu fördern und zu unterstützen ist die erste Aufgabe eines in das Marktgeschehen  eingreifendes Staates. Die dabei sich ergebende weitere Sektorenverschiebung hin zum Dienstleistungssektor ist dabei nicht mit dem Argument des Ungleichgewichts zu den übrigen Sektoren zu verurteilen. Ungeachtet der Tatsache, daß dieses Gleichgewicht auch heute schon nicht mehr besteht, ist diese Verschiebung die konsequente Folge der Entwicklung hin zu einer weltweiten Arbeitsteilung. Die Chancen, die sich hieraus für eine
hochentwickelte Wirtschaftsnation ergeben, sind positiv herauszustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß sich der Dienstleistungssektor in sich selbst stark  erändern wird und ein neues Bild von Dienstleistungen entstehen wird.

2. Schaffung von Arbeitsplätzen durch Abbau von Hemmnissen

Nicht eine allgemeine Unternehmenssteuersenkung  schafft  die geforderten
Arbeitsplätze, sondern eine konkrete  Lohnnebenkostenssenkung. Ebensowenig ist eine pauschale Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen in der Lage, aus sich heraus mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Sie macht nur dann Sinn, wenn Sie aufgrund derbetrieblichen Arbeitsplatzstruktur sinnvoll ist.
Die Arbeitszeit muß weiter flexibilisiert werden. Es muß ein Ausgleich zwischen den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeitnehmer einerseits und den betrieblichen Erfordernissen andererseits im Rahmen   einer einvernehmlichen und individuell getroffenen Regelung ermöglicht werden. Hierbei darf es nicht von dritter Seite Einschränkungen wie das grundsätzliche Verbot von Sonntagsarbeit geben.
Die Schwarzarbeit vernichtet unmittelbar Arbeitsplätze und muß somit konsequent bekämpft werden.

3. Internationalisierung der Arbeitswelt durch Vereinbarung vergleichbarer Standards Jugendliche Arbeitssuchende bewegen sich in zunehmenden Maße nicht nur innerhalb eines lokalen oder nationalen, sondern eines internationalen Arbeitsmarktes. Dabei sind häufig wesentliche, vom Staat gesetzte Grunddaten des Arbeitsmarktes wie Arbeitslosendefinition  und Stellung von Arbeitnehmern in ihrem Kern unterschiedlich ausgeprägt. Eine  unterschiedliche und sachlich nicht gerechtfertigte Behandlung  – gerade der Arbeitslosen – sind die Folge.
Diese Grundlagen der Arbeitssuchenden und  Arbeitnehmer sind daher – zunächst auf der Ebene der EU – auf eine vergleichbare Basis zu stellen.

D.) AUSBLICK

Die Jugend in den vereinten Deutschland ist nicht mehr gewillt, auf ihre
Berufschancen nur deshalb zu verzichten, damit aussterbende Berufszweige mit Dauersubventionen erhalten bleiben können.
Nicht der gleichmacherische Eingriff, sondern individuell orientierte, vorwiegend marktwirtschaftliche Instrumente  gewähren eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik.
Wie der Jugend den Einstieg  in den Arbeitsmarkt erschwert, sichert vielleicht kurzfristig die eigene wirtschaftliche Situation, langfristig aber wird so die Integration der Jugend in die Gesellschaft verhindert und die wirtschaftliche Zukunft des Landes gefährdet.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist heute kein gesellschaftliches Tabuthema mehr. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht. Eine verstärkte Aufklärungsarbeit  der zuständigen Behörden, die Einrichtung von Beratungsstellen für Betroffene sowie die Unterstützung von Männerselbsthilfegruppen und -initiativen gegen Gewalt  sollten deshalb selbstverständlich sein. In der  aktuellen politischen Diskussion verfolgen die Jungen Liberalen zum Schutz der Frauen gegen Gewalt  sowohl ein rechts- als  auch ein sozialpolitisches  Ziel.

1.) Das rechtspolitische Anliegen – Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen

Die Jungen Liberalen begrüßen  die Initiative von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau darf nicht länger mit dem Gang zum Standesamt enden.
Momentan kann eine eheliche Vergewaltigung lediglich als Körperverletzung und Nötigung im Rahmen der §§223 und 240 StGB bestraft werden. Diese Regelung erlaubt zwei verschiedene Rechtsprechungen für ein und dasselbe Verbrechen- die  Vergewaltigung- und gibt dem Ehemann eine Art „Verfügungsrecht“ über Körper und Sexualität einer Frau.
Finanzielle Abhängigkeiten, traditionelle Rollenzuweisungen  und unzureichende Informationen über Beratungsstellen erschweren vergewaltigten Frauen den Weg zur Aufdeckung des Verbrechens. Daher ist es wichtig, die Rechtslage klar zu definieren und Frauen bei Beratungsstellen oder Polizei zusätzliche Demütigungen zu ersparen.
Jede Vergewaltigung ist ein Verbrechen gegen die Würde und persönliche Integrität eines Menschen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb
die Gleichsetzung von ehelicher und  außerehelicher Vergewaltigung. Eine
Widerspruchs- und Versöhnungsklausel in diesem Zusammenhang lehnen wir ab, da diese die Gefahr  der Erpressbarkeit der Ehefrau durch den Mann oder ihr Umfeld birgt.
Wir fordern die Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes. Jedes gewaltsame eindringen in den Körper stellt unserer Ansicht nach eine Vergewaltigung dar. Der Tatbestand der Vergewaltigung muß  außerdem geschlechtsneutral formuliert werden. Notwendig ist außerdem die Erweiterung des Gewaltbegriffs durch die Rechtssprechung, denn auch ohne nachgewiesene Gegenwehr muß das „Ausnutzen einer hilflosen Lage“ Strafbestand werden.
Schutz und Hilfestellung für die vergewaltigten Frauen als Zeugin oder
Nebenklägerin im Strafprozeß, durch Ergänzungen und Erweiterungen von
Vorschriften der Strafprozeßordnung, halten wir ebenfalls für erforderlich.

2.) Das sozialpolitische Anliegen – Frauenhäuser als direkte Hilfe für mißhandelte Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein  Problem, das sich durch das Strafrecht allein lösen läßt. Wichtig sind auch direkte Anlaufstellen für Frauen in Notsituationen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb ein flächendeckendes Netz von Frauenhäusern in der gesamten Bundesrepublik. Frauenhäuser können und sollen die Arbeit anderer sozialer Einrichtungen nicht ersetzen. Ihr Zuständigkeitsbereich beschränkt sich ausschließlich auf mißhandelte Frauen  und Kinder. Für den Unterhalt der
schutzsuchenden Frauen und Kinder  im Frauenhaus kommt  die Sozialhilfe auf, so daß die laufenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft gesichert sind. Die Kosten für die institutionellen Ausgaben müssen von den Kommunen oder von privaten Trägern aufgebracht werden.  In den Städten der alten Bundesländer erscheint die Zahl der Frauenhäuser mittlerweile ausreichend. Hier muß jetzt lediglich darauf geachtet werden, daß diese Einrichtungen im Zuge kommunaler Sparmaßnahmen nicht dem  Rotstift zum Opfer fallen.  In ländlichen Gebieten  sowie im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Jungen
Liberalen fordern deshalb Sondermittel zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in die Haushalte betroffener Länder einzustellen.

Engagierte Frauen und  Frauenverbände sind oft die Initiatoren von Frauenhäusern und für ihre laufende Arbeit unverzichtbar. Die Komplexität der Problemsituationen der schutzsuchenden Frauen verlangt jedoch auch nach professioneller Hilfe. Eine Zusammenarbeit mit Sozial- und Jugendämtern ist deshalb  unbedingt anzustreben.
Durch die Einbeziehung von Sozialarbeitern kann sowohl die fachliche
psychologische Betreuung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus als auch die Beratung in Fragen der Existenzsicherung gewährleistet werden.

Um den Frauen nicht nur die momentane Situation erträglich zu machen, sondern ihnen auch eine Perspektive zu vermitteln,  ist sowohl die Rechtsberatung als auch die Arbeits- und Wohnungsvermittlung in Frauenhäusern dringend geboten. Die Jungen Liberalen fordern außerdem die gesetzliche Möglichkeit erleichterter Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer der Gewalttat, um gewalttätige Lebenspartner aus der Wohnung entfernen und ihnen  Plätze in Übergangswohnheimen anbieten zu können.

Mindestanforderungen an Vermittler von Kapitalanlageprodukten

I. Vermittler von Versicherungsprodukten müssen seit 01.01.2008 Mindestqualifikationen nachweisen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO) erhalten zu dürfen.

Eine Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen wie Immobilien, offene und geschlossene Investmentfonds, Aktien, Zertifikaten, etc. ist bislang ohne eine entsprechende Kompetenzprüfung möglich. Dieser Tatbestand gewinnt insbesondere im Rahmen sich häufender Falschberatungen an Bedeutung.

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass künftig auch Vermittler dieser Produkte einen Mindestqualifikationsnachweis erbringen müssen, um eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO erhalten zu können. Hierzu soll ein Katalog von Berufsausbildungs- und Studienabschlüssen (z.B. Bankkaufmann) erstellt werden, welche als ausreichend erachtet werden, um eine Erlaubnis erhalten zu dürfen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, durch eine Fachprüfung der IHK, analog des Ausbildungsgangs Versicherungs-fachmann/fachfrau IHK, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis zu erwerben.

II. Der Landesvorstand soll für eine Einbringung dieses Antrags in der angepassten Form auf dem Landesparteitag der FDP NRW und dem Bundeskongress der Jungen Liberalen sorgen.

Akademisierung der Erzieherinnenausbildung

Der Umfang der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen in unseren Kindergärten ist immens und fordernder denn je. Der soziale Status und die Anerkennung des Erzieherberufes bleiben hingegen bescheiden. In anderen Ländern, wie auch bei den skandinavischen PISA-Gewinnern, ist der Bildungsberuf der ErzieherInnen hoch angesehen und entsprechend werden diese auch intensiv ausgebildet und fortgebildet. Wenn der Kindergarten und die Schule das Elternhaus ersetzen müssen, braucht es kompetente, tatkräftige und motivierte Menschen, die mit Herz und Kopf arbeiten.

Neuere Forschungen ergaben, dass ein/e ErzieherIn nur dann Bildungsprozesse in Gang setzen kann, wenn sie/er selbst eine starke Persönlichkeit mit reflektiertem Bildungsverhalten besitzt. Forschungsergebnisse und Entwicklungen im Bildungs- und Sozialisationsbereich haben bislang nur unzureichend Einfluss auf die ErzieherInnenausbildung nehmen können, weil die schulische Ausbildung dieser ein eigenes, forschendes Lernen verhinderte. Der, nach der allgemeinen Bildungsdebatte, notwendige und wissenschaftliche Diskurs kann nur im akademischen Kontext ermöglicht werden. Dabei sei allerdings darauf zu achten praxisnah zu Studieren und möglichst viele Praktika während des Studiums zu absolvieren.

Der Kindergarten soll sich zum Bildungsgarten entwickeln. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine Verbesserung, Intensivierung und Qualifizierung der Ausbildung der ErzieherInnen durch eine wissenschaftliche Ausbildung an der (Fach-)Hochschule in NRW. Zudem soll dieser Bildungsberuf an ein europäisches Niveau herangeführt werden. In fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die

akademische Etablierung des ErzierhInnenberufs Standard. Nicht zuletzt steigert sich auch die Berufsattraktivität für Männer durch die Aufwertung des Berufsbildes mit akademischen Ausbildungsgrad. Im Vordergrund des wissenschaftlichen Studiums muss die Stärkung der Kernkompetenzen für den Erzieherberuf stehen. Durch eine akademische Ausbildung schult der/die angehende/r ErzieherIn sein/ihre erkenntnis- und handlungsleitendes Interesse, entwickelt eine fragende Grundhaltung und eignet sich ein forschendes Lernverhalten an. Diese Kompetenzen können und sollen dann den Kindern weitervermittelt werden. Dabei sollen Erziehungs- und Sozialwissenschaften, die sich an den Lebenslagen der Kinder orientieren, als Grundlage des frühkindlichen Studiums orientieren. Genannt sei außerdem hier die unmögliche Vergleichbarkeit des Berufsabschlusses der ErzieherInnen mit anderen europäischen Ländern, was die Mobilität deutscher ErzieherInnen deutlich einschränkt und eine Akademisierung erfordert.

Allen Schülern mit mittlerem Schulabschluss sollte der Berufswunsch ErzieherIn nicht verwehrt werden. Mit einer Qualifikation und einer abgeschlossenen Ausbildung im Bereich der Kinderpflege ist ebenfalls der Weg zum Studium der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit möglich.

Änderung des Organspenderechts

Die Jungen Liberalen NRW treten für eine verstärkte Verbreitung von Organspendeausweisen ein. Dazu soll standardisiert bei der Ausgabe von Personalausweisen und Führerscheinen ein Organspendeausweis sowie entsprechendes Infomaterial mit ausgegeben werden.